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Oldtimer Gutachten mit niederländische Kennzeichnen?

Themenstarteram 16. April 2019 um 12:05

Hallo Leute, mein erstes post hier : )

Ich habe schon viel recherchiert aber leider nichts gefunden. Aber hier weißt bestimmt jemand!

Es geht um einen Wagen der gerade in Holland angemeldet ist. Der Verkäufer ist ein netter Typ und hat mich die Möglichkeit gebotet, vor dem Kauf, hier nach Deutschland zu kommen und bei der TÜV, GTÜ, etc, den Wagen checken lassen um zu wissen ob er eine Oldtimer gutachten bekommen kann.

Weiß jemand ob es das möglich wäre? Ich habe mit dem GTÜ telefoniert und sie sagen OHNE deutsche Zulassung geht nicht. Also, das wäre keine offiziell Gutachten sondern wie ein pre-check. Nur dann würde ich den Wagen kaufen, aber ohne H-Zulassung es lohnt sich nicht.

Wie wäre es möglich den Wagen vor dem kauf zu bestätigen dass er eine Oldtimer gutachten, ohne große Probleme, bekommen kann.

Vielen dank im voraus!

I.

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14 Antworten

Die Kriterien für eine deutsche H- Zulassung sind im Netz verfügbar , einfach mal googeln .

Der TÜV muss dann $21 Vollgutachten (Es sei denn er hat schon alle Papiere dafür) und $23 H-Gutachten machen und dazu die entsprechenden Datenblätter und Papiere haben/beschaffen. Natürlich kann der TÜV gucken ob alles da ist. Muss ein amtlich anerkannter Sachverständiger aaS sein und die hat momentan in den alten Bundesländern der TüV und in den neuen die Dekra. Es dürfen jetzt ja dann auch die anderen Prüforganisationen machen, aber die brauchen erst mal die Sachverständigen.

Also mit allen Unterlagen zum TÜV aber vorher (nach einem Termin etc.) fragen...

Auch einen TüV suchen der das mit entsprechenden Fahrzeugen schon gemacht hat.

Ja nach den Voraussetzungen kann man gucken. Werden teilweise ganz schön streng.

https://www.tuev-sued.de/.../1_vorab_informieren

https://www.tuev-sued.de/.../1_vorab_informieren

https://www.tuev-sued.de/.../technische_daten

Ich mache das gerade mit einem Fahrzeug und lerne jeden Tag dazu. Leider hatte ich auch nicht alle Informationen vorher aber jetzt habe ich bald allen Papierkram zusammen...

Themenstarteram 16. April 2019 um 14:59

Zitat:

@Boogiessundance schrieb am 16. April 2019 um 14:18:50 Uhr:

Die Kriterien für eine deutsche H- Zulassung sind im Netz verfügbar , einfach mal googeln .

Hi, danke für den Hinweis. Die Kriterien kenne ich schon.

Es geht einfach um eine vor-Kontrolle, einfach zu wissen ob den Wagen in diesem zustand, eine H Zulassung bekommen kann oder nicht.

Vorstellen kann ich mich schon, aber die finden immer etwas.

Themenstarteram 16. April 2019 um 15:08

Zitat:

@chain schrieb am 16. April 2019 um 14:43:29 Uhr:

Der TÜV muss dann $21 Vollgutachten (Es sei denn er hat schon alle Papiere dafür) und $23 H-Gutachten machen und dazu die entsprechenden Datenblätter und Papiere haben/beschaffen. Natürlich kann der TÜV gucken ob alles da ist. Muss ein amtlich anerkannter Sachverständiger aaS sein und die hat momentan in den alten Bundesländern der TüV und in den neuen die Dekra. Es dürfen jetzt ja dann auch die anderen Prüforganisationen machen, aber die brauchen erst mal die Sachverständigen.

Also mit allen Unterlagen zum TÜV aber vorher (nach einem Termin etc.) fragen...

Auch einen TüV suchen der das mit entsprechenden Fahrzeugen schon gemacht hat.

Ja nach den Voraussetzungen kann man gucken. Werden teilweise ganz schön streng.

https://www.tuev-sued.de/.../1_vorab_informieren

https://www.tuev-sued.de/.../1_vorab_informieren

https://www.tuev-sued.de/.../technische_daten

Ich mache das gerade mit einem Fahrzeug und lerne jeden Tag dazu. Leider hatte ich auch nicht alle Informationen vorher aber jetzt habe ich bald allen Papierkram zusammen...

Vielen dank für die Tips!

Das einfachste dass mir gerade eingefallen ist, ich könnte einfach versuchen eine privat Untersuchung bei einer Werkstatt machen.

Ich will keine Überraschungen!

 

Ja gibt ja Werkstätten die kennen sich mit den Themen aus (und da kommt z. Bsp. der TÜV vorbei bzw. die erledigen das)

Wende dich doch an einen Kfz-Sachverständigen-Gutachter

die machen das.

Moin,

hier der Anforderungskatalog des § 23 StvZO - H-Gutachten,

https://www.tuev-sued.de/.../2anfordkat-oldtimer.pdf

darin steht nicht, dass das zu begutachtende Fahrzeug in Deutschland zugelassen sein muß,

für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge ist in ein H-Gutachtachten gleichzeitig der § 29 - die HU - mit eingeschlossen.

Ich sehe keinen Grund warum ein H-Gutachten nicht mit einem in den Niederlanden registrierten Fahrzeug erfolgen kann.

H-Gutachten nach § 23 können der KÜS - Dekra - TÜV und alle anderen Sachverständigen die eine HU Berechtigung

haben erstellen.

Gruss aus dem Norden Carl

21er Abnahmen sind blos noch in der Prüfstelle möglich, nicht mehr in Werkstätten.

§ 21 war noch nie in Werkstätten möglich,

in den alten Bundesländern der TÜV, in den neuen die Dekra,

das ändert sich aber in naher Zukunft, dann können alle Prüfstellen auch § 21 machen,

Gruss Carl

Ich würde mir auf jeden Fall einen Sachverständigen suchen, der Erfahrung mit Oldtimern hat. Wenn ein "echtes" H-Gutachten wirklich nur bei schon bestehender Zulassung in Deutschland möglich sein sollte, könnte der Sachverständige zumindest mal prüfen, ob das Fahrzeug überhaupt die Voraussetzungen dafür erfüllen würde. Da aber das Gutachten bei der Zulassung vorgelegt werden muss, sollte das auch bei einem Fahrzeug möglich sein, das bislang in Deutschland noch nicht zugelassen war. Im Prinzip ist es das gleiche Procedere wie bei jedem Importwagen, nur mit der Besonderheit, dass neben der HU noch das H-Gutachten gemacht werden muss.

 

Grüße vom Ostelch

Moin Moin !

ist doch ganz einfach. Wenn das Fzg wirklich in NL zugelassen ist, einfach einen Termin bei einer grenznahen TÜV-Stelle zwecks Abnahme nach §23 in Verbindung mit §21 machen. Zum Termin mit dem Fzg vorstellig werden, Untersuchung durchführen lassen und auf das Ergebnis gespannt sein. Davon ausgehend das Fzg kaufen oder nicht , ggf. die bemängelten Sachen richten lassen und eine Nachuntersuchung machen lassen.

Zitat:

Wende dich doch an einen Kfz-Sachverständigen-Gutachter

die machen das.

Quatsch , der macht Unfall / Schadensgutachten.

Zitat:

Der TÜV muss dann $21 Vollgutachten (Es sei denn er hat schon alle Papiere dafür) und $23 H-Gutachten machen und dazu die entsprechenden Datenblätter und Papiere haben/beschaffen. Natürlich kann der TÜV gucken ob alles da ist. Muss ein amtlich anerkannter Sachverständiger aaS sein und die hat momentan in den alten Bundesländern der TüV und in den neuen die Dekra.

Genau so !

MfG Volker

Themenstarteram 28. April 2019 um 20:31

Hey! Vielen dank an alle.

ich habe überall gecheckt und habe ich gefunden bei dem TÜV-Nord, die machen so was!

Ich habe schon Termin für nächstes Dienstag, ich hoffe alles klapp : )

Grüße!

Themenstarteram 3. Mai 2019 um 20:24

Hallo an alle,

aaalso, es hat geklappt. Ich habe aber kein offizielles Oldtimergutachten bekomenn. Vorher müsste ich ein Vollabnahme, aber der Wagen war noch in Holland angemeldet. Aber sonst, geht es.

Ich bin zuruck gefahren auf eigener Achse nach Stuttgart mit niederländische export Kennzeichnen.

Der Wagen steht gerade auf einem Privatparkplatz weil der noch nicht angemeldet ist.

Ich hätte noch ein paar Fragen.

Ich brauche ein Technisches Datenblatt von dem ´88 Land Cruiser HJ61. Das muss ich noch klären...

Aber, welche schritte genau muss ich durchführen um die H-Zulassung zu bekommen? Muss ich erst eine Standard Zulassung machen und dann kann ich mit der H anfangen? Oder geht es einfach direkt zur H?

Es ist klar, ich brauche die Zulassung damit ich ihm versichern kann. Aber wie kann ich zum TUV fahren (um das Technisches Datenblatt zu bekommen) ohne zulassung, versicherung, umweltplakette?

Beim TÜV die haben mir gesagt ich darf mit diesen niederländische Kennzeichnen fahren. Stimmt das? Ich will auf keinem fall tausende Euro strafe bezahlen!

Vielen dank!

Schones Wochenende.

Ignacio.

Da ist viel erklärt:

https://www.tuev-sued.de/.../technische_daten

Datenblatt: Zum Beispiel beim TÜV fragen die haben/organisieren das (gegen Geld natürlich) dann sind sie aber damit glücklich

dann:

Vollgutachten § 21 incl. HU etc.

§ 23 H-Kennzeichen

Dann mit allen Papieren (siehe TÜV und Zulassungstelle) zur Zulassungsstelle

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