Nicht zugelassene LED Lampen
Hallo,
in fast allen Onlineshops für Tuning kann man inzwischen LED-Lampen kaufen. Ich meine solche, die einen Sockel BA15s haben und obendrauf zwischen 4 und 19 LEDs haben.
Nun meine eigentliche Frage. Warum sind diese Lampen laut STVZO nicht zugelassen, wo doch viele Autohersteller ihre Autos inzwischen auch mit LED-Rückleuchten ausstatten?
Die LEDs sind doch eigentlich viel langlebiger.
Ich Danke schonmal für Antworten.
Beste Antwort im Thema
Re: Nicht zugelassene LED Lampen
Zitat:
Original geschrieben von Siegmund1000
Warum sind diese Lampen laut STVZO nicht zugelassen, wo doch viele Autohersteller ihre Autos inzwischen auch mit LED-Rückleuchten ausstatten?
weil sie nicht geprüft sind und weil sie nicht die ausleuchtung/lichtstärke haben wie das serienleuchtobst, nebenbei müsste auch der reflektor/linse getauscht werden....
131 Antworten
Zitat:
@Jevermeister schrieb am 1. Dezember 2016 um 19:25:16 Uhr:
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 30. November 2016 um 19:49:38 Uhr:
Die Richtung dürfte wohl zu großen Teilen eher von der Reflektionsfläche der Scheinwerfer abhängen.
Die 20000 Lumen beziehen sich vermutlich auf die 32 V. Das düfte bei 12 V aber trotzdem noch eine abartige Helligkeit sein.Wenn man sich das Angebot genau durchliest wird man feststellen, dass da 10000 Lumen pro Lampe erwähnt wird, was dann bei zwei Stück logischerweise zu insgesamt 20000 Lumen werden. Wahrscheinlich hat das Ding auch noch auf jeder Seite eine LED á 5000 Lumen. Zumal die ja nicht mal nach vorne strahlen sondern nur zur Seite und damit wird der Reflektor auch noch eine Menge schlucken. Wer sich sowas ins Auto schraubt, dem ist ohnehin nicht mehr zu helfen.
Das bezieht sich wohl auch auf 32 V. Bei 12 V ist das trotzdem noch taghell. Ich verstehe halt nicht, warum man sowas nicht legal mit Zulassung produzieren kann. Mir gehen diese Halogenfunzeln einfach nur auf den Keks und da stecken schon die stärksten H7 drin, die der Markt hergibt.
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 5. Dezember 2016 um 18:47:29 Uhr:
Ich verstehe halt nicht, warum man sowas nicht legal mit Zulassung produzieren kann.
Schau dir die Bilder doch an, die Dinger leuchten überall hin, nur nicht da, wo das Licht hin gehört.
Sorry, aber gnadenlos den Gegenverkehr blenden, das geht einfach nicht.
Ich baue mir sowas nicht ein, weil ich auf meinen Führerschein angewiesen bin und nicht andere ins Grab schicken will.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 5. Dezember 2016 um 19:25:52 Uhr:
Schau dir die Bilder doch an, die Dinger leuchten überall hin, nur nicht da, wo das Licht hin gehört.
Das ist eine Sache, die tatsächlich die meisten Menschen nicht begreifen. Warum? Weil sie sich nicht intuitiv erschließt.
Du stehst vor zwei Fahrzeugen, das eine Abblendlicht erscheint dir (als Fußgänger) viel heller als das andere, also, frei nach Lieschen Müller, der hellere muss der bessere Scheinwerfer sein. Falsch! Wenn KFZ-Abblendlicht für den Fußgänger (1,70 m Augenhöhe) sehr hell erscheint oder sogar blendet, heißt das nur eins, das Licht strahlt in eine Richtung, wo es nicht hin soll. Und das bedeutet technisch vor allem, es fehlt Lichtleistung dort, wo sie eigentlich hinstrahlen müsste. Die Summe des abgegebenen Lichts ist ja immer gleich.
Wer wieder mal an so einer Stelle ist, kann einen ganz einfachen Test machen: Tief in die Knie gehen und dann noch mal die zwei Fahrzeuge von vorn angucken.
Ähnliche Themen
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 5. Dezember 2016 um 18:47:29 Uhr:
Ich verstehe halt nicht, warum man sowas nicht legal mit Zulassung produzieren kann. Mir gehen diese Halogenfunzeln einfach nur auf den Keks und da stecken schon die stärksten H7 drin, die der Markt hergibt.
Wegen der komplett anderen Abstrahlcharakteristik von LEDs und der Tatsache, dass die Scheinwerfer nunmal für Halogen und nicht LED geprüft und zugelassen sind.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 6. Dezember 2016 um 15:56:14 Uhr:
Das ist eine Sache, die tatsächlich die meisten Menschen nicht begreifen. Warum? Weil sie sich nicht intuitiv erschließt.Zitat:
@Jupp78 schrieb am 5. Dezember 2016 um 19:25:52 Uhr:
Schau dir die Bilder doch an, die Dinger leuchten überall hin, nur nicht da, wo das Licht hin gehört.Du stehst vor zwei Fahrzeugen, das eine Abblendlicht erscheint dir (als Fußgänger) viel heller als das andere, also, frei nach Lieschen Müller, der hellere muss der bessere Scheinwerfer sein. Falsch! Wenn KFZ-Abblendlicht für den Fußgänger (1,70 m Augenhöhe) sehr hell erscheint oder sogar blendet, heißt das nur eins, das Licht strahlt in eine Richtung, wo es nicht hin soll. Und das bedeutet technisch vor allem, es fehlt Lichtleistung dort, wo sie eigentlich hinstrahlen müsste. Die Summe des abgegebenen Lichts ist ja immer gleich.
Wer wieder mal an so einer Stelle ist, kann einen ganz einfachen Test machen: Tief in die Knie gehen und dann noch mal die zwei Fahrzeuge von vorn angucken.
Bei einer Lichtmessung gibt es 3 Messpunkte. Es werden Lumen, Candela und Lux gemessen. Damit sind Stärke, Winkel und Stärke pro Fläche erfaßt. Das scheint mit objektiv genug zu sein.
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 6. Dezember 2016 um 19:07:41 Uhr:
Bei einer Lichtmessung gibt es 3 Messpunkte. Es werden Lumen, Candela und Lux gemessen. Damit sind Stärke, Winkel und Stärke pro Fläche erfaßt. Das scheint mit objektiv genug zu sein.
Sorry, aber wo sich das Licht im Anschluss wieder findet, ist mit den drei Größen nicht im geringsten ausgesagt.
Ansonsten sage doch mal klar, mehr oder weniger Lux, Candela, Lumen ... was ist besser?
Das ist gemein! 😎
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 6. Dezember 2016 um 19:12:34 Uhr:
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 6. Dezember 2016 um 19:07:41 Uhr:
Bei einer Lichtmessung gibt es 3 Messpunkte. Es werden Lumen, Candela und Lux gemessen. Damit sind Stärke, Winkel und Stärke pro Fläche erfaßt. Das scheint mit objektiv genug zu sein.Sorry, aber wo sich das Licht im Anschluss wieder findet, ist mit den drei Größen nicht im geringsten ausgesagt.
Ansonsten sage doch mal klar, mehr oder weniger Lux, Candela, Lumen ... was ist besser?
Auf eine falsch formulierte Frage, kann es keine richtige Antwort geben. SORRY
Du darfst auch gerne auf den ersten Satz eingehen.
Der erste Satz ist auch falsch. Aber die richtige Antwort ist Lux.
Nein, die richtige Antwort ist "Lichtverteilung".
Und die Lichtverteilung funktioniert nur dann, wenn das Licht genau da entsteht, wo angedacht ist. Schau in die ECE 37 rein, dann siehst du, wo das Licht entstehen muss, um mit einem darauf ausgerichteten Reflektor oder Projektor zu funktionieren. Tut mir leid, aber eine LED bekommt man nicht hin, genau da das Licht entstehen zu lassen. Daher wird es immer in die Hose gehen, das ist vorprogrammiert, dass das nicht funktioniert und zu viel Lux im Gegenverkehr an kommt.
Natürlich kann man LED Leuchtmittel richtig machen und tut das auch, aber man bekommt es nicht rein gezwängt in einen Halogenscheinwerfer.
Die Lichtverteilungskurve hat mehrere Messpunkte (75R, 50R,..). Und die misst man mit Lux. Das bedeutet Winkel und Fläche.
Die LED einzubauen, stand nie zur Debatte.
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 30. November 2016 um 18:52:15 Uhr:
Gibt es überhaupt LEDs als H7, die der Leuchtstärke von Halogen entsprechen? Ich hatte aus Spaß für mein altes Auto mal welche aus China importiert. Die hatte nicht mal die halbe Leuchtstärke der Standardbeleuchtung. Und das ist nicht übertrieben.Oder siehe nachfolgendes Angebot. Die Werte halte ich natürlich für absolut illusorisch.
http://www.ebay.de/.../322250288775?...
Mir ist gestern so ein H7 LED Teil vor die Füße gekommen, ähnlich wie das Ding von Dir verlinkte nur mit 4 LED. Bekannter wollte das in seinen Passat 3BG einbauen (Fernlicht Zusatz , Hauptlicht Xenon) zum Test.
Der ganze passte nicht, aber die Leuchte haben wir mal provisorisch reingehängt und Fernlicht angemacht. War extrem hell, die aufgeblendeten Xenons waren dagegen eher Funzeln. Am Lichttester war nichts einstellbar, weil nur "hell" .
Fazit: Extreme Helligkeit mit Rallytauglichkeit , im normalen Straßenverkehr hat das einfach nichts zu suchen. Einmal Lichthupe und der entgegenkommende sieht nichts mehr außer "Punkte" (Augenirritation ,nicht in Flensburg ;-) ) .
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 5. Dezember 2016 um 18:47:29 Uhr:
Zitat:
@Jevermeister schrieb am 1. Dezember 2016 um 19:25:16 Uhr:
Wenn man sich das Angebot genau durchliest wird man feststellen, dass da 10000 Lumen pro Lampe erwähnt wird, was dann bei zwei Stück logischerweise zu insgesamt 20000 Lumen werden. Wahrscheinlich hat das Ding auch noch auf jeder Seite eine LED á 5000 Lumen. Zumal die ja nicht mal nach vorne strahlen sondern nur zur Seite und damit wird der Reflektor auch noch eine Menge schlucken. Wer sich sowas ins Auto schraubt, dem ist ohnehin nicht mehr zu helfen.
Das bezieht sich wohl auch auf 32 V. Bei 12 V ist das trotzdem noch taghell. Ich verstehe halt nicht, warum man sowas nicht legal mit Zulassung produzieren kann. Mir gehen diese Halogenfunzeln einfach nur auf den Keks und da stecken schon die stärksten H7 drin, die der Markt hergibt.
Du solltest wohl mal Deine Linsen bzw Reflecktoren überprüfen.
Oder die Augen.