ForumA5
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A5
  6. A5
  7. Neuer A5 und viele Fragen

Neuer A5 und viele Fragen

Audi A5 F5 Sportback
Themenstarteram 24. Mai 2018 um 13:42

A5 SB Front 2.0 TFSI mit 190PS S-Tronic, Panoramadach, Komfortschlüssel, B&O, MMI Navigation plus, LED Frontsch., S-Line, ... MJ 2018/02

Ich hab nach einem Besitzer Thread gesucht ... aber nichts gefunden und der dicke Schmöker von BDA liegt neben mir ;-).

Wenn Dinge nur per Codierung möglich sind bitte unbedingt dazu schreiben. Danke.

1 Der Thread heist B9, aber in der Typenbezeichnung steht bei mir B8/S2DEMAF1/FD7CK003...

und die VIN startet nach WAUZZZ mit F58JA...

2 Wie kann man das Display auf der Konsole (unterm Spiegel) dauerhaft abschalten. Es schaltet sich nach Zündung ein wieder EIN.

3 Beim Alten konnte ich zur Batterieschonung das Tagfahrlicht im Menü deaktivieren ... (Edit: Da gehts drum wenn man z.B. im Winter steht od. an den Einstellungen / Navi. rum spielt etc... macht eine ältere Batterie sowas nicht lange mit. Es geht nicht um permanente Deaktivierung)

4 Beim langem Druck auf öffnen fährt Schiebedach nur in die Kippstellung (beim Alten öffnete es komplett)

5 Ich hab in meinem Menü keine Möglichkeit zum deaktivieren des "Autolock when driving" gefunden

Beste Antwort im Thema

Punkt 3)

Auf was für Ideen manche Leute kommen... bitte lass es an damit dich andere Leute besser sehen, die Erfindung des Tagfahrlichtes hatte schon einen gewissen Grund.

Wie viel Stunden/Tage stehst du am Stück mit angeschaltetem Tagfahrlicht rum damit das die Batterie belasten sollte?

Und wenn der Motor läuft sind die paar W die das LED Licht braucht kaum der rede Wert, davon kommt nichts mehr an der Batterie von an.

33 weitere Antworten
Ähnliche Themen
33 Antworten

Also Punkt 4 kannst du ganz sicher über die Anpassungskanäle z.B mit VCDS einstellen.

Punkt 3)

Auf was für Ideen manche Leute kommen... bitte lass es an damit dich andere Leute besser sehen, die Erfindung des Tagfahrlichtes hatte schon einen gewissen Grund.

Wie viel Stunden/Tage stehst du am Stück mit angeschaltetem Tagfahrlicht rum damit das die Batterie belasten sollte?

Und wenn der Motor läuft sind die paar W die das LED Licht braucht kaum der rede Wert, davon kommt nichts mehr an der Batterie von an.

zu Punkt 3) als Ergänzung und Frage:

Muss das Tagfahrlicht, sofern vorhanden, (während der Fahrt) nicht grundsätzlich an sein? Wundert mich, dass man es deaktivieren konnte. Selbst wenn ich meinen Schalter auf "0" drehe, ist das TFL an.

Ansonsten schließe ich mich dazu an: Die LEDs verbrauchen nun wirklich wenig. Ich mache mir bspw. eher sorgen, wenn ich einen ausgiebigen Hörtest vom B&O nur mit Zündung an, durchführe. ;)

VG

Zu Punkt 1)

Der neue B9 heißt aus strategischen juristischen Gründen immer noch B8.

(wegen Verwendung der Kühlflüssigkeit ?)

An dem "F5" in der Fahrgestellnummer erkennst du den tatsächlichen B9.

am 25. Mai 2018 um 6:58

Hallo,

zu Punkt: 4 Beim langem Druck auf öffnen fährt Schiebedach nur in die Kippstellung (beim Alten öffnete es komplett)

Der Schalter hat mehrere Funktionen.

nach oben drücken: Dach stellt sich auf

nach hinten ziehen: Dach fährt nach hinten auf. je nach dem ob du eine Sekunde drückst oder dauerhaft drückst.

Beispiel: Pano-Dach ist komplett geöffnet. Schalter einmal kurz nach oben drück und das Dach führ in die "Aufstell-Position".

@ArablueA5 er meint vermutlich die Funktion Komfortöffnen mit der Fernbedienung. Da öffnen sich tatsächlich nur die vorderen Scheiben und das Dach wird aufgestellt. Das lässt sich aber über die Anpassungskanäle anpassen.

Zitat:

@holzmichl17 schrieb am 24. Mai 2018 um 20:57:04 Uhr:

zu Punkt 3) als Ergänzung und Frage:

Muss das Tagfahrlicht, sofern vorhanden, (während der Fahrt) nicht grundsätzlich an sein? Wundert mich, dass man es deaktivieren konnte. Selbst wenn ich meinen Schalter auf "0" drehe, ist das TFL an.

Ich bin selbst kein Freund des TFL's und teile die Sinnhaftigkeit nur eingeschränkt. Wer mit offenen Augen im Straßenverkehr unterwegs ist und sich nicht nur auf Assistenten und gewohnte optische Indikatoren verläßt, kommt auch so sehr gut klar.

Es ist aber so, daß seit Frühjahr 2011 nur noch Neufahrzeuge mit serienmäßigen TFL zugelassen werden dürfen, wenngleich es den Zwang in Deutschland noch nicht existiert und es nur eine Nutzungsempfehlung gibt.

Die Wahl, bzw. die Möglichkeit bei Neuwagen jetzt das TFL zu deaktivieren ist legal nur Behörden- und Sonderfahrzeugen gestattet, die dafür eine entsprechende amtliche Bescheinigung besitzen.

Wer sich das trotzdem rauscodiert, lebt sicher auch nicht gefährlicher, wo kein Kläger, da kein Richter - allerdings erlischt dann wohl die BE, würde ich mal sagen.

Zitat:

@Dang3r schrieb am 25. Mai 2018 um 10:16:46 Uhr:

Ich bin selbst kein Freund des TFL's und teile die Sinnhaftigkeit nur eingeschränkt. Wer mit offenen Augen im Straßenverkehr unterwegs ist und sich nicht nur auf Assistenten und gewohnte optische Indikatoren verläßt, kommt auch so sehr gut klar.

Naja das TFL ist ja auch nicht für einen selbst sondern dass die anderen einen sehen die eventuell nur mit einem halb offenen Auge an der Kreuzung stehen.

Und wenn dir einer vor die Nase zieht weil er dich nicht sieht können auch 2 ganz offene Augen die voll auf der Bremse stehen nicht reichen. ;)

Daher bleib ich dabei dass es vollkommen unsinnig ist das zu deaktivieren.

Besonders in der düsteren Jahreszeit ist das sicher von Vorteil besonders wenn man mit einen dunklen Auto noch unterwegs ist.

Zitat:

@Dang3r schrieb am 25. Mai 2018 um 10:16:46 Uhr:

...Tagfahrlicht... ...deaktivieren... ...allerdings erlischt dann wohl die BE, würde ich mal sagen.

Das wäre nur der Fall, wenn durch die Änderung direkt eine erhebliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer entsteht. Dies scheint mir nicht der Fall, da man dann vermutlich auch allen Altfahrzeuge ohne TFL die BE entziehen müsste.

Das ist leider falsch, denn für alle neuen Fahrzeugmodelle, die seit dem 7. Februar 2011 in der EU erstmals zugelassen werden, müssen serienmäßig mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein. Zunächst gilt diese Regelung für Pkw und Kleintransporter bis 3,5 Tonnen. Seit August 2012 greift sie auch bei Nutzfahrzeugen wie Lastwagen. Eine Nachrüstpflicht für Altfahrzeuge gibt es nicht. Aber abzuleiten das durch die Deaktivierung bei Neufahzeugen ab 2011 die Betriebserlaubnis erlischt ist sicher nicht sehr weit hergeholt.

TFL ist keine Pflicht in DE... rein gesetzlich kann man es also abschalten.

Es wird lediglich empfohlen und muss bei Fahrzeugen ab 2011 oder so glaube Standard verbaut sein, an sein muss es aber nicht.

Es gibt aber halt keinen wirklich sinnvollen Grund es auszumachen, wobei wenn man den Lichtschalter auf aus schaltet, es ja auch komplett aus geht, verliert man nur den Komfort des Autolichts.

Nicht in Deutschland, aber in der EU. Daher sind auch seit 2011 alle Autos damit ausgestattet und folglich ist diese Funktion, sofern werksseinseitig nicht deaktivierbar, Teil der Betriebserlaubnis. Die Anleitung ist wie gesagt nicht sehr weit hergeholt, aber wo kein Kläger da kein Richter. Interessant wird es dann ggf. bei einem Unfall wenn das serienmäßige TFL deaktiviert ist und die Versicherung argumentiert der Unfall hätte vermieden werden können.

Zitat:

@Twinni [url=https://www.motor-talk.de/forum/neuer-a5-und-viele-fragen-Das wäre nur der Fall, wenn durch die Änderung direkt eine erhebliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer entsteht. Dies scheint mir nicht der Fall, da man dann vermutlich auch allen Altfahrzeuge ohne TFL die BE entziehen müsste.

 

Das ist ein - gelinde gesagt - sehr schlechter Vergleich, da die Vorschrift nicht für Fahrzeuge mit Fertigungsdatum vor Februar 2011 gilt. Mein damaliger Golf 6 lag genau auf der Grenze und daher war das TFL im Menu auszuschalten eine der ersten Aktionen nach Übernahme.

Aber eine interessante These ist das: Ein Verkehrsunfall, weil der Gegner das TFL aus, bzw. decodiert hatte. Zu klären wäre dann wirklich in erster Linie, welche Auswirkungen das auf die BE hat und wenn eine Verlöschung zutrifft, ist der Rest rein akademisch.

Da wir aber im Umkehrschluß keine TFL-Pflicht haben und ich mir als mündiger Bürger auch von meinem Auto nicht vorschreiben lasse, wann ich was machen muß, kann sich daher auch kein anderer Verkehrsteilnehmer drauf verlassen, daß alle anderen Fahrzeuge ungeachtet von Tag, Nacht und Wetter beleuchtet sind.

Wir kommen hier aber grad total vom Thema, TFL polarisiert quer durch alle Marken, hat aber mit der Fragestellung des TE nix mehr zu tun ;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A5
  6. A5
  7. Neuer A5 und viele Fragen