Nutzungsausfall und Wertminderung nach Unfall

Habe meinen Golf VI seit einem halben Jahr und 8500km runter. Am Wochenende ist nun eine Frau beim Ausparken gegen dat "neue" Auto gefahren.
Nach anfänglicher Fahrerflucht, hat sie das schlechte Gewissen dann zwei Tage später doch dazu gebracht ihre Daten bei der Polizei abzugeben.
Ihre Versicherung hat der Reperatur bei VW zugestimmt, liegt etwa bei 1500 Euro. An meinem Auto hat sie eine etwa 7cm große Delle im hinteren Kotflügel und entsprechende Kratzer hinterlassen.

Da dies mein erster "Unfall" ist habe ich natürlich keine Ahnung was den Nutzungsausfall betrifft. Weiß nur, dass man einen gewissen Tagessatz je nach alter und größe des Autos bekommt?
Und eigentlich viel wichtiger, wie sieht es mit der Wertminderung aus? Beim Weiterverkauf möchte ich den Schaden nicht verschweigen und die neue Lackdicke auf dem hinteren Kotflügel ist ja auch schnell nach zu weisen. Habe ich einen Anspruch auf eine Wertminderung bei der gegnerischen Versicherung und in welcher Größenordnung bewegt er sich?

Danke

Beste Antwort im Thema

Ich weis ja nicht was fürn Kraut Du da gerade geraucht hast, auf jeden Fall Schadet das der Gesundheit,
ich habe keinen als Dumm bezeichnet, im Gegenteil, ich werde hier gleich Blöde angemacht nur weil ich hier schreibe wie es wirklich ist und nicht wie es manch ein nicht ausgelasteter Sachbearbeiter von der Hinz&Kuntz Aroganz KG probleme damit hat das Kunden ihre Rechte durch einen Anwalt ducrchsetzen lassen!

Du scheints es nicht Begriffen zu haben, ich habe geschrieben das man dann zum Anwalt gehen soll wenn die Versicherung versucht den Kunden/Geschädigten Abzuziehen, ich habe nicht geschrieben das man wegen jedem Furtz zum Anwalt gehen soll.
Warum ist es Spam wenn ich meine Meinung und Erfahrung schreibe?

Zur Erinnerung, das hier ist ein Forum, da werden Fragen gestellt und Beantwortet sowie Meinungen und Erfahrungen ausgetauscht.
Wenn Du aber lieber mit gleichgesinnten ungestört sein willst dann wärst Du genau hier Falsch!

Vielleicht bist Du ja auch ein ganz umgänglicher Typ und drükst es nur Blöde aus, ich fühle mich jedenfalls angepisst

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Zitat:

Original geschrieben von Hennaman


, gerade wenn es um Verletzungen geht sollte auf den Anwalt nicht Verzichtet werden, selbst mit Anwalt ist es noch schwer genug zu

1. Geht es im vorliegenden Fall aber nicht um eine Verletzung (falls du das überlesen haben solltest), sondern um eine Delle im Fahrzeug des TE.

2. Braucht hier niemand User, deren "Beitrag" darin besteht: "Schnell zum Anwalt" zu brüllen.

3. Unterstellst du mit deinem (Nutzlosposting) dem TE, dass er so dumm ist, nicht einmal einen Anwalt und dessen Funktion zu kennen - so dass er hier dumm nachfragen muss.

4. Wurde dem TE hier geholfen (ich hoffe, dass du die Postings auch verstanden hast - bei Bedarf erkläre ich sie dir aber gern).

5. Ist dieses "Gehzumanwaltgeblöke" an der Grenze zum Spam.

Ich ziehe hier demnächst auch durch die ganzen Autoforen und rate jedem, der ein technisches Problem hat: "Geh in eine Werkstatt - da wird dir geholfen".

Ist ziemlich genauso hilfreich, wie dein "Beitrag" zu diesem Thema hier - Hauptsache mein Beitragscounter wird etwas hochgetrieben.

Und das wollte dir Dellenzähler klar machen - sonst nichts.

Ich weis ja nicht was fürn Kraut Du da gerade geraucht hast, auf jeden Fall Schadet das der Gesundheit,
ich habe keinen als Dumm bezeichnet, im Gegenteil, ich werde hier gleich Blöde angemacht nur weil ich hier schreibe wie es wirklich ist und nicht wie es manch ein nicht ausgelasteter Sachbearbeiter von der Hinz&Kuntz Aroganz KG probleme damit hat das Kunden ihre Rechte durch einen Anwalt ducrchsetzen lassen!

Du scheints es nicht Begriffen zu haben, ich habe geschrieben das man dann zum Anwalt gehen soll wenn die Versicherung versucht den Kunden/Geschädigten Abzuziehen, ich habe nicht geschrieben das man wegen jedem Furtz zum Anwalt gehen soll.
Warum ist es Spam wenn ich meine Meinung und Erfahrung schreibe?

Zur Erinnerung, das hier ist ein Forum, da werden Fragen gestellt und Beantwortet sowie Meinungen und Erfahrungen ausgetauscht.
Wenn Du aber lieber mit gleichgesinnten ungestört sein willst dann wärst Du genau hier Falsch!

Vielleicht bist Du ja auch ein ganz umgänglicher Typ und drükst es nur Blöde aus, ich fühle mich jedenfalls angepisst

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Gut, dass du das beurteilen kannst..........😛
Du kannst die vielleicht lesen, aber ob die wirkich "tip top" sind, beurteilen andere.....😁
Das müsstest du aber eingentlich auch wissen....😉

Gut seh ich ein!😁

Zitat:

Bei uns sind die Gutachten der grünen Männchen in diesem Bereich eben nun mal nicht "tip top" und deswegen werden die vom VUD auch nicht angerufen, da kommen dann andere...😁

Du schließt also von den grünen SV in eurer Gegend auf alle in D?

Etwas einseitig betrachtet in meinen Augen! Aber so sei es, wenn du es willst!

Zitat:

...Und die erstellen so schöne Gutachten in Bezug auf die Funktion (EIN / AUS) der Beleuchtung zum Unfallzeitpunkt. Hab ich noch von keinem anderen Verein gehabt!

Die bekommst du von Onkel Delle auch und ganz bestimmt keine schlechteren....😎
Wetten das?😁

Wetten will ich nicht, ist mir zu unsicher! Kann es ja bei der nächsten Sache mal vorschlagen, dass du das Leuchtobst auf den Tisch bekommst!

immer her mit dem Fallobst........😁

Aber mal im Ernst jetzt. Diese Glühlampenuntersuchungen sind kein Hexenwerk. Das können auch die grünen Männchen......😉 Wobei man hier noch sagen muss, dass man auf deren Ausrüstung diesbezüglich schon neidisch werden kann.......🙁

Gruß

Delle

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Wenn ich mich kurz in die Diskussion einklinken darf: ähnliche Ausgangssituation wie beim TE, Nachbarin ist mir beim Ausparken auf meinen knapp1,5 Jahre alten Golf gefahren, Schaden 1700 Euro. Es wurden alle defekten Teile ausgetauscht und die Versicherung (HUK) will keine merkantile Wertminderung zahlen, da es keine Instandsetzung gegeben hätte.
Defekt war der Aufsatz auf die Stoßstange mit der Scheibenreinigungsanlage und ein Scheinwerfer wurde ersetzt, außerdem noch Lackierarbeiten an der Stoßstange. Was meint die "fachwelt", sollte ich auf Errechung einer Wertminderung bestehen und hab ich Chancen, sie zu erhalten ? Aussage der Versicheung: da alles ersetzt wurde, ist es kein Unfallwagen. Hab mir das jetzt erstmal schriftlich geben lassen.

Typisch HUK............🙄

Die Frage ist, ob hier ein offenbarungspflichtiger Unfallschaden vorliegt ud ob der sich auf den
Marktwert negativ auswirkt.

Und das ist hier bei so einem neuen Fahrzeug selbstverständlich der Fall. 

Die Wertminderung wird auch nicht "errechnet" Sie wird ermittelt. Hoffentlich hast du im Vorfeld einen Sachverständigen eingeschaltet.

Ist das nicht der Fall und die Werkstatt hat dir empfohlen......"wir machen das schon alles für Sie, bei dem Schaden brauchen Sie keinen SV" würde ich dort mal anklopfen, damit die das Portemonnaie aufmachen.

Gruß

Delle

Genau das hat die VW-Werkstatt... toll! Dann schaun mer mal, was die sagen!

nun schreib aber nicht auch noch , dass die evtl. HUK- Partnerwerkstatt sind.

Das wäre dann echt noch der Brüller..........😰

Gruß

Delle

Glaub ich nicht, aber ich werd da morgen gut gelaunt auftreten. Hab mir jetzt mal was aus den Fingern gezogen und morgen ruf ich bei der Rechtschutz an. Schaun mer mal...
aber danke fpür die Tipps, ich hab dich ein klein wenig zitiert :-)

Berichte bitte weiter........😁

Gruß

Delle

Dann frag ich hier auch nochmal:

Audi A3 Bj. 99 mit 130tkm mit Frontschaden (Schadenhöhe netto 2500€):
Folgene Teile waren betroffen:
- Stoßstange
- Scheinwerfer
- Kotflügel
- Aluträger
- Kleinteile etc.

Der Sachverständige ermittelte eine Wertminderung von 150€. So jetzt zitiere ich mal den Schriftverkehr zwischen Sachverständiger und Versicherung:

Versicherung (bzw. dessen Gegengutachter der FA Car Expert :

Zitat:

Aus sachverständiger Sicht ist in diesem Fall auf Grund eines Fahrzeugalters von mehr als 72 Monaten auch in Anbetracht des vorliegenden Schadenbildes der angeführte merkantile Minderwert in Höhe von 150€ nicht zu vertreten

Stellungnahme meines Gutachters:

Zitat:

Bezüglich der Aussage, dass eine Wertminderung bei einem mehr als 6 Jahre altem Fahrzeug
nicht mehr anfällt, kann gesagt werden, dass diese Aussage schlichtweg falsch ist. Die Einstufung der Wertminderung nach Fahrzeugalter bzw. und/oder Laufleistung ist als veraltet anzusehen und findet kaum noch Anwendung.

Der merkantile Minderwert ist der Wert, der sich bei einer Veräußerung des Fahrzeugs bei einem seriösen Händler unter Berücksichtigung der aktuellen Marktlage für Gebrauchtfahrzeuge in Abzug zu bringen ist.

Aufgrund des Schadenumfangs und der gesetzlichen Offenbarungspflicht des Fahrzeughalters bei einer eventuellen Fahrzeugveräul3erung ist eine Merkantile Wertminderung in Höhe von 150,00 EUR zu befürworten.

Der Wert wurde aufgrund der Erfahrung des Sachverständigen, aufgrund der Schwere des
Schadens, der Marktgängigkeit des Fahrzeugs, des Reparaturweges und auch Art und Umfang der Schäden ermittelt. Der Schadenumfang entspricht sehr wohl einer Wertminderung. Die ausgewiesene Wertminderung wurde nach dem BVSK-Wertminderungsberechnungsmodell berechnet.[...]

Dann folgt noch eine Formel, die ich nicht verstehe 😉.

Antwort Versicherung:

Zitat:

Eine Wertminderung fällt bei einem Baujahr 1999 und über 100.000km nicht an.
Wir sind gerne bereit, unseren Standpunkt hierzu gerichtlich überprüfen zu lassen.

Hab dann auf eine Klage wegen 150€ verzichtet, aber mich interessiert einfach Eure Meinung. Was sagt ihr dazu? Ist Wertminderung bei einem über 10 Jahre altem Auto generell auszuschließen?

Zitat:

Original geschrieben von IceIceHowie

Zitat:

Zitat:

Eine Wertminderung fällt bei einem Baujahr 1999 und über 100.000km nicht an.
Wir sind gerne bereit, unseren Standpunkt hierzu gerichtlich überprüfen zu lassen.

Hab dann auf eine Klage wegen 150€ verzichtet, aber mich interessiert einfach Eure Meinung. Was sagt ihr dazu? Ist Wertminderung bei einem über 10 Jahre altem Auto generell auszuschließen?

Es gibt Entscheidungen, die auch bei einem Fahrzeeugalter > 5 Jahren und > 100.000  km Laufleistung eine Wertminderung zugesprochen haben. Das ist aber meines Wissens nach noch immer nicht herrschende Rechtsprechung und es waren gut begründete Sonderfälle.

Bei Deinem Wagen und dem geschilderten Schaden würde ich an Stelle der Versicherung meinen Standpunkt jedenfalls auch bedenkenlos gerichtlich überprüfen lassen.
Da hätte ich keine große Sorge, dass Du gewinnen könntest...
ERGO: Richtige Entscheidung von Dir!

Gruß
Hafi

Zitat:

Original geschrieben von sportfreund2004


Genau das hat die VW-Werkstatt... toll! Dann schaun mer mal, was die sagen!

Mein Händler hat auch nichts von einem SV erwähnt. War aber zum Glück bei einem und der hat zusätzlich noch eine neue Achsvermessung vorgeschlagen. Sollte ich bei VW dann wohl auch noch machen lassen. Wertminderung hat er mit 500 Euro veranschlagt.

Noch eine zwei Fragen:
1. Muss ich wegen der Kosten der Achsvermessung noch mit der gegnerischen Versicherung telefonieren? Im Kostenvoranschlag von VW ist diese nicht aufgeführt?
2. Gehört zu einem Wertminderungsgutachten immer automatisch ein Gutachten, was die Reperatur betrifft? Frage, weil ich dem SV gegenüber nur von einem Gutachten die Wertminderung betreffend gesprochen habe und er in seinem Gutachten auch auf die Reperaturkosten eingeht?

Drücke dir die Daumen, mir hat dieses Forum zum Glück noch rechtzeitig geholfen. Thx

Aus dem Gutachten deines SV müsste das aber eigentlich alles hervorgehen. Sowohl die Achsvermessung als auch die Wertmindeung selber müssten dort ausgewiesen und erläutert sein.

Gruß

Delle

Ja, sind ausgewiesen und erläutert. Stelle mir nur die Fragen, weil ich anfänglich nur einen Kostenvoranschlag von VW bei der gegnerischen Versicherung eingereicht hatte. Diesem wurde auch zugestimmt. Das Gutachten vom SV ist erst ein paar Tage später entstanden und eingereicht wurden.
Deshalb meine Frage bezüglich der Achsvermessung, der in dem zuerst eingereichten Kostenvoranschlag von VW nicht drin ist.

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