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Nebler auf TFL runterdimmen?
Moin.
Hab Nebler drin, auf die ich nicht verzichten will. Nun könnte ich die ja per Spannungsteiler oder Spannungsregler auf TFL-Niveau runterdimmen.
Weiß nich wieviel W Nebler haben. TFL hat glaub ich 21W.
Nur wie sieht das zulassungstechnisch aus? Darf ich es? Oder nich?
Beste Antwort im Thema
Nicht erlaubt!
Auch Nebler sind bauartgeprüft, aber halt nicht als Tagfahrleuchten.
Führt zum Erlöschen der BE.
der Habicht
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37 Antworten
endlich mal en neues, interessantes thema :)
wills auch wissen...
eigentlich dürfte es ja nicht verboten sein, weil die nebelscheinwerfer ja nur zubehörmaterial sind...
aber auf der anderen seite :rolleyes:
wir sind in deutschland
hm, gabs da nicht mal eine auflage nach der z.b. nebler nicht ohne abblendlicht laufen dürfen?
z.b. sind meiner meinung nach nebelschalter die standluchter + nebler zulassen nicht zulässig, auch wenn meiner das jetzt endlich wieder kann *gg*.
Nicht erlaubt!
Auch Nebler sind bauartgeprüft, aber halt nicht als Tagfahrleuchten.
Führt zum Erlöschen der BE.
der Habicht
An den Neblern selber verändere ich ja nix!
Und ab wann is ein Nebler ein Nebler? Wenn der Nebler auf 21W runtergedimmt is, isses ja kein Nebler mehr!
Man bräuchte quasi nur Widerstände oder Spannungsregler mit E-Prüfzeichen :D oder man darf sie nicht fest verbauen ;)
Auf jedenfall müsste das ganze dann so geschaltet werden das es mit Zündung angeht und aus geht sobald das Standlicht zugeschaltet wird ---> TFL-Prinzip
Aber da das ganze eine Eigenkonstruktion ist und keine ABE oder Teilegutachten hat für den verwendeten Zweck dürfte das sehr schwer werden das der Rennleitung oder dem Tüv zu erklären.
Mein Fazit: Möglich ja, aber nicht zulässig.
Zitat:
Original geschrieben von Golfanatiker
Auf jedenfall müsste das ganze dann so geschaltet werden das es mit Zündung angeht und aus geht sobald das Standlicht zugeschaltet wird ---> TFL-Prinzip
Aber da das ganze eine Eigenkonstruktion ist und keine ABE oder Teilegutachten hat für den verwendeten Zweck dürfte das sehr schwer werden das der Rennleitung oder dem Tüv zu erklären.
Mein Fazit: Möglich ja, aber nicht zulässig.
Na der Lichtschalter des G3 hat ja ein TFL-Pin.
Von dem würd ich einfach weggehen > Sicherung (genau angepasst, dass sie spätestens beim überschreiten von 21W bei 14,4V auslöst) > Spannungsregler > Diode > Nebler.
Fertig.
ihr kommt immer auf ideen - aber letzendlich lassen sich all diese fragen mit der standardantwort beantworten.
du benutzt die "lichttechnische einrichtung" außerhalb des zur erteilung der prüfbescheinigung (e-zeichen) zu grunde gelegten zwecks -> die zulassung erlischt und deine nebler werden in diesem "modus" illegal betrieben. egal obs nun ein originalteil ist oder nicht. du kannst ja auch nicht einfach eine hauptscheinwerfer als blinker umbauen, nur weil du die spannung und damit die helligkeit etwas senkst.
TFL haben übrigens andere auflagen als NSW (zb. gefälle des lichtkegels, auffächerung, streuung, lichtintensität in entfernung x usw) - als vergiss es ;)
die leistung der leuchtmittel ist übrigens von keinem einzigen licht an deinem fahrzeug in irgend einer weise vorgeschrieben (von wegen "TFL haben 21W")
Und wie sieht das Ganze mit den Abblendlichtern aus???
In UK gibt's ja schon länger TFL. Dort wird einfach der Strom für die Abblendlichter/leuchten reduziert. Sind das dann auch Scheinwerfer in anderer Ausführung (mal abgesehen von der Linksverkehr-Geschichte)???
Die ECE Nr.87 schreibt ja vor in welcher Einbaulage sich die TFL befinden müssen, welche Helligkeit sie haben müssen, die Blend-Sache, die Größe usw. Das alles lässt sich auf die Abblendlichter übertragen. Außer die Hellogkeitswerte.
Zitat:
Original geschrieben von Huri-Kane
die leistung der leuchtmittel ist übrigens von keinem einzigen licht an deinem fahrzeug in irgend einer weise vorgeschrieben (von wegen "TFL haben 21W")
Warum darf mein Abblendlicht dann nur 55/60W haben? Warum sind die 80/100W-Birnen nicht erlaubt?
Ich hab mir das auch schon überlegt. Mittels Spannungsregler die Spannung zu drosseln geht nicht so einfach, da dieser ja pro NS ca. 25W verbraten muss.
Ich wollte es mittels einer Schaltung realisieren die im normalen Betrieb die Nebler parallel ansteuert und bei der TFL Funktion diese in Reihe schaltet. Wäre ziemlich einfach mit 2 Relais machbar, weiß aber net wie hell die NS dann noch Leuchten.
Erlaubt ist es bei uns in D bestimmt nicht, da wie gesagt die NS Bauartgeprüft sind und nur als NS betreiben werden dürfen.
Mfg
Zitat:
Original geschrieben von Qnkel
Warum darf mein Abblendlicht dann nur 55/60W haben? Warum sind die 80/100W-Birnen nicht erlaubt?
Weil's ne Vorgabe zur ninimalen und maximalen Lichtstärke (gemessen in Candela) und den Blendeffekten gibt.
@tobiaz
Du willst also den Strom für die Nebels annähernd halbieren? Glaub nicht, dass die Birne da überhaupt noch "glimmt". :-) Außerdem gibt's auch sowas wie PWM. Mit einem High-Side-Switch auf FET Basis verbrätst da nur ein paar Watt!
Ohne alles groß zu lesen....
Nicht erlaubt!
Warum? .....Suche mal bemühen ;) :D
Für alle die wieder mal zu faul sind :D
Zitat:
GGemäß § 19 (1) StVZO folgt der Anbau von Beleuchtungs- und
Signaleinrichtungen bei Kraftfahrzeugen den jeweils gültigen europäischen
ECE-Regelungen. Für Tagfahrleuchten gilt hier die ECE-Regelung R48 in der
seit 1995 gültigen Fassung. Sie erlaubt zwei Leuchten an Kraftfahrzeugen
und legt unter Punkt 6.19.4 die Anordnung an der Fahrzeugfront fest (in
Breite, Höhe, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und
elektrischer Schaltung). Diese Regelung gilt in allen europäischen Ländern,
welche die ECE-Regelungen anerkennen. Deutschland gehört dazu. Darüber
hinaus ist die Änderung des § 49a StVZO (PDF, 62 kB) zum 31. Oktober
2003 wirksam geworden (Bundesgesetzblatt Teil 1, unter G 5702, Nr. 52,
Seite 2085). Unter dem neu hinzugefügten Punkt 5 sind jetzt allein
betriebene Tagfahrleuchten (ohne gleichzeitig eingeschaltetes Rücklicht)
zusätzlich auch auf Basis des nationalen Rechts zulässig.
Spezielle Tagfahrleuchten müssen gemäß der technischen Vorschrift ECER87
genehmigt sein und tragen die Buchstabenkombination “RL” im
Genehmigungszeichen auf der Abschlussscheibe.
@BerlinGolfGT
Da steht aber immer noch nichts drüber drin, dass man die Abbelndlichter dazu nicht nutzen darf!!!!
Zitat:
Original geschrieben von Dustmaster80
Da steht aber immer noch nichts drüber drin, dass man die Abbelndlichter dazu nicht nutzen darf!!!!
sowie die nsw NUR ne zulassung als nsw haben, haben abllendlichter auch NUR ne zulassung als abblendlicht..
ist das den wirklich so schwer zu verstehen?