Nutzungsausfall bei Abrechnung über KVA, geht das?

Nutzungsausfall bei Abrechnung über KVA, geht das?
🙂
Danke

25 Antworten

Gibt da diverse Meinungen, ein Gutachten soll ja in erster Linie eine neutrale Abrechnungsgrundlage darstellen.

So gibt es Kollegen die immer einen Restwert ermitteln.

Ich persönlich halte mich grob auch an die 50% Grenze, zusätzlich versuche ich zu erfragen was der Geschädigte vorhat.

Aussagen wie: "Den will ich nicht mehr richten, da würde ich mich nie wieder wohlfühlen.", sind nicht selten. Dann ermittle ich natürlich einen Restwert.

Bei Leuten die sagen, dass sie sicher richten ist eine 50 % Grenze sinnvoll.

Früher fragten Versicherer selten mal nach, wir sollen doch noch bitte einen Restwert ermitteln. Heute landen schätzungsweise 50 -70 Prozent der Fahrzeuge trotz anders lautender BGH-Urteilen in Restwertbörsen.

Es kam mittlerweile vor, dass verstörte Kunden anriefen, die Versicherung hätte behauptet er müsse das Fahrzeug aufgrund vermeintlicher Schadensminderungspflicht an den Restwertaufkäufer verkaufen. Eigentum bleibt Eigentum. Das ist Mumpitz. Liegt der Schaden unterhalb des WBW spielt nicht mal die Reparaturqualität eine Rolle. Lediglich die Mwst. darf einbehalten werden, solange bis diese angefallen ist und explizit nachgewiesen wurde.
Bei einem tatsächlich und nachgewiesen reparierten Fahrzeug (u.a. durch Gutachter bestätigt) fällt der Restwert nicht an und darf deshalb nicht in Abzug gebracht werden.

Es gibt da eine gute Sammlung wichtiger BGH Urteile für Geschädigte.

Mfg
G.o.

aha
ok danke
werde wieder posten wenn ich das gutachten habe

nach einer BGH Entscheidung aus 2005 müssen WBW und Restwert bei fiktiver Abrechnung im Gutachten eigentlich immer angegeben werden. Auch wenn das so manches mal völlig klotzhol ist.
Die 50% sind daher nicht mehr aktuell.

ganz vergessen
hier noch kurz was übers GA wie es ja jemand wissen wollte
ich fasse grob zusammen

Reparaturkosten: 1128,95 inkl. steuer
Rep. dauer 2 tage
WBW: 1800 inkl. steuer
RW: 400 inkl. steuer
WBdauer: 10Werktage

zeitbasis 10AW/Std.
Lohnfaktor1 ohne mwst. 86,25€/std
Lohnfaktor Lack ohne mwst. 89€/std
Lackmaterial 6€/ME

Kalkulation basiert auf ortsübliche mittleren verrechnungssätzen

Rechnung vom GA:
ö
EDV-Gutachten 33€
Rüstzeit, Kontrolle Bericht 70,13€
Schadenaufnahme - Kalkulation 53,63€
Bearbeitung 156,76
Auslagenpauschale 23,51
Foto Digital 5x1,80 9€
Nettobetrag 189,27€
Gesamt: 219,55

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Hallo,

mittlerer Stundensatz, AZT Lackierung,

WBW incl. Mwst. ????

Hat der wirklich da noch 16% (oder glei 19) reingerechnet???

Der Restwertaufkäufer ist sicherlich namentlich benannt und wohnt 300 km entfernt!?

Wiederbeschafungsdauer kannst du normalerweise bis zu 14 Tage geltend machen.

Bravo!

Grüße
G.o.

Der Bundesgerichtshof (BGH)

Urteil des VI. Zivilsenats vom 29.4.2003 - VI ZR 398/02

Zitat:

BGB § 249 Hb
Der Geschädigte, der fiktive Reparaturkosten abrechnet, darf der Schadensberechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen. Der abstrakte Mittelwert der Stundenverrechnungssätze aller repräsentativen Marken- und freien Fachwerkstätten einer Region repräsentiert als statistisch ermittelte Rechengröße nicht den zur Wiederherstellung erforderlichen Betrag.

Seltsam ist ja der Restwert, den nehm ich!

1800 Euro - 1128,95 Euro = 671,05 Euro
Restwert laut Gutachten 400 Euro ?
Ein Schelm der böses dabei denkt.

Dennoch,

Urteil des VI. Zivilsenats vom 12.7.2005 - VI ZR 132/04

Zitat:

Aus den Entscheidungsgründen

Ein Geschädigter ist allerdings grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen (vgl. Senatsurteil vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - aaO) und kann vom Schädiger auch nicht auf einen höheren Restwerterlös verwiesen werden, der auf einem Sondermarkt durch spezialisierte Restwertaufkäufer erzielt
werden könnte

Urteil des VI. Zivilsenats vom 9.5.2006 - VI ZR 225/05

Zitat:

Aus den Entscheidungsgründen:

Will der Geschädigte seinen Schaden fiktiv auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens abrechnen, ist von einem dort angegebenen Brutto-Wiederbeschaffungswert eine darin enthaltene Umsatzsteuer abzuziehen. Hierfür hat der Tatrichter zu klären,

ob solche Fahrzeuge üblicherweise auf dem Gebrauchtwagenmarkt nach § 10 UStG regelbesteuert oder nach § 25a UstG differenzbesteuert

oder von Privat und damit umsatzsteuerfrei angeboten wer-den (vgl. Senatsurteil vom 1. März 2005 - VI ZR 91/04 - aaO).

Dabei ist es aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, wenn sich der Tatrichter im Rahmen der Schadensschätzung im Sinne des § 287 ZPO an der überwiegenden Wahr-scheinlichkeit orientiert, mit der das Fahrzeug diesbezüglich auf dem Ge-brauchtwagenmarkt gehandelt wird.

Zitat 6 Euro/ME

ME = Matrialeinheit typisch für AZT Lackierung.

AZT

AZT-Lackierung

Nabend
G.o.

P.S. Nach nach wem oder was, meint ihr, sollte sich ein unabhängiger Gutachter richten?😕

Nachdem was der unsere obersten Richter sagen oder nach dem was Versicherungen gerne zahlen würden? 🙁

Machen alle das so, kommt morgen wohl das

naja
als er mir das gutachten gegeben hat meinte er mit dem restwert das wollen wir mal nicht so genau nehmen
weil ich denke nicht dass sich der wert durch kratzer und einen kleinen riss so ändert aber gut, das ist sein problem er hat das GA gemacht!
sollte ich mit den anderen angaben nicht zufrieden sein ?
die versicherung hat heute gezahlt
Reparaturkosten netto 973,23
Kostenpauschale: 30€
Kostenvoranschlag: 25€ (den hatte ich vorm GA machen lassen!

sollte doch so ok sein oder?

Ich kenne weder den Schaden genau, noch das Fahrzeug.

Er kann es in seinem Rahmen auch gut mit dir gemeint haben!?

Der Rahmen ist es was mich stört.

Ein paar Euro fehlen beim Stundenlohn.
Ein paar mehr Euro Aufgrund der AZT Lackierung und des daraus resultierenden Lackmaterial.(Wobei kein BMW Vertragshändler nach AZT abrechnet. Ich lasse mich gern eines besseren Belehren!)

Fahrzeugverbringung hat er sicher auch keine drin, normalerweise 1 Stunde = 86,25 Euro.

Und wenn es nur 150 Euro sind. Wie lange mußt du dafür arbeiten?

Grüße
G.o.

mhh
golf 3 baujahr 93 210000km rost an der heckklappe an einer tür und durchgegammelte schweller
noch 9monate tüv
nichts besonderes sonst
ich denke wenn er mehr lohn und mehr für lack aufgeschrieben hätte wäre es totalschaden gewesen, ich weiss auch nicht
ich bin zufrieden
ich fahr ja so weiter wie es ist
man sieht nicht viel
wenn ein anderer gutachter 150€ mehr aufgeschrieben hätte dann vielleicht auch die schweller und so ich glaub dann hätt ich weniger bekommen

Mag so sein.

Suum cuique!

Grüße
G.o.

P.S: Na immerhin hätten nach seinem Gutachten noch 1800 Euro - 1128,95 Euro = 671,05 Euro Platz gehabt.😁

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