Nebelscheinwerfer - Umbau auf Tagfahrlicht
Hallo liebe Mondeokollegen,
da ich auf das Thema Tag- Fahr- Licht angesprochen wurde, schreibe ich mal kurz meine Erfahrungen nieder:
Ich habe diesen Umbau (siehe Bild) in Österreich bei ATU machen lassen. Ich hatte noch Glück und habe nur 78 Euro dafür bezahlt (Umbau + Original Schaltrelai von Ford). Mittlerweile kostet der Umbau so um die 125 Euro.
Das Tag-Fahr-Licht schaltet sich circa 3 Sekunden nach dem Motorstart an und bleibt auch an. Sobald man das Standlicht, Parklicht oder Abblendlicht einschaltet, geht das Tag- Fahr- Licht aus.
Jetzt werden einige Sagen " Das ist ja verboten mit Nebelscheinwerfer rum zu fahren" FALSCH!!!!
.....wenn eine technische Einrichtung in einem EU Staat zugelassen ist, dann müssen die anderen EU Staaten diese technische Einrichtung akzeptieren....
Mein TÜV wollte von dem Umbau sogar auf Nachfrage nichts wissen.
Die Polizei hat mich schon einmal angehalten und mich auf die Nebelscheinwerfer angesprochen - Nachdem ich Ihnen den Gesetzesauszug vorgetragen habe, konnte ich bedenkenlos weiterfahren.
Sollte jemand noch eine Frage haben - immer her damit :-D
LG BjayX
Beste Antwort im Thema
Hallo Ihr!
Also ich lasse mich immer gerne eines Besseren belehren (Danke an Rob_Mae).
Die Polizei (zumindest in NRW) kümmert das wirklich einen Sch... und deshalb meine Antwort an RennHolger:
Da ich mit diesem Umbau niemanden blende (getestet) und nicht nur, dass es geil aussieht,
ich fahre auch noch sicherer.
Was will ich bitte mehr? Ich werde diesen Umbau, solange ich diesen Wagen fahre nicht entfernen.
Bei Regen oder Graupel oder einfach nur miesem Wetter mache ich natürlich IMMER Abblendlicht an (Tagfahrlich/NS schalten dann ab).
Ich wollte auch ehrlich gesagt keine schlafenden Hunde wecken und Unruhe stiften, schließlich steht es jedem frei was er an seinem Auto verbaut (Neonleuchten und Unterbodenfunzeln finde ich da schlimmer).
Ich sehe das Ganze als kleines Sicherheitsupdate mit einem positiven optischen Effekt.
Lieben Gruß
BjayX
38 Antworten
so bitteschön
http://www.autobild.de/mmg/mm_bildergalerie_521834.html?...
fahr auch nen mondeo
So da sich hier ja viele darüber streiten wie warum und wo hab ich jetzt mal ein bild von meiner Version des Tagfahrlichts gemacht.
Ich habe mir diese Tagfahrleuchten LED in der bucht gekauft.
Nach langer überlegung habe ich (zumindest meiner meinung nach) einen guten platz dafür gefunden.
Ich habe sie an die Remote leitung vom Radio angeschlossen somit gehen sie automatisch an sowie das radio an ist (und wer fährt schon ohne Musik) zum abschalten bei Dunkelheit habe ich einen schalter in die blende neben der Heckklappenöffnung verbaut.
Hier die Bilder
und hier nochmal der Schalter
Zitat:
Original geschrieben von maxdaywalker
so bitteschön
http://www.autobild.de/mmg/mm_bildergalerie_521834.html?...
fahr auch nen mondeo
mag ja sein das die nebler nicht so das optimum sind, es geht aber hier um TAGfahrlicht, das hat nix mit blenden bei nacht zu tun! desweiteren, welches model wurde da getestet?! das erste mit den alten runden neblern, das facelift mit den großen "trapez" förmigen, nen st mit den runden, oder einer mit styling stoßstange welche wieder anders sind?!
man sollte auch daraum achten wer testet, denke auto-BILD ist da nicht das non plus ultra der automagazine!
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Hallo.
[(^^von wegen lol! Die Dinger heißen nicht umsonst Nebelscheinwerfer. Die dürfen in D nur bei Nebel mit Sichtweiten unter 50 m eingeschaltet werden.
Zumindest habe ich das in der Fahrschule so gelernt...(zugegeben, das ist schon 25 Jahre her, aber meines Wissens hat sich daran nichts geändert.)^^)]
Komische Fahrschule, glaub ich mal. Ich hab meinen Lappen auch schon 24 Jahre und habe gelernt das man die Nebelscheinwerfer bei Nebel, Regen, Schneefall oder schlechter Sicht in Betrieb nehmen darf. Die Aussage mit den 50m bezieht sich auf die Nebelschlußleuchte, und die ist meines Wissens nach hinten am Fahrzeug.
Ich finde das ne tolle Sache mit dem Tagfahrlicht. In einigen Ländern kostet es ja richtig Geld wenn mans mal vergißt.
Hallo zusammen,
jo das sehe ich auch so, deshalb kann man die nebler vorne ja auch alleine schalten und dann erst hinten dazuschalten und dann auch nur 50 kmh.
außerdem wenn benz schon um die kurve rum immer einen nebler strafffrei einschalten darf darf ford beim geradeausfahren auch 2 nebler einschalten. lol
(mann wat en deutsch, darf dat dat, ja dat darf dat, dat dat dat da darf)
@mercury
ich finde das sieht auch gut aus
mfg fiddi
Zitat:
Original geschrieben von fiddi
(mann wat en deutsch, darf dat dat, ja dat darf dat, dat dat dat da darf)@mercury
ich finde das sieht auch gut aus
mfg fiddi
Danke, dachte mir an der stelle sehen sie am besten aus und sie sin laut STVZO zugelassen und um es in deiner sprache zu sagen.
Derf des des,jo des derf des,da bin ich mir aber net sischer ob des des derf ,doch doch des derf des hat ja e E Prüfzeische,gelle. grins
naja ich muss ehrlich gestehen, dass ich tagsüber auch mit standlicht & nebelscheinwerfern rumfahre. ganz einfach um die xenons zu schonen 😁
ich finde das besser als garkein licht anzuhaben (so wie manch andere) wo man in waldgegenden erstmal raten muss ob da ein auto ist oder nicht beim überholen. (ich überhole gerne hehe)
ich weiß zwar dass das nicht erlaubt wird, wurde aber noch nie von der polizeit angehalten. bin auch schon öfters mit der beleuchtung an polizisten vorbeigefahren.
einmal stand ein polizeiauto an erster stelle im kreisverkehr als ich vorbeifuhr mit 2 leuten drin. er ist mir direkt hinterhergefahren und ich dachte erst "scheisse jetzt hat er mich" aber dann sind die einfach abgebogen.
naja wenns mich dann irgendwann mal erwischt dann werde ich es sein lassen, aber ich überlege mir sowieso LED Tagfahrleuchten dranzubasteln wie mercury nur ein bisschen größer (so wie beim S6)
Also das geilste TFL das ich kenne ist das vom Audi S6 aber ich weiss nicht ob man das auch am Mondeo montieren kann? 🙂
Zitat:
Original geschrieben von darkomd
Also das geilste TFL das ich kenne ist das vom Audi S6 aber ich weiss nicht ob man das auch am Mondeo montieren kann? 🙂
gibt bereits haufen von alternativen🙂
Zitat:
Original geschrieben von Delle41
Komische Fahrschule, glaub ich mal. Ich hab meinen Lappen auch schon 24 Jahre und habe gelernt das man die Nebelscheinwerfer bei Nebel, Regen, Schneefall oder schlechter Sicht in Betrieb nehmen darf. Die Aussage mit den 50m bezieht sich auf die Nebelschlußleuchte, und die ist meines Wissens nach hinten am Fahrzeug.
StVO §17.3:
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. ... Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
"erheblich" bedeutet: Sicht unter 50-80m! Dabei darf man auch nicht schneller als 50km/h fahren!
Wer mit mehr als 50 km/h und eingeschalteter Nebelbeleuchtung fährt, kann Punkte bekommen.
MfG
Zitat:
"erheblich" bedeutet: Sicht unter 50-80m! Dabei darf man auch nicht schneller als 50km/h fahren!
Wer mit mehr als 50 km/h und eingeschalteter Nebelbeleuchtung fährt, kann Punkte bekommen.
Ich hätte gern mal gewusst wo das steht. Vor allem wo in der StVo "erheblich" definiert wird
HierZitat:
Original geschrieben von Rapidmovement
Ich hätte gern mal gewusst wo das steht.
,
Hier,
Hier,
Hier,
Hier! (Die Liste ist unendlich verlängerbar!)
oder einfach Google!
Zitat:
Original geschrieben von Rapidmovement
Vor allem wo in der StVo "erheblich" definiert wird
Der Begriff wird von dem für dich dann zuständigen Richter erörtert! Meist wird er mit dem Einschaltpunkt für die Schlussleuchte definiert. Dieser liegt bei 50m und dabei ist eine Höchstgeschwindigkeit von 50km/h vorgeschrieben! (Sichtgrenze=max. Geschwindigkeit!) Bei Tempo 100 auf der BAB (mit Sichteinschränkung für die Schlussleuchte!) und eingeschalteter Nebelbeleuchtung, gibt das Punkte, da die Höchstzulässige Geschwindigkeit überschritten wurde!
Du bist bei "erheblicher" Sichteinschränkung schneller als Zulässig gefahren. Wenn der Richter dir Eins beipulen will, dann legt er das noch als Gefährdung Dritter aus!
Ich hatte dazu im Herbst einen Bericht im TV gesehen, wo ein Mann zu 3P. und einen Monat Führerscheinentzug verdonnert wurde, da er mit 140 km/h und Nebellicht vo/hi gefahren ist!
Über die genaue Definition, werde ich jetzt nicht streiten! Die kannst du dir gerne mal selber austesten! Nebellicht komplett an und ab auf die Piste! Dann die 35€ ablehnen und auf den Termin warten!
Es ist allgemein Bekannt, wann wie wo zu fahren ist! Fährst du mit Nebelscheinwerfern, zahlst du. Ausreden wie: "ist aber Tagfahrlicht", zählen nicht! Nur ggf. aus Unwissenheit der Polizisten. Ein Freifahrtschein ist das nicht!
MfG
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von Rapidmovement
Ich hätte gern mal gewusst wo das steht.
Hier, Hier, Hier, Hier, Hier! (Die Liste ist unendlich verlängerbar!)
oder einfach Google!
Da in dieser unendlich weiterführenden Liste immer das gleiche Gesetz zitiert wird, spare ich mir mal jeden Link durchzulesen. In der StVo wird von dieser 50m Faustformel nur in Verbindung mit der Nebel
schlußleuchtegesprochen. Die Nebelscheinwerfer sind davon nicht tangiert! Ich fahre bei Regen, Nebel und Schneefall grundsätzlich mit Nebelscheinwerfern, egal wie die Sicht ist. Allein die Tatsache das es regnet, bzw. schneit oder nebelt reicht dafür schon.
Ich gebe Dir Brief und Siegel darauf, das ich dafür nicht angehalten werde und mir dies Aufgrund dieser Tatsache auch nicht passieren wird.
Wer mir das Gegenteil beweisen kann, der kann das gerne tun.
Gleichfalls ! Aber in Ö ist das auch etwas anders, wir dürfen außerdem noch auf kurvenreichen Strecken einschalten..... und wo gehts in Ö schon geradeaus 😉