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Neue Reifen + Felgen gekauft. Alten Satz behalten für Tüv wegen Eintragung?

Themenstarteram 27. März 2013 um 17:20

Hallo zusammen, ich hatte mir in den vergangenen Tagen 2 komplett neue Sätze Winter- und Sommerreifen + Felgen, für meinen Audi gekauft.

Derzeit habe ich für den Winter Stahlfelgen mit 195/55/15 Reifen drauf. Im Sommer bin ich bisher 205/55/15 Alus gefahren. Für diese habe ich auch ein Blatt (Gutachten?). Im Fahrzeugschein sind die 195/55/15 eingetragen.

Die neuen Reifen sind beide original von Audi mit 205/55/16 und einer 42er Einpresstiefe. Zugelassen ist bei mir standardmäßig eine ET von 45.

Mir wurde geraten die Felgen einfach zu fahren, das passt auf jeden Fall und da sie auch von Audi sind, fällt das nicht auf bzw. wird das keinen großen Ärger geben, sollte ich doch mal in eine Kontrolle geraten und darauf angesprochen werden. Und wenn ich nächstes Jahr wieder zum Tüv muss, soll ich einfach die alten Sommerreifen aufziehen.

Die alten Sommerreifen werde ich wohl eh nicht mehr los, da diese sehr ramponiert sind und die Reifen auch nur um die 4-5mm Profil haben.

Soweit ich weiß kostet so eine Umschreibung der Felgen um die 50 Euro. Gutachten oder andere Blätter habe ich aber nicht für die neuen Felgen. Ich glaube auch nicht, dass Audi noch solche Gutachten hat, da ich von dem einen Felgensatz gar nicht weiß, von welchem Modell sie stammen und der andere Satz stammt von einem, ich denke, 2004er A6.

Ist das eine gute Idee oder sollte ich die neuen Dinger doch eintragen lassen?

Beste Antwort im Thema

@ TE

keine gute Idee, TÜV-Änderungsabnahmen und Eintragungen sind Pflicht,

> ansonsten verstößt Du andauernd gegen bestehende Verkehrsordnungen :eek::mad:

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Aber auch nur, wenn die Felge für den jeweiligen Fahrzeugtyp homologisiert ist.

 

Bei den unterschiedlichen ETs habe ich da so meine Zweifel .... ;)

täusch dich da mal net ;) es gibt durchaus für z.b. den 3er golf der serienmässig et38 hat auch freigegebene felgen vom z.b. passat 35i mit eben et35. das KANN durchaus freigegeben sein....

Klar, kann freigegeben sein - muß aber nicht.

 

So wie ich den TE verstanden habe, geht er davon aus da es sich um Originalfelgen handelt und das ist halt kein alleiniges Kriterium für eine Zulassung.

am 28. März 2013 um 8:42

ich denk auch nihct, dass die leicht unterschiedlichen ET Probleme machen, aber die nicht zueinander passenden Dimensionen der Reifen.

Wenn die Felge im Durchmesser wächst (15" --> 16") muß der Reifen im Verhältnis flacher werden (205/55-15 --> 205/45-16) Sonst stimmt der Umfang, damit das Tachosignal nicht.

Kuckst Du hier

Zitat:

Original geschrieben von happymax

 

Wenn die Felge im Durchmesser wächst (15" --> 16") muß der Reifen im Verhältnis flacher werden (205/55-15 --> 205/45-16) Sonst stimmt der Umfang, damit das Tachosignal nicht.

Sag ich doch. :eek:

am 30. März 2013 um 12:27

Hallo, ein paar mehr Angaben wären nicht schlecht. Welchen Audi hast du denn? Aus Erfahrung weiß ich (bin beim TÜV) dass bei Audi A3 195/65R15 und 205/55R16 zur Serienausstattung gehören. Die 195/55R15 wären mir neu. Obwohl die Reifengrößen original wären die Räder müssten eingetragen werden. Je nach Prüfzeugnis, wird entweder eine Änderungsabnahme gem. §19(3) StVZO fällig (Teilegutachten oder ABE) oder eine Begutachtung gem. §19/21 StVZO (Hesrtellerbescheinigung, Festigkeitsgutachten, Technischer Prüfbericht).

Wenn ein gültiges Prüfzeugnis vorliegt aus dem hervorgeht, dass eine Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO durchzuführen ist erlischt die Betriebserlaubnis nicht, wenn diese Abnahme UNVERZÜGLICH von einem Sachverständigen oder Prüfer durchgeführt wird.

Entweder hat der TE ´nen

A2 oder auch jetzt schon die falsche Bereifung auf sein A . :confused:

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