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Neue Felgen, zum Tüv trotz ABE ?

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 18. Januar 2011 um 11:58

Hallo,

 

Ich fahre seit einem halben Jahr einen E320 Avantgarde Limousine, welcher aber nur mit einem Satz 16" Räder ausgeliefert wurde. Da die Sommerreifen ziemlich runter waren habe ich auf die Originalfelgen neue Winterreifen aufziehen lassen und jetzt brauche ich bald für den Sommer was Neues.

 

Ich habe mich nach langen hin und her überlegen für die Felgengröße 7,5 x 17 und 235/45 R17 entschieden, ich denke das ist ein guter Kompromiss aus Comfort und Optik.

 

Als Felgendesign habe ich mir sowas wie die RIAL COMO oder PROLINE B700 vorgestellt.

 

Nun zu meiner Frage:

Da bei mir im Fahrzeugschein als Reifengröße jeweils nur 225/55R16 stehen aber in der ABE zu den Felgen auch die 235er, muss ich damit dann noch zum TÜV oder kann ich die draufschrauben und glücklich sein?

 

Ich fahre zwar seit mittlerweile 22 Jahren Auto, musste mich aber mit sowas noch nie beschäftigen.

 

Danke schonmal im Vorraus

 

 

Gruß

Pfiffix

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von pfiffix

Da bei mir im Fahrzeugschein als Reifengröße jeweils nur 225/55R16 stehen aber in der ABE zu den Felgen auch die 235er, muss ich damit dann noch zum TÜV oder kann ich die draufschrauben und glücklich sein?

Einfach montieren und ohne TÜV glücklich sein, dank ABE und Gutachten für die BR211. :D

RIAL COMO 7,5J x 17 ET35 mit 245/45 R17 95W/Y

cu termi0815

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20 Antworten
am 18. Januar 2011 um 12:11

mit einer ABE brauchst du nicht zum tüv eintragen lassen jedoch beim "teilegutachten" muss zum tüv

mfg

Zitat:

Original geschrieben von pfiffix

Da bei mir im Fahrzeugschein als Reifengröße jeweils nur 225/55R16 stehen aber in der ABE zu den Felgen auch die 235er, muss ich damit dann noch zum TÜV oder kann ich die draufschrauben und glücklich sein?

Einfach montieren und ohne TÜV glücklich sein, dank ABE und Gutachten für die BR211. :D

RIAL COMO 7,5J x 17 ET35 mit 245/45 R17 95W/Y

cu termi0815

Aber nicht vergessen ( sonst kostet es bei einer Kontrolle 30,- € ), ABE ist immer mitzuführen !!!!!

Level

Themenstarteram 18. Januar 2011 um 13:23

Danke euch, damit bin ich erstmal ein ganzes Stück schlauer.

 

Wenn ich die Antworten also richtig deute heißt das, wenn in der ABE der W211 incl. der gewünschten Reifendimensionen ohne die Auflage A01 steht, dann ist kein TÜV-Besuch nötig? (nur für den Fall dass ich mir doch noch andere Felgen raussuche).

 

Und noch `ne Frage:

 

Dass die RIAL ganz ordentliche Felgen sind kann man ja schnell hier im Forum rauslesen, aber wie sieht`s mit den Proline aus, sind ja vom Design her den Como ziemlich ähnlich, gibts da Erfahrungen mit dem Hersteller(Qualität, Rundlauf etc.)?

 

Und was mich noch interessieren würde, wie kann ich erkennen ob die Felgen einen Zentrierring brauchen oder nicht, aus den Maßen werde ich da nicht wirklich schlau?

Bei der Como steht da z.B. unter "Kennzeichnung Rad/ Zentrierring" - CO 757 B7/Z15 Ø70-66,6 -, bei der Proline steht da -B700.7517 W3/74,1x66,6-, was sagt mir diese Kombination?

 

Gruß

Pfiffix

Zitat:

Original geschrieben von pfiffix

Und was mich noch interessieren würde, wie kann ich erkennen ob die Felgen einen Zentrierring brauchen oder nicht, aus den Maßen werde ich da nicht wirklich schlau?

Bei der Como steht da z.B. unter "Kennzeichnung Rad/ Zentrierring" - CO 757 B7/Z15 Ø70-66,6 -, bei der Proline steht da -B700.7517 W3/74,1x66,6-, was sagt mir diese Kombination?

Ob die Alufelgen einen Zentriering brauchen oder nicht sagt dir immer das Gutachten zur ABE. Bei diesen beiden Alufelgen sind Zentrieringe erforderlich. Aber darüber musst du dir keine Gedanken machen. Bei der Bestellung muss zwingend der Fahrzeugtyp angegeben werden, denn dann...

Zitat:

Aus einem Online-Shop

Die Lieferung Ihrer Online bestellten Alufelgen, Stahlfelgen und Reifen erfolgt ab 4 Stck./ einem Satz Versand frei (DE Festland) incl. erforderl. Anbaumaterial (Rad Schrauben,Radmuttern,Zentrierringe,Gutachten und ABE).

:D

Im Anhang noch mal zusätzlich die eigentliche ABE der Rial Como Alufelge, aus der hervorgeht, dass eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere nicht notwendig ist.

cu termi0815

am 18. Januar 2011 um 14:35

Guck doch mal in Dein COC-Papier ( das in dem Gelben Pappumschlag ) die EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Da findest Du unter Ziffer 50 Bemerkungen, die für Deinen Autotyp zugelassenen Reifen- und Felgengrößen.

am 18. Januar 2011 um 14:48

Hi,

unter Auflage A02 steht geschrieben, dass Du die Rad-Reifen Kombination abnehmen lassen musst, wenn die Reifengröße nicht schon in der Grund EG-Betriebserlaubnis enthalten (in die Fz.Papiere eingetragen) ist.

Wenn Du mir die Schlüsselnummern zu 2 (2.1) und 3 (2.2) nennst, kann ich Dir das eben raussuchen.

 

MFG, Gertenede

Themenstarteram 18. Januar 2011 um 14:52

Zitat:

Original geschrieben von achtklässler

Guck doch mal in Dein COC-Papier ( das in dem Gelben Pappumschlag ) die EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Da findest Du unter Ziffer 50 Bemerkungen, die für Deinen Autotyp zugelassenen Reifen- und Felgengrößen.

Muss ich heute abend wenn ich zu Hause bin mal raussuchen, aber ich glaube da stehen nur die Kombinationen mit Originalfelgen drin.

 

Um nochmal auf die Zentrierringe zurück zu kommen; ich bin da immer etwas skeptisch wenn die Räder bei einem 1,7t Auto nur von so dünnen Plastik-Ringen justiert oder zentriert werden sollen.

OK den eigentlichen Halt geben zwar die Kegelschrauben, aber trotzdem kann ich mir gut vorstellen dass sich diese Ringe mit der Zeit verformen oder gar zerbröseln und dann das ganze Auto vibriert und rumwackelt...

 

Eigentlich wollte ich zuerst ja die RIAL DH, die passt ohne Ringe, aber die ist ja dummerweise für den w211 in der Größe nicht zugelassen, warum auch immer.

 

Gruss

Pfiffix

Themenstarteram 18. Januar 2011 um 14:54

Zitat:

Original geschrieben von gartenede

Hi,

 

unter Auflage A02 steht geschrieben, dass Du die Rad-Reifen Kombination abnehmen lassen musst, wenn die Reifengröße nicht schon in der Grund EG-Betriebserlaubnis enthalten (in die Fz.Papiere eingetragen) ist.

Wenn Du mir die Schlüsselnummern zu 2 (2.1) und 3 (2.2) nennst, kann ich Dir das eben raussuchen.

 

 

MFG, Gertenede

zu 2.1 0710

zu 2.2 540 0153

 

Danke

Zitat:

Original geschrieben von gartenede

unter Auflage A02 steht geschrieben, dass Du die Rad-Reifen Kombination abnehmen lassen musst, wenn die Reifengröße nicht schon in der Grund EG-Betriebserlaubnis enthalten (in die Fz.Papiere eingetragen) ist.

Du musst nicht die Hälfte der A02 Auflage weglassen! :(

Zitat:

Gutachten zur ABE

A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den

Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,

so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,

Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Und hier der Auszug aus der ABE.

Zitat:

ABE

Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde

zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder

Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.

Also, kein TÜV, keine Zulassungsstelle, sondern einfach anstecken und fertig.

cu termi0815

 

 

am 18. Januar 2011 um 15:15

Zitat:

Original geschrieben von termi0815

Zitat:

Original geschrieben von gartenede

unter Auflage A02 steht geschrieben, dass Du die Rad-Reifen Kombination abnehmen lassen musst, wenn die Reifengröße nicht schon in der Grund EG-Betriebserlaubnis enthalten (in die Fz.Papiere eingetragen) ist.

Du musst nicht die Hälfte der A02 Auflage weglassen! :(

Zitat:

Original geschrieben von termi0815

Zitat:

Gutachten zur ABE

A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den

Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,

so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,

Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Und hier der Auszug aus der ABE.

Zitat:

Original geschrieben von termi0815

Zitat:

ABE

Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde

zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder

Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.

Also, kein TÜV, keine Zulassungsstelle, sondern einfach anstecken und fertig.

cu termi0815

 

 

Hast Recht, ich hatte nur die Anlage 11 runtergeladen und da stehts nat. nicht drin. Soooory

am 18. Januar 2011 um 15:17

Hallo Termi,

Muß nur schnell noch etwas Senf dazugeben:)

Du machst da einen kleinen Fehler, der leider allzu oft gemacht wird:

Nicht die Berichtigung der Fahrzeugpaiere (nach §13 FZV) verwechseln mit der Anbauabnahme nach §19(3) StVZO (durch TÜV o.ä.)!!

Zu Deinem Textauszug:

Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich bedeutet: Der Gang zur Zulassungsstelle und Änderungen eintragen lassen in die Papiere entfällt.

Nicht aber: Die Änderungen (Räder oder was auch immer) müssen nicht durch den TÜV abgenommen werden!! Das kann ebenfalls nicht notwendig sein, es kann aber auch vorgeschrieben sein - eben auf die Bemerkung A01 oder A02 im Gutachten achten.

Das Mißverständnis kommt davon, daß im Volksmund oft davon geredet wird man geht zum TÜV, um etwas "eintragen zu lassen". Das Eintragen darf aber nur noch die Zulassungsstelle. Der TÜV begutachtet nur den Anbau. Man erhält nur einen Ausdruck über die Änderungsabnahme (nach §19(2) oder §19(3) StVZO). Und die Zulassungsstelle trägt eben ein. So ist das eben im genauen Deutschland :):rolleyes:

Im Detail weiß das eh selten ein Polizeibeamter, aber korrekt ist es eben so wie oben geschrieben.

Sorry für das Dahergerede von mir. Ist mein täglich Brot - bin TÜVler ;)

Schönen Gruß!

 

Roman

am 18. Januar 2011 um 15:28

Zitat:

Original geschrieben von pfiffix

Zitat:

Original geschrieben von achtklässler

Guck doch mal in Dein COC-Papier ( das in dem Gelben Pappumschlag ) die EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Da findest Du unter Ziffer 50 Bemerkungen, die für Deinen Autotyp zugelassenen Reifen- und Felgengrößen.

Muss ich heute abend wenn ich zu Hause bin mal raussuchen, aber ich glaube da stehen nur die Kombinationen mit Originalfelgen drin.

 

Gruss

Pfiffix

Falsch, da stehen gar keine Felgenmarken drin, sondern nur die Abmessungen. Wenn Du ein Festigkeitsgutachten des Felgenherstellers hast, und eine Freigabe der Dimension Felge / Reifen durch den Fahrzeughersteller, kann Dir bei einer Verkehrskontrolle nichts passieren.

Guck in das COC-Papier und gut ist´s. Oder auch nicht, denn wenn Deine Felgendimension nicht darin enthalten ist, droht Einzelabnahme.

Zitat:

Original geschrieben von Roman173

Du machst da einen kleinen Fehler, der leider allzu oft gemacht wird

Nein, den mache ich nicht! :mad:

Muss ich denn wirklich jeden Punkt der ABE zitieren?!?!:confused:

Zitat:

Auszug Gutachten zur ABE

A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten

Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen

oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis

entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

Da die Alufelge neben ein paar anderen nur die Auflage A02, aber NICHT die Auflage A01 hat, ist eben KEIN TÜV und KEINE Zulassungsstelle erforderlich.

cu termi0815

 

 

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