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nie wieder getz... nie wieder hyundai

Themenstarteram 16. Oktober 2007 um 17:56

vor knapp 3 jahren hab ich mir einen getz 1.1 gekauft. zuerst lief alles super bis vor 4 wochen eine große pfütze unter meinem "sushi" war. hab die werkstatt angerufen und wurde abgeschleppt. dann hieß es die zylinderkopfdichtung wäre kaputt... 650 euro schaden die ich brav bezahlen durfte. hyundai hat es nicht auf garantie laufen lassen weil ich mit der ersten inspektion zu lange gewartet habe.

jetzt hab ich meinen heißgeliebten "sushi" nach nur 4 wochen wieder in der werkstatt... wasserpumpe kaputt! angeblich ein materialfehler. wieder wird die garantie nicht übernommen.

sobald ich das auto aus der werkstatt zurück habe zieh ich klare konsequenzen:

NIX WIE WEG DAMIT!!!!

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24 Antworten
am 16. Oktober 2007 um 18:11

Zylinderkopfdichtung kaputt (was ich mir nicht vorstellen kann, aber kann ja mal passieren....) und kurz darauf hin die Wasserpumpe undicht....ich Tippe mal eher auf Pfusch am Bau....und 650€ ist nen ganz schön stolzer Preis von deiner lieben Werkstatt, wenn man bedenkt, das die Ersatzteile unter 150€ kosten, und das ganze beim 1.1er in 2-3h erledigt ist....

Tja, und dass das ganze nicht auf Garantie geht, daran hat wohl deine Werkstatt den größten Anteil drauf...die haben es wohl nicht so mit Service, Kundenfreundlichkeit und bindung, sondern wohl eher mit Abzocken...wenn das mit der Kopfdichtung allerdings alles ist, was an deinem Auto kaputt gegangen ist in den letzten 3 Jahren, dann finde ich deine Reaktion stark überzogen, da haben andere viel schlimmere Sachen durch, vorallem in der Premiumsektion.....

Themenstarteram 16. Oktober 2007 um 18:20

Zitat:

Original geschrieben von eEricE60

Zylinderkopfdichtung kaputt (was ich mir nicht vorstellen kann, aber kann ja mal passieren....) und kurz darauf hin die Wasserpumpe undicht....ich Tippe mal eher auf Pfusch am Bau....und 650€ ist nen ganz schön stolzer Preis von deiner lieben Werkstatt, wenn man bedenkt, das die Ersatzteile unter 150€ kosten, und das ganze beim 1.1er in 2-3h erledigt ist....

Tja, und dass das ganze nicht auf Garantie geht, daran hat wohl deine Werkstatt den größten Anteil drauf...die haben es wohl nicht so mit Service, Kundenfreundlichkeit und bindung, sondern wohl eher mit Abzocken...wenn das mit der Kopfdichtung allerdings alles ist, was an deinem Auto kaputt gegangen ist in den letzten 3 Jahren, dann finde ich deine Reaktion stark überzogen, da haben andere viel schlimmere Sachen durch, vorallem in der Premiumsektion.....

das mit meiner werkstatt ist warscheinlich eine linke sache.

hab meinen sushi nicht gleich in eine hyundai werkstatt gegeben. angeblich wurden in der werkstatt messungen zwecks der zylinderkopfdichtung gemacht. beweise dafür das das teil wirklich kaputt war gibt es nicht denn die eigentliche reparatur wurde dann weitergeleitet an einen hyundai- vertragshändler. der bekam nur den auftrag die zylinderkopfdichtung auszutauschen, was er dann auch gemacht hat.

das auto lief 4 wochen einwandfrei und heute stand wieder wasser drunter. hab dann die werkstatt direkt angerufen und die haben ihn gleich abgeholt und ne stunde später angerufen das die wasserpumpe kaputt wäre. ob die zylinderkopfdichtung tatsächlich kaputt war konnten sie mir nicht sagen weil sie nur zum austauschen beauftragt waren.

ehrlich gesagt weiß ich im moment nicht wie ich reagieren soll

1. wenn es ein Opel, Ford oder sonst ein Europäer wäre, hättest du über "Garantie" nach drei Jahren gar nicht mehr nachgedacht, da gibt es so etwas nach derart langer Zeit nämlich nicht.

2. Jeder Hersteller knüpft die Garantie an bestimmte Voraussetzungen, i.d.R. vor allem an regelmäßige, termingemäße Inspektionen. Wieso erwartest du Garantieleistungen, wenn du die Inspektionen nicht zeitgerecht durchführen lässt?

3. Wieso gibt man ein Fahrzeug während der Garantiezeit oder wenn man auf Kulanz hofft, zu einer "Fremdwerkstatt"?

..... du kannst dir den Thread eigentlich gleich als Vorlage speichern. In zwei, drei Jahren musst du dann nur noch den Titel entsprechend ändern ("nie wieder xxx, nie wieder yyy") und den passenden Defekt eintragen.

Defekte Zylinderkopfdichtungen hatte ich übrigens innerhalb der ersten drei Lebensjahre bei einem Ford Sierra und bei einem Fiat Punto. Und die Defekte meines etwas über zwei Jahre alten Opel Vectra zähle ich lieber nicht alle hier auf.

ich habe zwar nen hyundai santa fe und bin sehr zufrieden. Mit das erste, was mir der Händler nach dem Kauf sagte war: "Versäumen Sie die Inspektionen auch nicht um einen Deut. Hyundai versteht da absolut keinen Spaß." Ist halt deren gutes Recht und ich halte mich da absolut dran. Habe natürlich gleich eine Garantieverlängerung auf 5 Jahre abgeschlossen.

am 4. November 2007 um 20:36

Hm ich erinnere mich an ein erst kürzlich veröffentlichtes Urteil, das genau diese Abwehr von Garantieansprüchen in einem sehr ähnlichen Fall behandelt. Das Urteil war, dass ein Ausschluss nur bei Fehlern möglich ist, die auch von der Inspektion betroffen sind - bei einer ZKD wäre das ja eher zu verneinen zumal der Defekt bei einer zu spät durchgeführten Inspektion noch offensichtlicher gewesen wäre - weil zeitlich näher zum Schadensfall.

Ich habe leider die Ausgabe nicht mehr zur Hand aber es war vor 6-12 Wochen im Mitgliedsblatt des Dt. Anwaltvereins - sollte also auffindbar sein.

Vor ~ 4 Jahren erstritt sich ein Autofahrer einen Ausgleich aufgrund einer Sachmängelhaftung auch gegen Hyundai und auch wegen einer ZKD :-) dort wurde die fehlerhafte ZKD bei diesem Modell (ein SUV) vom Gericht sogar als typischer Fehler für dieses Modell eingestuft, weshalb überhaupt erst die Sachmängelhaftung dann in Betracht gezogen wurde.

Das könnte im vorliegenden Fall schwierig werden. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ist vorbei.

Die Garantie von Hyundai ist freiwillig UND an Garantiebedingungen geknüpft. Die wurden mit Kauf akzeptiert, aber von Käuferseite nicht eingehalten.

Ob wirklich Erfolgssausichten bei Klage bestehen, kann sicher nur ein Fachanwalt beurteilen.

Für 100€ sollte das in einem Erstberatungsgespräch zu klären sein.

am 5. November 2007 um 11:22

Auch eine "freiwillige" Garantie ist nicht völlig frei gestaltbar... auch hier kommt im Endeffekt das Kausalitätsprinzip zur Anwendung.

Da aber heute Montag ist... und gerade nicht so viel los war habe ich mal gesucht und sogar gefunden...

Zitat

"Der BGH erklärte zunächst eine "Inspektions-Klausel" in Allgemeinen Geschäftsbdingungen wegen unangemessener Benachteiligung von Kunden für unwirksam. Eine Reparaturkostengarantie dürfe nicht einfach dann entfallen, wenn ein "Wartungsintervall" überschritten worden sei. Die Reparaturklausel schließe die Leistungspflicht "ohne Rücksicht darauf aus, ob die Überschreitung des Wartungsintervalls für den eingetretenen Schaden ursächlich geworden ist". (Az: BGH Karlsruhe VIII ZR 251/06)

....Wer sich also eine laut Hersteller fällige Inspektion spart und später einen Schaden geltend macht, hat derzeit gute Karten. " Zitat Ende

 

Und man mag es nicht glauben geklagt hatte - wie bei dem Sachmängelhaftungsurteil - ein Hyundai Fahrer!!!!

Gruss aus dem (heute) sonnigen Süden :-))

als garantienehmer hat man net nur rechte, sondern auch pflichten!

wir fahren in der familie seit 1990 oder so diverse hyundaimodelle und hatten noch nie probleme mit der garantie. auch nicht mit den erweiterungsgarantien

am 5. November 2007 um 23:50

Ja aber er hat eben nicht unangemessene Pflichten zu erfüllen und das wurde vom BGH festgestellt, die Inpektionsintervalle sind nunmal in vielen Fällen so ein Punkt den man nicht generell als Voraussetzung für Garantieansprüche nehmen kann.

Wer eine Garantie anbietet muss dies eben im Rahmen der gültigen Rechtssprechung des Landes tun - und Deutschland ist da sicher in vielen Bereichen der Rechtssprechung lange noch nicht so verbraucherfreundlich, wie andere EU Länder.

Hyundai fällt eben ab und zu damit auf, dass sich die Kunden ihr Recht bis zum BGH erstreiten müssen obwohl die vorigen Instanzen auch nicht anders geurteilt haben - ein wenig hat das ganze etwas von.... wenn wir lange genug in Revision gehen wird der Kunde schon aufgeben, selbst wenn er - wie auch bei diesem Urteil - im Recht ist....

Ich kenne bisher nur Hyundai in Zusammenhang mit Ansprüchen die bis zum BGH durchgefochten werden mussten, da ich allerdings nur bedingt im Zivilrecht tätig bin, könnte ich da sicher das eine oder andere nicht gesehen haben - gibt es denn Urteile von anderen Herstellern, die ihre Kunden durch alle Instanzen geschleppt haben?

Es steht natürlich jedem frei auf seine Rechte zu verzichten, dagegen spricht ja auch nichts.

Verstehe den ganzen Hokus-Pokus nicht^^

Die deutschen sind doch Meister in Gründlichkeit ;) Dabei möchte ich nicht unbedingt assi. Autos schlechtreden... kommt drauf an, wie man damit umgeht...Das gilt für alle Autofahrer;)

Beispiel 1:

Sobald die Ampel auf Grün umschlägt und der erste nicht fährt, wird gehupt...

Beispiel2: Ein Termin steht an...für ein wichtiges Geschäft..Natürlich ist man da pünktlich, man möchte ja so gut wie möglich dastehen und besten Eindruck hinterlassen...

@Lemonshark:

2. Jeder Hersteller knüpft die Garantie an bestimmte Voraussetzungen, i.d.R. vor allem an regelmäßige, termingemäße Inspektionen. Wieso erwartest du Garantieleistungen, wenn du die Inspektionen nicht zeitgerecht durchführen lässt?

@blowup:

ich habe zwar nen hyundai santa fe und bin sehr zufrieden. Mit das erste, was mir der Händler nach dem Kauf sagte war: "Versäumen Sie die Inspektionen auch nicht um einen Deut. Hyundai versteht da absolut keinen Spaß."

Rrrichtig... beide Hyundai-Besitzer haben es bereits gesagt: Nicht lang pennen, lieber zur Inspektion rennen... Gilt auch für andere Marken-Besitzer..

Kann doch nach deutscher Gründlichkeit nicht so schwer sein, Termine fristgerecht einzuhalten?!

Im Nachhinein zu jammern bringt nix... Einfach mal das, was man unterschrieben hat, durchlesen... am besten, vorher schon^^ und nicht vergessen... den Wecker stellen ;)

Du als Stuntman:

Du stehst auf einem Hochhaus... Die Kamera läuft.... Du springst... unten sollten...SOLLTEN die Jungs mit dem Sprungtuch stehen... sind aber nicht da... Sie haben es nicht so genau genommen.... Ziemlich harte Sache ;)

P.S. Sie fahren kein Auto, was hier von Relevanz wäre....

 

Gruss

Guggenheim

Geil eine Pfütze unterm Auto durch eine kaputte Kopfdichtung :D :D :D

toller Händler!

Du hättest dir ein Auto einer anderen Marke kaufen sollen so wie ich beiom nächsten mal.Ich habe nicht nur ein Hyundai Tucson sondern wohl noch dazu die passende Werkstatt.Das Auto kommt immer mit irgendwelchen Mängel aus dieser Hyundai Werkstatt zurück.Das ist vieleicht deswegen so das diese Werkstatt noch andere Hersteller betreut wie z.b. Mini,BMW.Landrover und Bugati.Ja alles zusammen geht nicht wie man sieht.Das ist die größte Werkstatt die ich in Offheim kenne die Hyundai vertritt.

Okay ich kann deinen Schmerz verstehen.

Zitat:

Original geschrieben von lemonshark

...

2. Jeder Hersteller knüpft die Garantie an bestimmte Voraussetzungen, i.d.R. vor allem an regelmäßige, termingemäße Inspektionen. Wieso erwartest du Garantieleistungen, wenn du die Inspektionen nicht zeitgerecht durchführen lässt?

3. Wieso gibt man ein Fahrzeug während der Garantiezeit oder wenn man auf Kulanz hofft, zu einer "Fremdwerkstatt"?

....

Dazu ist festzustellen:

Lt. BGH-Urteil (war vor kurzem in mehreren Zeitungen zitiert) ist die Ablehnung von Gewährleistungs/Garantieleistungen nur dann zulässig, wenn eine nicht oder zu spät durchgeführte Inspektion in ursächlichem Zusammenhang mit dem Schaden steht.

Bespiel: Motorschaden durch unterlassenen Ölwechsel. Nicht aber z.B. eine Zylinderkopfdichtung. Die kommt in keiner Inspektions-Checkliste vor.

Das bedeutet, daß die unsägliche Verhaltensweise von Autoherstellern, erstmal rundherum abzuwimmeln nicht rechtmäßig ist. Daß sie schäbig und sachlich unbegründet ist, war eh' jedermann klar...

Lt. EU-Urteil zum Thema "Fremdwerkstatt" verstößt die Regel, daß nur eigene "Marken"werkstätten zu einer anerkannten Inspektion berechtigt sind, gegen geltendes EU-Recht des Freien Wettbewerbs. Jede fachlich befähigte Werkstatt -in Deutschland sind dies Meister-Werkstätten- kann einen gültigen Stempel nach durchgeführter Inspektion/Service setzen, -ohne Verlust von zugesagten Gewwährleistungs/Garantieansprüchen. Kulanz ist allerdings ein anderer Fall.

Beide Urteile beenden endlich eine lange Mißachtung von Kundenrechten.

MfG Walter

Zitat:

Original geschrieben von DO1KC

....Das Auto kommt immer mit irgendwelchen Mängel aus dieser Hyundai Werkstatt zurück....

Das ist aber nicht Hyundai-typisch, sondern leider Werkstatt-typisch.

Je öfter man sein Fahrzeug in irgendwelche Werkstätten stellt, umso grösser ist die Chance, daß etwas verpfuscht wird. Mein Rezept: Selber machen, was geht. In die Werkstatt nur wenn's unumgänglich ist, -und dann steh' ich daneben und schau zu! Routine-Service hört bei mir ab Ende Garantiezeit auf. Spart Geld, Zeit und -Nerven!

MfG Walter

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