Neue Spesenreglung ab 01.01.2014
Mehr Verpflegungsmehraufwand ab 2014 – Reisekostenreform tritt in Kraft
Der Bundestag hat den Beschlussempfehlungen des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat nach einem längeren Entscheidungsprozess endlich zugestimmt. Damit gibt es grünes Licht für das Gesetz zur Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts.
Die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand richten sich schon immer nach der Dauer der Abwesenheit von der regelmäßigen Arbeitsstätte. Das wird auch in Zukunft so bleiben, nur wird die dreistufige Staffelung (ab 8h = 6 €, ab 14h = 12 €, ab 24h = 24 €) einer zweistufige Staffelung weichen. In Zukunft bekommt man bereits ab einer Abwesenheit von 8 Stunden die Pauschale von 12 €, die man sonst erst ab 14 Stunden bekam vom Arbeitgeber oder vom Finanzamt erstattet. Ab einer Abwesenheit von 24 Stunden gibt es wie gewohnt die Verpflegungspauschale von 24 €. Von einer doppelt so hohen Verpflegungspauschale profitieren also diejenigen, die geschäftliche Kurzreisen unternehmen. Für An- und Abreisetage können generell 12 € erstattet werden, ohne dass man die tatsächlichen Reisezeiten angeben muss. Die neue zweistufige Staffelung soll den Prozess der Reisekostenabrechnung sowohl für Unternehmen als auch für die Finanzämter einfacher gestalten. Sehen Sie hier die Staffelung und Pauschalen des Verpflegungsmehraufwandes, wie sie ab Januar 2014 gelten werden.
Abwesenheit ab 8 Std. ab 24 Std.
Pauschbetrag Verpflegungsmehraufwand
Abwesenheit ab 8 Std. = 12,00€
Abwesenheit ab 24 Std. = 24,00€
Beste Antwort im Thema
Mehr Verpflegungsmehraufwand ab 2014 – Reisekostenreform tritt in Kraft
Der Bundestag hat den Beschlussempfehlungen des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat nach einem längeren Entscheidungsprozess endlich zugestimmt. Damit gibt es grünes Licht für das Gesetz zur Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts.
Die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand richten sich schon immer nach der Dauer der Abwesenheit von der regelmäßigen Arbeitsstätte. Das wird auch in Zukunft so bleiben, nur wird die dreistufige Staffelung (ab 8h = 6 €, ab 14h = 12 €, ab 24h = 24 €) einer zweistufige Staffelung weichen. In Zukunft bekommt man bereits ab einer Abwesenheit von 8 Stunden die Pauschale von 12 €, die man sonst erst ab 14 Stunden bekam vom Arbeitgeber oder vom Finanzamt erstattet. Ab einer Abwesenheit von 24 Stunden gibt es wie gewohnt die Verpflegungspauschale von 24 €. Von einer doppelt so hohen Verpflegungspauschale profitieren also diejenigen, die geschäftliche Kurzreisen unternehmen. Für An- und Abreisetage können generell 12 € erstattet werden, ohne dass man die tatsächlichen Reisezeiten angeben muss. Die neue zweistufige Staffelung soll den Prozess der Reisekostenabrechnung sowohl für Unternehmen als auch für die Finanzämter einfacher gestalten. Sehen Sie hier die Staffelung und Pauschalen des Verpflegungsmehraufwandes, wie sie ab Januar 2014 gelten werden.
Abwesenheit ab 8 Std. ab 24 Std.
Pauschbetrag Verpflegungsmehraufwand
Abwesenheit ab 8 Std. = 12,00€
Abwesenheit ab 24 Std. = 24,00€
54 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von drcomputer
Hallo,ich bin ab und zu beruflich unterwegs und habe eine Frage zu der neuen Spesenregelung.
Ich hoffe jmd von Euch kann mir hier helfen:Ich bin am Samstag mit meinem Firmen-PKW von München nach Amsterdam gefahren (Abfahrt in München 8.00 Uhr, Ankunft in Amsterdam ca. 16.00 Uhr), war bis Montag Nachmittag beruflich in Amsterdam tätig und bin dann Montag Abend mit dem Auto wieder retour gefahren (Abfahrt in Amsterdam 18.00 Uhr, Ankunft in München 2.00 Uhr am Folgetag, also Dienstag).
Nach meinem Verständnis der neuen Regelung stehen mir folgende Spesen zu:
Samstag: Euro 40,- (Anreisetag/Niederlande)
Sonntag: Euro 60,- (voller Tag/Niederlande)
Montag: Euro 60,- (voller Tag/Niederlande)
Dienstag: Euro 12,- (Abreisetag/Deutschland, da ich mich zu Beginn des Kalendertages bereits in Deutschland befunden habe)Mein Chef hat meine Spesenabrechnung jedoch nicht akzeptiert und wie folgt gekürzt:
Samstag: Euro 40,- (Anreisetag/Niederlande)
Sonntag: Euro 60,- (voller Tag/Niederlande)
Montag: Euro 40,- (Abreisetag/Niederlande)Nach der neuen Regelung stehen mir doch auch für den Dienstag Spesen zu, auch wenn es sich nur um 2 Stunden handelt, oder irre ich hier?
Wäre klasse wenn mir hier jmd helfen könnte.
Viele Grüße,
Flo
Ich verstehe die neue Spesenregelung genau wie du. Leider ist dein Chef nicht verpflichtet, deine Abrechnung so anzuerkennen. Es bleibt dir nur, die Differenz über deine Werbungskosten abzurechnen.
Hallo Moby Dick,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Werde mir in den nächsten Tagen die Spesenregelung nochmals verinnerlichen und meinen Chef nochmals darauf aufmerksam machen.
Es geht zwar nur um ein paar Euro, aber wenn man bedenkt, dass es ca. 2x im Monat vorkommt und wir ein Team von 4 Mitarbeitern sind, kommt da übers Jahr gesehen schon ein ordentliches Sümmchen zusammen...
Das schlimmste was passieren kann ist das dein Chef sagt er zahlt gar keine Spesen mehr.Muss er ja auch nicht.
Zitat:
Original geschrieben von worti32
Das schlimmste was passieren kann ist das dein Chef sagt er zahlt gar keine Spesen mehr.Muss er ja auch nicht.
so ist es leider,
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Moin,
habt ihr gewusst das der LKW Fahrer welcher in seine Kabine übernachtet trotzdem Übernachtungskosten von bis zu 5€ pro Nacht ansetzten kann 🙂 Hat mir gerade mein Steuerprogramm verraten, betrifft mich zwar nicht mehr, ist aber evtl für den einen oder anderen hier interessant 🙂
Grüße
Steini
Übernachtungspauschale Deutschland – Richtlinien
Ist der geschäftlich Reisende auf seiner Dienstreise, die einen Ort in Deutschland zum Ziel hat, mindestens 24 Stunden abwesend vom Arbeitsplatz, greift der Pauschbetrag für Übernachtungskosten von 20 Euro/Nacht. Diese Übernachtungspauschale kann der Arbeitgeber steuerfrei erstatten, einen rechtlichen Anspruch darauf haben Arbeitnehmer allerdings nicht.
Die Übernachtungskosten im Inland wie auch die Übernachtungskosten im Ausland sind grundsätzlich für Arbeitnehmer und für Unternehmer in der nachgewiesenen Höhe abzugsfähig. Der Einzelnachweis, z.B. durch Hotelrechnungen ist jeweils erforderlich und muss auf den Namen des Arbeitgebers bzw. auf den Namen des Steuerpflichtigen ausgestellt sein. Unternehmer können Übernachtungskosten nicht über die inländische Übernachtungspauschale steuerlich geltend machen. Achtung: nur Arbeitnehmer bekommen die Übernachtungspauschale steuerfrei zurückerstattet. Mehr dazu im folgenden Abschnitt.
Es ist grundsätzlich zu beachten, dass Übernachtungskosten nur dann anfallen dürfen, wenn weder der Arbeitnehmer selbst noch das Unternehmen oder Dritte eine verbilligte und/oder kostenlose Unterkunft zur Verfügung stellen können. Ebenso wenig werden Pauschbeträge für Übernachtungskosten erstattet, wenn die Übernachtung im Flugzeug, Zug , Schiff oder im Auto stattgefunden hat. Weiterführende Informationen zu Übernachtungskosten erhalten Sie auch hier.
😕Hallo,😕😰
wie sind die Chancen, wenn der Chef in einer kleinen Transportfirma (10 Fahrer - 12T) Unterschiede macht...
1 Fahrer bekommt täglich Spesen, einer nur ab 8 Std. Abwesenheit, einer nur wenn Er über Nacht weg ist usw. kann man Ihn dann zwingen allen gleich zu zahlen oder ist das hier auch nur über die Steuer zu machen????
Ganz davon Abgesehen, dass ich es bei einer so kleinen Firma ein Unding finde, dass einige so bevorzugt behandelt werden, was sich sehr, sehr Nachteileilig auf das Klima unter den Kollegen auswirkt....
Achja im Arbeitsvertrag (bei jedem der gleiche Vordruck mit 40 Std. Woche aus dem Netz) fehlt jede Angabe über eine Vergütung von Spesen....
Ich weiß selbst nicht mehr wie ich mit der Situation umgehen soll, im Moment bin ich einfach nur sauer, weil jeder die gleiche Arbeit macht, kündigen möchte ich allerdings nicht, da es sonst ganz ok in der Firma ist....Aber die Ungerechtigkeit bei den Spesen will ich auch nicht mehr länger einfach soo hinnehmen....
Das sind eigentlich Dinge die man bei einer Einstellung klären sollte, es kann natürlich sein das andere Fahrer noch andere Bedinungen haben das ist dann eben so, Dante bekommt beim FC Bayern München auch mehr Geld als Müller obwohl er weniger Tore schießt.
Mahlzeit,
Gott bin ich froh das ich mit der Spesenregelung nichts zu tun habe. Ich bekomme pro Arbeitstag 24 euro und gut is.
Zitat:
Original geschrieben von Actros1857
Mahlzeit,Gott bin ich froh das ich mit der Spesenregelung nichts zu tun habe. Ich bekomme pro Arbeitstag 24 euro und gut is.
Ich dachte Pauschalspesen sind verboten, da am Ab-und Anreisetag keine 24 € zulässig sind?
Zitat:
Original geschrieben von Mobi Dick
Ich dachte Pauschalspesen sind verboten, da am Ab-und Anreisetag keine 24 € zulässig sind?Zitat:
Original geschrieben von Actros1857
Mahlzeit,Gott bin ich froh das ich mit der Spesenregelung nichts zu tun habe. Ich bekomme pro Arbeitstag 24 euro und gut is.
Ob es verboten ist weiß ich nicht aber soweit ich weiß kann man chef diese zusätzlichen 12 euro am tag nicht absetzen, so hat es mir mal mein chef erzählt. Er meinte aber egal ob wir abends zuhause sind oder nicht, das wir 24 euro erhalten und spesen sind so oder so nur eine freiwillige zahlung.
Es gibt ja auch noch die regelung wenn man über "hof" fährt, das man dann auch nur den halben satz bekommt und das haben wir auch nicht. Selbst wenn ich mal fernverkehr fahre 2-3 tagestour das ich vorher nochmal 2-3 trailer vorlade und zum hof bringe.
Und wenn das Finanzamt mal dahinterkommt gibt's die saftige Rechnung sofern du nur in Deutschland fährst , fährst du Ausland die ganze Woche machst du minus !! ( Unterschiedliche Spesensätze beachten )
Noch immer gilt ( ich lasse mich gerne berichtigen ) die Abwesenheit von zu Hause . Wenn ich Sonntag Abend um 21 Uhr zu Hause wegfahre , um 22 Uhr den Betriebshof verlasse gibt es nichts ( 21 Uhr - 00 Uhr ) Ich komme dann Montag Abend um 21 Uhr nach Hause = Abwesenheit über 8 std aber unter 24 .
Spesen werden Kalendertäglich bezahlt . Beachten muss man natürlich auch die unterschiedlichen Spesen der einzelnen Länder .
Wieviel Spesen der Chef bezahlt ist ihm überlassen . Jedoch ist nicht alles u.U. steuerfrei . Bekomme ich also 24 € Spesen bei einer Abwesenheit unter 24 Std. ist das nicht richtig was jetzt Deutschland anbelangt . Zahlt der Chef dir beispielsweise 30 € Spesen täglich wovon er 6€ ( alte Spesenregelung ) Steuerfrei auf der Lohnbescheinigung ausweist kann ich mir über meinen Lohnsteuerjahresausgleich das Geld , welches ich zuviel versteuert habe , zurückholen . Ist zwar Schreibarbeit ( Buch führen ) aber es zahlt sich aus . Ich selbst mache das mittlerweile seit über 11 Jahren und bekomme immer ein hübsches Sümmchen zurückerstattet .
Die 5€ die erwähnt wurden kann man zusätzlich im Fernverkehr geltend machen da diese für Duschen und Toilette usw. gedacht sind .
Ach so , hätte ich fast vergessen , die Zeit auf dem Betriebshof ( be-entladen usw ) gehören nicht zu den Spesen müssten also wieder abgezogen werden .
Martin
. (
Zitat:
Original geschrieben von Actros1857
Mahlzeit,Gott bin ich froh das ich mit der Spesenregelung nichts zu tun habe. Ich bekomme pro Arbeitstag 24 euro und gut is.
Zitat:
Original geschrieben von camions
Und wenn das Finanzamt mal dahinterkommt gibt's die saftige Rechnung sofern du nur in Deutschland fährst , fährst du Ausland die ganze Woche machst du minus !! ( Unterschiedliche Spesensätze beachten )
Noch immer gilt ( ich lasse mich gerne berichtigen ) die Abwesenheit von zu Hause . Wenn ich Sonntag Abend um 21 Uhr zu Hause wegfahre , um 22 Uhr den Betriebshof verlasse gibt es nichts ( 21 Uhr - 00 Uhr ) Ich komme dann Montag Abend um 21 Uhr nach Hause = Abwesenheit über 8 std aber unter 24 .
Spesen werden Kalendertäglich bezahlt . Beachten muss man natürlich auch die unterschiedlichen Spesen der einzelnen Länder .
Wieviel Spesen der Chef bezahlt ist ihm überlassen . Jedoch ist nicht alles u.U. steuerfrei . Bekomme ich also 24 € Spesen bei einer Abwesenheit unter 24 Std. ist das nicht richtig was jetzt Deutschland anbelangt . Zahlt der Chef dir beispielsweise 30 € Spesen täglich wovon er 6€ ( alte Spesenregelung ) Steuerfrei auf der Lohnbescheinigung ausweist kann ich mir über meinen Lohnsteuerjahresausgleich das Geld , welches ich zuviel versteuert habe , zurückholen . Ist zwar Schreibarbeit ( Buch führen ) aber es zahlt sich aus . Ich selbst mache das mittlerweile seit über 11 Jahren und bekomme immer ein hübsches Sümmchen zurückerstattet .
Die 5€ die erwähnt wurden kann man zusätzlich im Fernverkehr geltend machen da diese für Duschen und Toilette usw. gedacht sind .
Ach so , hätte ich fast vergessen , die Zeit auf dem Betriebshof ( be-entladen usw ) gehören nicht zu den Spesen müssten also wieder abgezogen werden .
Martin. (
Zitat:
Original geschrieben von camions
Zitat:
Original geschrieben von Actros1857
Mahlzeit,Gott bin ich froh das ich mit der Spesenregelung nichts zu tun habe. Ich bekomme pro Arbeitstag 24 euro und gut is.
Und für so sachen gibt es eben jeden monat eine spesen abrechnung wo auch die zusätzlichen beträge aufgeführt sind. Also keine angst.
Nur die 5 min zum umsatteln auf dem hof finde ich doch lächerlich und diese werden bei uns nicht berücksichtigt. Wäre glaube auch ein extremer aufwand.