Neuwagenzwang nach Unfall

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo Forum,

hatte vor etwa 2 Wochen einen Unfall mit meinem Golf 6, es Wurde einen Totalschaden festgestellt.
Der Wagen war ca. 14 Monate alt in meinem Versicherungsvertrag ist aber einen Neuwagen-Klausel, nach dieser wird mir bis zum 18 ten Monat der Neuwagenpreis erstattet. Dies scheint auch alles so zu funktionieren.

Jetzt möchte ich aber ein anderes und älteres Gebrauchtes Fahrzeug kaufen meine Versicherungsvertreter sagt mir aber ich dürfte nur ein Neu oder Jahreswagen Kaufen ?

Ist dies so Richtig ? Kann ich mir kaum vorstellen.

Danke im Vorraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von ghostr88



Zitat:

Im Kaufvertrag steht 19.000,- EUR

dann bekommst du auch nur 19000, dass was du überwießen hast bekommst du wieder zurück bei einem neuen neuwagenkauf
dh bei totalschaden ist eig nich wirklich gut wenn man an spezielle aktionen teilgenommen hat (abfuckprämie oder der gleichen).

Lol, Auto gewonnen, VK versichert, nach 3 Wochen Totalschaden .... dann krieg ich ja nix, weil nix bezahlt 😁

Nein nein, eine normale Versicherung sollte in so einem Fall, den aktuellen Listenpreis zahlen, kann aber auch sein, dass sie nur den damaligen Listenpreis ohne mittlerweile Preiserhöhung zahlt, die Frage ist aber auch, wenn man damals nen Sondermodell bekommen hat, das heute nicht mehr gibt und somit die Ausstattung nur noch zu einem höheren LP zu bekommen ist, was dann passiert

Und bei ner Auszahlung, gibts erst keine MwSt., aber es wird alle Mehrwertsteuer dazu erstattet, wenn man mit dem Geld was anderes kauft, das sollte nicht anders sein als bei der sonstigen Abwicklung über Auszahlung!

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Zitat:

Im Kaufvertrag steht 19.000,- EUR

dann bekommst du auch nur 19000, dass was du überwießen hast bekommst du wieder zurück bei einem neuen neuwagenkauf

dh bei totalschaden ist eig nich wirklich gut wenn man an spezielle aktionen teilgenommen hat (abfuckprämie oder der gleichen).

Zitat:

Original geschrieben von ghostr88



Zitat:

Im Kaufvertrag steht 19.000,- EUR

dann bekommst du auch nur 19000, dass was du überwießen hast bekommst du wieder zurück bei einem neuen neuwagenkauf
dh bei totalschaden ist eig nich wirklich gut wenn man an spezielle aktionen teilgenommen hat (abfuckprämie oder der gleichen).

Lol, Auto gewonnen, VK versichert, nach 3 Wochen Totalschaden .... dann krieg ich ja nix, weil nix bezahlt 😁

Nein nein, eine normale Versicherung sollte in so einem Fall, den aktuellen Listenpreis zahlen, kann aber auch sein, dass sie nur den damaligen Listenpreis ohne mittlerweile Preiserhöhung zahlt, die Frage ist aber auch, wenn man damals nen Sondermodell bekommen hat, das heute nicht mehr gibt und somit die Ausstattung nur noch zu einem höheren LP zu bekommen ist, was dann passiert

Und bei ner Auszahlung, gibts erst keine MwSt., aber es wird alle Mehrwertsteuer dazu erstattet, wenn man mit dem Geld was anderes kauft, das sollte nicht anders sein als bei der sonstigen Abwicklung über Auszahlung!

Meine Versicherung sagte mal auf Anfrage bei Abschluss, dass der Wiederbeschaffungswert ausbezahlt wird... 

Zitat:

Original geschrieben von broadcast12


Das mit der Mwst. ist mir auch etwas schleierhaft.
sagen wir mal ich kaufe kein neues Fahrzeug.
Ich habe die Mwst ja beim Kauf des Fahrzeugs bezahlt und nun ist sie weg ?

Ja!

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Zitat:

Original geschrieben von latinlaugher


Meine Versicherung sagte mal auf Anfrage bei Abschluss, dass der Wiederbeschaffungswert ausbezahlt wird... 

Was auch der Normalfall ist.

Ich arbeite bei der Versicherung und da gibt es zwar diese Neuwertentschädigung bei einigen Versicherungsmodellen, jedoch wird folgendes gemacht:

1. der Neuwert entspricht dem Barwert des Fahrzeuges welches man effektiv bezahlt hat (nach abzug sämtlicher Rabatte) und nicht was er eigentlich kosten würde
2. der Neuwert gilt zu 98% nur im 1. Jahr, danach der Zeitwertzusatz bis zum 7ten Jahr
3. es gilt überhaupt kein Neuwagenkaufzwang. Was der Kunde mit seinem Geld macht, sei ihm dahin gelassen. Wir (Versicherung) erhalten unsere Prämie für das entsprechende finanzielle Risiko. Der Kunde wird nicht darauf bevormundet, sich einen neuwagen zu kaufen, was uns auch nichts angeht. Bei einem Totalschaden ist der Kaufvertrag massgebend, abzüglich vereinbarter Selbstbehalt = entschädigung.

Andres siehts bei den Modellen aus, welche keine Neuwertentschädigung haben.

Da gilt folgende Zeitwertzusatzregel:

1. Jahr 95-90 % des Anschaffungspreises
2. Jahr 90-85 % des Anschaffungspreises
3. Jahr 85-75 % des Anschaffungspreises
4. Jahr 75-65 % des Anschaffungspreises
5. Jahr 65-55 % des Anschaffungspreises
6. Jahr 55-45 % des Anschaffungspreises
7. Jahr 45-40 % des Anschaffungspreises
mehr als 7 Jahr - Wiederbeschaffungswert (Eurotax)

Dieses Modell ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich, jedoch ähnlich da die Konkurrenz nichts schenkt.
Wichtig auch hier: Die Versicherung geht immer vom Wert aus welcher effektiv bezahlt wurde.
Blöde gesagt: Kauft man sich ein Auto für 100'000, zahlt aber nur 60'000 (blödes Beispiel aber real) dann wird die Entschädigung auf der 60'000er Basis gemacht. Grund: Die Versicherung bereichert niemand, das ist verboten und Versicherungsbetrug (strafbar)

Hat der Kunde ein Leasing auf den Wagen, wird entsprechend die Auszahlung an die Leasinggesellschaft gemacht, der Kunde sieht keine Kohle.

Kann mir kaum vorstellen, dass das in Deutschland sehr viel anders ist..

Hab mal was aus nem anderen Thread:

Zitat:

Im Falle eines Totalschadens ersetzt der Kaskoversicherer einen Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges, wobei Restwerte, die beim Versicherungsnehmer verbleiben, auf die Entschädigung angerechnet werden.

 

Beispiel:

Wiebeschaffungswert EUR 13.000

Restwert EUR 3.000

Selbstbeteiligung EUR 500

Kaskoentschädigung EUR 9.500

 

Hierauf hat der Kaskokunde sofort Anspruch.

 

Bei vielen Versicherungen gibt es innerhalb eines definierten Zeitraumes noch eine echte Leistungsverbesserung in Form der hier bereits erwähnten Neupreisentschädigung.

 

Voraussetzung ist zumeist, das die Reparaturkosten 80% des Fahrzeugneupreises erreichen oder übersteigen.

 

Beispiel:

Neupreis EUR 25.000

80% = EUR 20.000

a)Reparaturkosten = EUR 18.500 - ist zwar ein Totalschaden, es besteht aber kein Anspruch auf Neuwertentschädigung

b)Reparaturkosten = EUR 21.500 - Totalschaden mit Neupreisanspruch

 

Im Fall b) hat der Versicherungsnehmer also noch Anspruch auf die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert (EUR 13.000) und dem Neupreis (25.000) aber nur insofern, wenn die Entschädigung zur Anschaffung eines anderen Fahrzeuges verwandt wird. Dabei spielt ausschließlich der Kaufpreis eine Rolle. Es kann auch ein Gebrauchtfahrzeug, Vorführwagen oder Fahrzeug eines anderen Herstellers sein. Der Neupreis des verunfallten Fahrzeuges am Schadentag stellt die Obergrenze dar. Ist das Ersatzfahrzeug günstiger, so besteht nur Anspruch auf die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Kaufpreis.

 

Beispiel:

 

Gebrauchtes Ersatzfahrzeug - Kaufpreis EUR 22.500

./. Wiederbeschaffungswert EUR 13.000

weitere Kaskoleistung EUR 9.500

 

Neufahrzeug - Kaufpreis EUR 27.500

Neupreis des verunfallten (Höchstgrenze) EUR 25.000

./. Wiederbeschaffungswert EUR 13.000

weitere Kaskoleistung EUR 12.000

 

Der Kauf des Ersatzfahrzeuges muss gegenüber dem Versicherer nachgewiesen werden. Meist reicht dazu die Vorlage des Kaufvertrages. Erst dann wird eine Entschädigung über den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges hinaus fällig. Und auch hier dürften Fristen zu beachten sein (meist ist der Kauf innerhalb von 2 Jahren) nachzuweisen.

 

Nachzulesen ist das in den bei Vertragsabschluss ausgehändigten Versicherungsbedinungen.

vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.

Ihr hattet Recht der Makler hat sich getauscht
Es ist egal welches Fahrzeug ich kaufe.

hatte vor kurzem auch einen Totalschaden und Versicherung mit 18 Monaten Neupreiserstattung:

Bei mir lief die Schadensregulierung so ab...

Gutachter ließ sich vom Händler den Neupreis für ein vergleichbares Fahrzeug berechnen (damalige Umweltprämie Staat + Händler spielten keine Rolle). Von diesem Listenpreis zog er einen ortsüblichen Rabatt (ca. 10%) ab.

Der Gutachter stellte das Unfallfahrzeug in eine Restwertbörse ein und schickte der Versicherung ein verbindliches Angebot des Meistbietenden.

Die Versicherung zog vom berechneten Neuwert die MWST ab (Summe 1), zog dann die Selbstbeteiligung ab und zog dann auch noch den Restwert ab (Summe 2). Denn Rest bekam ich überwiesen.

Summe 2 für den Restwert bekamm ich vom Aufkäufer des Restwertes.

Summe 1 bekomme ich, wenn ich mir ein Fahrzeug kaufe, bei dem die MWST ausgewiesen ist, allerdings auch nur die tatsächlich angefallene MWST bis zur Höhe Summe 1 (für einen Neuwagen ist die MWST auf jeden Fall ausgewiesen, bei Gebrauchtwagen in der Regel nicht.)

Ansonsten bin ich mit der Abwicklung des Schadens sehr zufrieden, mich hätte es allerdings gefreut, wenn man Auto doch noch hätte irgendwie reparieren können.

Zitat:

Original geschrieben von Vilent


Und wenn ich einen Neuwagen selbst aus Polen importiert habe, mit derzeit nicht mehr möglichen Umtauschkurs Euro-Zloty? Dann bekomme ich laut Rechnung nur die Summe, die für ein fast 2-Jährigen Gebrauchten ausreicht? Das ist doch ein Witz, oder?
Obwohl...dann sollen sie mir in Zloty auszahlen. Dann wäre noch was möglich.
Und was ist mit dem MWSt, den man für den Wagen in Deutschland zahlt?

es wird nicht mehr allzu lange dauern, dann kannst Du auch wieder in Zloty bezahlen 😁

Chefdackel

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