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Neuer Bußgeldkatalog angewendet - Kein Einspruch gegen Verwarngeld möglich?

Themenstarteram 11. Juli 2020 um 10:21

Hallo zusammen,

Ich bin innerorts mit 1-10 km/h zu schnell geblitzt worden und habe gestern den Brief mit einem Verwarngeld von 30€ erhalten. Es wurde also der neue Bußgeldkatalog angewendet, nach altem wären es 15€.

Nun hört man überall, dass man Einspruch einlegen soll. Laut dem Bescheid den ich bekommen habe ist das aber scheinbar gar nicht vorgesehen. Nach ein bisschen Googlen habe ich rausgefunden, dass ein Einspruch offenbar erst möglich ist wenn ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Das passiert wohl wenn ich nicht innerhalb von 1 Woche das Verwarngeld zahle. Mit einem Bußgeldbescheid kommen aber wohl noch Gebühren von knapp 30€ dazu wenn ich das richtig verstehe?

Verstehe ich das dann richtig, dass ich bei erfolgreichem Einspruch dann zwar nur 15€ statt 30€ Strafe zahlen müsste, aber knapp 30€ Gebühren für den Bußgeldbescheid dazu kämen, so dass es insgesamt dann knapp 45€ wären?!?! Und wenns schlecht läuft und der Einspruch nicht erfolgreich ist bliebe es dann bei den 30€ Strafe plus knapp 30€ Gebühren?!

Wenn das wirklich so ist, ist das irgendwie ziemlich dreist oder?

Wenn das stimmt würde der Einspruch auf jeden Fall teurer werden als wenn ich direkt die 30€ Verwarngeld bezahle.

Habt ihr Tipps für mich?

 

Grüße und danke

Piotre

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 21. Juli 2020 um 17:09

Hallo zusammen,

Danke für die vielen Kommentare.

Ich habe zum Glück keine Erfahrung mit Verwarn und Bußgeldverfahren, daher hatte ich die Frage hier gestellt.

Kurz zum Ausgang der ganzen Sache: Ich habe dort angerufen und sofort wurde mir angeboten, dass mir ein neuer Bescheid zugeschickt wird wo ich dann nur 15€ statt 30€ zahlen muss. Der neue Bescheid ist dann schließlich heute angekommen. Also alles gut ausgegangen.

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Das Risiko bei allen Briefen und dem Überweisen des alten Satzes an Stelle des geforderten neuen Satzes ist, dass man damit möglicherweise im Bußgeldverfahren landet ohne es vorher zu merken. Dann sind aber die 28,50 Kostenbeteiligung gebucht, auch wenn hinterher das eigentliche Bußgeld geringer ausfällt als das vorher geforderte Verwarnungsgeld.

Deswegen ja meine Empfehlung, einfach zu versuchen mit dem Sachbearbeiter zu sprechen:

Wenn der durchblicken lässt "im Verwarngeldverfahren geht nix, wenn dann wird ein Bußgeld draus", dann kann man das geforderte Verwarnungsgeld noch fristgerecht bezahlen.

Bei einem Streitwert von effektiv 15 Euro muß jeder selbst entscheiden wieviel ihm die mit dem Theater verschwendete Lebenszeit wert ist. Ich würde zahlen und die gewonnene freie Zeit sinnvoll nutzen. Das wäre es mir nicht wert den Aufwand zu betreiben, auch wenn es am Ende rechtlich nicht sauber ist. In der gewonnenen Zeit sehe ich lieber dem Steak auf dem Grill beim Garen zu.

Ich würde den Tipp von hk_do annehmen und dort einfach mal anrufen.

 

Hab mich in Hessen auf einer Autobahn blitzen lassen, in einem durchaus interessanten Bereich, das ganze wurde jetzt eingestellt und zwar komplett.

 

Aber beim Gespräch wurde mir mitgeteilt, das es jedes Bundesland zur Zeit anders handhabt, man sich also nicht einfach darauf verlassen könnte.

Ich würde gar nicht lang rummachen und die Verwarnung bezahlen. Der Umweg über einen Einspruch kostet 28,50€ Verwaltungsgebühren.

StVO und Bußgeldkatolog sind keine Landesverordnungen. Presseberichten zu Folge sind die Länder vom Bundesverkehrsministerium angewiesen worden, die alten Sätze anzuwenden. Lustigerweise gibt es im neuen Katalog aber neu eingeführte Bußgelder, und die sollen angewandt werden.

Ich habe aktuell den selben Sachverhalt. Geblitzt innerorts, nach Toleranzabzug noch 6km/h zu viel.

Soll 30€ kosten, geschehen ist das ganze in Kirchheim unter Teck. Habe der Sachbearbeiterin eine Email mit der Frage geschickt, ob ich die aufgeführten 30€, oder die 15€ nach altem Bußgeldkatalog überweisen soll.

Heute morgen um 9 kam schon die Antwort. Ich soll vorerst gar nichts bezahlen, ein neuer Bescheid geht raus, sobald das ganze abschließend geklärt ist.

am 13. Juli 2020 um 16:27

laut aktuellem Spiegel:

Klick

"... die alten Bußgeldvorschriften gelten nicht mehr, solange die Verordnung nicht formell für nichtig erklärt ist; Gleichzeitig ist das neue Recht aber nicht anwendbar."

eine ersatzweise Anwendung des alten Kataloges ist demnach nicht so einfach möglich;

RP Kassel stellt derzeit im Zweifelsfall die Verfahren nach m.E. ein;

habe es hier schon gepostet;

Gruß rmx

Hatte ich auch schon erwähnt. Hier der passende Brief dazu

Asset.JPG
am 13. Juli 2020 um 18:22

Hatte dasselbe, gleiches Datum wie Du; Firmenfahrzeug auf mich zugelassen, war aber nicht selber gefahren; Einstellungbescheid kam 5 Tage nach der Anhörung, ohne dass ich überhaupt geantwortet hatte ;

Scheint in Kassel die Strategie zu sein; wie es bei lokalen Behörden ist , weiss ich aber nicht.....

Gruß rmx

Ich hatte schon geantwortet und bitte bitte gemacht um das Fahrverbot zu umgehen. Kam dann aber von ihnen aus, auf die Anhörung hatte ich zuvor bereits online reagiert. Denke alles einzustellen braucht auch seine Zeit.

 

Bei dir waren es die festen Blitzer oder der mobile der manchmal etwas weiter steht?

am 13. Juli 2020 um 19:31

das war ein mobiler ;

Ich glaube Du meinst den "Elzer Berg" in Richtung Frankfurt; die berühmte Anlage gibt es nicht mehr - da steht jetzt oft ein Trailer . alternativ steht der am Dreieck Dernbach, ist aber beides Rheinland-Pfalz;

Anhörung war vom 02.07. , daher war die noch nicht mal beantwortet, da kam schon die Einstellung....

Gruß rmx

Themenstarteram 21. Juli 2020 um 17:09

Hallo zusammen,

Danke für die vielen Kommentare.

Ich habe zum Glück keine Erfahrung mit Verwarn und Bußgeldverfahren, daher hatte ich die Frage hier gestellt.

Kurz zum Ausgang der ganzen Sache: Ich habe dort angerufen und sofort wurde mir angeboten, dass mir ein neuer Bescheid zugeschickt wird wo ich dann nur 15€ statt 30€ zahlen muss. Der neue Bescheid ist dann schließlich heute angekommen. Also alles gut ausgegangen.

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