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Österreich: aktuelle Rechtslage bezüglich Auspuff-Lautstärke

Harley-Davidson
Themenstarteram 5. Mai 2013 um 15:34

Hallo miteinander!

Ich beabsichtige mir eine Sportster zu gönnen 883 Iron oder Forty Eight - je nachdem, was mir mein Gefühl nach der Probefahrt sagt.

Nachdem ich den Motorrad-Schein nachgemacht habe, kommt mir nur was zum Cruisen ins Haus und da bin ich auf Harley gekommen.

Mit Harley verbinde ich aber auch den entsprechenden Sound einer Harley und weil der bei den Serienpötten ja recht bescheiden ist, möchte ich gleich nach Neuerwerb da ansetzen und das ändern.

Ich bin aus Österreich und werde zu 90% nur in Österreich damit fahren.

Da ich möglichst keine Probleme mit der Polizei haben möchte, will ich frühzeitig Informationen dazu sammeln, was erlaubt ist und was nicht.

Als ich nämlich heute bei einer viel befahrenen, kurvenreichen Strecke mit meinem Wagen an einer Messstelle vorbei gefahren bin, bei der ein Kastenwagen der Polizei Halt gemacht hat und ein Motorradfahrer gerade sein Motorrad vor einem aufgebauten Mikrofon platzieren musste, ist mir vorgekommen, dass die Polizei da keinen Spaß versteht und wohl wirklich "Aktion scharf" fährt.

Nach einer Internet-Recherche zur Thematik bin ich jetzt allerdings ratloser als zuvor.

Mal liest man, dass in Österreich die E-Nummer auf dem Auspuff reicht, mal liest man, dass man zusätzlich die ABE mitführen muss und mal liest man, dass man überhaupt alles eingetragen haben muss.

Kurzum: ich bin verunsichert, was legal ist und was nicht - und was ich mitzuführen habe und was nicht.

Wenn's nach mir ginge, würde ich gerne zu Vance&Hines greifen, damit würde ich aber wohl von der Polizei die rote Karte sehen - und das will ich wie gesagt nicht.

 

Wäre es möglich, dass hier erfahrene Member mit Ahnung von der Materie (insbesondere von der Rechtssituation in Österreich) posten könnten, was man wirklich mitführen braucht bzw. was legal ist und was nicht?

Würde mir - und bestimmt vielen anderen (auch durch Österreich Reisenden) genauso - eine große Hilfe sein, wenn wir in diesem Thread mal die Fakten sammeln könnten, damit wir alle auf der sicheren Seite sind bzw. uns jedenfalls bewusst sind, was legal ist und was nicht.

 

Herzlichen Dank euch!

Schönen Sonntag noch.

Beste Antwort im Thema
am 6. Mai 2013 um 18:56

Nee, das heisst, dass Du ne Anlage hast, die nen Verstellknopf hat, den Du nicht benutzen darfst!.

Wenn Du die offen fährst, ist den Sheriffs schon klar, dass Du am Rädchen gedreht und somit eine illegale Handlung vollzogen hast.

Also hört auf Euch ins Höschen zu machen und packt gleich was gescheites ans Mopped.

Immer diese Muffensauserfragen, ich will laut aber legal.:rolleyes::rolleyes::rolleyes: Einen Tod muss man sterben!!!

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Themenstarteram 6. Mai 2013 um 20:03

Zitat:

Original geschrieben von SBseinefrau

Nee, das heisst, dass Du ne Anlage hast, die nen Verstellknopf hat, den Du nicht benutzen darfst!.

Wenn Du die offen fährst, ist den Sheriffs schon klar, dass Du am Rädchen gedreht und somit eine illegale Handlung vollzogen hast.

Also hört auf Euch ins Höschen zu machen und packt gleich was gescheites ans Mopped.

Immer diese Muffensauserfragen, ich will laut aber legal.:rolleyes::rolleyes::rolleyes: Einen Tod muss man sterben!!!

Was ist denn was gescheites?

Der Sheriff hat aber so zu messen, wie das Bike vorm Mikrofon klingt. Er wird ja nicht Lautstärke schätzen können...

Und wenn ich eben die Klappen zudreh, hat er den Auspuff auch so zu messen (würde ich jedenfalls sagen).

am 6. Mai 2013 um 20:40

Wenn der Dich vorher laut gehört hat und plötzlich hast Du ne Flüstertüte, misst er Dich genauso, wie er Dich gehört hat, laut.

Und dann bist Du genauso illegal, wie mit jeder anderen Tüte, da nutzt Dir der Versteller gar nix.

Und gescheite Rohre sehen so aus!! Nehmt es aufrecht und jammert nicht rum!!

Ja,

was das Verstellen und Ahnden angeht, kann es genau so paktiziert werden, wie SBsf das schildert.

Wenn der Cop den Bike-Treiber laut hört und Ahnung hat, stellt er um und Du bist dran... So soll das hier in der Gegend die Tage auch geschehen sein...

Gruß Brus

am 7. Mai 2013 um 4:00

Oh Gott,

 

nicht jetzt auch bei uns, da bau ich mir doch sofort ne Verstellbare dran!!!:eek:;):D:D:D

Ja,

ich glaube aber eher, dass das unter den angeordneten "Frühjahrsputz" fällt und wieder abpflaut. Soll auch nur einen bestimmten Bereich und Cop betreffen....

Gruß Brus

am 7. Mai 2013 um 6:17

wenn er dich aber offen schnappt und du dann wieder zudrehen kannst,kannst du wenigstens weiterfahren, hat schon einen Vorteil.

die strafe an sich ist ja dann auch zu vernachlässigen :D:D:D

Garantiert ist das auch nicht!!!

Eine Sicherstellung oder Untersagung der Weiterfahrt wäre genau so möglich...

Gruß Brus

am 7. Mai 2013 um 6:49

..... und wer ist dann eigentlich dafür verantwortlich, wenn das Bike vom Platz gestohlen wird?

Polizei oder wenn vorhanden der private Betreiber des Sicherstellungsgelände.

Gruß Brus

am 7. Mai 2013 um 6:55

..... ja, im eigenen Gelände sicher! Ich meine das so, ich fahr zB. zu Dir und werde angehalten. Dann heisst es: keine weiterfahrt! Die Kontrollen werden ja meistens an einem Parkplatz durchgeführt! Wird das Bike dann aufgeladen, oder einfach am Parkplatz gelassen?

am 7. Mai 2013 um 7:01

sagen wirs mal so, die chancen stehen gut,das man weiterfahren darf wenn man das ding leise machen kann.

@wolfgang:

Das ist absolut richtig und wird auch in den meisten Fällen so laufen!!! Wenn man aber anfängt rumzuzicken, so nach dem Motto: Stimmt doch garnicht, geht nicht, ich doch nicht, kann es ganz schnell anders herum gehen... Richtig gut sollen sich Äußerungen wie: "Na das beweisen sie mir mal!!!!" machen....:rolleyes:

@rudi:

Wird das Bike sichergestellt, kommt auf Kosten der Polizei ein Abschleppdienst und das Bike wird zum Sicherstellunggelände oder direkt zum TÜV, Dekra usw. gebacht = Verantwortlichkeit geht an Polizei über.

Wird "nur" die Weiterfahrt untersagt, bist Du als Führer / Halter für das Bike weiterhin verantwortlich, darfst es eben nur nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegen. Da rufst Du den Abschlepper und zahlst im Falle eines gewerblichen Dienstes auch selber. Kannst aber auch den Sohnemann oder Kumpel anrufen, der das Bike abholt.

Gruß Brus

Ach ja,

meine Äußerungen beziehen sich nur auf Deutschland!!! Zu Österreich kann ich das nicht sagen!!!

Gruß Brus

am 7. Mai 2013 um 7:13

Danke!

Also wie immer, wie man in den Wald ....

 

liebe Grüße aus Kärnten Rudi

Im Gegensatz zu den Empfehlungen vieler Rechtsanwälte, würde ich vor Ort auch die Ordnungswidirgkeit bzgl. Anbauteile immer zugeben, so dass eine weitere Beweiserhebung eigentlich nicht notwendig wäre...

Gruß Brus

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