Nochmal amtlich - Nummernschild: Keine Ausnahme für Harleys
Nummernschild: Keine Ausnahme für Harleys
KOBLENZ -
Für Besitzer von Harley-Davidson-Motorrädern gibt es keine Sonderregelung hinsichtlich der Größe des Kennzeichens. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden. In dem Fall verlangte ein Biker von der Verkehrsbehörde die Erlaubnis, ein verkleinertes Kennzeichen anbringen zu dürfen, weil das normale Nummernschild für die Maschine zu groß sei. Das Amt lehnte den Antrag ab. Der Harley-Davidson-Fahrer scheiterte auch beim zuständigen Verwaltungsgericht mit seiner Klage.
Das Oberverwaltungsgericht bestätigte schließlich die Entscheidungen der Vorinstanzen. Nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften seien verkleinerte Kennzeichen ausnahmsweise nur an Motorrädern mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h zulässig, so die Begründung. Bei schnelleren Fahrzeugen sei grundsätzlich nur die normale Größe erlaubt. Dies diene der Lesbarkeit der Schilder und damit der Verkehrssicherheit. Der Kläger müsse deshalb sein Fahrzeug so umbauen, dass das vorschriftsmäßige Kennzeichen angebracht werden könne. Dies sei technisch möglich und die Kosten von etwa 500 Euro seien zumutbar (Az.: 7 A 10754/06).
aus Hamburger Abendblatt
erschienen am 24. Februar 2007
19 Antworten
Hallo Gemeinde, hier bei uns in Norderstedt auch keine Probs mit kleinen Kennzeichen. Alles nett mit Absprache.
Ich freue mich auf die ersten Meter mit meiner neuen super glide.
Grüße und eine schöne Saison
ich dachte wir reden hier von klein??? 20x20 ist doch nicht klein. ein kleines ist doch ein schmales 13er oder net??
kennzeichen
so ist es!
Die Ausnahmegenehmigung eines Kennzeichen obliegt in Deutschland ganz alleine beim zuständigen Zulassungsstellenleiter.
Ich habe eine fast 1-jährige Odyssee hinter mir. Mit TÜV-Gutachten für einzeiliges Kennzeichen, über Regierungspräsidium etc....Schriftwechsel über einen halben
Leitzordner.
Wenn der Obermufti nicht will dann will er nicht.
Einen Zulassungsbezirk weiter ist das alles kein Problem.
Deutschland deine Bürokraten - ich habe die Sache abgehakt.
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Zitat:
Original geschrieben von oldschoolbob
oldschoolbob
gut, ich gebe dir eine provision wenn du das für mich durchziehst.-)
oldschoolbob
🙂 !
Seitlicher Kennzeichenhalter. Größe 200 x 200 mit Gutachten.
Schild in der Jüterboger kein Problem.
Oder ohne schwitzen. Kumpel hat seine Maschine aus den Staaten in LDS zugelassen, mit Schild, Tüten u.s.w. Danach nach Berlin umgemeldet. 😉
Gruß DStegi