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Nummernschild versetzen

Themenstarteram 14. Mai 2003 um 15:43

Hallo!

 

Ich hab mal ne Frage, gibt es eine vorgeschriebene höhe die das nummernschild vom Boden haben muß?

Würde es nämlich gern vorn nach unten versetzen!!

Gruß Tim

21 Antworten
am 24. Mai 2007 um 4:51

Hallo,

habe jetzt auch nochmal vom Kumpel gehört, 20cm bis Unterkante Kennzeichen.

Ich setzt es lieber hoch, bevor es daran scheitert. Ich werde den Prüfer mal fragen was da jetzt genau stimmt und berichte.

 

Vielen Danke euch beiden!

Grüsse

Andy

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wieviel cm. müssen vom Boden bis Unterkante Nummernschilder sein?' überführt.]

am 24. Mai 2007 um 15:42

So war bei TÜV.

Also 20cm bis Unterkante sind pflicht "normal".

Wenn ein Fahrzeug von Werk mit einem Tieferen Kennzeichen ausgestattet ist, ist dies zulässig. Nimmt man jetzt noch eine Änderung vor, wo dies bei der Prüfung berücksichtigt werden muss, tritt nationales Recht wieder ein und man muss das Kennzeichen auf 20cm Unterkante hochsetzen.

Habe es zum Glück hoch gemacht!!

Grüsse

Andy

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wieviel cm. müssen vom Boden bis Unterkante Nummernschilder sein?' überführt.]

Soll heißen, dass das werksseitig ultra-tief montierte Kennzeichen beim Peugeot 206 und 207 zulässig ist, aber wenn man nachträglich eine dezente Tieferlegung einbaut, muss das Kennzeichen nach oben versetzt werden?

Klingt für mich etwas albern, zumal ich noch nicht einen einzigen 206 oder 207 gesehen habe, dessen Kennzeichen wegen einer Tieferlegung seinen angestammten Anbauplatz verlassen hätte...

Zum nationalen Recht: wie schon erwähnt, wurde der entsprechende §60 aus der StVZO entfernt. Nachzulesen auf bundesregierung.de.

Gruß,

Christian

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wieviel cm. müssen vom Boden bis Unterkante Nummernschilder sein?' überführt.]

Bei mir gab´s keine Probleme beim TÜV...trotz nur 8cm Abstand vom Boden...ist sicher auch stark vom Zufall bzw. vom guten Willen des TÜVlers abhängig.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wieviel cm. müssen vom Boden bis Unterkante Nummernschilder sein?' überführt.]

am 24. Mai 2007 um 20:05

Ich kann nur das weitergeben, was der TÜV Mensch mir gesagt hat.

Mir wäre auch lieber gewesen, ich hätte mein Kennzeichen da lassen können wo es war.

Ich war übrigens beim Prüfstellenleiter, der sollte es normal wissen.

 

Ich habe mir beim MAZDA Händler von einem andrerem Modell, die Kennzeichenhalterung geben lassen und habe diese etwas bearbeitet und die passt jetzt bei mir und sieht ganz ganz gut aus.

Danke für die Antworten und beste Grüsse

Andy

 

Achso, Gewindefahrwerk Abnahme und Felgen Abnahme = 107€ nur bei Tüv, im Brief steht noch nichts. Das wird wohl auch noch mal kosten.

Felgen ware nur mit Festigkeitsprüfung, das war wohl etwas teurer.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wieviel cm. müssen vom Boden bis Unterkante Nummernschilder sein?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von MZ-Iron

Ich war übrigens beim Prüfstellenleiter, der sollte es normal wissen.

Dazu sei nur eines gesagt, der Satz ist so wahr wie er nur sein kann... *fg*

 

Mein Posting sollte auch nur darlegen, daß man durchaus auch mal nicht so ganz gesetzeskonforme Dinge durch den TÜV bekommt was das ganze natürlich nicht legalisiert wenn es entsprechende Paragraphen gibt die dagegen sprechen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wieviel cm. müssen vom Boden bis Unterkante Nummernschilder sein?' überführt.]

Man kann das Kennzeichen auch auf Folie drucken und aufkleben. Mein Kumpel hat das am Ferrari und auch am Porsche dranne, sieht eigentlich ganz schick aus, ist aber nicht ganz erlaubt. Kostet ab und an mal 20 € wenn er angehalten wird ;)

LEX!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wieviel cm. müssen vom Boden bis Unterkante Nummernschilder sein?' überführt.]

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