Neue Spesenreglung ab 01.01.2014

Mehr Verpflegungsmehraufwand ab 2014 – Reisekostenreform tritt in Kraft

Der Bundestag hat den Beschlussempfehlungen des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat nach einem längeren Entscheidungsprozess endlich zugestimmt. Damit gibt es grünes Licht für das Gesetz zur Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts.

Die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand richten sich schon immer nach der Dauer der Abwesenheit von der regelmäßigen Arbeitsstätte. Das wird auch in Zukunft so bleiben, nur wird die dreistufige Staffelung (ab 8h = 6 €, ab 14h = 12 €, ab 24h = 24 €) einer zweistufige Staffelung weichen. In Zukunft bekommt man bereits ab einer Abwesenheit von 8 Stunden die Pauschale von 12 €, die man sonst erst ab 14 Stunden bekam vom Arbeitgeber oder vom Finanzamt erstattet. Ab einer Abwesenheit von 24 Stunden gibt es wie gewohnt die Verpflegungspauschale von 24 €. Von einer doppelt so hohen Verpflegungspauschale profitieren also diejenigen, die geschäftliche Kurzreisen unternehmen. Für An- und Abreisetage können generell 12 € erstattet werden, ohne dass man die tatsächlichen Reisezeiten angeben muss. Die neue zweistufige Staffelung soll den Prozess der Reisekostenabrechnung sowohl für Unternehmen als auch für die Finanzämter einfacher gestalten. Sehen Sie hier die Staffelung und Pauschalen des Verpflegungsmehraufwandes, wie sie ab Januar 2014 gelten werden.
Abwesenheit ab 8 Std. ab 24 Std.

Pauschbetrag Verpflegungsmehraufwand

Abwesenheit ab 8 Std. = 12,00€

Abwesenheit ab 24 Std. = 24,00€

Beste Antwort im Thema

Mehr Verpflegungsmehraufwand ab 2014 – Reisekostenreform tritt in Kraft

Der Bundestag hat den Beschlussempfehlungen des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat nach einem längeren Entscheidungsprozess endlich zugestimmt. Damit gibt es grünes Licht für das Gesetz zur Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts.

Die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand richten sich schon immer nach der Dauer der Abwesenheit von der regelmäßigen Arbeitsstätte. Das wird auch in Zukunft so bleiben, nur wird die dreistufige Staffelung (ab 8h = 6 €, ab 14h = 12 €, ab 24h = 24 €) einer zweistufige Staffelung weichen. In Zukunft bekommt man bereits ab einer Abwesenheit von 8 Stunden die Pauschale von 12 €, die man sonst erst ab 14 Stunden bekam vom Arbeitgeber oder vom Finanzamt erstattet. Ab einer Abwesenheit von 24 Stunden gibt es wie gewohnt die Verpflegungspauschale von 24 €. Von einer doppelt so hohen Verpflegungspauschale profitieren also diejenigen, die geschäftliche Kurzreisen unternehmen. Für An- und Abreisetage können generell 12 € erstattet werden, ohne dass man die tatsächlichen Reisezeiten angeben muss. Die neue zweistufige Staffelung soll den Prozess der Reisekostenabrechnung sowohl für Unternehmen als auch für die Finanzämter einfacher gestalten. Sehen Sie hier die Staffelung und Pauschalen des Verpflegungsmehraufwandes, wie sie ab Januar 2014 gelten werden.
Abwesenheit ab 8 Std. ab 24 Std.

Pauschbetrag Verpflegungsmehraufwand

Abwesenheit ab 8 Std. = 12,00€

Abwesenheit ab 24 Std. = 24,00€

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Nee, der Sonntag und der Samstag sind mit 2h Abwesenheit zu kurz um Spesen steuerfrei zu bekommen. Es gibt aber Sonderregelungen für jeden der zb täglich von 22:00 bis 07:00 unterwegs ist.

Grüße
Steini

Zitat:

Original geschrieben von steini111


Nee, der Sonntag und der Samstag sind mit 2h Abwesenheit zu kurz um Spesen steuerfrei zu bekommen. Es gibt aber Sonderregelungen für jeden der zb täglich von 22:00 bis 07:00 unterwegs ist.

Grüße
Steini

Im Eingangspost steht aber fast zum Schluss; für Anreise- und Abreisetage können generell 12,00 € geltend gemacht werden, ohne das die Tatsächlichen Zeiten nachgewiesen werden müssen. (?)

Hmm, stimmt 🙂

Ob das jetzt beim Fahrer als "An- bzw. Abreisetag" gewertet wird..... ich trau mich da nicht ne 100% Aussage zu treffen 😰

Grüße
Steini

Gibt es für Fahrten ins Ausland auch nur noch 2 Sätze oder wie bisher 3?

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Zitat:

Original geschrieben von DB NG-80



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Ich fahre doch auch innerdeutsch

Montag  los Montag zurück
Dienstag los Dienstag zurück
USW

Vorher gabs  5 x 6 €= 30 € und nun wären es 60 €

aber ist für mich dann aber kein FERNverkehr 🙄

Hallo,

von Fernverkehr spricht man im allgemeinen bereits ab einer einfachen Strecke von 150KM und darüber.

So, nur um hier mal bissle klugscheissen zu können, - Was Du meinst ist mir natürlich schon klar :-)

wollte mal fragen wie sieht es bei euch aus, zahlt euer Chef die 12 € Spesen oder nicht ?, mein Chef will sich erst im Frühjahr entscheiden ob er mehr Spesen zahlen möchte, Fahrermangel haben wir in der Firma sowieso schon, ein neuer fängt mit Sicherheit nicht mehr an wenn er nicht 12 € bekommt, in den Stellenanzeigen in der Zeitung standen auch schon viele Speditionen die Fahrer suchen und gleich mit rein geschrieben haben das sie 12 € zahlen, mir ist bewusst das der Arbeitgeber keine Spesen zahlen muss, es ist eine reine freiwillige Angelegenheit des Unternehmers, von den fremd Speditionen die bei uns auf den Hof kommen hört man so einiges, der eine bekommt 12 € der andere weiterhin 6 € und manche bekommen 10 €, in meinen Augen wird früher oder später jede Spedition 12 € bezahlen im Nahverkehr, wie sieht es bei euch aus ?, macht euer Chef auch so ein Affentheater ?, oder zahlt er die 12 €, ich verstehe nicht warum sich mein Chef so wehrt, es kostet ihm unterm strich nichts, er bekommt die Spesen komplett zurückerstattet,
naja, warten wir eben mal aufs Frühjahr, bis sich Chef entscheiden will, bis dahin wird er aber permanent auf die 12 € Spesen angesprochen, bis er kotzt,

Bitte nicht die SApesen allein sehen 😰

Die meisten Unternehmer, zumindest wie ich die Branche einschätze, werden zwar mehr Spesen zahlen, dafür aber weniger Brottolohn und werden dem Fahrer mit mehr Geld "unterm Strich" ködern. Die Rentenlücke wird dadurch aber sicher nicht kleiner 🙁

Grüße
Steini

Zitat:

Original geschrieben von steini111


Bitte nicht die SApesen allein sehen 😰

Die meisten Unternehmer, zumindest wie ich die Branche einschätze, werden zwar mehr Spesen zahlen, dafür aber weniger Brottolohn und werden dem Fahrer mit mehr Geld "unterm Strich" ködern. Die Rentenlücke wird dadurch aber sicher nicht kleiner 🙁

Grüße
Steini

gut das du das ansprichst, so schätze ich meinen Chef ein, das er die höheren Spesen mit dem Gehalt verrechnet und somit den Stundenlohn drückt, jetzt zahlt mein Chef für Neulinge 9 €/Stunde und 6 € Spesen, bei einen neuen (wenn mal einer kommt) wird er vermutlich 8,5 €/Stunde und 12 € Spesen zahlen, schätze ich mal, ich hoffe das es keinen Idioten gibt die darauf reinfallen, die Hoffnung stirbt ja zuletzt 🙁,

die Spesen haben mit dem Gehalt nichts zu tun,

Ja zahlt mein Chef aber auch erst aufgund von Nachfragen von Fahrern....

Zitat:

Original geschrieben von zigenhans


ich verstehe nicht warum sich mein Chef so wehrt, es kostet ihm unterm strich nichts, er bekommt die Spesen komplett zurückerstattet,

Von wem?

Das würde ich auch gerne wissen wollen.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

Original geschrieben von zigenhans


ich verstehe nicht warum sich mein Chef so wehrt, es kostet ihm unterm strich nichts, er bekommt die Spesen komplett zurückerstattet,
Von wem?

zurückerstattet ist vielleicht nicht das richtige Wort, aber der Spediteur kann die Spesen die er an seine Fahrre zahlt komplett von seiner zu zahlenden Steuer abziehen, deshalb schreiben die Fahrer auch einen Spesenzettel, damit kann der Spediteur die Spesen mit der zu zahlenden Steuer verrechnen, und beim Finanzamt nachweißen, somit zahlt der Spediteur weniger Steuern aber seine Fahrer haben gleichzeitig mehr in der "Tasche", ohne das es dem Unternehmer etwas kostet, ein einfaches Beispiel:

der Unternehmer zahlt pro Monat 10000 € Steuer ans Finanzamt, gleichzeitig zahlt er an seine Fahrer insgesamt 3000 € Spesen, durch die Spesenzettel kann er diese Spesen von der Steuer geltend machen und direkt abziehen, also

10000 € Steuer - 3000 € Spesen = 7000 € was er noch Steuern ans Finanzamt abgeben müsste, davon werden aber noch sämtliche dinge abgeschrieben, das ist aber ein anderes Thema,
also die Spesen kosten dem Spediteur nichts, oder hat hier irgendjemand gelaubt das der Chef das aus der eigene Tasche zahlt, ? wenn das so wäre würde kaum jemand Spesen bekommen,

ach noch ein kleiner tipp, euer Chef kann euch jeden Monat einen 40 € (Benzin)gutschein geben, dieser ist für euch ebenfalls Steuerfrei, und der Chef kann ihn ebenfalls von seiner Steuer komplett absetzen,

Du irrst: Spesen etc. verringern nur die Bemessungsgrundlage für die zu zahlenden Steuern, nicht 1:1 die Steuerlast.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Du irrst: Spesen etc. verringern nur die Bemessungsgrundlage für die zu zahlenden Steuern, nicht 1:1 die Steuerlast.

So sieht es aus! Richtig ist aber, dass der Fahrer die Differenz zwischem zulässigem Spesensatz und bezahltem Spesensatz bei sener Steuerklärung als Werbungskosten steuermindernd angeben kann.

Hallo,

ich bin ab und zu beruflich unterwegs und habe eine Frage zu der neuen Spesenregelung.
Ich hoffe jmd von Euch kann mir hier helfen:

Ich bin am Samstag mit meinem Firmen-PKW von München nach Amsterdam gefahren (Abfahrt in München 8.00 Uhr, Ankunft in Amsterdam ca. 16.00 Uhr), war bis Montag Nachmittag beruflich in Amsterdam tätig und bin dann Montag Abend mit dem Auto wieder retour gefahren (Abfahrt in Amsterdam 18.00 Uhr, Ankunft in München 2.00 Uhr am Folgetag, also Dienstag).

Nach meinem Verständnis der neuen Regelung stehen mir folgende Spesen zu:
Samstag: Euro 40,- (Anreisetag/Niederlande)
Sonntag: Euro 60,- (voller Tag/Niederlande)
Montag: Euro 60,- (voller Tag/Niederlande)
Dienstag: Euro 12,- (Abreisetag/Deutschland, da ich mich zu Beginn des Kalendertages bereits in Deutschland befunden habe)

Mein Chef hat meine Spesenabrechnung jedoch nicht akzeptiert und wie folgt gekürzt:
Samstag: Euro 40,- (Anreisetag/Niederlande)
Sonntag: Euro 60,- (voller Tag/Niederlande)
Montag: Euro 40,- (Abreisetag/Niederlande)

Nach der neuen Regelung stehen mir doch auch für den Dienstag Spesen zu, auch wenn es sich nur um 2 Stunden handelt, oder irre ich hier?

Wäre klasse wenn mir hier jmd helfen könnte.

Viele Grüße,

Flo

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