Neue Blinker, standlichtfrage;)
Neue Blinker, standlichtfrage😉 !!!
Also hab mir neue Chromblnker mit Standplichtfunktion gekauft. wen ich die jetz einfach so einbaue habe ich ja theoretisch und praktisch 4* Standlicht😉 muss ich die standartbirnen innen hauptscheinwerfern jetz abklemmen oder können die zusätzlich zu den neuen auch an sein?
42 Antworten
@querys: Da warst du mit dem Zitieren diesmal schneller 😉
@Reality: Sehe ich entgegen der StVO auch so wie du: lieber Begrenzungsleuchten, als gar kein Licht. Zumal, wenn man so schöne Seitenmarkierungsleuchten hat 😉
Soviel ich weiß ist das auch in vielen skandinavischen Ländern Pflicht.
Ich hab dunkel was in Erinnerung, dass Motorradfahrer auch tagsüber mit Abblendlicht fahren müssen. War das Deutschland oder verwechsel ich da was?
Zitat:
Original geschrieben von EvilJogga
Soviel ich weiß ist das auch in vielen skandinavischen Ländern Pflicht.
Ich hab dunkel was in Erinnerung, dass Motorradfahrer auch tagsüber mit Abblendlicht fahren müssen. War das Deutschland oder verwechsel ich da was?
Ja, in einigen Ländern ist tagsüber Abblendlicht-Pflicht. Die haben sogar im Zweier andere Lichtschalter drin 🙂
Motorisierte Zweiräder müssen bei Tag mit Abblendlicht fahren - auch das ist richtig.
Zitat:
Original geschrieben von LUPF
Motorisierte Zweiräder müssen bei Tag mit Standlicht fahren - auch das ist richtig.
Ich unterstelle dir einfach mal,das du Abblendlicht meintest.......Damit müssen Motorradfahrer nämlich auch tagsüber fahren......
Verwirr du als Moderator bitte nich alle Leute! 😁
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Zitat:
Original geschrieben von Jettadeluxe
Ich unterstelle dir einfach mal,das du Abblendlicht meintest.......Damit müssen Motorradfahrer nämlich auch tagsüber fahren......
Verwirr du als Moderator bitte nich alle Leute! 😁
Ja, meinte ich. Hatte es grad geändert 😁 Sorry! 😉
Zitat:
Original geschrieben von Jettadeluxe
Ich unterstelle dir einfach mal,das du Abblendlicht meintest.......Damit müssen Motorradfahrer nämlich auch tagsüber fahren......
Verwirr du als Moderator bitte nich alle Leute! 😁
Hab vergessen zu schreiben,dass ich mich auf Deutschland beziehe......In anderen Ländern,zumindest in der EU wird es aber genauso sein.
...
hab auch blinker mit standl. funktion, sind genauso angeschlossen wie die in den scheinwerfern
die dekra hat's nicht gestört und die grünen haben's entweder nicht bemerkt oder legen keinen wert drauf 🙂
Re: ...
Zitat:
Original geschrieben von TakenT
hab auch blinker mit standl. funktion, sind genauso angeschlossen wie die in den scheinwerfern
die dekra hat's nicht gestört und die grünen haben's entweder nicht bemerkt oder legen keinen wert drauf 🙂
Und dir ist auch völlig egal, ob dadurch streng genommen weiter rechtliche Probleme entstehen können, oder?
Ich finde es auch schwachsinnig, dass speziell diese Schaltung verboten ist. Aber manchmal muss man sich einfach fügen...
Re: Re: ...
Zitat:
Original geschrieben von LUPF
Und dir ist auch völlig egal, ob dadurch streng genommen weiter rechtliche Probleme entstehen können, oder?
Ich finde es auch schwachsinnig, dass speziell diese Schaltung verboten ist. Aber manchmal muss man sich einfach fügen...
ohne Opfer auch kein Täter, solang sich keiner daran stört 😉 wenns probleme gibt ist das kabel schnell abgeklemmt.
bei meinem alten golf hat die dekra z.B. auch nicht die beleuchteten Spritzdüsen beachtet welche genauso unzulässig waren nur die normalen Lüsterklemmen waren nicht zulässig die musste ich ersetzen durch besser isolierte. schon komisch was die herren manchmal beanstanden und was nicht ? 😁
Re: Neue Blinker, standlichtfrage😉 !!!
Zitat:
Original geschrieben von nauti
Also hab mir neue Chromblnker mit Standplichtfunktion gekauft. wen ich die jetz einfach so einbaue habe ich ja theoretisch und praktisch 4* Standlicht😉 muss ich die standartbirnen innen hauptscheinwerfern jetz abklemmen oder können die zusätzlich zu den neuen auch an sein?
Zu den Blinkern mit Standlicht gehört ein Gutachten/ABE. Da steht es drin ob die oben bleiben dürfen oder nicht. Denke aber eher nicht. Ohne Gutachten/ABE darfst Du das Standlicht in den Blinkern gar nicht anschließen.
Re: Re: Neue Blinker, standlichtfrage😉 !!!
Zitat:
Original geschrieben von 155/253
Zu den Blinkern mit Standlicht gehört ein Gutachten/ABE. Da steht es drin ob die oben bleiben dürfen oder nicht. Denke aber eher nicht. Ohne Gutachten/ABE darfst Du das Standlicht in den Blinkern gar nicht anschließen.
Das stimmt so nicht! Denn in der StVZO steht schon drin, dass es unzulässig ist. Sollte also in einer ABE was anderes drin stehen, wäre es ungültig. Bei meinen in.pro-Blinkern steht es aber StVZO-Konform drin, dass die originalen Standleuchten außer Betrieb gesetzt werden müssen.
Re: Re: Re: Neue Blinker, standlichtfrage😉 !!!
Zitat:
Original geschrieben von LUPF
Das stimmt so nicht! Denn in der StVZO steht schon drin, dass es unzulässig ist. Sollte also in einer ABE was anderes drin stehen, wäre es ungültig. Bei meinen in.pro-Blinkern steht es aber StVZO-Konform drin, dass die originalen Standleuchten außer Betrieb gesetzt werden müssen.
😁 hab ich mir gedacht, hatte nur die StVZO nicht zur Hand 😁
Re: Re: Re: Re: Neue Blinker, standlichtfrage😉 !!!
Zitat:
Original geschrieben von 155/253
😁 hab ich mir gedacht, hatte nur die StVZO nicht zur Hand 😁
So was hat man im Kopf 😛 😁 😉
Re: Re: Re: Re: Re: Neue Blinker, standlichtfrage😉 !!!
Zitat:
Original geschrieben von LUPF
So was hat man im Kopf 😛 😁 😉
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo es steht
prima.
wer besorgt mir jetzt ne ABE für meine standlichtblinker? hab das selbstgebastelt, weils die nur für die GL-stoßstagen giebt....
und ich dachte ich sei endlich mal legal unterwegs :-(