Neuwagenkauf
Hallo Liebe A5-Gemeinde.........
ich habe bisher immer nur mitgelesen und war immer überrascht, wobei dieses Forum einem immer helfen kann.
Nun habe ich eine konkrete Frage....Ich möchte mir in näherer Zukunft einen A5 zulegen. Durch das neue Konjunkturprogramm der Regierung besteht ja seit diesem Jahr die Möglichkeit einen "Verschrottungsbonus" von 2500 Eur zu erhalten (bei Neu- oder Jahreswagen)...
Meines Wissens nach muss das Altfahrzeug mind. 9 Jahre alt sein. Nun zu meiner Frage: Muss das Altfahrzeug auch 9 jahre in meinem Besitz gewesen sein, oder spielt das keine Rolle? Wenn es egal ist, könnte ja theoretisch jeder Neuwagenkäufer ein altes gammeliges auto für ein paar Hundert Euro kaufen und dann den Bonus für die Verschrottung kassieren...........
danke schon mal im Voraus für die Hilfe.............
Beste Antwort im Thema
Verschrottungsprämie? Ein zehn Jahre altes Auto ist zum Beispiel ein Golf IV - mit KAT und allem drum und dran. Der könnte noch viele Jahre fahren - rosten tun die Kisten aus den 90ern kaum noch. Und es steckt verdammt viel Energie in so einem Auto drin und auch Rohstoffe, die erst mühsam und aufwendig recycelt werden müssen - eigentlich ein Grund, Autos möglichst lange zu fahren und sie zu pflegen. Ökologie - war das nicht mal das Gegenteil von wegwerfen und schnell wieder neu holen?
Erinnere ich mich falsch oder war da mal was mit Nachhaltigkeit? Die Verschrottungsprämie ist vor allem ein - großer Unfug. Und sie wird kaum etwas bringen: Wer sich ein neues Auto kaufen will greift zu - aber nur wenn der Gebrauchtwagenpreis niedriger als die Verschrottungsprämie ist. Wer gerne eine neues Auto haben will, aber Angst vor einem Jobverlust hat lässt es bleiben. Man ist ja viel Unsinn aus Berlin gewohnt - aber die Verschrottungsprämie ist ein Highlight...
25 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Corcovado
....und ärgerlicherweise tritt das ganze auch erst im Juli in Kraft. Habe mich nämlich heute schon den ganzen Nachmittag darüber aufgeregt. Fahre seit 3 Jahren einen alten 2er Golf nebenher (BJ 91) und habe nur auf dieses Urteil gewartet. Leider habe ich schon im September bestellt.
2.500 € ist wirklich ein Wort, wobei sich das bei unserem Anschaffungspreis eher weniger bemerkbar macht. Die großen Gewinner sind die Kleinwagen bis untere Mittelklasse.
Wo ist den der Link der zu dem Gesetzestext führt, das die Prämie erst ab Juli gezahlt wird?
Zitat:
Original geschrieben von daszentrumdeswissens
Wo ist den der Link der zu dem Gesetzestext führt, das die Prämie erst ab Juli gezahlt wird?Zitat:
Original geschrieben von Corcovado
....und ärgerlicherweise tritt das ganze auch erst im Juli in Kraft. Habe mich nämlich heute schon den ganzen Nachmittag darüber aufgeregt. Fahre seit 3 Jahren einen alten 2er Golf nebenher (BJ 91) und habe nur auf dieses Urteil gewartet. Leider habe ich schon im September bestellt.
2.500 € ist wirklich ein Wort, wobei sich das bei unserem Anschaffungspreis eher weniger bemerkbar macht. Die großen Gewinner sind die Kleinwagen bis untere Mittelklasse.
Die Prämie wird "ab sofort" gezahlt! Das sie "angeblich" erst im Juli freigeschaltet ist hat der die Radiostation FFH am Tag der Verkündung des Konjunkturpakets II so übermittelt. Hab jetzt aber nochmal in anderen Nachrichtenportalen, sowie in der Tageszeitung entnommen das sie bereits aktiv ist und zwar solange bis der Topf mit 1,5 Mrd. € ausgeschöpft ist.
Gruß
Marian
Mich würde jetzt nur noch interessieren, ob's die Abwrackprämie auch für bestehende Bestellungen gilt, die noch nicht ausgeleifert worden sind (hab im November bestellt und geliefert wird im April)? Oder ob das nur für Neubestellungen gilt? 😠
Als Beleg werden ja laut BAFA nur die folgenden Dokumente benötigt:
* Original des Verschrottungsnachweises eines anerkannten Demontagebetriebs
* Nachweis der Zulassung des Alt- und des Neufahrzeugs auf den Antragsteller
Gruss
neuerA5fan
Zitat:
Original geschrieben von neuera5fan
Mich würde jetzt nur noch interessieren, ob's die Abwrackprämie auch für bestehende Bestellungen gilt, die noch nicht ausgeleifert worden sind (hab im November bestellt und geliefert wird im April)? Oder ob das nur für Neubestellungen gilt? 😠Als Beleg werden ja laut BAFA nur die folgenden Dokumente benötigt:
* Original des Verschrottungsnachweises eines anerkannten Demontagebetriebs
* Nachweis der Zulassung des Alt- und des Neufahrzeugs auf den AntragstellerGruss
neuerA5fan
Meiner Meinung nach ist die verbindliche Bestellung noch nicht der Kaufvertrag. Beschäftige mich gerade ebenfalls intensiv mit dem Thema, da ich meinen alten IIer Golf ebenfalls loswerden möchte, bei mir gestaltet sich das jedoch schwieriger. Werde am Montag mal unter dieser Hotline anrufen und mich aufklären lassen.
Gruß
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mich würde interessieren, ob man auch die Prämie kassiert, wenn man ein Auto ohne Motor/Getriebe verschrottet.
z.B.: Ein ford escort BJ 98 mit 144tk wo motor / getriebe entfernt wurden...sollte doch laut Umweltprämie dafür geeignet sein, oder?
Es steht ja nunmal nirgends das das Auto noch fahrbereit oder gar TÜV haben muss, oder irre ich mich?
Muss denn das Fahrzeug aktuell noch zugelassen sein??
würde mich mal interessieren sonst könnt ich da nämlich meinen alten "winterscirocco" dazu verwenden der allerdings schon seit oktober abgemeldet is!
Das sind die Voraussetzungen:
16.01.2009: Umweltprämie: Zehn Punkte, die man jetzt wissen muss
Pressemitteilung des BMWi zur sogenannten Abwrackprämie
Hotline beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Das Bundeskabinett hat am 14. Januar 2009 eine Umweltprämie von 2500 Euro beschlossen, die gezahlt wird, wenn ein Altfahrzeug verschrottet und ein neuer Wagen gekauft und zugelassen wird. Folgende Eckpunkte stehen jetzt fest:
1. Die vorgesehenen Finanzmittel in Höhe von 1,5 Mrd. Euro stellen die Obergrenze dar. Die Mittelverteilung erfolgt erschöpfend nach der Reihenfolge der Antragseingänge.
Die administrativen Abwicklungskosten sind aus den 1,5 Mrd. Euro aufzubringen.
2. Stichtag ist der 14. Januar 2009 für Kauf und Erstzulassung des Neuwagens/für Kauf und Zulassung des Jahreswagens. Die Laufzeit endet am 31.12.2009.
3. Begünstigtenkreis: Natürliche Personen, die zuletzt das Altfahrzeug über die Dauer von mindestens einem Jahr auf ihren Namen in Deutschland zugelassen hatten. Entscheidend ist die Personenidentität zwischen Altfahrzeughalter und dem Zulasser des Neu- oder Jahreswagens.
4. Altwagen: mindestens 9 Jahre alter Pkw, d.h. die Erstzulassung des Fahrzeugs muss vor dem 14.01.2000 stattgefunden haben.
5. Neufahrzeug: Fahrzeug, das zum ersten Mal und in Deutschland zugelassen wird und mindestens die Euro 4 Norm erfüllt.
6. Jahreswagen ist ein Pkw, der längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen war.
7. Verschrottung: Verwertungsnachweis im Zeitraum von 14.01. bis 31.12.2009 durch anerkannten Demontagebetrieb gem. Altfahrzeugverordnung.
8. Dokumente:
* Original des Verschrottungsnachweises eines anerkannten Demontagebetriebs
* Nachweis der Zulassung des Alt- und des Neufahrzeugs auf den Antragsteller
9. Verfahren:
Antragsberechtigter ist der Erwerber des Neufahrzeugs. Dieser kann mit der Beantragung auch den Händler beauftragen.
Der Antrag wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegengenommen, bearbeitet und beschieden.
10. Missbrauchsvorkehrungen:
Durch entsprechende Ausformulierung der Förderrichtlinie ist der Missbrauchsanfälligkeit vorzubeugen bei gleichzeitiger Sicherstellung eines möglichst unbürokratischen und schnellen Verfahrens.
Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist ab sofort eine Telefon-Hotline geschaltet. Dort werden unter 06196/908470 weitere Fragen beantwortet.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29 – 35, 65760 Eschborn
Telefon: +49 (0) 6196 908-452
Fax: +49 (0) 6196 908-496
E-Mail: pressestelle@bafa.bund.de
Internet: http://www.bafa.de/
*Das BAFA - Kompetenzzentrum für Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung und Energie*
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© BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Quelle: http://www.bafa.de/.../02_umweltpraemie
So wie ich das verstehe muss der Wagen seit einem Jahr angemeldet sein. Damit soll vermieden werden sich irgendwo vom Schrottplatz eine alte Gurke zu holen und dann dafür 2500 € einstreicht. Ich habe meinen seit März 2006, er war immer nur vom November bis Ende März angemeldet, also nicht ein Jahr am Stück, aber dafür kontinuierlich jedes Jahr für 5 Monate. Weiß auch nicht ob das anerkannt wird.
na klar....du fährst ja zum schrott dann zur zulassungstelle, meldest ab und meldest dein neues an.
da kannst du nich irgendein auto was seit oktober nich mehr angemeldet ist nehmen.
das auto muß min. genau 365 tage auf dich zugelassen sein.
Verschrottungsprämie? Ein zehn Jahre altes Auto ist zum Beispiel ein Golf IV - mit KAT und allem drum und dran. Der könnte noch viele Jahre fahren - rosten tun die Kisten aus den 90ern kaum noch. Und es steckt verdammt viel Energie in so einem Auto drin und auch Rohstoffe, die erst mühsam und aufwendig recycelt werden müssen - eigentlich ein Grund, Autos möglichst lange zu fahren und sie zu pflegen. Ökologie - war das nicht mal das Gegenteil von wegwerfen und schnell wieder neu holen?
Erinnere ich mich falsch oder war da mal was mit Nachhaltigkeit? Die Verschrottungsprämie ist vor allem ein - großer Unfug. Und sie wird kaum etwas bringen: Wer sich ein neues Auto kaufen will greift zu - aber nur wenn der Gebrauchtwagenpreis niedriger als die Verschrottungsprämie ist. Wer gerne eine neues Auto haben will, aber Angst vor einem Jobverlust hat lässt es bleiben. Man ist ja viel Unsinn aus Berlin gewohnt - aber die Verschrottungsprämie ist ein Highlight...
Zitat:
Als Beleg werden ja laut BAFA nur die folgenden Dokumente benötigt:
* Original des Verschrottungsnachweises eines anerkannten Demontagebetriebs
* Nachweis der Zulassung des Alt- und des Neufahrzeugs auf den Antragsteller
mittlerweile haben sich die Dokuemnte auf
BAFAetwas geändert:
- Verwertungsnachweis nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung von einem anerkannten Demontagebetrieb
- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) von Alt- und Neufahrzeugs
- Kopie der Rechnung über den Erwerb des Neufahrzeugs.
- ggf. Bescheinigung des Herstellers, dass der Jahreswagen auf einen Werksangehörigen zugelassen war.
Wenn ich mich nicht täusche steht auch auf der Rechnung nichts vom Bestelldatum. Somit müsste es die Prämie auch für Bestellungen vor dem 14. Januar 2009 und Lieferung danach geben, oder?
Zitat:
Original geschrieben von neuera5fan
mittlerweile haben sich die Dokuemnte auf BAFA etwas geändert:Zitat:
Als Beleg werden ja laut BAFA nur die folgenden Dokumente benötigt:
* Original des Verschrottungsnachweises eines anerkannten Demontagebetriebs
* Nachweis der Zulassung des Alt- und des Neufahrzeugs auf den Antragsteller
- Verwertungsnachweis nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung von einem anerkannten Demontagebetrieb
- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) von Alt- und Neufahrzeugs
- Kopie der Rechnung über den Erwerb des Neufahrzeugs.
- ggf. Bescheinigung des Herstellers, dass der Jahreswagen auf einen Werksangehörigen zugelassen war.Wenn ich mich nicht täusche steht auch auf der Rechnung nichts vom Bestelldatum. Somit müsste es die Prämie auch für Bestellungen vor dem 14. Januar 2009 und Lieferung danach geben, oder?
Bestelldatum ist unerheblich. Allerdings sind die Auflagen mittlerweile schon etwas strenger. Die Prämie kann ich mir wohl abschreiben.