Nebelscheinwerfer noch zeitgemäß?
Moin,
mein letzter Beitrag mit der Frage, ob die Motorbremse noch zeitgemäß ist, brachte unerwartet viele Antworten und spannende Diskussionen.
Daher versuche ich nochmal, an den vorangegangenen Erfolg anzuknüpfen und frage Euch: Sind Nebelscheinwerfer noch zeitgemäß und sinnvoll?
Sie wurden einst erfunden, um bei Nebel, Schneefall und starkem Regen mehr Sicht zu haben. Dazu wurden sie weit unten an der Fahrzeugfront montiert und strahlen eher breit als weit.
So richtig genutzt wurden sie nach meiner Beobachtung nie, bis eine bestimmte Klientel irgendwann auf die Idee kam, dass es wohl cool aussieht, mit Standlicht und NSW rumzufahren, gern auch bei besten Sichtverhältnissen.
Meine ersten Autos hatten dieses damals aufpreispflichtige und eher seltene Extra nicht. Mein letztes und mein aktuelles Auto haben Nebelscheinwerfer. Bei beiden waren sie in der Ausstattung inbegriffen, sonst hätte ich sie nicht gewählt.
Mittlerweile sind sie bei vielen Fahrzeugen Serienausstattung, sofern man nicht das nackte Basismodell wählt.
Trotz der steigenden Zahl der NSW-Besitzer wird dieses Licht eher selten genutzt, so jedenfalls mein Eindruck.
Das mag natürlich auch an immer besser und intelligenter werdenen Lichtsystemen liegen, die sich den jeweiligen Sichtverhältnissen automatisch anpassen.
Bislang hatte ich in den letzten 11 Jahren keine Situation, in der mir die NSW von Vorteil gewesen wären. Einmal fuhr ich im Dunkeln über eine Landstraße nach Haus eund es war wirklich dichter Nebel. Mit eingeschalteten NSW wurde der Bereich vorm Fahrzeug logischerweise besser ausgeleuchtet. Die Eigenblendung durch das Abblendlicht blieb aber bestehen, denn wenn ich es ausgeschaltet hätte, hätte ich im Dunkeln nur mit NSW zu wenig gesehen. Also kein wirklicher Nutzen.
Derzeit schalte ich sie hin und wieder mal ein, wenn ich im Dunkeln auf unbefestigten Wegen unterwegs bin, da sie den Bereich direkt vor dem Fahrzeug logischerweise besser ausleuchten als das Abblendlicht. Ist zwar in der Situation nicht verkehrt, aber ohne würde es auch gehen.
Als ich noch kein TFL hatte, habe ich die NSW manchmal bei Regen außerorts eingeschaltet, aber nur in Verbindung mit dem Standlicht. Der Grund war, dass ich selber kein Licht brauchte, ich es aber bei Regen angenehmer finde, wenn ein Auto mit NSW statt Abblendlicht entgegenkommt. Es blendet einfach weniger.
Wie seht ihr das? Sind die NSW noch sinnvoll? Benötigt ihr sie? Würdet ihr dafür Aufpreis zahlen oder haltet ihr sie aufgrund der häufigen falschen und muissbräuchlichen Benutzung und der besser werdenen Lichtsysteme für ein überflüssiges Designelement der Autobauer?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Rasanty schrieb am 7. Oktober 2020 um 21:43:04 Uhr:
Da würde ich das Abblendlicht prüfen und die Leuchtmittel ersetzen.
Noch nie in dichtem Nebel gefahren.
Anders ist dieser Beitrag nicht zu erklären... sorry.
128 Antworten
Zitat:
@diezge schrieb am 6. Oktober 2020 um 21:41:56 Uhr:
Hallo,
ein Blick in die StVO hilft:§17 StVO - Absatz 1:
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.Zu den vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen gehören Standlicht UND Abblendlicht.
Ergo: Nachts muss Stand- und Abblendlicht immer an sein. Nebelscheinwerfer nur zusätzlich.
Wenn du weiter gelesen hättest, wärst du im Absatz 3 auf jenes gestoßen:
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 6. Oktober 2020 um 21:52:42 Uhr:
Nett zitiert, aber falsch interpretiert.Dämmerung oder Dunkelheit ist klar. "Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen" sind die Beleuchtungseinrichtungen, die am Fahrzeug zwingend vorhanden sein müssen. Also Standlicht, Abblendlicht, usw.
Wenn du mit Standlicht plus NSW fährst, benutzt du das vorgeschriebene Standlicht und dazu die NSW. Es steht nirgends, dass alle vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu verwenden sind. So ist z.B. Fernlich vorgeschrieben, aber man muss es nicht benutzen, man kann auch ohne fahren.
Dann liegen also Fahrschulen und Polizei Deiner Meinung nach alle falsch, oder wie?
Nö, du liegst falsch 😉
Weiß nicht, mit wie vielen Polizisten und Fahrschulen hast du das Thema denn schon besprochen?
Bei Wikipedia (ja, das ist keine hochseriöse Quelle, weiß ich) wird gesagt, dass es bei Nachtfahrten mit starkem Nebel notwendig und sinnvoll sein kann, zwischen Abblendlicht und NSW zu wechseln, je nach Gegebenheit.
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So ist es auch, das Abblendlicht blendet bei sehr starkem Nebel nur, da hilft dann Standlicht + NSW.
Meine Nebler schalten sich automatisch mit aus, wenn man auf Standlicht umschaltet.
Zitat:
@Ascender schrieb am 6. Oktober 2020 um 23:25:20 Uhr:
Meine Nebler schalten sich automatisch mit aus, wenn man auf Standlicht umschaltet.
Damit ist der Sinn der Nebler teilweise konterkariert. Bei meinem jetzigen Fahrzeug brauche ich die Nebler nur bei extremer Sichteinschränkung durch Nebel oder extremen Schneefall und da bringt alles nichts, wenn ich nix sehe, weil das Abblendlicht durch die Nebel- oder Schneewand reflektiert wird. Daher hat der Gesetzgeber auch die Nutzung der Nebelschweinwerfer ohne Abblendlicht vorgesehen. Dämlich dann vom Autohersteller, dass er diese sinnvolle Nutzung schaltungstechnisch unterbindet.
Gruß
Uwe
Alle Argumente sind nun ausgetauscht. Ich denke, es kommt auf den Wohnort des Fahrers an. Ich benöltige keine Nebelscheinwerfer und keine Nebelschlußleuchte.
Nun könnte man mal diskutieren, ob man Verbandskästen, Leuchtweitenregelung oder gar Winterreifen benötigt. Ich könnte auf die genannten Dinge verzichten, da ich sie in den letzten Jahren nicht wirklich benötigt habe. Allerdings habe ich auch schon Fahrzeugzubehör gekauft, weil es damals schick war. Denke da an Talbotspiegel, Schmutzfänger oder gar den Fuchsschwanz an der Antenne.
Meiner Meinung nach sollte sich der Gesetzgeber hin und wieder die Mühe machen und seine Gestze auf Aktualität prüfen. Und da sind wir wieder bei den NSW. Bei der Beleuchtungstechnik heutiger Fahrzeuge halte ich sie für vollkommen überflüssig. Ebenso wie den Verbandskasten. Wie will man mit dem Spielzeug einem Schwerverletzten helfen?
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 6. Oktober 2020 um 19:37:31 Uhr:
Ja, die Straßenbeläge gibt es und dann blenden die Nebelscheinwerfer höllisch. Stark blendende Reflektionen über den Straßenbelag kommen durch das Abblendlicht maximal 200 m weit. Aufgrund des geringeren Einfallswinkels kommen sie durch die Nebelscheinwerfer wesentlich weiter.Hinzu kommt noch, wenn Nebelscheinwerfer nicht richtig eingestellt sind, dann blenden sie direkt. Eben, weil sie so tief angebracht sind, wirkt sich schon eine geringe Fehleinstellung stark aus.
Die Aussage ist nicht korrekt. Nebelscheinwerfer kann man doch gar nicht einstellen, somit auch nicht falsch einstellen. Sie leuchten auch nicht weiter, sondern nur ein paar Meter.
Das Problem ist, dass die Lichtausbeute beim Abblendlicht auf eine große Fläche verteilt wird. Bei einer nassen Fahrbahn wird man von weniger Licht, aber dafür für eine längere Strecke geblendet. Nebelscheinwerfer beleuchten eine kleine Fläche. Sie blenden bei einer nassen Fahrbahn erst, wenn man in die Nähe des Fahrzeugs kommt. Dann blenden sie für den kurzen Moment auf der nassen Fahrbahn aber stärker, weil die gesammte Lichtstärke sich auf den kleinen Bereich konzentriert.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 6. Oktober 2020 um 19:20:33 Uhr:
Sehe ich auch so. NSW und Standlicht ist auch bei Nacht ausreichend. Natürlich kann man dann mangels Leuchtweite nur sehr langsam fahren. Sinn ist ja, die Eigenblendung zu reduzieren und wenn man das Abblendlicht mit anläßt, bringen die NSW keinen Vorteil.
Es kommt auf die Stärke des Nebels an. Bei starkem Nebel hast du recht, aber der ist nur selten vorhanden. Bei normalem Nebel siehr man mit NSW+Abblendlicht die Fahrbahnmarkierungen besser.
Zitat:
@F.Kannenberg schrieb am 7. Oktober 2020 um 01:37:09 Uhr:
Meiner Meinung nach sollte sich der Gesetzgeber hin und wieder die Mühe machen und seine Gestze auf Aktualität prüfen. Und da sind wir wieder bei den NSW. Bei der Beleuchtungstechnik heutiger Fahrzeuge halte ich sie für vollkommen überflüssig. Ebenso wie den Verbandskasten. Wie will man mit dem Spielzeug einem Schwerverletzten helfen?
Die Nebelscheinwerfer sind doch gar nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist nur die Nebelschlussleuchte, die leider viel zu oft falsch eingesetzt wird.
Den Vergleich mit dem Verbandskasten kann ich nicht nachvollziehen. Es klingt so, dass man Schwerverletzte einfach so liegen lassen wil, bis der Notarzt kommt.
Zitat:
@F.Kannenberg schrieb am 07. Okt. 2020 um 01:37:09 Uhr:
Ich denke, es kommt auf den Wohnort des Fahrers an. Ich benöltige keine Nebelscheinwerfer und keine Nebelschlußleuchte.
Das Argument NSW / Wohnort des Fahrers ist ja nun mal total unsinnig.
Schon mal darüber nachgedacht dass man (s)ein Fahrzeug auch hunderte / tausende Kilometer weg vom Wohnort benutzen kann ?
Also kann theoretisch jeder mal in dichten Nebel geraten , wobei derjenige mit NSW halt im Bezug auf Sicht einen kleinen Vorteil gegenüber dem ohne hat.
Der ohne kann sich ja dann immer noch dem anderen folgen (NSL)
Solange er das gleiche Ziel hat.
Oder sich auf 'nem Parkplatz die Zeit vertreiben bis sich der Nebel des Grauens lichtet ehe er seinen Karren in den Graben legt.
Oder sich halt kilometerweit im Schritttempo durch die Suppe tasten.
Naja, so viel bringen NSW jetzt auch nicht. Bei Sichtweite unter 50 Meter (darüber müssen sie eh ausgeschaltet werden) tastet man sich immer durch die Suppe (sofern man halbwegs verantwortungsbewusst ist), egal ob mit oder ohne NSW.
Zitat:
@birscherl schrieb am 7. Oktober 2020 um 07:49:46 Uhr:
Naja, so viel bringen NSW jetzt auch nicht. Bei Sichtweite unter 50 Meter (darüber müssen sie eh ausgeschaltet werden) tastet man sich immer durch die Suppe (sofern man halbwegs verantwortungsbewusst ist), egal ob mit oder ohne NSW.
Das mit den 50 Metern trifft nur auf die NSL zu, die Nebelscheinwerfer darf man auch schon früher bei Nebel einschalten.
§17 StVO
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
Wann ist denn für dich eine "erhebliche Sichtbehinderung" gegeben, die der Gesetzgeber für die NSW voraussetzt? Bei 500 m, 5 km?
Das ist auf jeden Fall nicht so genau definiert wie du sagst. 😉
Und natürlich kann man Nebelscheinwerfer einstellen.