NSL + RFS in einem LED Modul

VW Passat B6/3C

Hallo Leute

Ja ich weiß das dies ein altes Thema ist aber ich rolle es auf.

Frage an alle, ich bin im Nutzfahrzeugsektor tätig und wollte von euch mal hören was ihr davon haltet wenn man für die NSL links und den RFS rechts einfach ein LED Modul von der Firma Proplast einbaut. Dieses Modul gibt es als 12 bzw. 24 V. In diesem Modul sind der RFS + NSL enthalten. Der Durchmesser beträgt 93 mm und wenn ich so von außen Messe am RFS und am NSL müsste dies passen.
Bezeichnung der Leuchte lautet " LED MKL PRO-TOP FR, LED Nebelschluss-, Rückfahrleuchte, Kabel 0,3m, 12/24 Volt, "

Hatte von euch schon jemand die Leuchte aufgemacht und könnte mir den Durchmesser bestätigen bzw. wird dies elektrisch überhaupt hinhauen und ist es schwer diese Leuchte zu öffnen bzw. wieder zu schließen ?

Anbei mal ein Bilder vom Modul und einem Link.

http://www.proplast-online.de/.../...RO-BOX_PRO-TOP_grau_A4_Seite1.pdf

31 Antworten

MÜSSEN ein oder zwei!!! Deutlicher geht es doch garnicht mehr!
Es muss bei Fahrzeugen, deren zugelassene Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, mindestens eine Nebelschlussleuchte vorhanden sein, können aber zwei sein.
Das kann man doch garnicht falsch verstehen!
2 sind auf jeden Fall zulässig.

modifikationen an den leuchten ohne neu erstelltes lichttechniches gutachten sind es aber nicht.

Zitat:

Original geschrieben von KVN.C


§ 53d Nebelschlußleuchten

(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit
mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere
Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet
sein.

Da steht doch MÜSSEN! ich habs nochmal fett gemacht!

Das abgedrehmelte rote Teil ist auf der Innenseite verchromt (Reflektor für die Glühbirne). Da wird ein Teil rein geklipst - das mit der Scheibe in der Mitte und drum rum die Reflektoren für kleine Lampen / LEDs (sieht so aus als wäre das ja mal so vorgesehen gewesen).

Ich vermute, dass das hintere Gehäuse als ein Teil gefertigt wird. Dann wird die Scheibe rein geklipst und zum Schluss vorne die Abdeckung drauf geklebt.
Also in der Fertigung wären das dann insgesamt 3 Teile (ohne die Schrauben und den Sockel für die Glühbirne).

@Rostocker85
Versteh ich dich richtig, dass wenn man in das Gehäuse eine andere Lampe rein baut das nicht erlaubt ist? Sprich die von dir gefundenen Module dürfen nur so direkt aufs Blech geschraubt werden?

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@ Chris E.

Dies ist richtig ... nur aufs blanke Blech oder gar nicht ... wegen dieser scheiß EG Zulassung obwohl es aus Verkehrssicherheit bessere Lichtverhältnisse wird und Einzelabnahme angeblich auch nicht möglich ...

Aber egal ausprobiert wird es trotzdem ... muss bloß noch auf meine neuen Leuchten warten damit ich das mal bei den alten ausprobieren kann ... vll krieg ich die ja mal anders auseinander gebaut

Du könntest probieren die Scheibe abzunehmen. Aber ich schätze mal, da bricht eher das Plastik als dass der Kleber nachgibt.

Gib auf jeden Fall Bescheid wenn du mehr weißt usw. Wie du auf dem Bild siehst, ist das ja die Rückfahrleuchte für die linke Seite - sprich vom US/Linkslenker-Modell. Hab die ja - wie bereits geschrieben - mal gekauft weil ich auch was rum basteln wollte, aber eben legal und hab bis jetzt auch noch nichts passendes gefunden.

Gabs eigentlich eine Begründung, warum Leuchte da nicht rein gebaut werden darf? Was mir einfallen würde, wäre, dass die Leuchte ja durch eine zusätzliche Scheibe abgedeckt werden würde. Das wird eventuell nicht erlaubt sein, da die zusätzliche Scheibe ja die Helligkeit reduziert usw.

Wir leben hier in Deutschland, da ist alles genauestens reglementiert. Du fährst ja auch nicht mit Teelichtern anstelle von den passenden Leuchtmitteln rum. Da könnte ja jeder was eigenes basteln wenn ihm die H4 oder H7 Leuchtmittel etc. nicht zusagen ;-) Unter der Prüfnummer (aufgedruckt/eingepresst) jeder Leuchte verbergen sich bestimmte Testszenarien, die bestanden sein müssen damit sie zugelassen werden und im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb genommen werden können. Baut man da was drumherum, verändert die Leuchtstärke, den Abstrahlwinkel oder Einbauhöhe, ist das alles für die Füße und die Prüfnummer gilt nicht mehr. Da die Leuchte nicht ihren Bestimmungen / Prüfungen entsprechend eingesetzt wird. Sonst wären ja sämtliche LED-Nachrüstfunzeln / Xenon-HID-Kits etc. generell erlaubt und da muss ich gerade bei den HID-Kits sagen, bin ich echt froh dass es ohne weitere Zusatzvorkehrungen verboten ist.

Dass man nicht wild drauf los basteln darf ist mir klar und hab ich auch nicht vor.
Aber es geht ja darum, ein Modul das als solches zugelassen ist zu verwenden. "Nur" soll es nicht direkt aufs Blech geschraubt werden, sondern die Innereien einer vorhandenen Leuchte ersetzen - inkl. Reflektor usw. Es geht also nicht darum, eine Halogen- durch eine Xenonlampe zu ersetzen, und davon auszugehen, dass die Grenzen des Lichtkegels gleich bleiben, nur alles heller ist obwohl die Lichtquelle relativ zum Reflektor ihre Position geändert hat.

Bleibt wohl doch nur die Möglichkeit in den Kofferraumdeckel zwei NSL rein zu bauen und in die Stoßstange was vom Q5/Q7/Tiguan/Touareg.

Ist mir schon klar was damit beabsichtigt ist. Ändert leider nichts an der Gesetzeslage.
Wenn man z.Bsp. eine Blende für die NSL von einem US-Passat kauft und dahinein eine normale 21W rote Glühlampe mit Silber-Optik einbaut, ist wenigstens optische Symmetrie da und beide Seiten sehen optisch gleich aus ohne die rote "Linse" der normalen NSL. Keine LED...ich weiß ;-) Alles andere ist Bastelei und muss nur wieder von den zuständigen Stellen abgenommen werden, was leider ohne Weiteres nicht so leicht möglich und somit nicht zulässig ist.

Zitat:

Original geschrieben von Alfamat156


Ist mir schon klar was damit beabsichtigt ist. Ändert leider nichts an der Gesetzeslage.
Wenn man z.Bsp. eine Blende für die NSL von einem US-Passat kauft und dahinein eine normale 21W rote Glühlampe mit Silber-Optik einbaut, ist wenigstens optische Symmetrie da und beide Seiten sehen optisch gleich aus ohne die rote "Linse" der normalen NSL. Keine LED...ich weiß ;-) Alles andere ist Bastelei und muss nur wieder von den zuständigen Stellen abgenommen werden, was leider ohne Weiteres nicht so leicht möglich und somit nicht zulässig ist.

Diese Lösung ist genau so illegal, wenn nicht noch illegaler 🙂 Die US-Rückleuchte hat keine Zulassung als NSL sondern als RFS und darf nur als solche genutzt werden - und zwar mit nicht-gefärbtem Leuchtmittel.

Alternative: US-Rückleuchte links mit RFS als 2. RFS und in die Schürze unten die NSL von Audi TT oder besser noch vom R8
http://benzinimblut.com/.../auto-pics.php?...

Ja, da magst Du recht haben, wobei sich aber der Reflektor vom normalen (zugelassenen) NSL nicht unterscheiden dürfte. Nur das zugelassene Leuchtmittel (die rot leuchtende Glühlampe in Silberoptik) ist dann sicherlich auch ein Thema. Weiß gar nicht, ob die mittlerweile zugelassen sind...angebaute NSL als Nachrüstlösung (wie damals meine beiden Honda Preludes BB1 + BB3) in der Heckschürze hatten, möchte ich an modernen Autos nicht mehr sehen. Es sei denn, es passt gut zur Optik des Fahrzeugs wie beim R8. Aber an einem Passat ? Nee ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Alfamat156


Ja, da magst Du recht haben, wobei sich aber der Reflektor vom normalen (zugelassenen) NSL nicht unterscheiden dürfte. Nur das zugelassene Leuchtmittel (die rot leuchtende Glühlampe in Silberoptik) ist dann sicherlich auch ein Thema. Weiß gar nicht, ob die mittlerweile zugelassen sind...angebaute NSL als Nachrüstlösung (wie damals meine beiden Honda Preludes BB1 + BB3) in der Heckschürze hatten, möchte ich an modernen Autos nicht mehr sehen. Es sei denn, es passt gut zur Optik des Fahrzeugs wie beim R8. Aber an einem Passat ? Nee ;-)

Die Reflektoren unterscheiden sich. Und die Silver-Vision-Glühbirne in roter Ausführung in dem RFS macht bei weitem nicht die selbe NSL-Helligkeit wie die Originale. Ist eigentlich auch klar, wenn man sich die Vorgaben für dei zulässige Lichtverteilung eines RFS und einer NSL anschaut. Das kann eigentlich gar nicht funktionieren.

Hatte das aber auch schon selbst am Fahrzeug getestet und für schlecht befunden.

Zitat:

Original geschrieben von __NEO__


Hatte das aber auch schon selbst am Fahrzeug getestet und für schlecht befunden.

Keine weiteren Fragen ;-) Da ich das noch nicht hinter mir habe, nahm ich an, dass beide Reflektoren gleich sind. Ist wohl nicht der Fall, somit scheidet auch diese Möglichkeit aus (die ich übrigens auch mal eine Zeit lang vorhatte, aber dann dachte ich mir: aus dem Alter bist du raus und habs gelassen). Umbauen kann man die Reflektoren einzeln wohl leider auch nicht. Legal wäre das in dem Fall auch nicht so ganz, selbst wenn es gehen und 1A funktionieren würde.

Ein RFS soll ja nicht blenden, die NSL soll das ja im Gegensatz dazu ja so zu sagen. Würde für andere Reflektoren sprechen.

Die NSL vom TT hab ich mir mal in echt angeschaut. Das ist irgendwie ne kleine Lampe mit riesen Reflektor links und rechts - hat mir nicht wirklich gefallen bzw. passt optisch nicht zum Passat. Die vom R8 schaut jetzt auch nicht viel besser aus. Noch dazu sitzt da bei mir die Anhängerkupplung.
Wenn dann wirklich eher das vom Q7 - dann hätte man gleich noch Rückfahrscheinwerfer trotz geöffneter Heckklappe 😉

Zitat:

Original geschrieben von Chris.E


dann hätte man gleich noch Rückfahrscheinwerfer trotz geöffneter Heckklappe 😉

Das kannst du jetzt auch haben. Ist eine Codierung im BNStg.

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