Nutzungsausfall

Erstmal Hallo zusammen,

es geht -mal wieder- um das Thema Nutzungsausfall,
vielleicht kann mir dazu jemand etwas sagen:

am 09.02.12 ist mir jemand vorne ins Auto gefahren.
( Ford Focus, 75ps, Bjhr. 99 )

Ich habe den Wagen allerdings nicht in vollem Umfang
reparieren lassen ( Schadenhöhe 2200,-) sondern
lediglich so instand setzen lassen, dass er verkehrssicher
ist. Heißt ich habe auf kosmetische Reparaturen verzichtet,
keine Lackierung ect )

Kosten der Reparatur: 700 €

Des weiteren habe ich kein Ersatzfahrzeug in Anspruch
genommen.

Der Wagen war vom 09.02.12 bis zum 23.02.12 in der
Werkstatt, also 14 Kalendertage, 10 Arbeitstage. Das
dann auch noch über Karneval, da hatte die Werkstatt
glaub ich 2 Tage zu.

Zu meiner Frage:
Bitte ich die Gegnerische Versicherung nun einfach um
die Erstattung von

25,00 Aufwandspauschale
+ 14 x Nutzungsausfallpauschale

Welchen Nutzungswert kann ich beantragen?
Vermutlich bei einem Focus Baujahr 99 27 € oder?

Stelle ich das erstmal so ganz plump in Rechnung
und warte ab wieviel sie davon übernehmen?

Bin ich verpflichtet, der gegnerischen Versicherung
mitzuteilen, wieviel die Werkstatt tatsächlich repariert hat?

Vielen Dank schonmal für Eure Zeit

jt

Beste Antwort im Thema

Also ich persönlich finde 2 Wochen für eine 700,- € Reparatur ziemlich überzogen. Hat denn die Werkstatt nur 1 Stunde am Tag geöffnet?

Wenn wirklich nur Instandsetzungsarbeiten gemacht wurden, wieso dauert das dann so lange?

MfG Zille

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Moin,

das ist grds. richtig - Nutzungsausfall kann man nur erhalten, wenn man das Fahrzeug auch hätte nutzen wollen und können.

Wer nach einem Unfall im Krankenhaus liegt kann bwispielsweise für die Dauer des Klinikaufenthalts keinen Nutzungsausfall erhalten. Ein das Fahrzeug nutzen wollender Ehegatte mit eigenem Führerschein und ohne eigenem Auto lässt die Sache dann schon wieder anders aussehen - kommt also immer auf den konkreten Umstand an.

@ jtvader
so würde ich es an Deiner Stelle auch machen und dann mal abwarten...

Beste Grüße

@siggi: Das Auto hätte ich normalerweise für
die Reise in Anspruch genommen, wenn es
denn dagewesen wäre...

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Berichte bitte mal, was du bekommen hast.

machich. Bin mal gespannt wie lang der Spass dauert.

Gibts da Erfahrungswerte? Ich gehe mal davon aus

dass es jetzt nicht noch zu einem Handgemenge zwischen

mir und der Versicherung kommen wird. Sofern die ich

sag mal für 5 Tage Nutzungsausfall bezahlen ist das Thema

für mich gegessen. Dass die 14 Tage -auch wenn mir das

Auto de facto nicht zur Verfügung stand- utopisch sind ist

mir klar. Und ich war auch nicht zwangsweise darauf angewiesen.

Wie lang dauert es erfahrungsgemäß bis das Geld dann da ist?
Schließlich muss ich ja auch die Reparatur bezahlen.
Ich hab das Auto netterweise schon wieder, aber ich fahre
nicht gerne mit Schulden durch die Gegend.

... das kommt auf die Arbeitsvorräte bei der Versicherung an 😉

Kann in wenigen Tagen oder auch einigen Wochen erledigt sein - ich würde die Werkstatt erst einmal vorab bezahlen...

Beste Grüße

Ich glaub, ich bin mal wieder im falschen Film...

Du hast ein Gutachten, in dem steht, dass die vollständige Reparatur voraussichtlich vier Tage dauert.
Vom vollständigen Reparaturumfang lässt Du nur einen Bruchteil richten aber erwartest, dass es schon ein wenig mehr sein darf als die vier Tage?

Wie kommst Du auf diese Idee?

Der tatsächliche Werkstattaufenthalt ist für die Ermittlung des Nutzungsausfalls völlig irrelevant, wenn die Dauer nicht mit der üblichen und prognostizierten Dauer in Einklang zu bringen ist.

Das wäre sonst wirklich die Lizenz zum Gelddrucken. Ich habe einen Kratzer in der Stoßstange, stelle das Auto in die Werke, fahre drei Wochen in den Urlaub und verlange anschließend NA für 21 Tage.

Liegt auf der Hand, dass das nicht läuft, oder?

Alles was über zwei Tage NA hinausgeht, ist hier echtes Entgegenkommen der Versicherung.

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Nutzungsausfall, wird für die Zeit der Nichtnutzbarkeit bezahlt, wenn es dumm läuft, weil keine Ersatzteile verfügbar sind, weil die IG Metall, die 35 Stundenwoche durchprügeln will, für den gesamtem Ausfallzeitraum. Damals war es eine Dauer von 43 Tagen, vom Unfalltag bis zur Wiederherstellung des Fahrzeugs, die mit je 42DM geltend gemacht werden konnte.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge
Nutzungsausfall, wird für die Zeit der Nichtnutzbarkeit bezahlt, wenn es dumm läuft, weil keine Ersatzteile verfügbar sind, weil die IG Metall, die 35 Stundenwoche durchprügeln will, für den gesamtem Ausfallzeitraum. Damals war es eine Dauer von 43 Tagen, vom Unfalltag bis zur Wiederherstellung des Fahrzeugs, die mit je 42DM geltend gemacht werden konnte.

Damals

hatten wir auch noch einen Führer.

Und damals gab es auch noch die Mehrwersteuer in Höhe von 13% bei fiktiver Abrechnung.

Früher war sowieso alles besser............🙁

Aber auch damals musste schon das ein oder andere nachgewiesen werden... 😉

😁

Anhand der Werkstattrechnung, Einlieferung des Patienten mittels Abschleppwagen, bis zur Abholung..
Der Kaiser hiess damals Helmut Kohl 😁 😁

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge
Der Kaiser hiess damals Helmut Kohl 😁 😁

Nein, wieder falsch.......

das war Birne.

Birne wollte Kanzler werden und Birne wurde dann auch Kanzler.....😁

Der?
Birne

Genau der........😁

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Ich glaub, ich bin mal wieder im falschen Film...

Dein Beispiel mit Kratzer in der Stoßstange und 3 Wochen in Urlaub fahren und 21 Tage Geld kassieren ist völlig absurd und hat mit dem worum es hier geht nichts zu tun. Wenn Du mich so verstanden hast, dann solltest Du allerdings den Film wechseln...

🙂

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Wie kommst Du auf diese Idee?

Ich komme auf die Idee weil im Gutachten ausdrücklich steht, dass es sich bei den 4 Tagen lediglich um die Reparaturdauer handelt, nicht berücksichtigt die etwaige Beschaffungsdauer der Ersatzteile. Ich hab keine Ahnung wie lange es dauert, Teile zu besorgen, aber offensichtlich durchaus 2 Tage.

Ich bin kein Automechaniker, aber ich glaube nicht, dass eine nur teilweise Reparatur auch zwangsläufig zu einer geringeren Reparaturdauer führt.
Es sind ja z.B. auch Lackierarbeiten gemacht worden. Und egal ob ich nun 1 oder 2 Teile habe: Abgesehen vom Zeitaufwand des Lackierens selbst dürfte sich die Trocknungsdauer wohl kaum halbieren.

Daher glaube ich dass ein Dreisatz nach dem Motto
100% Arbeit: 4 Tage
50 % Arbeit: 2 Tage
nicht zwangsläufig funktioniert. Ist aber nur die Vermutung eines Laien. Lasse mich gerne eines Besseren belehren.

Ich habe der Versicherung die Angabe gemacht, dass das Fahrzeug 14 Tage in der Werkstatt war und gebeten, Sie sollen sich wie von der Werkstatt angeboten den Reparaturablaufplan geben lassen, da gibts ja dann nichts dran zu rütteln.

Ich möchte nochmal betonen dass ich diesen Vorfall nicht als Gelddruckmaschine für mich sehe, sondern mich lediglich auf mein Recht berufen möchte: und Tatsache ist dass mir mein Auto 14 Tage nicht zur Verfügung stand. Ich denke da sind 5 Tage keine unverschämte Forderung.

Wie Du auf 2 Tage NA kommst verstehe ich nicht und hoffe dass Du nicht mein Versicherungsmensch bist 🙂

Es sind ja z.B. auch Lackierarbeiten gemacht worden. Und egal ob ich nun 1 oder 2 Teile habe: Abgesehen vom Zeitaufwand des Lackierens selbst dürfte sich die Trocknungsdauer wohl kaum halbieren.

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ausschnitt aus erster nachricht:

Ich habe den Wagen allerdings nicht in vollem Umfang

reparieren lassen ( Schadenhöhe 2200,-) sondern

lediglich so instand setzen lassen, dass er verkehrssicher

ist. Heißt ich habe auf kosmetische Reparaturen verzichtet,

keine Lackierung ect )

was denn nun?

Zitat:

keine Lackierung ect )
was denn nun?

oh, da muss ich korrigieren, sry. Im telefongespräch mit der Werkstatt habe ich angegeben dass eben keine Lackierarbeiten gemacht werden sollen, da es mir relativ egal ist, wie das Auto aussieht, ich sitze ja drinnen ^^

Daher sollte es "nur" verkehrssicher gemacht werden. Wie die Rechnung die

ich vor 2 Tagen erhielt aber offenbarte sind Teile sehr wohl lackiert worden.

Das hab ich hier nicht angeben, sry.

Es gibt was neues von der gegnerischen Versicherung:

Sie hat sich mit der Werkstatt in Verbindung gesetzt, so heißt es.

Nun verlangt die Versicherung von mir eine Repararturkostenrechnung. Ich habe dazu gelesen dass Versicherungen sich damit gegen die Fiktive Abrechnung sträuben und versuchen, nur die real reparierten Schadenssumme zu begleichen. Dazu hab ich folgendes gefunden:

Als Geschädigter können Sie mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung auf der Basis des Sachverständigengutachtens abrechnen. Sie sind nicht verpflichtet, der Versicherung die Rechnung über die erfolgte Reparatur einzureichen. Ob und wie Sie Ihr beschädigtes Fahrzeug reparieren, ist allein Ihre Entscheidung.

Heißt das ich sollte die Reparaturkostenrechnung verweigern, oder sie einreichen aber auf das Gutachen verweisen?

Das beste: Der Unfallverursacher behauptet laut seiner Versicherung nun ICH hätte die Spur gewechselt. D.h. die Versicherung wartet nun auf eine Stellungname ihres "Mandanten". ( Obschon im Polizeibericht doch eigentlich verbindlich drin steht was passiert ist .... )

Ich hab die ganz blöde Ahnung das das noch ne längere Geschichte wird 🙁

Du musst die Rechnung nicht vorlegen. Aber Du musst beweisen, dass Dein Fahrzeug reparaturbedingt ausgefallen ist, um Nutzungsausfall zu bekommen.

Wenn Du Dich stur stellst und keine Rechnung vorlegst, wird die Versicherung den Nutzungsausfall komplett ablehnen, da Du den Beweis nicht führst.

Legst Du die Rechnung vor, werden Sie zumindest den Nutzungsausfall erstatten, der bei normalem Gang der Dinge und straffer Durchführung der Reparatur (das ist Deine Pflicht) anfällt.

Mit etwas Glück fällt es dem Sachberarbeiter nicht auf, dass das Fahrzeug nur geflickt ist und er hat keine Zeit lange rum zu ermitteln. Dann wird er Dir die vier Tage aus dem Gutachten überweisen und gut ist.

Wenn Du anfängst, mehr zu fordern, zwingst Du ihn, genau hinzusehen.

Das Ergebnis ist vorhersehbar. Siehe oben...

Auch wenn ich nicht Dein Versicherungsfuzzi bin, gibt es ja genug andere, die auch einen guten Job machen. 😁

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