Nutzungsausfall

Erstmal Hallo zusammen,

es geht -mal wieder- um das Thema Nutzungsausfall,
vielleicht kann mir dazu jemand etwas sagen:

am 09.02.12 ist mir jemand vorne ins Auto gefahren.
( Ford Focus, 75ps, Bjhr. 99 )

Ich habe den Wagen allerdings nicht in vollem Umfang
reparieren lassen ( Schadenhöhe 2200,-) sondern
lediglich so instand setzen lassen, dass er verkehrssicher
ist. Heißt ich habe auf kosmetische Reparaturen verzichtet,
keine Lackierung ect )

Kosten der Reparatur: 700 €

Des weiteren habe ich kein Ersatzfahrzeug in Anspruch
genommen.

Der Wagen war vom 09.02.12 bis zum 23.02.12 in der
Werkstatt, also 14 Kalendertage, 10 Arbeitstage. Das
dann auch noch über Karneval, da hatte die Werkstatt
glaub ich 2 Tage zu.

Zu meiner Frage:
Bitte ich die Gegnerische Versicherung nun einfach um
die Erstattung von

25,00 Aufwandspauschale
+ 14 x Nutzungsausfallpauschale

Welchen Nutzungswert kann ich beantragen?
Vermutlich bei einem Focus Baujahr 99 27 € oder?

Stelle ich das erstmal so ganz plump in Rechnung
und warte ab wieviel sie davon übernehmen?

Bin ich verpflichtet, der gegnerischen Versicherung
mitzuteilen, wieviel die Werkstatt tatsächlich repariert hat?

Vielen Dank schonmal für Eure Zeit

jt

Beste Antwort im Thema

Also ich persönlich finde 2 Wochen für eine 700,- € Reparatur ziemlich überzogen. Hat denn die Werkstatt nur 1 Stunde am Tag geöffnet?

Wenn wirklich nur Instandsetzungsarbeiten gemacht wurden, wieso dauert das dann so lange?

MfG Zille

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Das mit dem Nutzungsausfall ist grundsätzlich richtig so 14 x 27€ = 378 € + Pauschale.
Allerdings wird es nicht reichen das Du der Versicherung sagst "...die Reparatur hat 14 Tage gedauert...", sondern Du musst dafür einen Nachweis (die Reparaturrechnung) erbringen.
Auf dem Wege sieht die Versicherung natürlich auch was auf der Rechnung steht.

Also ich persönlich finde 2 Wochen für eine 700,- € Reparatur ziemlich überzogen. Hat denn die Werkstatt nur 1 Stunde am Tag geöffnet?

Wenn wirklich nur Instandsetzungsarbeiten gemacht wurden, wieso dauert das dann so lange?

MfG Zille

Bei der Schadenhöhe wird wohl auch ein Gutachten angefertigt worden sein.
Aus diesem geht die angesetzte Reparaturdauer und somit auch der entstehende Nutzungsausfall hervor.
Braucht die Werkstatt länger (muss entsprechend nachgewiesen werden) oder als Kunde vertrödelt man die Zeit einfach, geht das die Versicherung nichts an und auch nicht die Mitversicherten.

...evtl. gibt es keine Rechnung für die 700 EUs 😁

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gelöscht

... bitte nicht die Personen durcheinanderbringen 😉

Sachlichkeit hilft...

Beste Grüße

Nutzungsausfall gibt es bestenfalls für die Netto- Reparaturdauer ausweislich des Schadengutachten. 
Ob die Männecken in der Werkstatt Karneval feiern und/-oder besoffen unter der Werkbank liegen, Interessiert bei der Versicherung keinen...😁

Wobei sie die Reparaturdauer im Gutachten ja auf die vollumfängliche Schadensbehebung bezieht.

Danke erstmal für die Antworten.

Ein Gutachten wurde erstellt. Darin wurde wie gesagt
der Betrag von gut 2.200 € festgesetzt.
Ausserdem eine Reparaturdauer von 4 Werkstatttagen.
Der Beschaffungszeitraum für die Ersatzteile ist allerdings
laut Gutachten dabei nicht berücksichtigt.

Ich habe ein Schreiben von der Werkstatt dass das
Fahrzeug für die 14 Tage vor Ort war. Darin steht weiterhin
dass auf Anfrage ein Reparaturablaufplan erstellt werden kann.
Somit mache ich doch alles richtig wenn ich die 14 Tage angebe
und dann darauf warte wieviel die Versicherung bereit ist zu
zahlen, oder? Sicherlich werden die daraufhin den Werkstatt-
bericht einfordern. Dass die 14 Tage nicht bezahlt werden ist
mir klar. Das würde ich auch nicht erwarten. Aber dass er mehr
als 4 Tage werden ( auch wenn das Auto nicht in vollem Umfang
repariert wurde ) finde ich schon, schließlich konnte ich es ja
nicht nutzen.
Im übrigen gehe ich auch davon aus dass es der Versicherung egal
ist ob die Werkstatt Karneval feiert 🙂

Ich bin kein Freund von diesem Papierkram und hab von sowas
auch keine Ahnung, daher möchte ich mich nicht in die Nesseln setzen.
Ich will niemanden über den Tisch ziehen aber auch auf nichts verzichten
was mir zusteht.

Also um das nochmal zusammenfassend klarzustellen:

Ich bitte die Versicherung höflich um die Erstattung des Nutzungsausfalls
von 14 Tagen + Pauschale und schicke ihnen ausserdem das Schreiben
der Versicherung sowie das Gutachten über den vollen Schadensumfang
und harre der Dinge die da kommen mögen.

Damit hätte ich doch alles richtig gemacht oder?

Zitat:

Wenn wirklich nur Instandsetzungsarbeiten gemacht wurden, wieso dauert das dann so lange?

Das kann ich Dir leider nicht sagen. Vermutlich hat es recht lange gedauert bis alles in die Gänge

kam und die Teile da waren.

Der Unfall war Donnerstags . Der Wagen wurde anschließend sofort in die Werkstatt gebracht

und war zwar fahrtauglich, aber nicht verkehrssicher. Das Gutachten wurde erst Montag erstellt.

Ich war zu der Zeit im Ausland, sodass ich das alles mit der Werkst. telefonisch abklabastern

musste: Der Reperaturauftrag kam dann erst am Dienstag. Die Reparatur wird wohl kaum länger

als 3 Tage gedauert haben.

Zahlt die Versicherung denn auch für´s Wochenende, oder berücksichtigen die nur Werktage?
Würde ja rechtlich eigentlich keinen Sinn machen, schließlich habe ich am Wochenende ja
genauso einen Anspruch auf mein Fahrzeug wie in der Woche....

Zitat:

Original geschrieben von jtvader

Also um das nochmal zusammenfassend klarzustellen:
 
Ich bitte die Versicherung höflich um die Erstattung des Nutzungsausfalls
von 14 Tagen + Pauschale und schicke ihnen ausserdem das Schreiben
der Versicherung sowie das Gutachten über den vollen Schadensumfang
und harre der Dinge die da kommen mögen.
 
Damit hätte ich doch alles richtig gemacht oder?

Jepp, so machst du das 🙂

merci!

Berichte bitte mal, was du bekommen hast.

Zitat:

Original geschrieben von jtvader



Ich war zu der Zeit im Ausland, sodass ich das alles mit der Werkst.

Dann hattest Du doch gar keinen Nutzungsausfall.

Oder wie sieht das in dem Fall die Versicherung?

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