Nutzungsausfall nach unverschuldetem Unfall
Hallo Community,
ich habe folgendes Problem. Am 28.05.2014 ist mir ein Traktor in meinen parkenden VW Polo gefahren. Der Schädiger hat sich sofort gemeldet und seiner Versicherung gemeldet. Mein Auto habe ich dann am selben Tag morgens in eine VW-Werkstatt gefahren.
Nach ca. 2 Wochen habe ich mich telefonisch beim Autohaus informiert, wie lange die Reparatur noch dauert. Die Servicemitarbeiterin konnte mir aber keine Auskunft geben und wollte mich zurückrufen. Nach 2-3 Tagen ohne Rückruf habe ich wieder angerufen und schon wieder das selbe Spiel. Es tut ihr leid, aber sie muss erst den zuständigen Werkstattleiter sprechen, aber ich werde zurückgerufen. Dies ging unfassbare 5-6 mal ohne Rückmeldung, bis ich auch echt richtig sauer wurde. Habe dann auch 2 Emails an einen Serviceleiter und einen Servicemitarbeiter geschrieben und meine Unzufriedenheit vermeldet.
Heute, am 25.06.2014, unfassbare 4 Wochen nach dem Unfall rief mich der Werkstattleiter zu meinem Entsetzen zurück und teile mir mit, dass erst jetzt mit der Reparatur begonnen wird und erst jetzt Ersatzteile bestellt werden. In 2 Wochen sollte dann alles fertig werden. Er entschuldigte sich und argumentierte damit, dass er selbst im Urlaub war und sehr viel los war im Autohaus. Das Gutachten liegt mir inzwischen auch vor. Reparatursumme ca. 3500 Euro, Nutzungsausfall 35 EUR/Tag und Reparaturzeit ca. 5 Tage!!
Die gegnerische Versicherung wird also wohl keine 6 Wochen Nutzungsausfall aktzeptieren. Nun meine eigentliche Frage. Kann ich den Rest vom Autohaus geltend machen in Form von Schadensersatz? Habt ihr ähnliche Erfahrungen?
Danke für eure Antworten
CK
Beste Antwort im Thema
Das wird den TE bestimmt sehr freuen 🙄
17 Antworten
Hallo zusammen ,
Das war nicht zufällig bei der VW Niederlassung in Frankfurt / Eckenheim?
Ich warte schon seit dem 22 Sept auf mein Fahrzeug , ebenfalls Reparatur nach einem Unfall . Gestern erfuhr ich , dass die Ersatzteile immer noch im Rückstand sind ..
Ziemlich merkwürdig, wenn man bedenkt , dass das Fzg. im Okt 2012 eingeführt wurde .
Saarstahl
Ich kann zu diesem Thema nicht all zuviel sagen - außer , " dass mir vor vier Monaten eine ältere Verkehrsteilnehmerin beim herausfahren die rechte Türe streifte - und ich pro Tag 173 Euro Ausfallentschädigung bekam , bei 5 Tagen arbeitsaufwand " !
Nun fuhr mir vor 7 Tagen schon wieder so ein merkwürdiges Gespenst , aus einer Seitenstraße kommend , haargenau auf die hintere linke Felge - und siehe da ; Versicherung zahlt nur 50 Euronen pro Tag ! Lasse ich aber nicht so stehen , denn zustehen - stünden mir : ebenfalls 173 Euro - da der Wagen gerade mal 2.000 Kilometer mehr hat als vor Vier Monaten , also 41.000 Kilometer .
Nebenbei gesagt ," fällt mir auf , dass fast ALLE den Fehler der doppelten Wiederholung machen , muss dann wohl doch an der Beschränktheit der Lehrerschaft liegen - und die Satzstellungen sind eine absolute Katastrophe ; ........ ¿ bei sechs Wochen warten auf einen Wagen warten ?
Was ist los mit DEUTSCHLAND ???
Zitat:
@saarstahl schrieb am 12. April 2018 um 07:04:22 Uhr:
[...]
Nebenbei gesagt ," fällt mir auf , dass fast ALLE den Fehler der doppelten Wiederholung machen , muss dann wohl doch an der Beschränktheit der Lehrerschaft liegen - und die Satzstellungen sind eine absolute Katastrophe ; ........ ¿ bei sechs Wochen warten auf einen Wagen warten ?Was ist los mit DEUTSCHLAND ???
Sagt der, der anscheinend nicht dazu in der Lage ist eine vernünftige Interpunktion zu nutzen und Satzzeichen inflationär am Satzende nutzt. Das hat schon eine gewisse Komik.