Neuwagenrabatt für Schwerbehinderte
Hallo Gemeinde,
die aktuellen Neuwagenrabatte für Schwerbehinderte liegen bei 20,5 % (Standard ist 15,5 %). (Quelle: meinauto.de)
Ich kenne im groben die Bedinungen. Mein Vater hat einen Schwerbehindertenausweis (50 %, gehbehindert)
Plane in nächster Zeit mir einen TTS zuzulegen.
Mein Vater muss dann praktisch das Auto kaufen und es muss auch auf Ihn zugelassen werden.
Eine von den Bedinungen ist, das die Zulassung für ein halbes Jahr besteht.
Jetzt meine Frage: Wie wird das kontrolliert bzw. wird es überhaupt kontrolliert? Hätte nämlich vor, das Auto sofort wieder auf mich umzumelden, da es Versicherungstechnisch besser ist.
Sind hier vielleicht einige, die diese Erfahrung schon gemacht haben?
Über Antworten würde Ich mich freuen.
DANKE
Gruß Flo
Beste Antwort im Thema
Ich sehe diesen Thread Start mit sehr gemischten Gefühlen!
Es erinnert mich sehr an Leute, die kostbare Behinderten Parkplätze blockieren, weil sie sich illegal(!) vom Opa den Ausweis geliehen haben - und Menschen, die dringend darauf angewiesen sind, gucken in die Röhre...
Daher denke ich, dass es nicht gut ist - solche Angebote, für Menschen die es ohnehin schon schwer genug haben, durch Mißbrauch auszuhöhlen, bis irgendwann mal ein Hersteller sagt: "Schluss damit!"
Sachlich gesehen: Audi (Volkswagen Konzern gibt 15%).
Versicherungsnehmer und halter müssen nicht soweit ich weiß nicht identisch sein.
Moralisch gesehen, finde ich Dein Vorhaben zum Kotzen!
Schöne Pfingsten noch!
63 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Christian1883
mal eine andere frage, und zwar komme ich aus Österreich (und bin schwer gehbehindert) in Österreich darf ich auf jeden Parkplatz (auch auf dem Behindertenparkplatz) so lange stehn wie ich möchte. (auch in der Kurzparkzone,... und das auch gratis)jetzt meine frage als ich letztes mal in Deutschland unterwegs war habe ich eine tafel mit einer Zeitbeschränkung gesehn am behindertenparkplatz, mir ist schon klar das ich wenn dort steht max 2h das ich nur 2 h dort stehn darf, aber wie ist das auf normalen parkplätzen? dort kann man auch gratis und so lange stehn wie man will oder?
Lg. aus Österreich
Also auf normalen Parklätzen darfst du nur so lange stehen wie es vorgegeben ist und mußt auch das bezahlen was vorgegben ist! Da bringt dir ein Behindertenausweis meines Wissens nach gar nichts!
Zitat:
Also auf normalen Parklätzen darfst du nur so lange stehen wie es vorgegeben ist und mußt auch das bezahlen was vorgegben ist! Da bringt dir ein Behindertenausweis meines Wissens nach gar nichts!
danke gut zu wissen, aber ich habe mich vielleicht ein wenig unverständlich ausgedrückt, ich meinte nicht den "Behindertenausweis" der bringt in Österreich beim parken auch nichts.
Ich meinte natürlich den Parkausweis für Behinderte (der blaue mit dem rollstuhl drauf,)
Zitat:
Original geschrieben von Christian1883
danke gut zu wissen, aber ich habe mich vielleicht ein wenig unverständlich ausgedrückt, ich meinte nicht den "Behindertenausweis" der bringt in Österreich beim parken auch nichts.Zitat:
Also auf normalen Parklätzen darfst du nur so lange stehen wie es vorgegeben ist und mußt auch das bezahlen was vorgegben ist! Da bringt dir ein Behindertenausweis meines Wissens nach gar nichts!
Ich meinte natürlich den Parkausweis für Behinderte (der blaue mit dem rollstuhl drauf,)
Boah...ich bin kein Fachmann, aber ich denke auch dieser Ausweis gilt nur auf einem Behindertenparkplatz!
Aber viell. fragst du noch mal im Behinderten Gerechte Mobilitäts Forum oder Verkehrs und Sicherheits Forum
http://www.motor-talk.de/forum/verkehr-sicherheit-b14.htmlhttp://www.motor-talk.de/.../behindertengerechte-mobilitaet-b403.htmldanke für die info, habe gar nicht gewusst das es das bei MT gibt,...