Neue Mautsätze ab 2024 ( Fata Morgana oder Echt )

Hallo Jungs,

ich wollte mich mal vergewissern ob ich richtig gelesen habe oder ob es eine optische Täuschung war oder ob ich geträumt habe.

Wer weis denn eigentlich schon die neuen Mautsätze für 2024, z.B. 12 Tonner Euro 6 ?
Und was kommt dann noch hinzu mit dieser komischen CO 2 Steuer ?

Grüße

61 Antworten

Ablasten ist schon noch möglich, aber ansonsten hast du recht, es bringt für die Mautberechnung
keinen Vorteil mehr. Es wird immer von einer Verdoppelung der Maut gesprochen,
aber nach den neuen Listen muß ich zukünftig 50% mehr bezahlen- 33 statt 22 cent/km.
Damit sind die Mautkosten ungefähr halb so hoch wie die Kraftstoffkosten.

Wo sollte das Problem mit der technisch zulässigen Gesamtmasse sein?

Gemäß der verbindlichen AKE-Arbeitsanweisung werden bei einer Ablastung sowohl die Werte von F.1 und F.2 geändert.

Wörtlich steht da:
"In der Zulassungsbescheinigung nach Richtlinie 1999/37/EG wird bezüglich der zulässigen Gesamtmasse nach „technisch zulässige Gesamtmasse“ (Feld F.1) und „im Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse“ (Feld F.2) unterschieden.

Beide Felder erhalten grundsätzlich den gleichen Wert!

Abweichend hiervon ist im Feld „im Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse (Feld F.2) dann ein geringerer Wert einzutragen, wenn die „technisch zulässige Gesamtmasse“ (Feld F.1) einen Grenzwert nach § 34 StVZO überschreitet."

Das Problem einer Ablastung von "über 3,5 Tonnen" auf "bis 3,5 Tonnen" besteht allerdings darin, dass das (bei halbwegs neuen LKW) keine Reine Änderung von Zahlen ist sondern eine Änderung der Fahrzeugart (von N2 auf N1), und dafür braucht es eine neue Betriebserlaubnis. Um die zu bekommen muss nachgewiesen werden, das auch die für die Fahrzeugklasse N1 geltenden Vorschriften eingehalten werden (das kann im Einzelfall einfach sein, muss es aber nicht...)

Zitat:

@hk_do schrieb am 31. Okt. 2023 um 20:48:53 Uhr:


Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse (Feld F.2) dann ein geringerer Wert einzutragen, wenn die „technisch zulässige Gesamtmasse“ (Feld F.1) einen Grenzwert nach § 34 StVZO überschreitet."

Das betrifft dann halt viele 18-Tonner, die unter F.1 20 Tonnen eingetragen haben.
So wie bei meinem jetzigen Volvo FH mit Euro 5. Das klatscht richtig bei der Maut 🙁
Das sind statt 17,7 Cent plötzlich 35,5 Cent. Mit Anhänger ist der Unterschied nicht so groß: Vorher 22,9 Cent, bald 38,9 Cent. Das ist etwas absurd, dass ich dann mit 40T-Gespann nur 3,4 Cent mehr koste als mit 18T Zugmaschine Solo, die nun stolze 17,8 Cent MEHR kostet.
Da haben die Schreibtischtäter wieder ne Glanzleistung hingelegt....Antiproportionale Preissteigerungen zugunsten höherer Gewichte?!

Dann kommt da doch eine Verdoppelung bei heraus.
Lustig finde ich den Satz:
Beide Felder erhalten grundsätzlich den gleichen Wert!
- um gleich danach den Grundsatz aufzuweichen.

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Wikipedia erläutert dazu:

„Grundsatz“ bedeutet allgemein „Regel mit Ausnahmevorbehalt“ oder „Pflicht mit Ausnahmevorbehalt“

https://de.wikipedia.org/wiki/Grundsatz#Recht

Gleiche Inhalte sind die Regel, die national zulässigen Massen überschreitende technische Möglichkeiten die Ausnahme.

Was Wikipedia zur Auslegung der deutschen Sprache schreibt, ist rechtlich irrelevant.
Relevant ist der Duden, und da gibt es keinen Ausnahmevorbehalt.

Zitat:

Zitat:

@hk_do schrieb am 31. Okt. 2023 um 20:48:53 Uhr:


Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse (Feld F.2) dann ein geringerer Wert einzutragen, wenn die „technisch zulässige Gesamtmasse“ (Feld F.1) einen Grenzwert nach § 34 StVZO überschreitet."

Das betrifft dann halt viele 18-Tonner, die unter F.1 20 Tonnen eingetragen haben.
So wie bei meinem jetzigen Volvo FH mit Euro 5. Das klatscht richtig bei der Maut 🙁
Das sind statt 17,7 Cent plötzlich 35,5 Cent. Mit Anhänger ist der Unterschied nicht so groß: Vorher 22,9 Cent, bald 38,9 Cent. Das ist etwas absurd, dass ich dann mit 40T-Gespann nur 3,4 Cent mehr koste als mit 18T Zugmaschine Solo, die nun stolze 17,8 Cent MEHR kostet.
Da haben die Schreibtischtäter wieder ne Glanzleistung hingelegt....Antiproportionale Preissteigerungen zugunsten höherer Gewichte?!

Da dein Anhänger kein CO2 ausstößt um sich zu bewegen, wird der CO2-Aufschlag auch nur auf die Zugmaschine fällig.

du benötigst aber Energie, um den Anhänger zu bewegen.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 13. November 2023 um 07:16:19 Uhr:


du benötigst aber Energie, um den Anhänger zu bewegen.

Richtig in der Zugmaschine. Die Zugmaschine verbrennt Kraftstoff und scheidet dadurch CO2 aus. Der Anhänger stößt kein CO2 aus.
Die Fahrzeuge werden nach bestimmten Verbrauchsklassen eingestuft. Der CO2-Verbrauch ist in den COC-Papieren ersichtlich.

Nach deiner Theorie müsstest du bei einem gemischten Fuhrpark jedes Mal bei Fahrzeugwechsel, sprich ein Auflieger wird mit unterschiedlichen LKWs gezogen unter Umständen die Emissionsklasse des Anhängers wechseln.
Klingt irgendwie nicht so praktikabel.
Ein Actros Euro 6 ist z.B nicht gleich jedem anderem Actros Euro 6 was CO2-Einstufung angeht

Glaskugel-
Du verbraucht im Solo-Betrieb mit dem Motor
ca 25 L Kraftstoff auf 100 Km Fahrstrecke.

Nun machen Wir einen Anhänger daran und
Verbrauchen mit dem Motor
ca 32 L Kraftstoff auf 100 Km Fahrstrecke.

Bleibt der CO2 dann gleich oder geht Er mit Anhänger höher?

MfG

Zitat:

@rosi03677 schrieb am 13. November 2023 um 11:54:41 Uhr:


Glaskugel-
Du verbraucht im Solo-Betrieb mit dem Motor
ca 25 L Kraftstoff auf 100 Km Fahrstrecke.

Nun machen Wir einen Anhänger daran und
Verbrauchen mit dem Motor
ca 32 L Kraftstoff auf 100 Km Fahrstrecke.

Bleibt der CO2 dann gleich oder geht Er mit Anhänger höher?

MfG

Das ist für die Mauterhebung völlig irrelevant. Oder möchtest du demnächst Kraftstoffverbräuche in Echtzeit an TollCollect übermitteln?
Möchtest du für Bergstrecken andere Mautsätze zahlen als für Flachland? Immer Sommer und Winter unterschiedlich viel Maut?

Ich glaube die bestehende Regelung ist schon kompliziert genug, aber wenigstens händelbar.

Und zu deinem Beispiel nochmal der Hinweis, den Kraftstoff verbraucht in beiden Fällen der LKW.
Der Anhänger verursacht den Mehrverbrauch, Verbrauchen tut ihn trotzdem der LKW.
Wenn nun kein Diesel mehr sondern ein E-LKW oder H2-Truck den Anhänger zieht, willst du das dann jedes Mal TollCollect melden?

Moin

Es wird schon woanders Aufgelistet und
da steht ab 1. Dezember 2023
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Lkw-Maut_in_Deutschland#Dezember_2023

MfG

Zitat:

@kurtis.brown schrieb am 13. November 2023 um 14:41:39 Uhr:



Zitat:

@rosi03677 schrieb am 13. November 2023 um 11:54:41 Uhr:


Glaskugel-
Du verbraucht im Solo-Betrieb mit dem Motor
ca 25 L Kraftstoff auf 100 Km Fahrstrecke.

Nun machen Wir einen Anhänger daran und
Verbrauchen mit dem Motor
ca 32 L Kraftstoff auf 100 Km Fahrstrecke.

Bleibt der CO2 dann gleich oder geht Er mit Anhänger höher?

MfG

Das ist für die Mauterhebung völlig irrelevant. Oder möchtest du demnächst Kraftstoffverbräuche in Echtzeit an TollCollect übermitteln?
Möchtest du für Bergstrecken andere Mautsätze zahlen als für Flachland? Immer Sommer und Winter unterschiedlich viel Maut?

Ich glaube die bestehende Regelung ist schon kompliziert genug, aber wenigstens händelbar.

Und zu deinem Beispiel nochmal der Hinweis, den Kraftstoff verbraucht in beiden Fällen der LKW.
Der Anhänger verursacht den Mehrverbrauch, Verbrauchen tut ihn trotzdem der LKW.
Wenn nun kein Diesel mehr sondern ein E-LKW oder H2-Truck den Anhänger zieht, willst du das dann jedes Mal TollCollect melden?

Was für H2 Trucks gibt es denn?

Raum , z.B.
https://www.volvotrucks.de/.../volvo-fh-gas-powered.html

MfG

1000012235
1000012300

Das ist kein H2 Verbrenner
H2 = Wasserstoff. Das was du verlinkst ist Erdgas, gezündet mit Diesel

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