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Neupreisentschädigung: was genau ist der Neupreis?

In den Versicherungsbedingungen steht:

"Neupreis des Fahrzeugs ist der Kaufpreis eines neuen Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten Fahrzeugs. Maßgeblich ist

jeweils die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, abzüglich

orts- und marktüblicher Nachlässe am Tag des Schadenereignisses. "

Wie werden diese Nachlässe ermittelt?

Der Hintergrund ist, dass bei mir sich wohl so ein Fall eingetreten ist, die Versicherung sich aber schon etwas länger schwer tut, den Werr zu ermitteln.

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37 Antworten

Ich würde hier schon mal proaktiv tätig werden und mir selber Angeote für ein vergleichbares Neufahrzeug von 2-3 lokalen Händlern holen, um eine Vergleichsmöglichkeit mit dem von der Versicherung ermittelten Wert zu bekommen. Ggf. kann man die Angebote auch der Versicherung zukommmen lassen.

Ich verstehe nicht, wo das Problem liegt? Der Kaufvertrag liegt doch vor. Dann konfiguriere ich einfach das entsprechende Fahrzeug neu auf der Homepage des Herstellers: Voila.

Mich treibt die Frage nämlich auch um. Weil mein Hersteller hat die Preise für das Fahrzeug um 5000 Euro angehoben. Und das mit Streichung zweier Assistenten. Insofern würde ich jetzt, da ich eine solche Klausel im Vertrag habe, 5000 Euro mehr zahlen müssen, also noch zuvor, um einen nur vergleichbaren Wagen zu erhalten. Allerdings bekäme ich für die besagten 5000 Euro mehr auch einen top gepflegten Jahreswagen der nächst höheren Fahrzeugklasse eines anderen Herstellers. Ich würde dann schon darauf bestehen diese 5000 Euro mehr zu erhalten. Weise ich den Fahrzeugkauf anschließend nach bekomme ich die MWsT ja dann auch überwiesen.

Aber was solls: Wenn TE unzufrieden ist mit der Versicherungsleistung kann er sich ja kostenlos beim Ombudsmann beschweren oder gleich an die Bafin heran treten. Beide zerpflücken zielsicher die AKBs des Versicherers, sein Gutachten und Abrechnung und verschaffen dem TE genau den Betrag, der ihm zusteht. Kostenlos, ohne Rechtsstreit und binnen weniger Wochen :)

Das Problem ist doch nicht, den Bruttolistenpreis zu erhalten, sondern es werden marktübliche Rabatte von bis zu 25% angesetzt. Das war bei mir auch so. Als ich dann den Wagen beim Händler angefragt habe, habe ich aber keine 25% bekommen, die mir die Versicherung aber trotzdem abziehen wollte. Und genau darum geht es doch hier. Wie kommt die Versicherung auf diese angeblichen marktüblichen Rabatte, die ich als privater Endkunde so nicht bekomme.

In dem Fall würde ich die Versicherung auffordern einen Händler in der Nähe zu benennen, der den Rabatt gewährt.

@hydrou schrieb am 16. August 2023 um 09:24:01 Uhr:

Das Problem ist doch nicht, den Bruttolistenpreis zu erhalten, sondern es werden marktübliche Rabatte von bis zu 25% angesetzt. Das war bei mir auch so. Als ich dann den Wagen beim Händler angefragt habe, habe ich aber keine 25% bekommen, die mir die Versicherung aber trotzdem abziehen wollte. Und genau darum geht es doch hier. Wie kommt die Versicherung auf diese angeblichen marktüblichen Rabatte, die ich als privater Endkunde so nicht bekomme.

Das kann ich dir erklären.

Die haben solche Angebote sogar schriftlich vorliegen!

Die melden sich als Versicherer beim Autohaus, besser noch bei einer Gruppe, und fragen an was Sie so ein Auto kostet.

Und was so ein ein Versicherer als Großabnehmer, der seine Mitarbeiter und seine Geschäftsführung mit Fahrzeugen ausstattet, liegt doch wohl auf der Hand.

Und schwuppdiwupp liegt da ein schriftliches Angebot vor:

Listenpreis minus 25%

So machen die das.

Natürlich sind solche Rabatte absurd, man kann als Otto Normalo Rabatte zwischen 3% bis 10% heraushandeln, bei Exoten oder Lagerwagen vielleicht mehr (aber das ist die Außnahme)

Wenn es etwas gefragtes ist, dann bekommst ud eventuell ein paar Fussmatten oder eine Tankfüllung, mehr nicht.

Aber das ist natrürlich alles kein Persilschein, so nach dem Motto, ich hab mal gefragt, man hat mir keine Rabatte gewährt.

Man muss schon ernsthaft um nachvollziebare Angebote bemühen, dass muss im übrigen auch der SV von der Versicherung so machen.

Danke, das bestätigt genau meine Erfahrung. Es wird also nicht zuerst der Gutachter gefragt, sondern der Sachbearbeiter "ermittelt" selber einen Rabatt. Erst wenn der Versicherungsnehmer sich beschwert, wird ggf. nochmal der Gutachter eingeschaltet.

In meinem Fall habe ich direkt mit dem Gutachter Kontakt aufgenommen, obwohl das eigentlich ja nicht vorgesehen war, da nicht ich, sondern die Versicherung ihn beauftragt hatte. Nach meinen Hinweisen bezüglich der fehlenden Sonderausstattung hat er dann das Gutachten angepasst und einen für mich akzeptablen Neupreis ermittelt.

Wenn der Gutachter aber nicht kooperiert hätte, weil er dazu gar nicht verpflichtet war, wäre ich auch zum Ombudsmann gegangen.

Zitat:

@hydrou schrieb am 16. August 2023 um 09:42:13 Uhr:

Danke, das bestätigt genau meine Erfahrung. Es wird also nicht zuerst der Gutachter gefragt, sondern der Sachbearbeiter "ermittelt" selber einen Rabatt. Erst wenn der Versicherungsnehmer sich beschwert, wird ggf. nochmal der Gutachter eingeschaltet.

In meinem Fall habe ich direkt mit dem Gutachter Kontakt aufgenommen, obwohl das eigentlich ja nicht vorgesehen war, da nicht ich, sondern die Versicherung ihn beauftragt hatte. Nach meinen Hinweisen bezüglich der fehlenden Sonderausstattung hat er dann das Gutachten angepasst und einen für mich akzeptablen Neupreis ermittelt.

Wenn der Gutachter aber nicht kooperiert hätte, weil er dazu gar nicht verpflichtet war, wäre ich auch zum Ombudsmann gegangen.

 

Du hast es verstanden und auch vollkommen korrekt gehandelt.

Und was hier viele bei MT nicht verstehen, da hab ich mir hier schon die Finger wund geschrieben:

Der Sachverständige des Versicherer ist ein Supi, nix anderes !

Ansprechpartner ist immer der Versicherer als Vertragspartner. Der kann zehnmal sagen "wenden Sie sich an den SV" "

Nein, ich wende mich an Sie als mein Vertragspartner, was Sie machen ist mir egal

Zitat:

@hydrou schrieb am 16. August 2023 um 09:24:01 Uhr:

Das Problem ist doch nicht, den Bruttolistenpreis zu erhalten, sondern es werden marktübliche Rabatte von bis zu 25% angesetzt. Das war bei mir auch so. Als ich dann den Wagen beim Händler angefragt habe, habe ich aber keine 25% bekommen, die mir die Versicherung aber trotzdem abziehen wollte. Und genau darum geht es doch hier. Wie kommt die Versicherung auf diese angeblichen marktüblichen Rabatte, die ich als privater Endkunde so nicht bekomme.

Exakt!

Großkunden bekommen auch bei Versicherungen mehr Rabatt, den würde ich schreiben das ich auch 30% weniger Versicherungsbeiträge zahle weil das marktüblich ist.

Dann sehen sie dich direkt als Kollegen an und winken alles durch. :D

So, mein Fall ist zu meiner Zufriedenheit abgeschlossen.

Neupreis ist der heutige Neupreis nach Abzug der marktüblichen Nachlässe.

Ermittelt durch den Gutachter auf Basis von Händlerangeboten, die er eingeholt hat, also relativ transparent und entspricht auch meinen Marktbeobachtungen.

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 16. August 2023 um 19:44:44 Uhr:

Großkunden bekommen auch bei Versicherungen mehr Rabatt, den würde ich schreiben das ich auch 30% weniger Versicherungsbeiträge zahle weil das marktüblich ist.

Großkunden haben oftmals völlig andere Verträge. Die zahlen mitunter die Schäden bis zu einer bestimmten Höhe im Einfall selbst und die Versicherung dient nur der Abwicklung

Ja aber wenn die Versicherung sagt das marktübliche Rabatte von 25% jeder bekommt und diese dann bei der Entschädigung abzieht.

 

Da muss ganz klar nach Bruttolistenpreis abgerechnet werden.

Manchen können handeln manche nicht, und dann ist es auch regional auch unterschiedlich und auch die Händler können nur begrenz Rabatte geben, je nach Absatz.

 

MwSt. Natürlich erst nach Kauf auszahlen.

Wie ich schon geschrieben habe, hat der Gutachter tatsächlich Händlerangebote eingeholt, um schwarz auf weiß den aktuellen marktüblichen Neupreis zu ermitteln. Ich kann zu diesem Händler gehen und den Neuwagen zu diesem Preis bestellen/kaufen. Niemand muss handeln können.

Einen Anspruch auf den Bruttolistenpreis gibt es nicht, wenn ein Neuwagen auch günstiger zu beschaffen ist.

Fiktive Abrechnung abschaffen und solche Probleme gibts nicht mehr.

Der TE hat vor dem Unfall ein Auto und nach dem Unfall ein gleichwertiges Auto.

Warum soll die Versicherung als Autohändler auftreten und Blech gegen Geld tauschen?

Jaja jetzt kommt wieder "Nur der Eigentümer entscheidet was mit seinem Eigentum passiert". Kann er ja. Sobald sein Schaden beglichen wurde kann er ja zum Händler seines Vertrauens und sein Auto zu Geld machen, wie jeder andere Autoeigentümer auch.

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