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ONLINE ENTERTAINMENT GUTSCHEIN 36 Monate für 1€
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Viel Spaß und ein schönes Wochenende!
Beste Antwort im Thema
Mag sein das mir noch meine Urlaubsgelassenheit in den Knochen steckt aber so manche Aussage kann ich gar nicht verstehen.
Für mich stellt sich eigentlich nur eine Frage.....
Benötige ich das Online Entertainment oder nicht?
Brauche ich es, kaufe ich es zu einem realistischen Preis der sonst dort steht oder eben in den sonst üblichen Angebotszeiten.
Oder brauche ich es nicht und will es nur haben weil offensichtlich falsch ausgezeichnet wurde?
Dazu möchte das ganze auch noch mit einem Anwalt durchgesetzt werden........
Fragt euch mal ob jeder eurer eigenen Fehler mit einem Anwalt bekämpft wird.
Hat meiner Meinung auch gar nichts dem dahinter steckenden Großunternehmen zu tun.
Wenn der Bäcker ums Eck sein Brot, das sonst für 3,99Euro ausgezeichnet ist, aus versehen für 99Cent auszeichnet bestehe ich auch nicht auf die 99cent.
Dieses raffgierige Verhalten sobald es etwas billig gibt oder eben weil andere offensichtlich etwas falsch gemacht haben muß man echt nicht verstehen.
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123 Antworten
Das werden sie nach den ganzen Beschwerden schon merken.
Seit mindestens 5 Jahren gibt es diese online entertainment Gutscheine genau so zu kaufen.
Ich bin froh, dass dieses Forum diesen Skandal endlich aufgedeckt hat. :D
Zitat:
@KaiMüller schrieb am 25. August 2019 um 12:03:47 Uhr:
Seit mindestens 5 Jahren gibt es diese online entertainment Gutscheine genau so zu kaufen.
Ich bin froh, dass dieses Forum diesen Skandal endlich aufgedeckt hat. :D
Was möchtest du jetzt mit diesem Hinweis suggerieren? :confused:
Der Abgasskandal blieb auch längere Zeit unentdeckt.
Wenn aufgrund dieses eindeutig zweideutigen Angebots 200000 das abo abschließen, sind es immerhin 200000 Euro.
Davon könnte ich schon ein halbes Jahr ganz gut leben.
Was die "Abmahnungen" angeht, ich kann da keine Störung der Rechtsordnung erkennen, bei der BMW unterlassenspflichtig wäre.
Aber da darf man ja anderer Meinung sein. ;)
Jetzt müssen die streitbaren Gutscheinkäufer nur noch einen Anwalt finden, der ihre Rechtsmeinung teilt.
Könnte aber schwierig werden.
Zitat:
@KaiMüller schrieb am 25. Aug. 2019 um 12:3:47 Uhr:
Seit mindestens 5 Jahren gibt es diese online entertainment Gutscheine genau so zu kaufen.
Das mag ja sein, macht die Sache aber a) nicht richtiger, und b) für Neukunden nicht einfacher.
Die ganze Abmahnerei nervt mich aber eh. Ein freundlicher Hinweis an BMW zur Richtigstellung wäre wohl angebracht.
Sage ich doch die ganze Zeit :-)
Ok, vielleicht stimmt es, dass man heutzutage als Anbieter von online-Dienstleistungen seine Texte wirklich nach dem kleinsten, gemeinsamen Nenner von Kunde ausrichten muss.
Also nach denen, die weder denken ("Hm, 36mon für 1€? Kann das sein?") noch lesen (nicht die Beschreibung ["Gutschein! Testen! Trial!"] und nicht die AGB).
Da kann man sich dann darüber streiten, wie sowas dargestellt und formuliert wird und was jetzt wirklich "unmissverständlich" ist.
Da freut sich BMW ggf. sogar über ein nettes, konstruktives Feedback.
Aber das macht es noch lange nicht rechtlich angreifbar.
Und: Texte für Leute, die eh nicht lesen sind auch irgendwie nutzlos.
Wenn man irgendwas idiotensicher macht, erfindet das Universum einen besseren Idioten :D :D
Mag sein das mir noch meine Urlaubsgelassenheit in den Knochen steckt aber so manche Aussage kann ich gar nicht verstehen.
Für mich stellt sich eigentlich nur eine Frage.....
Benötige ich das Online Entertainment oder nicht?
Brauche ich es, kaufe ich es zu einem realistischen Preis der sonst dort steht oder eben in den sonst üblichen Angebotszeiten.
Oder brauche ich es nicht und will es nur haben weil offensichtlich falsch ausgezeichnet wurde?
Dazu möchte das ganze auch noch mit einem Anwalt durchgesetzt werden........
Fragt euch mal ob jeder eurer eigenen Fehler mit einem Anwalt bekämpft wird.
Hat meiner Meinung auch gar nichts dem dahinter steckenden Großunternehmen zu tun.
Wenn der Bäcker ums Eck sein Brot, das sonst für 3,99Euro ausgezeichnet ist, aus versehen für 99Cent auszeichnet bestehe ich auch nicht auf die 99cent.
Dieses raffgierige Verhalten sobald es etwas billig gibt oder eben weil andere offensichtlich etwas falsch gemacht haben muß man echt nicht verstehen.
Die Stimme der Vernunft.
Das gibt von mir einen Daumen hoch :D
Zitat:
@Robby81 schrieb am 25. Aug. 2019 um 12:54:35 Uhr:
Wenn der Bäcker ums Eck sein Brot, das sonst für 3,99Euro ausgezeichnet ist, aus versehen für 99Cent auszeichnet bestehe ich auch nicht auf die 99cent.
Wenn beim Bäcker "Brot: 99 Cent" steht, sollte der Kunde schon vor dem Kauf wissen, ob er für die 99 Cent das ganze Brot, ein halbes oder 100g bekommt. Um nichts anderes geht es hier.
Eben.
Es muß von Anfang an ersichtlich sein, welche Leistung man für den ausgezeichneten Preis erhält.
Da magst du recht haben mit dem Bäcker, das sollte da stehen.
Es geht aber ebenfalls darum das hier offensichtlich ein Fehler seitens BMW begangen wurde.
Jeder der nur annähernd mal logisch drüber nachdenkt wird doch erkennen das hier ein Mitarbeiter anstatt 1 Monat einfach 36 eingefügt hat.
Es ist aber allgemein mittlerweile so üblich das viele daraus einen persönlichen Anspruch geltend machen wollen, das entweder mit allen möglichen logischen/ unlogischen Erklärungen oder gar mit Rechtlicher Unterstützung.
Wenn das in dieser Form schon seit längerem publiziert wurde, hätte der Anbieter das erkennen können/müssen und zwischenzeitlich korrigieren können.
Da dies aber nicht geschehen ist, kann man auch Absicht dahinter vermuten...
Zitat:
@Robby81 schrieb am 25. August 2019 um 13:32:02 Uhr:
Es geht aber ebenfalls darum das hier offensichtlich ein Fehler seitens BMW begangen wurde.
Jeder der nur annähernd mal logisch drüber nachdenkt wird doch erkennen das hier ein Mitarbeiter anstatt 1 Monat einfach 36 eingefügt hat.
Darüber, ob die Darstellung insgesamt fehlerhaft oder missverständlich ist, kann man unterschiedlicher Ansicht sein.
Die 36 Monate stimmen aber definitiv, denn sie betreffen die Gültigkeit des Gutscheins, als der das Produkt angeboten wird. "36 Monate" muss da also auf jeden Fall stehen. Das ist kein Fehler.