Neuwagengarantie oder Gebrauchtwageng.?

Audi A4 B7/8E

Hi,

hab meinen A4 Avant damals als Jahreswagen (11 Monate alt) beim Freundlichen gekauft. Hab jetzt leider, wie auch andere hier im Forum, das Problem mit der Kofferraumzierleiste, die Blasen wirft.

Frage mich, ob ich jetzt auch zu nem anderen Freundlichen gehen kann und das ganze auf Garantie machen lassen kann, oder zu dem gehen muss bei dem ich den Wagen gekauft habe und das auf die gesetztliche 12 monatige Gebrauchtwageng. machen lassen muss? (wenn das mit der Leiste überhaupt so problemlos geht...)

Gruß
Schorschi

11 Antworten

du hast doch 24 monate werksgarantie.....!!!
du kannst zu jeden Audi Händler

wie alt ist der wagen denn

Ab Übergabedatum (steht im Serviceheft auf Seite 1) hat man in Europa 24 Monate Hersteller-Garantie, welche bei jeder Vertragswerkstatt in Deutschland geltend gemacht werden kann.

Aus diesem Grund spielt es ja auch keine Rolle ob man einen Jahreswagen von einem Händler oder von einer Privatperson kauft, da diese Hersteller-Garantie zu dem Auto und nicht dem ehemaligen Besitzer gehört.

OK, danke Euch. (Wagen ist 15 Monate alt)

unsinn.

wenn das fahrzeug 15 monate alt ist, war die erstzulassung in 2004.

erst ab 01.01.2005 wurde von audi wieder die 24 monatige herstellergarantie eingeführt.

das fahrzeug hat lediglich sachmängelhaftung (umgangssprachlich auch gewährleistung) und keine garantie.

unabhängig davon sollte auch hier die leiste aufgrund mangelnder qualität problemlos kostenlos getauscht werden.

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Hi,

spielt aber keine Rolle ob Gewähr oder Garantie.

Gibt ne Anweisung wonach ALLE ob Garantie oder Gewähr gleich zu behandeln sind.

Hatte auch meinen beim 🙂 und gab NIE Probleme und das selbst kurz vor Ende der "Gewärhleistungszeit"

Mfg
Chris

"Gewährleistung" gibt's ja aber vom Verkäufer und nicht von Audi, oder?

Ist es denn dann auch egal, wenn ich damit zu nem anderen Freundlichen gehe, als zu dem bei dem ich das Auto gekauft habe?

Gruß
Schorschi

les doch durch was ich geschreiben habe:

sachmängelhaftung vom HERSTELLER = audi

und es gibt vom werk aus keine gleichbehandlung zwischen garantie und gewährleistungshaftung insbesondere bei problemen von mechanischen mit dem antrieb und der lenkung in zusammenhang stehenden defekten.

lasst euch nicht immer solche märchen erzählen.

über die schmängelhaftung vom hersteller hinaus hat auch dein verkäufer dir eine "garantie" oder halt nur die gesetzliche sachmängelhaftung gewährt. das musst du aber schon selbst in deinen unterlagen nachschauen, was da gewährt wurde.

gem. deiner aussage hast du doch beim andihändler gekauf. also fahr dort hin und fordere die leistung ab.

Oje, wenn ich das schon höre 🙁 Sachmängelhaftung vom Hersteller...

Also: Jeder Händler, der an einen Verbraucher ein Auto verkauft, haftet diesem 24 Monate ab Übergabe für bereits bei Übergabe vorhandene bzw. zumindestens schon angelegte Mängel. Diese Haftung des Verkäufers bezeichnet das Gesetz als Sachmängelhaftung bzw. früher auch als Gewährleistung.

Verkauft der Händler einen gebrauchten PKW, kann er die Dauer der Haftung auf minimal 12 Monate ab Übergabe reduzieren.

Nun geben manche Hersteller als freiwillige Zusatleistung ein Garantieversprechen ab. Dies tat Audi wieder seit dem Jahr 2005. Diese Herstellergarantie ist streng von der Sachmängelhaftung zu trennen.

Der elementarste Unterschied: Der Verkäufer haftet i.R.d der gesetzlichen Sachmängelhaftung nur für anfängliche Mängel. Ist das Auto bei Übergabe vollkommen i.O., bricht aber bspw. nach 14 Monaten ohne Verschulden des Käufers ein Rahmenteil, so ist das Pech des Käufers. Der Verkäufer haftet nicht.
Bei der Garantieverpsrechen der Hersteller handelt es sich dagegenn regelmäßig um Haltbarkeitsgarantien, d.h., der Hersteller sichert für die Garantiedauer eine gleichbleibende Beschaffenheit der Kaufsache zu. Der Mangel kann hier also auch erst später entstehen. Im obigen Bsp. müsste Audi bei einem Pkw ab 2005 haften.

Natürlich kann auch ein Verkäufer ein Garantieversprechen (zusätzlich zu seiner gesetzlichen Verpflichtung aus Mängelhaftung) abgeben, bestes Bsp.: Gebrauchtwagengarantie vom Türkentrödler.

Schön, wenn Audi die Händler anweist, auch PKW von vor 2005 wie PKW nach 2005 zu behandeln. Solange man mit seinem Händler nicht auf Kriegsfuß steht, mag einem das was nutzen. Spätestens i.R. einer Gerichtsverhandlung ist eine solche, unfixierte Aussage nichts mehr wert...

Dass Audi diese Anweisung erteilt, ist gar nicht so unwahrscheinlich. Schließlich haftet Audi ggü. dem Endverkäufer bei Mängeln der verkauften Sache ähnlich wie der Endverkäufer dem Letzkäufer i.R.d. Mängelhaftung, Stichwort Unternehmerregress. Also kann Audi die Mängelbeseitigung auch gleich bezahlen.

Gruß

Hallo,

@ booner

Vielen Dank für die "korrekte" Erklärung. Dem ist absolut nichts hinzuzufügen

@regulateur

Zitat:
"sachmängelhaftung vom HERSTELLER = audi"

Wie gesagt völliger Käse.

Zitat:
"und es gibt vom werk aus keine gleichbehandlung zwischen garantie und gewährleistungshaftung insbesondere bei problemen von mechanischen mit dem antrieb und der lenkung in zusammenhang stehenden defekten."

Ebenfalls völliger Käse. Nur mal so als kleine Anektode. Ich habe mir im November 05 einen Audi A4 gekauft. Hatte im Dezember Probleme mit knackender Lenkung. Mir wurde auf "Garantie" zwei Antriebswellen eingebaut. Ebenfalls wurden bis jetzt auf "Garantie" das Klimasteuergerät, der Spiegel und die Gummileisten erneuert. Das zum Thema, daß nichts auf Garantie übernommen wird.

Zitat:
"lasst euch nicht immer solche märchen erzählen."

...sprach der Märchenerzähler 🙂

Zitat:
"gem. deiner aussage hast du doch beim andihändler gekauf. also fahr dort hin und fordere die leistung ab."

Nur nochmals um klar zu stellen. Du hasti n "ganz" Europa den Anspruch, normalerweise leider nur Gewährleistung. Doch soweit ich unterrichtet bin, von einem Audihändler, sollte Audi die Garantie komplett ausgeweitet haben.

Ich bin auch zu einem ganz anderen Händler gefahren. Wenn du z. B. im Urlaub einen Defekt hast, wirst du wahrscheinlich auch nicht per LKW nach Deutschland gebracht, damit dort deine Garantiearbeiten erledigt werden.

Fahr einfach, wenn er in deiner Nähe ist, zu deinem Audi Verkaufspartner. Wenn er weiter weg wohnt, dann fahr zu dem deines Vertrauens bzw. in deiner Nähe.

So long

Chris

Zitat:

Original geschrieben von booner


Oje, wenn ich das schon höre 🙁 Sachmängelhaftung vom Hersteller...

Also: Jeder Händler, der an einen Verbraucher ein Auto verkauft, haftet diesem 24 Monate ab Übergabe für bereits bei Übergabe vorhandene bzw. zumindestens schon angelegte Mängel. Diese Haftung des Verkäufers bezeichnet das Gesetz als Sachmängelhaftung bzw. früher auch als Gewährleistung.
....

Gruß

richtig, bei mir hat sich der fehlerteufel eingeschlichen. entschuldigung schorschi2, ansonsten war mein letztes posting umd mein 1. völlig korrekt.

Zitat:

Original geschrieben von Frankenchris


....
@regulateur

Zitat:
"sachmängelhaftung vom HERSTELLER = audi"

Wie gesagt völliger Käse.

So long

Chris

wie vorstehend schon geschrieben, richtig, da hat sich bei mir ein "harzer roller" reingeschlichen.

Zitat:

Original geschrieben von booner


Schön, wenn Audi die Händler anweist, auch PKW von vor 2005 wie PKW nach 2005 zu behandeln. Solange man mit seinem Händler nicht auf Kriegsfuß steht, mag einem das was nutzen. Spätestens i.R. einer Gerichtsverhandlung ist eine solche, unfixierte Aussage nichts mehr wert...

Dass Audi diese Anweisung erteilt, ist gar nicht so unwahrscheinlich.
......
Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Frankenchris


....
@regulateur
....
Zitat:
"und es gibt vom werk aus keine gleichbehandlung zwischen garantie und gewährleistungshaftung insbesondere bei problemen von mechanischen mit dem antrieb und der lenkung in zusammenhang stehenden defekten."

Ebenfalls völliger Käse. Nur mal so als kleine Anektode. Ich habe mir im November 05 einen Audi A4 gekauft. Hatte im Dezember Probleme mit knackender Lenkung. Mir wurde auf "Garantie" zwei Antriebswellen eingebaut. Ebenfalls wurden bis jetzt auf "Garantie" das Klimasteuergerät, der Spiegel und die Gummileisten erneuert. Das zum Thema, daß nichts auf Garantie übernommen wird.

Zitat:
"lasst euch nicht immer solche märchen erzählen."

...sprach der Märchenerzähler 🙂
....
So long

Chris

das ist allerdings kein käse um die worte von fraken... zu übernehmen und auch kein märchen, sondern bittere wahrheit.

was auf deiner abrechnung steht interessiert höchstens dich und wird gemäß anweisung von audi so gehandhabt bei übernahme der kosten.

es freut mich für dich, dass dein händler die korrekten reparaturleistungen ohne eine kostenbelastung für dich durchgesetzt hat.

Ok, danke Euch für die auführlichen Antworten. Werde mein Glück dann mal direkt beim Händler vor Ort versuchen, da der "Kauf-Händler" zwar nicht aus der Welt, aber doch ein Stückchen weiter weg ist.

Gruß
Schorschi

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