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Nexen Winguard Snow`G - Erfahrungen?

Themenstarteram 17. Dezember 2013 um 0:13

Hi an alle,

wollte mal fragen, ob jemand mit oben genannten Reifen schon Erfahrungen hat.

Ich hatte vor Jahren mal den N3000, ein klasse Sommerreifen. Gerade wurden auf unseren kleinen Firmenflitzer (Citroen C1) die Eurowin 600 montiert - im Trockenen sowie Nassen ein beeindruckender Reifen, bin mal gespannt wie er sich auf Schnee schlägt (wenn mal endlich welcher kommt ;) ).

Den Winguard Snow`G habe ich schon auf einigen Autos montiert gesehen, obwohl er noch recht neu ist.

Deshalb hab ich die Hoffnung, das auch schon die ersten Motor-Talker auf dem Pneu unterwegs sind ;)

Danke schonmal!

Nexen-winguard-snow-g
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Wer sein Auto im öffentlichen Straßenverkehr (egal ob Sommer oder Winter) im Grenzbereich bewegt, hat eh ne Macke

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Es gab auch mal eine Zeit in der die WR vieler Hersteller sich unglaublich ähnlich sahen, kann passieren

Themenstarteram 6. Oktober 2015 um 6:28

Man kann eben nicht immer das Rad neu erfinden - im wahrsten Sinne des Wortes. Insbesondere bei der Profilgestaltung ist der Hersteller auf einige wenige etablierte Designs beschränkt, da kommt es schon mal vor, das sich Reifen A und Reifen B bis auf Nuancen sehr ähneln.

Zitat:

@cdfcool schrieb am 5. Oktober 2015 um 20:12:46 Uhr:

Bis 3 Jahre darf er als neu gelten, fachgerecht gelagert zumindest, also kühl und dunkel. Das Alter sieht man der DOT-Bezeichnung.

das ist mir schon klar...allerdings bezweifle ich, dass die Reifen dann genauso frisch sind wie bei einer neuen Pressung...oder gibt es da wissentschaftliche Erkenntnisse, von denen ich nichts weiß?

Es ist wohl so, dass Reifen hier noch ihre vollen Gebrauchseigenschaften besitzen, trotzdem verringert sich die Lebensdauer...und da ich Wenigfahrer bin, rechne ich mit jedem Jahr, wo ich die Gummis (gerade WR) gefahrlos verwenden kann...nicht umsonst haben meine 9 Jahre alten Fulda noch knapp 6mm...

deswegen lege ich auf eine frische Pressung sehr hohen Wert...

Der Weichmacher geht auch im dunklen Lager etwas flöten, wenn auch nicht so schnell wie im UV-Licht der Sonne

Vermutlich wird sich das aber auf die "Schale" beschränken, im Kern wird er seine eigenschaften sicher halten. Fakt ist, daß die Reifen bis zu 3 Jahre als neu angepriesen werden dürfen, allerdings würde ich die sicher nur mit Preisnachlass verkaufen, bzw. für mich kaufen.

Es gab mal ein Urteil, da hieß es sogar, daß die bis 5 Jahre als neu angepriesen werden dürfen, bis 3 Jahre sogar als Fabrikneu... In der Praxis wird man das eher nicht antreffen.

so habe heute meine 2 neuen gummis vorne aufgezogen, von mir aus kann der winter kommen.

auf trockener fahrbahn machen sie sich schon mal gut^^

Hallo Reifen Profis!

Nach sehr guten Erfahrungen mit dem N8000 will ich jetzt denn Winguard ausprobieren.

 

Ich brauche einen 205/55R16 mit mid. H Geschwindigkeitsindex.

Komischerweise finde ich denn WH2 überwiegend mit T index.

Denn WH1 gibt es zu hauf mit H Index.

Was sagt ihr? Doch zum WH1 greifen?

Eher zum Win Guard Sport als zum WH1

Wobei eigentlich warum mindestens H. Du darfst auch T Reifen mit Aufkleber fahren

Im Sommer muss ich mid. V Fahren.Mit dem T Index wäre ich ja zwei Stufen drunter.

Laut VW ist H bei Winterreifen in Ordnung, der T allerdings nicht.

Aufkleber ist nicht mehr nötig da nach Einstellung im KI auf Winterreifen die Warnmeldung automatisch im Display erscheint sobald man die max Geschwindigkeit erreicht hat.

Zitat:

@fromseattoaudi schrieb am 12. Oktober 2015 um 15:26:56 Uhr:

Im Sommer muss ich mid. V Fahren.Mit dem T Index wäre ich ja zwei Stufen drunter.

Laut VW ist H bei Winterreifen in Ordnung, der T allerdings nicht.

Ich muss bei Sommerbereifung auch zu "V" greifen. Bei WR fahre ich "T"...also auch zwei Stufen drunter. Ist das nur bei VW so? Sonst hätte ich bei meinen HUs nie durch kommen können, wenn zwei Stufen drunter verboten wären...

kann da jemand näheres dazu sagen?

am 12. Oktober 2015 um 14:27

Wenn der Lastindex stimmt, kannste auch einen noch geringeren Geschwindigkeitsindex nehmen...

Zitat:

@gromi schrieb am 12. Oktober 2015 um 16:27:27 Uhr:

Wenn der Lastindex stimmt, kannste auch einen noch geringeren Geschwindigkeitsindex nehmen...

der Meinung bin ich eigentlich auch...mich wundert nur die VW-Vorgabe...

Gesetzlich darf der Geschwindigkeitsindex bei Reifen

mit einer M+S-Kennzeichnung unter der in den Fahrzeugpapieren

eingetragenen Höchstgeschwindigkeit

liegen, wenn — die zulässige Höchstgeschwindigkeit

im Blickfeld des Fahrers „sinnfällig“ angezeigt wird

(Aufkleber).

Er hat aber keinen Bock auf Mäusekino, welches bei <H aber anscheinend unausweichlich ist.

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