nicht eingetragenen Fahrer, ist einer reingefahren, wer zahlt?
Hallo zusammen,
meinem Sohn (Fahrer) und mir (Beifahrer) ist heute einer reingefahren, die volle Schuld lag beim Unfallgegner.
Nun ist mein Sohn jedoch nicht bei mir in der Versicherung als Fahrer eintragen, ich war jedoch bei der Unfallfahrt dabei. Ich habe auch alle Daten von Unfallgegner.
Kann es sein das die gegnerische Versicherung jetzt Stress machen könnte, weil mein Sohn nicht eintragen ist?
Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von jagdhorni
Aus meiner früheren beruflichen Tätigkeit ist mir bekannt,
dass bei größeren Schadensfällen im Verkehrsbereich ein sogenannter
Schadensausgleich unter den Versicherungen stattfindet.
Dieses "Mitwissen" lasse ich mir auch nicht von evtl. Versicherungsvertretern
nehmen.
Jagdhorni
wenn du sowieso schon alles (Mit)besser weißt, warum fragst du dann hier nach?
23 Antworten
Ich finde in keiner Bilanz einer Versicherung irgendetwas über einen Schadenausgleich.
Warum wohl?
Was hast du denn gearbeitet?
Zitat:
Original geschrieben von jagdhorni
Schon bei jedem kleinen unverschuldeten Unfall bin ich lt. Kleingedrucktem
durch die allgem. Versicherungsbedingungen verpflichtet dieses meiner
Versicherung zu melden. Warum wohl??Jagdhorni
Könntest du bitte mal den entspr. Paragrafen des Kleingedruckten einer großeren Versicherung zum Nachlesen angeben?
In meinen steht nämlich nur, dass ein Versicherungsfall anzuzeigen wäre. Wenn nicht zu erwarten ist, dass der Versicherer in seine Leistungspflicht eintreten muss, gibt es den Versicherungsfall nicht.
Also bitte einen Beleg für diese Behauptung.
Man könnte allenfalls eine solche Verpflichtung aus der Formulieung ableiten, dass anzuzeigen ist, wenn "Ansprüche geltend gemacht werden KÖNNTEN (weil die Verdrehung der Fakten allgemiein üblich ist). Vielleicht äußert sich auch einer der Wiissenden hier - gibt es ja auch.
Ich empfehle aber auch diese Anzeige mit dem Hinweis, dass die Schuldfrage eindeutig sei und keine Forderung erwartet wird. Es wurde auch nach einer solchen Anzeige noch nie eine "vorsorgliche" Ruckstufung des SFR vorgemommen. Dazu gibt es aber andere Erfahrungen, wie hier mitunter geschrieben wird.
Hallo Situ,
ich werde morgen früh aus meinen Unterlagen den Satz
heraussuchen und es dir zukommen lassen.
Gruß
Jagdhorni
Zitat:
Original geschrieben von jagdhorni
Hallo Situ,ich werde morgen früh aus meinen Unterlagen den Satz
heraussuchen und es dir zukommen lassen.Gruß
Jagdhorni
Danke. Besser nicht nur für mich, sondern für alle hier. Meine Versicherung, die das so nicht fordert, gehört übrigens zu den Marktführer.
Gruß situ
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Bei mir § I 7 AVB (Obliegenheiten ...) steht geschrieben.
"Versicherungsfall im Sinne dieses Vertrages ist das Ereignis, das ... bei der Haftpflichtversicherung ... Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer zur Folge haben könnte."
und weiter
"Jeder Versicherungsfall ist dem Versicherer .... innerhalb einer Woche ... anzuzeigen.
Es steht dort nicht geschrieben, dass jedes Unfallereignis - auch das kleinste - unabhängig von der Schuldfrage (keine Schuld - kein Versicherungsfall) anzuzeigen wäre.
Im Gegenteil: Kleine Schäden (600 EUR) , die selbst reguliert werden sollen, müssen überhaupt nicht angezeigt werden und der Versicherte hat bis zum Ende des Kalenderjahres Zeit, sich die Sache zu überlegen. Auch für den Fall, dass ein zweiter Bumser dazu kommt (§ VI. 1 und 2).
Ich würde im geringsten Zweifel aber immer mit dem Hinweis anzeigen, dass keine Forderung wegen eindeutiger Schuldfrage erwartet wird (wenn das so ist).
Ich melde mehrmals im Monat Kfz Schäden meiner Kunden weiter.
Wenn die Haftung klar ist, haben wir uns noch nie für die gegnerische Versicherung interessiert.
Umgekehrt genau so wenig.
Guten Morgen,
habe heute morgen in den AKB der Versicherung nachgeschaut.
http://www.deutscheinternetversicherung.de/pdf/VertrInf_10-2012.pdf
Seite 22 unter Abschnitt E.
Als Unfallbeteiligter muss ich bei unverschuldetem Eigenschaden ab 1000,--,
bei manchen Fällen ab 500,--Euro meinen Schaden meiner Versicherung mitteilen.
Außerdem habe ich noch bei der Versicherung/Hausjuristen den Fall geschildert und
eine Anfrage gehalten, welche aber noch aussteht.
Wie der Themenstarter schon mitteilte ist der Unfall von der Polizei mit allen Daten
aufgenommen worden und dort von der Versicherung mit Az. abfragbar.
Es ist m. E. doch völlig selbstverständlich, dass die gegnerische Seite meine Daten
haben will. Es könnte ja noch "irgendwas herausspringen".
Gruß
Jagdhorni
Bei der HUK24 steht noch folgendes:
E.1 Bei allen Versicherungsarten
Pflicht zur Anzeige des Schadenereignisses
E.1.1 Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung
durch uns führen kann, innerhalb einer Woche in Textform (z. B. per
Brief, Fax oder E-Mail) anzuzeigen. Melden Sie den Versicherungsfall
unverzüglich bei unserer Unfall- und Pannen-Notrufzentrale, so gilt die Unfallanzeige.
Durch diese Kannbestimmung sind die Versicherer aus dem Schneider, obwohl sie hinterher
den Satz etwas mildern.
Jagdhorni
Zitat:
Original geschrieben von jagdhorni
Durch diese Kannbestimmung sind die Versicherer aus dem Schneider, obwohl sie hinterher den Satz etwas mildern.
Fazit: Man MUSS nicht. Keine Versicherung verlangt das.
Man setzt sich nur eventuell in die Nesseln, wenn sich die Einschätzung der Schuldfrage später als nicht haltbar herausstellt. Das ist aber etwas völlig anderes.
Aber weil das IMMER geschehen kann, wird es dann indirekt doch ein MUSS, wenn man den Versicherungsschutz nicht riskieren will.
Deshalb wiederhole ich noch einmal meine Empfehlung, auch OHNE VERPFLICHTUNG einen Unfall anzuzeigen (mit dem Hinweis, dass man keine Forderung erwartet).
Aber wenn ich meinen Haftpflichtversicherer nicht informiere und dieser auch nicht tätig werden muss, verhalte ich mich meinem Versicherer gegenüber 100% vertragskonform. Ich muss ihn in keiner Weise informieren. Ich habe bisher nichts anderes gelesen.