Neuwagen mit Kratzer in allen 4 Felgen
Hallo,
habe diese Woche "überraschend" einen neuen Ceed mit 17-Zoll-Felgen abgeholt. Da ich wenig fahre, habe ich ich vom Händler direkt vor Übergabe Ganzjahresreifen montieren lassen. Heute Abend ist mir aufgefallen, dass alle 4 Felgen am äußeren Rand an einer Stelle quasi identische kleine Kratzspuren aufweisen. Also Bordstein kann das nach definitiv nicht sein, sieht nach nem Werkzeug oder so aus... Ich schieße bei Tageslicht mal ein paar Fotos. Das muß ich doch nicht einfach so akzeptieren, oder?
22 Antworten
Es giebt immer vorher und nachher. Der Wagen kann genausogut auch so vom Werk gekommen sein.............
Ich sehe das immer noch kritisch.
Zitat:
@ms303 schrieb am 14. Oktober 2024 um 13:12:53 Uhr:
Zitat:
@Thutmosina schrieb am 14. Oktober 2024 um 08:12:25 Uhr:
Wieso werden die das versuchen? Es gibt tatsächlich Menschen und Firmen die stehen ohne zu zögern für Fehler und Schäden ein. Schade das gleich wieder unterstellt wird, das die sich versuchen zu drücken.
Entschuldigung, ich wollte niemanden etwas unterstellen.
Ich hätte besser "möglicherweise" oder vielleicht noch "vermutlich" schreiben sollen.
Natürlich gibt es Firmen/Menschen, die ohne zu zögern Verantwortung für ihre Fehler übernehmen.
Nur leider habe ich das Gefühl, dass das in unserer heuteigen Gesellschaft zur Mangelware geworden ist.
Das klingt doch gleich viel netter :-) Danke!
Eindeutig falsch eingespannt w0rde mich nicht wundern wenn er die Felgen von innen auf die Montiermaschine eingespannt hat dann Sieht man auch die Abdrücke im inneren der Felge. Solche Schäden Kratzer passieren bei zwei bestimmten Punkten beim abdrücken wie es der Besitzer bemerkt hat wenn keine Gummierte Auflage drauf ist und beim abziehen wenn der Arm der Felge angepasst wurde auf Gummiklemmen verzichtet wird und wenn man beim drüberziehen das Montiereisen ohne Schutz benutzt. Ein Bordsteinschaden ist dadurch nicht entstanden. Das naivste ist wenn man im Inneren Rand Schlaggewichte benutzt. Gruß
Und wie ist die Geschichte ausgegangen?
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Was mich bei sowas besonders aufregt, ist das es Händler gibt, quer über die Marken hinweg die solche Zustände dem Kunden übergeben. Entweder sie prüfen die Fahrzeuge vorher nicht auf Schäden oder anderes oder sie denken, naja dte meisten kommen eh nicht auf die Idee einer Prüfung bei Übernahme, da fällt denen das nicht auf.
Ich bin von Beruf fuhrparkmanager und habe sowas jetzt 3x innerhalb von 6 Monaten an neuen Fahrzeugen erlebt. Nach der 3. Reklamation hat das autohaus den zuständigen Mitarbeiter nun grefeuert. Gut bei uns ging es teils weit über Kratzer an Felgen hinaus, aber es geht ums Prinzip
Zitat:
@Lenin schrieb am 14. Oktober 2024 um 14:49:00 Uhr:
Es giebt immer vorher und nachher. Der Wagen kann genausogut auch so vom Werk gekommen sein.............
Ich sehe das immer noch kritisch.
Ob der Fehler vom Autohaus oder ab Werk stammt, spielt hier tatsächlich keine Rolle. Was viele nicht zu wissen schein, ist: Der Käufer hat einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller (Gewährleistung, nicht Garantie!). Der Verkäufer muss eine mangelfreie Sache übergeben, ob Turnschuh, Toaster oder Kraftfahrzeug.
Im vorliegenden Fall gibt es nicht einmal Diskussionsbedarf. Der Mangel bei Übergabe (Felgenschaden) muss vom Verkäufer nachgebessert oder ersetzt werden. Der Käufer muss dabei nicht beweisen, dass der Schaden schon zu Beginn vorhanden war, sondern der Verkäufer müsste beweisen, dass es nicht so war.
Der Käufer war damit schon vom Hof......Gesetz hin oder her.......da giebts Probleme, wenn der Verkäufer stur ist.
Zitat:
@Lenin schrieb am 23. November 2024 um 18:25:14 Uhr:
Der Käufer war damit schon vom Hof......Gesetz hin oder her.......da giebts Probleme, wenn der Verkäufer stur ist.
Eigentlich nicht. Das Gesetz ist da eindeutig.
Wie gesagt, der Käufer ist hier nicht in der Beweispflicht. Übrigens fallen die meisten Mängel erst nach der Übergabe einer Kaufsache auf. Aus dem Grund beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche ja auch (bis zu) zwei Jahre.
Ich wollte mit meiner Antwort nur auf einen Sachverhalt hinweisen, der mir in diversen Foren immer wieder auffällt. Ich habe den Eindruck, viele Käufer wissen um ihre Rechte nicht Bescheid und glauben, es käme auf das Gutdünken von Verkäufern an. Manchmal stimmt das auch, aber in bemerkenswert vielen Fällen eben nicht. Deshalb wollte ich darauf hinweisen.
Dass es in der Praxis Probleme durch Stur- und Unwissenheit auf beiden Seiten geben kann, ist mir auch klar. Im äußersten Fall bliebe eben noch der Rechtsweg. Meiner Erfahrung nach ist das bei einem selbstsicheren Auftreten aber nie nötig, vor allem dann nicht, wenn der Vertragspartner merkt, dass man um die rechtliche Lage weiß.