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Neuwagen von VW nur bei gleichzeitiger Inzahlungnahme eines alten Wagens?

VW
Themenstarteram 11. März 2017 um 13:11

Ich war gestern bei einem VW-Autohaus und da sagte man mir, dass man einen Neuwagen nur kaufen kann, wenn man gleichzeitig einen alten Wagen in Zahlung gibt, der auf die gleiche Person läuft, auf die auch der Neuwagen laufen soll. Ansonsten ist nur eine Tageszulassung möglich. Zumindest gilt dies für den Polo, denn den möchte ich haben.

Ist das tatächlich so? Laut Verkäuferin ist das eine Regel von VW und wenn ein Autohaus was anderes sagt/macht, so handeln die gegen die Bestimmungen von Volkswagen.

Ich wollte mir nämlich schon einen Neuwagen kaufen, möchte meinen alten aber eben nicht in Zahlung geben.

Beste Antwort im Thema

So ein Quatsch, würde ja heißen wenn man kein Auto hat ,kann man keinen neuen Polo kaufen . Da will dich aber jemand schön verarschen . Da würde ich an die Geschäftsführung rantreten und die Sache öffentlich machen .

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Ich denke auch hier gab es ein Missverständnis, um eine Prämie zu bekommen, muss ein Fahrzeug abgegeben werden. Dann gibt es zu dem verhandelten Nachlass noch diese Prämie.

Was auch geht, ist die Möglichkeit ein Fahrzeug anzugeben, und ein Freund oder Verwandtschaft mit anderem Namen kauft das Fahrzeug dann wieder zurück. Dann kann man die Prämie verrechnen, und den alten Wagen Privat weiterverkaufen, oder weiter nutzen.

Hab ich so schon 2x gemacht.

Hat den Verkäufer gefreut, da die Wagen quasi sofort wieder weg waren, und er 2 Neue verkauft hat.

Themenstarteram 12. März 2017 um 12:45

Ich werde nun noch mal ganz präzise nachfragen, ob ich das richtig verstanden habe, dass ich unmöglich einen Neuwagen dort kaufen kann. Dann haben wir es schwarz auf weiß. Ich glaube nach wie vor nicht, dass ich was missverstanden habe. Aber wir werden sehen...

Zitat:

@Alex.D. schrieb am 12. März 2017 um 12:34:35 Uhr:

Ich denke auch hier gab es ein Missverständnis, um eine Prämie zu bekommen, muss ein Fahrzeug abgegeben werden. Dann gibt es zu dem verhandelten Nachlass noch diese Prämie.

Was auch geht, ist die Möglichkeit ein Fahrzeug anzugeben, und ein Freund oder Verwandtschaft mit anderem Namen kauft das Fahrzeug dann wieder zurück. Dann kann man die Prämie verrechnen, und den alten Wagen Privat weiterverkaufen, oder weiter nutzen.

Hab ich so schon 2x gemacht.

Hat den Verkäufer gefreut, da die Wagen quasi sofort wieder weg waren, und er 2 Neue verkauft hat.

Da müsste der Händler schön blöd sein, schließlich muss er dann für den Altwagen die Gewährleistung übernehmen.

Der Händler weiß scheinbar sowieso nicht wie es läuft...

Das ganze läuft auch ohne diesen Verwandten HickHack...

Wieso er dann 2 neue verkauft hat leuchtet mir auch nicht ein

Sorry, aber ich lach mich hier gerade weg ... Oktober 2012 ... ich Corsa B seit 1997 auf mich zugelassen, zum Autohaus, hallo möchte einen Polo 6R GTI, OK Eroberungsprämie zusätzlich zum normalen Rabatt, Corsa musste nur abgemeldet werden, Kopie vom Brief (Auto abgemeldet) hat gereicht, abgemeldeten Corsa konnte ich ohne weiteres am freien Markt verkaufen ... Eroberungsprämie 500,-€ ... Verkauf Corsa B (wirklich super Zustand) 1950,-€ ... noch Fragen !?

Zitat:

@Holger44805 schrieb am 12. März 2017 um 21:19:33 Uhr:

Sorry, aber ich lach mich hier gerade weg ... Oktober 2012 ... ich Corsa B seit 1997 auf mich zugelassen, zum Autohaus, hallo möchte einen Polo 6R GTI, OK Eroberungsprämie zusätzlich zum normalen Rabatt, Corsa musste nur abgemeldet werden, Kopie vom Brief (Auto abgemeldet) hat gereicht, abgemeldeten Corsa konnte ich ohne weiteres am freien Markt verkaufen ... Eroberungsprämie 500,-€ ... Verkauf Corsa B (wirklich super Zustand) 1950,-€ ... noch Fragen !?

Es geht hier um eine Inzahlungnahmeprämie,nicht um eine Eroberungsprämie...

Diese gibt es nur bei Inzahlungnahme eines Fahrzeuges

Eroberungsprämie gibt es wenn ein Fremdfabrikat in Besitz ist.Abmeldung ist dafür auch nicht erforderlich

Wer zuletzt lacht lacht am Besten :D

 

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 12. März 2017 um 21:40:09 Uhr:

Zitat:

@Holger44805 schrieb am 12. März 2017 um 21:19:33 Uhr:

Sorry, aber ich lach mich hier gerade weg ... Oktober 2012 ... ich Corsa B seit 1997 auf mich zugelassen, zum Autohaus, hallo möchte einen Polo 6R GTI, OK Eroberungsprämie zusätzlich zum normalen Rabatt, Corsa musste nur abgemeldet werden, Kopie vom Brief (Auto abgemeldet) hat gereicht, abgemeldeten Corsa konnte ich ohne weiteres am freien Markt verkaufen ... Eroberungsprämie 500,-€ ... Verkauf Corsa B (wirklich super Zustand) 1950,-€ ... noch Fragen !?

Es geht hier um eine Inzahlungnahmeprämie,nicht um eine Eroberungsprämie...

Diese gibt es nur bei Inzahlungnahme eines Fahrzeuges

Eroberungsprämie gibt es wenn ein Fremdfabrikat in Besitz ist.Abmeldung ist dafür auch nicht erforderlich

Wer zuletzt lacht lacht am Besten :D

Nun das Lachen bezieht sich auf den vom TE geschilderten Sachverhalt, hier insbesondere auf das verhalten des VW Autohaus !!! ;):D

Themenstarteram 13. März 2017 um 18:24

Ich habe nun auf meine Rückfrage eine Antwort erhalten. Also ein Missverständnis liegt hier eindeutig nicht vor! Ich habe nun glasklar nachgefragt, das ist die Antwort:

Zitat:

Ohne die Inzahlungnahme eines Fahrzeugs, welches mind. 6 Monate auf Ihren Namen zugelassen war, kann ich Ihnen leider kein Fahrzeug verkaufen

Und hier die Antwort eines anderen Autohauses in der Nachbarstadt:

Zitat:

Leider können wir Ihnen dieses Fahrzeug, wie die Kollegen, nur als Tageszulassung anbieten

Dennoch haben mir drei andere Autohäuser einen Neuwagen angeboten. Also unmöglich ist es nicht.

Damit hat sich meine Frage geklärt. Danke an alle!

Das ist ja wohl ein Witz !

Vielleicht ist die Verfügbarkeit aufgrund des Modellwechsels jetzt schon eingeschränkt und manche Autohäuser haben ihr Kontingent schon ausgeschöpft ??

Ich würde an deiner Stelle,wenn möglich, noch warten und den Nachfolger kaufen

Oder mal den neuen Seat Ibiza ab Juni anschauen...

Oder man hat einen Preis beworben in dem die Inzahlungnahmeprämie bereits eingerechnet ist.

am 15. März 2017 um 13:33

Habe im Dezember einen 1.2tsi bestellt, dieser wird erst im April geliefert, also 4 Monate Lieferzeit.

Auch habe ich hier schon was von 5Monaten Lieferzeit gehört.

Da der Neue bald erscheint, haben die bestimmt Lieferprobleme und wollen im März keine oder weniger Polos neu konfiguriert verkaufen.

Themenstarteram 15. März 2017 um 18:24

Danke für die Information!

(auch wenn dein Post eigentlich gar nicht hier zum Thema passt, passt eher in meinen anderen Thread)

Im Zsh "Kauf neuer Polo" vllt noch folgende Info beachten:

http://www.motor-talk.de/forum/auslauf-polo-5-t5977107.html

(wobei es wohl Geschmackssache ist, ob man lieber Auslaufmodell oder mutmassliche Kinderkrankheiten wählt)

Themenstarteram 18. März 2017 um 12:42

Danke für den Hinweis auf den anderen Thread, werde mir den direkt mal zu Gemüte führen und abonnieren.

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