Navi Diebstahl - ohne Prof. dann Ruhe?
N'Abend,
bei meinem F31 (Leasing) wurde jetzt innerhalb von 2 Jahren zum 4ten Mal eingebrochen und das Innenleben ausgeschlachtet (diesmal haben die sogar den Tacho ohne HUD mitgehen lassen).
Navi Prof. ohne DWA (war nicht frei konfigurierbar da Poolfahrzeug).
BMW Leasing lehnte auch nach dem 2ten Schaden die Nachrüstung einer DWA ab bzw. hätte die Firma das aus eigener Tasche voll bezahlen sollen.
Wenigstens ist die Versicherung auch BMW bzw. Teil des Leasing - können sie daher auch nach dem xten Schaden nicht kündigen. 😉
Beim meinem neuen der demnächst kommt konnte ich glücklicherweise ein Wort mitreden - er wird "nur" das Navi Business und eine DWA ab Werk haben - hat aber das HUD (ein Hoch auf die BMW Paket-Strategie...)
Am Stellplatz kann ich nichts ändern, Garagen sind hier Mangelware und wenn verfügbar sehr teuer - und so richtig sehe ich nicht ein pro Monat um 150,-€ hinzulegen.
Besteht die Hoffnung mit der neuen Konfiguration jetzt Ruhe zu haben oder räumen die mir dann die Karre nicht mehr wg. dem Navi dafür wg. dem HUD aus?
Und kann der Freundliche bei der DWA ab Werk safe lock codieren oder ist das in DE gar nicht mehr möglich?
Beste Antwort im Thema
unglaublich, wird Zeit das bald mal wieder einer aufräumt in Europa.
70 Antworten
Welchen Anreiz soll ich haben eigene Sicherungssysteme nachträglich einzubauen bzw. weniger Ausstattung zu bestellen wenn von der Versicherung prämientechnisch alle gleich behandelt werden: ein nackter F30 mit Standard-Lenkrad und ohne Navi zahlt genauso viel wie einer voller diebstahlgefährdeter Ware.
Den einzigen Vorteil sehe ich in der Zeit- und Nervenerparnis. Wenn die Versicherung aber das Abschleppen sowie den Ersatzwagen übernimmt, ist es weniger relevant.
Zitat:
Was ich an dem Fall nicht verstehe ist, warum man nicht in der Lage ist eine Alarmanlage nachzurüsten. Dass BMW das nicht bezahlt, ist völlig logisch, wäre ja etwas seltsam, wenn ich meine AA bezahlen müsste und Deine von BMW bezahlt würde, oder?
Es ist ein Leasingfahrzeug, deren Eigentümer BMW ist - ich bin nur Nutzer.
Warum sollte ich bzw. die Firma 2,5K € (damaliger Preis) in fremdes Eigentum investieren wenn das später nicht angerechnet wird?
Hätte die Leasing gesagt ok wird nachgerüstet dafür steigt die Leasingrate dann um 15,-€ im Monat kein Thema, aber weder das noch eine Aufrechnung bei Abgabe war möglich. Zumal das Auto dann ja von BMW besser weitervermarktet werden kann.
Und bei 10K € Leasingkosten für 2 Jahre dann vom Kunden zu erwarten er möge noch mal 25% drauflegen ist ja wohl schon etwas seltsam oder?
Zumal auch ein Rückbau aus Kostengründen keinen Sinn macht - neben dem Arbeitsaufwand der bezahlt werden muss, was soll ich danach mit der Hardware?
Und sorry, da plant ein BMW Verkäufer ein Poolfahrzeug mit Navi Prof. ohne DWA gemessen an dem was ich nun alles gelernt habe ist das schon fahrlässig.
Und ja im Gesamtkontext ist mir persönlich dann relativ egal wie oft die Karre aufgebrochen wird und was das für die Versicherung bedeutet.
Wenn es nach mir gegangen wäre und ich frei konfigurieren könnte hätte der Neue gar kein Navi, ein TomTom tut es auch...
Zitat:
@lightyear36 schrieb am 12. November 2016 um 12:24:13 Uhr:
Welchen Anreiz soll ich haben eigene Sicherungssysteme nachträglich einzubauen bzw. weniger Ausstattung zu bestellen wenn von der Versicherung prämientechnisch alle gleich behandelt werden: ein nackter F30 mit Standard-Lenkrad und ohne Navi zahlt genauso viel wie einer voller diebstahlgefährdeter Ware. ....
Mein F31 erhält noch einen Car HiFi Ausbau, der viele Stunden Arbeit und etwa 2500 Euro kosten wird. Dabei wird der Wagen umfangreich gedämmt, wobei die Innenraumverkleidung komplett abgenommen und mit Alu-Butyl und anderen Materialien gedämmt wird. Damit erreiche ich die Ruhe eines 5er oder 7er im Innenraum. Es werden bessere Lautsprecher, Endstufen, ein Audio PC und ein DSP eingebaut.
Zusätzlich lasse ich mir eine Webasto Standheizung mit Motorvorwärmung einbauen.
Werde diesen Wagen lange fahren. Mein jetziger E36 ist 17 Jahre alt.
Zitat:
@Aina schrieb am 12. November 2016 um 12:46:57 Uhr:
Es ist ein Leasingfahrzeug, deren Eigentümer BMW ist - ich bin nur Nutzer.
Du bist nicht *nur* Nutzer - Du bist der Halter des Fahrzeugs und in vollem Umfang dafür verantwortlich. Alle Rechte und Pflichten sind durch den Leasinggeber an Dich abgetreten. So musst Du z.B. auch Mängel beseitigen lassen und kannst nicht einfach sagen, dass Dir das Fahrzeug ja nicht gehört.
Zitat:
Warum sollte ich bzw. die Firma 2,5K € (damaliger Preis) in fremdes Eigentum investieren wenn das später nicht angerechnet wird?
Weil Du derjenige bist, der das Fahrzeug einer erhöhten Diebstahlgefahr aussetzt. Die Leasinggesellschaft parkt ja nicht Dein Auto. 😉
Wie der Preis von 2,5k zustande kommt ist mir allerdings nicht klar - bei BMW-Niederlassungen werden Nachrüstalaranlagen für 499,-- EUR angeboten. Es gibt Nachrüst-Anlagen von Ampire, die um die 800 EUR liegen und die in ein neues Fahrzeug mitgenommen werden können.
Zitat:
Und bei 10K € Leasingkosten für 2 Jahre dann vom Kunden zu erwarten er möge noch mal 25% drauflegen ist ja wohl schon etwas seltsam oder?
...
Und sorry, da plant ein BMW Verkäufer ein Poolfahrzeug mit Navi Prof. ohne DWA gemessen an dem was ich nun alles gelernt habe ist das schon fahrlässig.
Nicht jeder parkt aber halt unter der Laterne. 😉
Ähnliche Themen
Einigen wir uns darauf, daß bei einem Autoaufbruch immer der Fahrzeugbesitzer Schuld hat! Parken und das Nutzen des Fahrzeuges ist bitte immer zu unterlassen, da an öffentlichen Zielorten ja auch keine sichere Fahrzeugunterbringung gewährleistet ist.
Außerdem ist es grob fahrlässig sein Haus zu verlassen, da man dann sein Haus auch einer erhöhten Einbruchsgefahr aussetzt.
Sind Deine Aussagen jetzt wirklich ernst gemeint? Jetzt wird man schon als Hauptschuldiger deklassiert, weil man die AA nicht bestellt hat. Leider findet sich diese Auffassung auch immer mehr bei den Gerichten wieder. Der eigentliche Kriminelle wird nicht mehr belangt und das Opfer wird zum Sündenbock gemacht.
Daher verzichte ich bereits zum 2.mal auf dieses zusätzliche Einfallstor!
Zitat:
@Shardik schrieb am 12. November 2016 um 13:59:27 Uhr:
Einigen wir uns darauf, daß bei einem Autoaufbruch immer der Fahrzeugbesitzer Schuld hat! Parken und das Nutzen des Fahrzeuges ist bitte immer zu unterlassen, da an öffentlichen Zielorten ja auch keine sichere Fahrzeugunterbringung gewährleistet ist.
Außerdem ist es grob fahrlässig sein Haus zu verlassen, da man dann sein Haus auch einer erhöhten Einbruchsgefahr aussetzt.Sind Deine Aussagen jetzt wirklich ernst gemeint? Jetzt wird man schon als Hauptschuldiger deklassiert, weil man die AA nicht bestellt hat. Leider findet sich diese Auffassung auch immer mehr bei den Gerichten wieder. Der eigentliche Kriminelle wird nicht mehr belangt und das Opfer wird zum Sündenbock gemacht.
Nein, es geht nicht darum, dass diese Einbrüche ein unerträglicher Zustand sind. Es geht darum verantwortungsvoll mit der Situation umzugehen. Ich denke Du würdest auch nicht Deinen Laptop nachts unter die Laterne legen und davon ausgehen, dass er nicht geklaut wird. Und wenn er dann doch geklaut wird, den Laptophersteller dafür verantwortlich machen und den nächsten hinlegen. Nur weil es sich hierbei um ein Auto handelt, ändern sich die Verantwortlichkeiten nicht. Eine gewisse Änderung des Verhaltens kann man im zumutbaren Rahmen erwarten, auch als Leasingnehmer. Nur darum geht es!
Zitat:
@RC23 schrieb am 12. November 2016 um 14:03:20 Uhr:
So einfach lassen sich Autos knacken. Keyless Go ist ein offenes Tor für Diebe.
Perfekte Loesung hier:
GSM / LTE / RFID Blocking Hülle – verhindert Auslesen von RFID-Chip, Handy-Ortung und Elektrosmog - 13,5 cm x 9 cm von THEMIS Security
4.4 von 5 Sternen 63 Kundenrezensionen
Preis: EUR 9,67 Kostenloser Versand für Prime-Mitglieder
Alle Preisangaben inkl. MwSt.
Zitat:
@Aina schrieb am 12. November 2016 um 14:47:46 Uhr:
Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich...
War nicht als Vergleich gedacht, sondern als Denkanstoß... 😉
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 12. November 2016 um 16:02:22 Uhr:
Zitat:
@Aina schrieb am 12. November 2016 um 14:47:46 Uhr:
Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich...War nicht als Vergleich gedacht, sondern als Denkanstoß... 😉
Nicht vergleichbar! Was hat ein herrenloser Laptop mit einem abgeschlossenen Auto zu tun!
Ersten Fall würde Dir auch keine Versicherung zahlen. Zweiten Fall schon.
Übrigens merke ich schon, daß bei Dir die Frauen Schuld sind, wenn Sie einen kurzen Rock getragen haben...🙄
Zitat:
@Shardik schrieb am 12. November 2016 um 16:16:24 Uhr:
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 12. November 2016 um 16:02:22 Uhr:
War nicht als Vergleich gedacht, sondern als Denkanstoß... 😉
Nicht vergleichbar! Was hat ein herrenloser Laptop mit einem abgeschlossenen Auto zu tun!
Ersten Fall würde Dir auch keine Versicherung zahlen. Zweiten Fall schon.
Ich erkläre es Dir: das war die Entgegnung auf Deinen Einwand, dass ich wohl der Meinung wäre, dass bei einem Einbruch der Autobesitzer schuld hätte.
Um deutlich zu machen, dass es einen Unterschied zwischen juristischer Schuld und zumutbarer Verantwortung gibt, habe ich das Beispiel mit dem Laptop gebracht: wenn der unter der Laterne liegen würde und ein Dieb würde ihn klauen, hätte genauso der Dieb die juristische Schuld. Trotzdem wäre derjenige, der ihn dort hingelegt hätte seiner Verantwortung nicht vollumfänglich nachgekommen.
Jetzt sage ich NICHT, dass jemand, der sein Auto unter der Laterne parkt seiner Verantwortung nicht nachkommt. Wenn allerdings das Fahrzeug viermal nach dem selben Muster aufgebrochen wird und das Fahrzeug (aus welchen Gründen auch immer) immer noch nicht mit einer Alarmanlage gesichert ist, dann trägt meiner Meinung nach der Halter schon eine Verantwortung ggü. der Versicherten-Solidargemeinschaft und zwar aus dem Grund, weil der Halter der einzige ist, der das Fahrzeug bewusst dieser (inzwischen bekannten) Situation aussetzt.
Der Halter kann ohne die Zustimmung des Eigentümers gar nichts machen. Wenn überhaupt ist also der Eigentümer der sich durch die Situation auch noch bereichern will der Einzige über den sich die "Solidargemeinschaft" aufregen sollte.
Davon ab wäre es ja nun in 2016 überhaupt kein Ding die Teile so zu konzipieren, dass es potentiellen Dieben erschwert wird Stichwort Komponentenschutz etc.. Können andere "Premium" und "Nicht-Premium"-Hersteller seit Jahren (und da sind die Diebstahlzahlen rückläufig).
Wenn Dir die Versicherungsbeiträge für einen BMW also zu hoch sind solltest Du Dich primär bei BMW beschweren, dass Problem ist zum größten Teil eben hausgemacht. (Wenn es nach mir geht: Ich brauche ein zuverlässiges Auto mit dem man auch bequem lange Strecken fahren kann - das geht auch mit Fahrzeugen anderer Hersteller.)
Und deshalb wird die Firma die das Fahrzeug geleast hat (und erst recht ich als Nutzer) einen Teufel tun und die Versäumnisse von BMW aus eigener Tasche ausgleichen nur damit man ein Fahrzeug auch "unter der Laterne" parken kann oder sich darum zu sorgen ob dadurch die Versicherungsbeiträge steigen.
und nun zeigst Du es BMW und bestellst einen weiteren?
ist beim 3er nicht auch mittlerweile die AA im Navi-Paket dabei?