Neue 18-Zoll-Felgen für meinen A6 - Muss ich diese eintragen lassen?

Audi A6 C6/4F

Habe ein Angebot für folgende originale Audi-Leichtmetallräder + Reigen bekommen:

Teilenummer: 4F0 601 025 AD
7,5J x 18
Einpresstiefe 36

Reifen:

4 x Pirelli Pzero Rosso
245/40 ZR 18
Tragfähigkeit 97
Geschwindigkeitsindex: Y (bis 300)
Reifen DOT (Herstellungsdatum) ist 15 KW 2008

Der Wagen:

Audi A6 4F 2.0 (Facelift) Avant

Mein Händler sagte mir jetzt, dass die Felgen / Reifen auf meinem Wagen zugelassen wären. Er konnte mir aber nicht sagen ob die Reifen eingetragen werden müssten.

Deshalb meine Fragen:

- Muss ich die Felgen / Reifen tatsächlich eintragen lassen?
- Falls ja, was für einen Aufwand / Kosten bedeutet das eintragen? 

18 Antworten

Hallo Leute, wollte für meine Frage nicht extra einen neuen Thread öffnen.

Habe bei Ebay einen Radsatz (4 Reifen) Conti SportContact 3 in 245/40/18 Y97 für schlappe 319€ ersteigert.
In der Beschreibung stand drin 4x Conti........
Nun habe ich angerufen wegen, das ich gerne die Reifen geliefert haben möchte und nicht abholen möchte und da meinter er am Telefon, dass es nur 2 Reifen wären.
In der Ebay Auktion stand aber 4 Reifen. Das ist doch sein Fehler und er muss mir schon die 4 Reifen zu diesem Preis liefern, oder?!
Soweit ich weiss wurde ja ein verbindlicher Kaufvertrag abgeschlossen...
Ist ja eigentlich ein echtes Schnäppchen, wenn ich die Reifen auch bekomme.🙄

Hat einer von euch vielleicht auch schon ein ähnliche Erfahrungen gemacht?!

Hier der Link...
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

Link

Gruß
Enrico

Hallo enrico,

...ich fürchte,muss er nicht,da ein Händler die Ware nicht unter seinem Selbstkostenpreis hergeben muss...also verkauft er dir entweder 2 Reifen um auf,,seinen Preis" zu kommen,oder er spekuliert darauf,daß du vom Kauf zurücktrittst,was du in diesem Fall jederzeit kannst und wohl auch das vernünftigste wäre...🙁

Zitat:

Original geschrieben von Airway


Hallo enrico,

...ich fürchte,muss er nicht,da ein Händler die Ware nicht unter seinem Selbstkostenpreis hergeben muss...also verkauft er dir entweder 2 Reifen um auf,,seinen Preis" zu kommen,oder er spekuliert darauf,daß du vom Kauf zurücktrittst,was du in diesem Fall jederzeit kannst und wohl auch das vernünftigste wäre...🙁

Ja ist dem so?!

Schade, denn das wäre mal echt ein Schnäppchen gewesen.

Dachte es ist verbindlich, selbst wenn er sie ausversehen für 1 Euro versteigert hätte.

Zitat:

Original geschrieben von Enrico2301



Zitat:

Original geschrieben von Airway


Hallo enrico,

...ich fürchte,muss er nicht,da ein Händler die Ware nicht unter seinem Selbstkostenpreis hergeben muss...also verkauft er dir entweder 2 Reifen um auf,,seinen Preis" zu kommen,oder er spekuliert darauf,daß du vom Kauf zurücktrittst,was du in diesem Fall jederzeit kannst und wohl auch das vernünftigste wäre...🙁

Ja ist dem so?!
Schade, denn das wäre mal echt ein Schnäppchen gewesen.
Dachte es ist verbindlich, selbst wenn er sie ausversehen für 1 Euro versteigert hätte.

...ja,ein Privatmann hätte sie dir für 1 Euro geben müssen...theoretisch(in der ebay Wirklichkeit sieht das leider öfters anders aus)....ein Händler,der ja die Sachen auch erst kaufen muss,um sie weiterverkaufen zu können muss das nicht.....

Ähnliche Themen
Deine Antwort
Ähnliche Themen