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Nötigung im Straßenverkehr

Themenstarteram 15. Juni 2012 um 22:15

Guten Abend, liebe Forum-Kollegen!

Ich habe gerade heute einen Brief von Polizei gekriegt. Dort steht, dass der Fahrer meines Autos mit einer vor einer Woche begangener "Nötigung im Straßenverkehr" beschuldigt wird. Da die Polizei noch ermittelt, wer hinter dem Steuer war, bittet man mich in dem Brief, den Fahrer zu nennen, damit die Ermittlung gegen ihn fortgesetzt wird.

Ich weiß ja, dass ich gemeint bin, weil ich alleine mein Auto benutze. Ich vermute auch, dass ich mich wirklich um die angegebene Zeit an den angegebenen Ort befinden konnte (auf dem Weg zur Arbeit). Aber ich kann mich nicht erinnern, dass ich jemanden "genötigt" habe...

Meine frage ist die folgende: Was ist am Besten zu machen? Wahrscheinlich werden Sie sagen, dass man einen Anwalt zur Hilfe holen soll... Oder gibt es auch andere Möglichkeiten?

Ich habe (zum Glück oder auch leider) noch nie einen Anwalt kontaktiert. Kann ich wirklich zu jeden gehen, oder gibt es bestimmte Anwälte, die sich mit solchen Fragen beschäftigen? Und wie kann man diese finden? Wenn ich den Anwalt einbeziehe, heißt es, dass ich ihn in allen Fällen selber bezahlen muss, oder macht es die Versicherung, und wenn ja, welche Art von Versicherung ist dafür zuständig...? Oder trägt die Seite, die mich beschuldigt, die Kosten für meinen Anwalt?

Ich entschuldige mich für solche (wie manche denken werden) simple und selbstverständliche Fragen, aber wie ich gesagt habe, habe ich überhaupt keine Erfahrung auf diesen Gebiet und ich würde für Ihre Antworten sehr dankbar sein!

Vielen Dank im Voraus!

Beste Antwort im Thema
am 17. Juni 2012 um 8:51

Vielleicht ist der Fall "Kachelmann" noch halbwegs im Gedächtnis. Auf die Anschuldigung einer Frau hat der Herr Kachelmann vier Monate Knast und ein einjähriges Strafverfahren über sich ergehen lassen müssen. Indizien, Beweise oder Zeugen gab es keine, nur die Aussage der Klägerin.

Daraus kann man, wenn man nicht absolut lernresistent ist, nutzbringende Schlüsse ziehen. Wer es trotzdem richtig findet, sich ohne Not selbst zu belasten, sollte darüber nochmal nachdenken. Und, weil auch das Verständnisprobleme bereitet, um zu lügen muß man etwas sagen. Wer nichts sagt, der kann nicht lügen. Ganz abgesehen davon, daß es das Recht des TE ist eine Aussage zu verweigern.

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Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

 

Das Problem was einige Schreiber hier haben, weil sie dem Rechtssystem nicht trauen, rührt daher, dass diese Leute selbst immer alle Tricks anwenden um zu ihrem persönlichen Vorteil das System zu untergraben und dann daraus schließen, dass dies alle anderen Menschen genauso handhaben. Dies ist aber mitnichten so.

Ansichtssache.

Warum soll ich einem Rechtssystem vertrauen, wenn ich erst Jura studieren muss, um die Gesetzestexte des Systems zu verstehen?

Warum soll ich einem Rechtssystem vertrauen, dass sich von einem Konstrukt Namens EU diktieren läßt, wie welche Gesetze bis wann zu ändern sind?

Wenn man keine Angaben zum Fahrer macht und anschließend als Fahrer überführt wird, sollte man sich zumindest schon mal gute Argumente zurechtlegen für die Frage, warum man nicht von Anfang an kooperativ war.

am 16. Juni 2012 um 8:18

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

Wenn du dir keiner Schuld bewusst bist, spricht erstmal nichts dagegen dich selbst als Fahrer anzugeben. Das ist weder ein Schuldeingeständnis noch sonstwie dumm.

Wenn du wirklich nichts getan hast, dann hast du auch nichts zu befürchten. Da würde ich voll auf unser Rechtssystem vertrauen. Zu einer Nötigung gehört schon einiges dazu. Daran würdest du dich auch erinnern.

In unserem "Rechtssystem" ist es unerheblich was passiert ist, es entscheidet allen, was das Gericht glaubt. Und das ist leider in seiner Entscheidung völlig frei.

Zitat:

Das Problem was einige Schreiber hier haben, weil sie dem Rechtssystem nicht trauen, rührt daher, dass diese Leute selbst immer alle Tricks anwenden um zu ihrem persönlichen Vorteil das System zu untergraben und dann daraus schließen, dass dies alle anderen Menschen genauso handhaben. Dies ist aber mitnichten so.

Das ist eine Unterstellung, wie sie typisch für Menschen ist, die mangelnde Argumente durch persönliche Diffamierung ersetzen.

am 16. Juni 2012 um 8:21

Zitat:

Original geschrieben von haensel

Das ist eine Unterstellung, wie sie typisch für Menschen ist, die mangelnde Argumente durch persönliche Diffamierung ersetzen.

Wie war das noch mit den Idioten? Hast es ja leider in deinem Post wieder rauseditiert. Schade. Hat nämlich ein schönes Bild deiner wirklichen Einstellung vermittelt.

am 16. Juni 2012 um 8:26

Zitat:

Original geschrieben von haensel

In unserem "Rechtssystem" ist es unerheblich was passiert ist, es entscheidet allen, was das Gericht glaubt. Und das ist leider in seiner Entscheidung völlig frei.

Und weil das Ganze so schlecht funktioniert hören wir tagtäglich von Fehlentscheidungen unserer ach so willkürlich entscheidenden Richter. Sag mal glaubst du eigentlich selber was du da schreibst?

Oder willst du jetzt und hier ensthaft behaupten, unser Rechtsystem würde auf Glück und der Tagesform des Richters basieren? Dann mal her mit den Belegen dafür.

Zitat:

Original geschrieben von haensel

Zitat:

Das Problem was einige Schreiber hier haben, weil sie dem Rechtssystem nicht trauen, rührt daher, dass diese Leute selbst immer alle Tricks anwenden um zu ihrem persönlichen Vorteil das System zu untergraben und dann daraus schließen, dass dies alle anderen Menschen genauso handhaben. Dies ist aber mitnichten so.

Das ist eine Unterstellung, wie sie typisch für Menschen ist, die mangelnde Argumente durch persönliche Diffamierung ersetzen.

Das ist keine persönliche Diffamierung sondern eine Grundeinstellung die einige anscheinend an den Tag legen. Wenn man nicht damit umgehen kann, dass Mitmenschen einem den Spiegel vors Gesicht halten, dann nennt man das mangelnde Kritikfähigkeit und nicht persönliche Diffamierung.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Wenn man keine Angaben zum Fahrer macht und anschließend als Fahrer überführt wird, sollte man sich zumindest schon mal gute Argumente zurechtlegen für die Frage, warum man nicht von Anfang an kooperativ war.

Ganz einfach: Das war sein Recht.

am 16. Juni 2012 um 8:33

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Ganz einfach: Das war sein Recht.

Wo war das sein Recht?

Nötigung ist eine Straftat, ergo gilt die Strafprozessordnung. Demnach ist ein Zeuge zu wahrheitsgemäßen Angeben verpflichtet. Der TE ist Zeuge in dem Verfahren und nicht Beschuldigter.

am 16. Juni 2012 um 8:33

@ Tecci6N:

Ich wurde geblitzt wegen zu wenig Abstand auf der Autobahn, mein Anwalt bekam die Deckungszusagen der RSV. Wo lagen da in meinem Fall die Erfolgsaussichten?

Ich bin mit lange Blinken von der rechten Spur auf die Linke, von hinten kam einer an mit 200 Sachen und ich konnte nicht mehr rechts rüber, da ich mich schon neben dem zuüberholenden befand. Er zeigte mich an wegen Nötigung und sein Beifahrer war Zeuge. Ich bekam die Deckungszusage. Noch Fragen?

Dann haste wohl die falsche RSV.

Ihr seind ja alle immer so klug! Schreibt für eure Fälle, wenn ihr keine Deckungszusage bekommt, ich habe in mehreren Fällen die Deckungszusagen bekommen, immer, liegt vllt auch daran, das ich schon seit 1991 bei der DEVK bin. Heute sind die Regeln ja verschärft.

@ Dieter47:

Über dich kann ich nur den Kopf schütteln! Wie kann man nur jemandem raten sich nicht ehrlich zu äußern?? Du sitzt irgendwo am Compi und dich betrifft es ja nicht. Erzieht ihr auch so eure Kinder? Ihr habt doch echt den Schuß nicht gehört! Andere zum Lügen anstiften..., tz... und wenn er eine eventuelle Gegenüberstellung hat, was dann? Was macht klein Dieter dann? Gar nix. So eine Dummschwätzerei, ich könnt' kotzen! Beantworte den Brief wahrheitsgemäß und wie geschrieben, das du hier nicht die ganze Geschichte auf den Tisch legst ist klar und deswegen können/kommen auch nur unklare Aussagen. Vielleicht magste ja mal schreiben was passiert ist.

@joschi67:

geh mal nach Afrika, China, Rußland, Südamerika..., dann lernste aber unser feines Rechtssystem in Deutschland lieben!! Anderswo ist es schlimmer²!

Gruni1984, jlothe, speedpit, Drahke schreiben gut!

Daß sich das Kooperationsverhalten des Angeklagten auf die Strafbemessung auswirken kann, sollte allgemein bekannt sein.

am 16. Juni 2012 um 8:46

Wenn sich manche im Straßenverkehr so gebärden, wie sie sich hier verhalten, wundert mich nichts mehr.

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Ganz einfach: Das war sein Recht.

Wo war das sein Recht?

Nötigung ist eine Straftat, ergo gilt die Strafprozessordnung. Demnach ist ein Zeuge zu wahrheitsgemäßen Angeben verpflichtet. Der TE ist Zeuge in dem Verfahren und nicht Beschuldigter.

StPO § 55:

Zitat:

(1) Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.

(2) Der Zeuge ist über sein Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren.

am 16. Juni 2012 um 9:01

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

(1) Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.

(2) Der Zeuge ist über sein Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren.

Auskunft verweigern ist nicht gleich lügen. Wen er sagt ich weis es nicht wer gefahren ist lügt er.

Wenn er sich nicht äußert und nach §55 die Auskunft verweigert, macht er sich verdächtig.

Wenn er überzeugt davon ist nichts falsch gemacht zu haben, sagt er dass er gefahren ist.

Von allen Möglichkeiten steht er mit der letzten immer am besten da.

Und wenn er einfach gar nichts macht? Er muss auf den Brief überhaupt nicht reagieren.

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