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Neuwageninspektion/Reparaturen bei FFH oder in freier Werkstatt: die alte Leier (?)

Ford Grand C-Max DXA
Themenstarteram 10. April 2014 um 5:53

Hallo Leute,

das Thema mag schon ausgelutscht sein, aber hier im Forum finde ich dazu nix aktuelles und auch Google spuckt dazu z.T. widersprüchliches aus.

So behauptet der Stern im September 2013 (http://www.stern.de/.../...ei-wartung-in-freier-werkstatt-2060469.html), dass bei "gekauften" Garantie (z.B. für Gebrauchtwagen) eine Werkstattbindung nicht zulässig ist, bei kostenfreien Herstellergarantien aber schon.

An anderer Stelle (http://www.kfz-klinck.de/.../...-mit-garantie-und-gewaehrleistung.html) ist die Rede davon, dass die Bindung an ein herstellereigenes Servicenetz grundsätzlich nicht zulässig ist. Und dann ist da noch der freine Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.

Unser vor 2 Wochen bestellter Grand C-Max wird natürlich die 2 Jahre Herstellergarantie haben, sowie 2 Jahre Anschlussgarantie, die wir dazu gekauft haben. Nun einmal ganz konkret gefragt:

1. MUSS ich mit dem Wagen während der ersten zwei Jahre (während des 3. und 4. Jahres) zu einem FFH oder Ford-Vertragspartner für Reparaturen und Inspektionen?

2. Wenn NEIN, was gibt es für Gründe, dennoch zum FFH zu gehen?

3. Wie sieht es mit FAM und Korrosionsschutz/-garantie aus?

Vielen Dank im Voraus & schönen kleinen Freitag,

Tobi

Beste Antwort im Thema

N'Abend,

Zitat:

Original geschrieben von udogigahertz

warum ich gerade hier im Ford-C-Max-Forum so umstritten bin, weiß ich eigentlich gar nicht so recht,

Das war mir irgendwie klar, obwohl nicht nur Andi Dir das eigentlich recht verständlich aufgezeigt hat.

14 weitere Antworten
Ähnliche Themen
14 Antworten
am 10. April 2014 um 8:13

Zitat:

Original geschrieben von chessdrag

Hallo Leute,

das Thema mag schon ausgelutscht sein, aber hier im Forum finde ich dazu nix aktuelles und auch Google spuckt dazu z.T. widersprüchliches aus.

So behauptet der Stern im September 2013 (http://www.stern.de/.../...ei-wartung-in-freier-werkstatt-2060469.html), dass bei "gekauften" Garantie (z.B. für Gebrauchtwagen) eine Werkstattbindung nicht zulässig ist, bei kostenfreien Herstellergarantien aber schon.

An anderer Stelle (http://www.kfz-klinck.de/.../...-mit-garantie-und-gewaehrleistung.html) ist die Rede davon, dass die Bindung an ein herstellereigenes Servicenetz grundsätzlich nicht zulässig ist. Und dann ist da noch der freine Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.

Unser vor 2 Wochen bestellter Grand C-Max wird natürlich die 2 Jahre Herstellergarantie haben, sowie 2 Jahre Anschlussgarantie, die wir dazu gekauft haben. Nun einmal ganz konkret gefragt:

1. MUSS ich mit dem Wagen während der ersten zwei Jahre (während des 3. und 4. Jahres) zu einem FFH oder Ford-Vertragspartner für Reparaturen und Inspektionen?

2. Wenn NEIN, was gibt es für Gründe, dennoch zum FFH zu gehen?

3. Wie sieht es mit FAM und Korrosionsschutz/-garantie aus?

Vielen Dank im Voraus & schönen kleinen Freitag,

Tobi

Unser Mäxchen wird im Mai 1 Jahr. Die Inspektion werde ich beim FFH machen, da sich dadurch erstens die Mibilitätsgarantie verlängert. Und wenn ich den Wagen länger als drei Jahre fahren sollte, ist es meines erachtens leichter, wenn etwas auf Gewährleistung gemacht werden sollte und sehr viele Käufer schauen als erstes in Serviceheft, ob auch alle Stempel drin sind.

Zitat:

Wie sieht es mit FAM und Korrosionsschutz/-garantie aus?

Die kommt ja auch noch dazu. Dazu musst Du ein Gepflegtes Serviceheft vorweisen, wenn es bei Dir anfängt zu Rosten.

Gruß

Werner

Moin,

Zitat:

Original geschrieben von Atztek

Zitat:

Original geschrieben von chessdrag

Und dann ist da noch der freine Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.

Und wenn ich den Wagen länger als drei Jahre fahren sollte, ist es meines erachtens leichter, wenn etwas auf Gewährleistung gemacht werden sollte

Wenn ab dem dritten Jahr was auftritt, ist die Gewährleistung egal, denn das ist das, was @chessdrag mit dem "feinen Unterschied" meint: Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, in der Regel für zwei Jahre mit dem Handycap der Beweislastumkehr nach sechs Monaten, Garantie ist dagegen eine freiwillige Herstellerleistung, parallel oder auch über die Gewährleistung hinausgehend. Das "freiwillig" sagt eigentlich auch schon, daß der Begriff "gekaufte Garantie" falsch ist, weil der Garantiegeber nichts freiwillig macht. Es handelt sich dabei eher um eine Versicherung.

Was den Zwang zur Markenwerkstatt angeht: Dies kann durchaus in den Garantiebedingungen vorgeschrieben werden. Allerdings, und hier haben wir den von @chessdrag geschilderten Fall, ist eine pauschale Verdonnerung dazu wohl eher unwirksam. Ansonsten müßtest Du ja auch z.B. Deine Reifen nur beim FFH kaufen dürfen, nicht beim Gummihändler nebenan. Ich wage aber zu bezweifeln, daß z.B. ein durch die Garantie an sich abgedeckter Motorschaden nur durch fremdgekaufte und -montierte Reifen verlustig geht. Ich vermute aber leider ebenfalls, daß nahezu jeder Garantieversicherer erst einmal einen Aufstand machen wird, wenn das Fahrzeug nicht beim FFH sondern in freien Werkstätten gewartet wurde.

Für die Gewährleistung ist der Besuch der Markenwerkstatt nicht erheblich, da es hier um Mängel geht, die bereits bei Übergabe vorhanden waren. An dieser Tatsache dürfte wohl kaum eine Änderung möglich sein, nur weil eine freie Werkstatt das Auto wartet...

PS: Ich bin leider kein Jurist, von daher ist das natürlich keine verbindliche Rechtsauskunft. Sollte jemand anders lautende und juristisch fundierte Kenntnisse haben: Immer her damit... :rolleyes:

PPS: Wer seinen Wagen nur beim FFH in die Werkstatt gibt, umgeht natürlich damit unabhängig von rechtlichen Geschichten manche Grundablehnung. Ob dabei aber die Garantieversicherung oder auch der Hersteller eher und einfacher einen Schaden übernimmt, darf wohl, abhängig auch von der Summe, bezweifelt werden...

Themenstarteram 10. April 2014 um 9:33

Noch eine einfache, aber doofe Frage: Eine freie Meisterwerkstatt kann/darf keine Korrosionsschutzwartung durchführen und auch sonst keine Stempel ins Serviceheft machen?

am 10. April 2014 um 10:30

Dies habe ich gerade auf der Homepage von Ford, unter Service und Zubehör gefunden

Zitat:

Informationen für freie Werkstätten

Ford unterstützt Kfz-Reparaturbetriebe mit umfangreichen Informationen hinsichtlich

•Ford Originalteilen

•Teileidentifikation

•Teilebestellung/Teilebelieferung

•Technischer Unterstützung

Details erhalten Sie über die folgende Webseite:

www.ford-original-teile.de

Über das „Ford-Reparatursystem für freie Werkstätten (FordEtis IORS)“ bietet Ford den Kfz-Reparaturbetrieben Unterstützung bei Reparaturen von Ford Fahrzeugen an.

Details erhalten Sie über die folgende Webseite:

www.etis.ford.com

Gruß Werner

am 10. April 2014 um 10:30

Zitat:

Original geschrieben von chessdrag

Noch eine einfache, aber doofe Frage: Eine freie Meisterwerkstatt kann/darf keine Korrosionsschutzwartung durchführen und auch sonst keine Stempel ins Serviceheft machen?

Selbstverständlich darf/kann auch eine freie Meisterwerkstatt Eintragungen in deinem Serviceheft vornehmen, wer könnte das unterbinden? Ist doch DEIN Auto, DEIN Serviceheft, DU allein legst fest, wer da was machen soll bzw. eintragen darf, niemand sonst.

Wenn du selbst ein Mechatronikmeister sein solltest, dürftest du sogar selber die Eintragungen vornehmen und "abstempeln", du stehst dann auch dafür gerade.

Zur Eingangsfrage:

Das ist und bleibt ein Problem, denn die EU will ja den Markt liberalisieren, will nationale Besonderheiten abbauen usw. In dem Zuge gab es höchstrichterliche (EU) Urteile, die hier die Exklusivität der "Markenwerkstattbindung" der Hersteller nicht anerkannten, es für die Garantie der Hersteller also unerheblich sei, ob das Auto in einer Markenwerkstatt oder in einer markenfremden Fachwerkstatt gewartet worden sei, es müsse lediglich sichergestellt sein, dass auch die markenfremde Werkstatt exakt nach Werksvorgaben arbeitet.

Und genau hier setzen dann im Zweifelsfall die Hersteller ihren Hebel an, denn dazu benötigt auch die markenfremde erforderlichen Spezialgeräte, in erster Linie Diagnosecomputer plus Anbindung per Internet an den Servicecomputer des Herstellers, sonst kann keine sachgemäße Diagnose/Auslesung des Fehlerspeichers erfolgen.

Anfänglich verweigerten die Hersteller einfach die Herausgabe von Unterlagen und Programmen an Dritte, das wurde jedoch von der EU untersagt, nun sind alle Hersteller verpflichtet, ihre Daten und Unterlagen an jeden Meisterbetrieb, der das wünscht, abzugeben. Allerdings, und das ist der Knackpunkt, natürlich gegen Bezahlung.

Jeder Hersteller weiß also ganz genau, welcher Betrieb von ihm die erforderlichen Wartungsunterlagen, Computer und Spezialwerkzeuge gekauft hat und welcher Betrieb nicht.

Da aber so ein freier Betrieb sich die Zusatzkosten für original-Werksunterlagen zur Wartung auch wieder vom Kunden reinholen muss, dürfte sich der Preisunterschied zur Markenwerkstatt in Grenzen halten.

Im Fall von Kulanzansprüchen, die ja immer absolut freiwillig sind, macht sich ein fehlender Eintrag oder ein Eintrag von einem markenfremden Betrieb im Serviceheft natürlich nicht gut, wer also z. B. einen VW mit TSI-Motor fährt und vom großzügigen Kulanzangebot des VW-Konzerns profitieren will, des immerhin bis zum Ersatz eines durch die kaputte Steuerkette verreckten Motors gehen kann (6.000 bis 7.000 Euro Kosten), der sollte tunlichst darauf achten, dass er auch ja alle Wartungen im VW-Fachbetrieb zeitgerecht machen lässt.

 

Grüße

Udo

Da wird ein Neuwagen für 15, 20 oder mehr T€ gekauft aber die jährliche Inspektion ist dann zu teuer?! :confused:

Bring den C-Max während den Garantiezeiten zum FFH und gut ist! Dann bist du auf der sicheren Seite.

Ob ein FFH bei einem möglichen Garantiefall sehr motiviert bei der Aufnahme des Sachverhalts ist, wenn der "Kunde" zum ersten Mal bei ihm auftaucht und das, bei der freien Werkstatt geführten, Scheckheft vorlegt?

Themenstarteram 11. April 2014 um 9:13

Zitat:

Original geschrieben von backbone23

Da wird ein Neuwagen für 15, 20 oder mehr T€ gekauft aber die jährliche Inspektion ist dann zu teuer?! :confused:

Bring den C-Max während den Garantiezeiten zum FFH und gut ist! Dann bist du auf der sicheren Seite.

Ob ein FFH bei einem möglichen Garantiefall sehr motiviert bei der Aufnahme des Sachverhalts ist, wenn der "Kunde" zum ersten Mal bei ihm auftaucht und das, bei der freien Werkstatt geführten, Scheckheft vorlegt?

Darum geht es in meinem Fall erstaunlicherweise gar nicht primär, obwohl ich das auch gerne von euch hören wollte ;). Meine Entscheidung ist längst gefallen, und ich werde mit dem Wagen, wenn er dann da ist während der ersten Jahre brav zum (günstigsten) FFH in der Umgebung fahren.

Anlass für meine Frage war vor allem eine Diskussion mit einer Freundin, die sich ebenfalls einen Ford (Jahreswagen mit Gebrauchtwagengarantie) gekauft hat und die behauptet hat man müsste nicht mehr in die Ford Werkstatt fahren, sondern könne sich die Werkstatt frei aussuchen. Ich habe dann entgegnet, dass das aber zumindest Auswirkungen auf die Mobilitätsgarantie und die Rostgarantie haben könnte, und dass das nicht jede freie Werkstatt kann. Zumindest teilweise lag ich damit anscheinend gar nicht so falsch. Naja, grundsätzlich hatte sie aber wohl leider recht, obwohl es eben nicht wirklich ratsam ist, direkt den billigsten Schrauber in der Umgebung zu nehmen.

Danke jedenfalls für eure Antworten, auch an udodigahertz, der hier im Forum nicht ohne Grund umstritten ist, aber anscheinend doch über wertvolles Fachwissen verfügt ;).

EDIT: Habe noch zwei meiner Meinung nach aufschlussreiche Zitate von der Ford-Homepage:

Zitat:

Ab Beginn der Ford Neuwagengarantie wird eine Garantie gegen Durchrosten von Karosserieteilen gewährt, die modellabhängig zwischen 6 und 12 Jahren betragen kann. Um sie zu erhalten, muss bei Ihrem Fahrzeug regelmäßig eine Korrosionsschutzkontrolle nach Herstellervorgabe durchgeführt werden.

Zitat:

Mit jeder bei Ihrem Ford Service Partner durchgeführten Inspektion erhalten Sie automatisch die Ford Assistance Mobilitätsgarantie bis zum Zeitpunkt der nächsten fälligen Inspektion jedoch für maximal 12 Monate. [...] da sich diese mit jeder planmäßigen, bei Ihrem Ford Service Partner in Deutschland durchgeführten Inspektion erneuert.

Übersetzung: Die Garantie gegen Durchrosten bleibt auch bei Korrosionsschutzkontrolle in freier Werkstatt (nach Herstellervorgaben) erhalten, für die FAM muss es ein Ford Service Partner sein.

Korrekt oder zu wörtlich genommen? ;)

am 11. April 2014 um 10:05

Zitat:

Original geschrieben von chessdrag

 

Übersetzung: Die Garantie gegen Durchrosten bleibt auch bei Korrosionsschutzkontrolle in freier Werkstatt (nach Herstellervorgaben) erhalten, für die FAM muss es ein Ford Service Partner sein.

Korrekt oder zu wörtlich genommen? ;)

Ja, das ist richtig so.

Wobei das mit der "Durchrostungsgarantie" eine Mogelpackung ist, denn erstens gilt die nur bei DURCHrostungen, und zwar von Innen nach Außen, sie gilt nicht bei oberflächlichem Gammelrost, sie gilt nicht, wenn das Blech von Außen nach Innen durchgerostet ist und sie gilt nur dann, wenn es bereits ein durchgerostetes Loch gibt, was aber die geforderte Korrosionsschutzkontrolle zuverlässig zu verhindern weiß.

Sollte also anlässlich einer solchen Kontrolluntersuchung ein Rostbefall festgestellt werden, so wird die Werkstatt erstens diese Diagnose ins Serviceheft eintragen und zweitens vom Besitzer verlangen, dass er diese Schäden (auf seine Kosten, wohlgemerkt) von einem Fachbetrieb ordnungsgemäß beseitigen lässt, am besten von der diagnostizierenden Werkstatt selbst, nur dann bleibt diese Durchrostungsgarantie bestehen.

Somit hat der Hersteller sichergestellt, dass der Kunde selbst dafür sorgen muss, dass der Hersteller selbst niemals irgendeinen Schaden aus dieser "Durchrostungsgarantie" zahlen muss, denn wenn so ein Schaden auftritt, dann wurden diese Vorsorgeuntersuchungen ja entweder erst gar nicht gemacht oder entdeckte Rostschäden wurden nicht beseitigt oder eben nicht fachmännisch beseitigt, also ist der Hersteller raus aus der Leistungspflicht. Treten keine Durchrostungsschäden auf, muss ja sowieso nicht gezahlt werden.

Fazit: Ich würde das mit der "Durchrostungsgarantie" jetzt nicht soooo wichtig nehmen. Übrigens gilt das oben gesagte für ALLE Hersteller.

 

Grüße

Udo

P.S.:

Zitat:

Danke jedenfalls für eure Antworten, auch an udodigahertz, der hier im Forum nicht ohne Grund umstritten ist,...............

Danke fürs Lob, warum ich gerade hier im Ford-C-Max-Forum so umstritten bin, weiß ich eigentlich gar nicht so recht, meines Wissens habe ich niemanden beleidigt oder angegriffen, nur dessen unhaltbare Argumente. Da fühlte sich wohl jemand, der sich wohl gerne als "Foren-Pate" sieht, auf den Schlips getreten.

chessdrag, das wusste ich natürlich nicht.

Trotzdem gilt aber was ich geschrieben habe:

Zitat:

Original geschrieben von backbone23

Bring den C-Max während den Garantiezeiten zum FFH und gut ist! Dann bist du auf der sicheren Seite.

Ob ein FFH bei einem möglichen Garantiefall sehr motiviert bei der Aufnahme des Sachverhalts ist, wenn der "Kunde" zum ersten Mal bei ihm auftaucht und das, bei der freien Werkstatt geführten, Scheckheft vorlegt?

C-Max und FFH natürlich auch durch beliebiges Modell und Marke ersetzbar.

Kannst das ja deiner Freundin sagen. ;)

N'Abend,

Zitat:

Original geschrieben von udogigahertz

warum ich gerade hier im Ford-C-Max-Forum so umstritten bin, weiß ich eigentlich gar nicht so recht,

Das war mir irgendwie klar, obwohl nicht nur Andi Dir das eigentlich recht verständlich aufgezeigt hat.

Zitat:

Original geschrieben von udogigahertz

Zitat:

Original geschrieben von chessdrag

 

Übersetzung: Die Garantie gegen Durchrosten bleibt auch bei Korrosionsschutzkontrolle in freier Werkstatt (nach Herstellervorgaben) erhalten, für die FAM muss es ein Ford Service Partner sein.

Korrekt oder zu wörtlich genommen? ;)

Ja, das ist richtig so.

Wobei das mit der "Durchrostungsgarantie" eine Mogelpackung ist, denn erstens gilt die nur bei DURCHrostungen, und zwar von Innen nach Außen, sie gilt nicht bei oberflächlichem Gammelrost, sie gilt nicht, wenn das Blech von Außen nach Innen durchgerostet ist und sie gilt nur dann, wenn es bereits ein durchgerostetes Loch gibt, was aber die geforderte Korrosionsschutzkontrolle zuverlässig zu verhindern weiß.

Sollte also anlässlich einer solchen Kontrolluntersuchung ein Rostbefall festgestellt werden, so wird die Werkstatt erstens diese Diagnose ins Serviceheft eintragen und zweitens vom Besitzer verlangen, dass er diese Schäden (auf seine Kosten, wohlgemerkt) von einem Fachbetrieb ordnungsgemäß beseitigen lässt, am besten von der diagnostizierenden Werkstatt selbst, nur dann bleibt diese Durchrostungsgarantie bestehen.

Somit hat der Hersteller sichergestellt, dass der Kunde selbst dafür sorgen muss, dass der Hersteller selbst niemals irgendeinen Schaden aus dieser "Durchrostungsgarantie" zahlen muss, denn wenn so ein Schaden auftritt, dann wurden diese Vorsorgeuntersuchungen ja entweder erst gar nicht gemacht oder entdeckte Rostschäden wurden nicht beseitigt oder eben nicht fachmännisch beseitigt, also ist der Hersteller raus aus der Leistungspflicht. Treten keine Durchrostungsschäden auf, muss ja sowieso nicht gezahlt werden.

Fazit: Ich würde das mit der "Durchrostungsgarantie" jetzt nicht soooo wichtig nehmen. Übrigens gilt das oben gesagte für ALLE Hersteller.

 

Grüße

Udo

Nun das sehe ich etwas anders.

Bei meinem Mondeo wurde damals der Rost an den Türkannten sehr wohl vom FFH auf Kosten von Ford eliminiert und das mehrmals. Am Ende waren alle Türen und die Heckklappe gemacht - ohne dass ich Kosten hatte.

Und nach 10 Jahren war der Wagen immer noch Rostfrei.

Gruß

GalMondi

Zitat:

Original geschrieben von udogigahertz

 

Ja, das ist richtig so.

Wobei das mit der "Durchrostungsgarantie" eine Mogelpackung ist, denn erstens gilt die nur bei DURCHrostungen, und zwar von Innen nach Außen, sie gilt nicht bei oberflächlichem Gammelrost, sie gilt nicht, wenn das Blech von Außen nach Innen durchgerostet ist und sie gilt nur dann, wenn es bereits ein durchgerostetes Loch gibt, was aber die geforderte Korrosionsschutzkontrolle zuverlässig zu verhindern weiß.

Sollte also anlässlich einer solchen Kontrolluntersuchung ein Rostbefall festgestellt werden, so wird die Werkstatt erstens diese Diagnose ins Serviceheft eintragen und zweitens vom Besitzer verlangen, dass er diese Schäden (auf seine Kosten, wohlgemerkt) von einem Fachbetrieb ordnungsgemäß beseitigen lässt, am besten von der diagnostizierenden Werkstatt selbst, nur dann bleibt diese Durchrostungsgarantie bestehen.

Somit hat der Hersteller sichergestellt, dass der Kunde selbst dafür sorgen muss, dass der Hersteller selbst niemals irgendeinen Schaden aus dieser "Durchrostungsgarantie" zahlen muss, denn wenn so ein Schaden auftritt, dann wurden diese Vorsorgeuntersuchungen ja entweder erst gar nicht gemacht oder entdeckte Rostschäden wurden nicht beseitigt oder eben nicht fachmännisch beseitigt, also ist der Hersteller raus aus der Leistungspflicht. Treten keine Durchrostungsschäden auf, muss ja sowieso nicht gezahlt werden.

Fazit: Ich würde das mit der "Durchrostungsgarantie" jetzt nicht soooo wichtig nehmen. Übrigens gilt das oben gesagte für ALLE Hersteller.

 

Grüße

Udo

das kann ich so bestätigen...ALLES was udo so geschrieben hat.

ich habe gerade das selbe thema mit einem 10 jahre alten peugeot 206 der langsam aber sicher unter der motorhaube wegrostet. sogar an den aufnahmen des federbeins. alle inspektionen wurden zeitgerecht bei peugeot durchgeführt, aber da noch nichts DURCHgerostet ist (also in meinem fall von innen nach außen durch die motorhaube) habe ich keinen anspruch auf die 12 jährige durchrostungsgarantie.

die ist also mal genau "0" wert :mad:

am 15. April 2014 um 10:28

Wie man an den letzten beiden Beiträgen erkennt, ist eine Durchrostungsgarantie nicht gleich gleich Durchrostungsgarantie, da scheint es erhebliche Unterschiede zwischen den Marken und auch den Händlern zu geben. Es mag wohl so einige Händler geben, die solcherart Anrostungen beseitigen, ob mit Zusage der Übernahme der Kosten durch den Hersteller oder nicht, weil das ihrer Auffassung entspricht und sie den Kunden an sich binden wollen, anderen Händlern ist das egal, wenn da der Hersteller sagt, dass er die Kosten nicht übernimmt, weil es eben noch keine "Durchrostungen" gegeben hat, dann machen die auch nix.

Aus meinem persönlichen Bekannten- und Erlebniskreis kann ich sagen, dass hier die deutschen Marken (Ford und Opel zähle ich jetzt mal dazu) um einiges besser sind als gerade auch die Franzosen wie Renault und Citroen/Peugeot, bei diesen französischen Marken kommt die Durchrostungsgarantie wirklich erst zum Tragen, nachdem die Karosse von Innen nach Außen durchgerostet ist, vorher machen die nix, gar nix, während z. B. Mercedes schon mal so einige nur zur Inspektion vorbeigebrachte Autos komplett neu lackieren lässt ohne das dem Besitzer mitzuteilen, einfach mal so, weil es mit diesem Auto-Typen schon mal Rostprobleme gegeben hatte.

Grüße

Udo

Zitat:

Original geschrieben von chessdrag

Hallo Leute,

das Thema mag schon ausgelutscht sein, aber hier im Forum finde ich dazu nix aktuelles und auch Google spuckt dazu z.T. widersprüchliches aus.

So behauptet der Stern im September 2013 (http://www.stern.de/.../...ei-wartung-in-freier-werkstatt-2060469.html), dass bei "gekauften" Garantie (z.B. für Gebrauchtwagen) eine Werkstattbindung nicht zulässig ist, bei kostenfreien Herstellergarantien aber schon.

An anderer Stelle (http://www.kfz-klinck.de/.../...-mit-garantie-und-gewaehrleistung.html) ist die Rede davon, dass die Bindung an ein herstellereigenes Servicenetz grundsätzlich nicht zulässig ist. Und dann ist da noch der freine Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.

Unser vor 2 Wochen bestellter Grand C-Max wird natürlich die 2 Jahre Herstellergarantie haben, sowie 2 Jahre Anschlussgarantie, die wir dazu gekauft haben. Nun einmal ganz konkret gefragt:

1. MUSS ich mit dem Wagen während der ersten zwei Jahre (während des 3. und 4. Jahres) zu einem FFH oder Ford-Vertragspartner für Reparaturen und Inspektionen?

2. Wenn NEIN, was gibt es für Gründe, dennoch zum FFH zu gehen?

 

3. Wie sieht es mit FAM und Korrosionsschutz/-garantie aus?

Vielen Dank im Voraus & schönen kleinen Freitag,

Tobi

Haste vergessen selber zu machen. holst dir ein Kaputt macher buch und los geht es .

denn es ist nicht schlimmer wie Früher bei den Autos. mfg

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