Neue Frontscheibe einbauen - aber welche?
Hallo Leute!
Bin auf der Suche nach einer neuen Frontscheibe.
Mein Mondeo 3 wurde gleich nach Kauf von einen LKW, welcher seine Ladung auf der Rückfahrt von Händler auf der AB verlor, "geduscht".
Habe von der Versicherung des Gegners schon die Lackierung bezahlt bekommen, jetzt soll noch die Scheibe getauscht werden.
Wollte eigentlich immer, wenn es mal passt, eine mit Keil.
Gibt für den Mondeo 3 welche mit Graukeil(sieht man aber kaum).
Welche mit Blau- oder Grünkeil.
Sind von aussen schwarz und innen blau oder grün.
Mein Problem ist, ich möcht den Streifen gerade verlaufend. Nicht schräg nach aussen laufend, wie die Wölbung der Scheibe, sondern gerade.
Wer hat schon so eine Scheibe in seinen Mondeo einbauen lassen, und kann mir Infos und Bilder zeigen.
Sonst kommt eine normale rein(ohne Keil), mit nachträglich geraden Streifen.
Wäre nett, wenn sich ein paar Leute melden würden.
MfG Torsti 99
31 Antworten
Zitat:
@Torsti 99 schrieb am 4. Mai 2016 um 06:57:18 Uhr:
Zitat:
@Ungarisch schrieb am 4. Mai 2016 um 06:43:32 Uhr:
Ich würde es reklamieren. Das war keine Bestellungsfehler, sondern Versandfehler. Falls ich zur Media Markt fahre eine 4K Fernseher zu kaufen, dann die liefern mir eine normales HD würde auch nicht zufrieden werden, trotzt nicht, wenn Preislich beide das gleiche.Sehe ich eigentlich genau so, aber wer weis, wie die mir da noch kommen. Die haben ja jetzt doppelte Einbaukosten.
Ich die falsche Scheibe. Kann ja auch sein, das die Heizleistung dieser überhaupt nicht der anderen Scheibe (Sunkurit), entspricht.
Weis ich ja nicht.
Den Honk-Spruch eines Lageristen würde ich mir so nicht gefallen lassen und den Bub ganz zackig von seinem hohen Ross runterholen. Ich gehe mal nicht davon aus, dass die Werkstatt die (vermutlich) billigere Scheibe bewußt eingebaut hat und Dir die teurere berechnet (Betrugsverdacht, schon der Versuch ist strafbar).
Die doppelten Einbaukosten können Dir egal sein. Du hast mit der Werkstatt einen Vertrag abgeschlossen mit einem konkreten Auftrag. Wenn die Werkstatt ihn annimmt (was sie durch ihr Handeln getan hat), muss sie ihn wie im Vertrag vereinbart erfüllen. Wenn Du nachweisbar die Sekurit-Scheibe bestellt hast, hat die Werkstatt den Vertrag nicht erfüllt und muss nacherfüllen (=die richtige Scheibe einbauen) oder wenn sie das nicht kann oder will, versuchen aus dem Vertrag auszusteigen oder ihn quasi anzupassen. Dazu braucht sie aber Deine Zustimmung, weil ein Vertrag grundsätzlich so wie abgeschlossen erfüllt werden muss. Diese Zustimmung muss sie von Dir haben, zB indem sie den Preis mindert oder den Vertrag rückabwickelt (kommt wohl kaum in Frage weil sie die alte Scheibe wieder einbauen müsste und Dir dein Geld samt Schadenersatz zahlen müsste). Lass Dich nicht für Dumm verkaufen, vor allem wenn Du den Auftrag schriftlich erteilt hast. Mündlich gilt der auch, aber das muss man den Auftrag beweisen können..
Recht haben und Recht bekommen ist in der Republik aber so ne Sache, doch in dem Fall würde ich nicht so klein beigeben. Wenn die Werkstatt auch nach Deiner freundlichen aber bestmmten Reklamation weiter auf dem hohen Ross sitzt, mach Dich nicht zum Deppen und geh ganz still zu Deinem Amwalt, der wird dann den Rest übernehmen.
Zitat:
@ermüdungsbruch schrieb am 4. Mai 2016 um 17:52:50 Uhr:
Zitat:
@Torsti 99 schrieb am 4. Mai 2016 um 06:57:18 Uhr:
Sehe ich eigentlich genau so, aber wer weis, wie die mir da noch kommen. Die haben ja jetzt doppelte Einbaukosten.
Ich die falsche Scheibe. Kann ja auch sein, das die Heizleistung dieser überhaupt nicht der anderen Scheibe (Sunkurit), entspricht.
Weis ich ja nicht.
Den Honk-Spruch eines Lageristen würde ich mir so nicht gefallen lassen und den Bub ganz zackig von seinem hohen Ross runterholen. Ich gehe mal nicht davon aus, dass die Werkstatt die (vermutlich) billigere Scheibe bewußt eingebaut hat und Dir die teurere berechnet (Betrugsverdacht, schon der Versuch ist strafbar).Die doppelten Einbaukosten können Dir egal sein. Du hast mit der Werkstatt einen Vertrag abgeschlossen mit einem konkreten Auftrag. Wenn die Werkstatt ihn annimmt (was sie durch ihr Handeln getan hat), muss sie ihn wie im Vertrag vereinbart erfüllen. Wenn Du nachweisbar die Sekurit-Scheibe bestellt hast, hat die Werkstatt den Vertrag nicht erfüllt und muss nacherfüllen (=die richtige Scheibe einbauen) oder wenn sie das nicht kann oder will, versuchen aus dem Vertrag auszusteigen oder ihn quasi anzupassen. Dazu braucht sie aber Deine Zustimmung, weil ein Vertrag grundsätzlich so wie abgeschlossen erfüllt werden muss. Diese Zustimmung muss sie von Dir haben, zB indem sie den Preis mindert oder den Vertrag rückabwickelt (kommt wohl kaum in Frage weil sie die alte Scheibe wieder einbauen müsste und Dir dein Geld samt Schadenersatz zahlen müsste). Lass Dich nicht für Dumm verkaufen, vor allem wenn Du den Auftrag schriftlich erteilt hast. Mündlich gilt der auch, aber das muss man den Auftrag beweisen können..
Recht haben und Recht bekommen ist in der Republik aber so ne Sache, doch in dem Fall würde ich nicht so klein beigeben. Wenn die Werkstatt auch nach Deiner freundlichen aber bestmmten Reklamation weiter auf dem hohen Ross sitzt, mach Dich nicht zum Deppen und geh ganz still zu Deinem Amwalt, der wird dann den Rest übernehmen.
Hatte ich auch so auf den Schirm. Werde Freitag, aber spätestens Montag den auf den Docht gehen.
Wenn keine Einigung geschieht, habe seit Jahren eine Rechtschutzversicherung.
Aber soweit muss es ja nicht kommen.
Denen geht es erstmal um die Kosten, wer Sie tragen muss.
Normalerweise der Lagerist, egal, ich habe den Auftrag gegeben, der Chef der Autoglaserfiliale hat meine alte Scheibe vor der Bestellung begutachtet. Und auch die Richtige, laut seiner Aussage bestellt. Eingebaut aber die falsch Gelieferte.
Möchte eigentlich die bestellte Scheibe haben, auch wenn es nochmal einen Besuch dort bedarf.
MfG Torsti 99