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Nachrüstung Klimaanlage nach Fehlbestellungen
Hallo Leute,
ein guter Freund hat heute seinen (fast)
voll ausgestatteten TCR in WOB entgegengenommen.
Kurz: Er hat sämtliche Ausstattungen gewählt, auch diese: „Entfall der serienm. Klimaanlage“
Seine Händler hat ihm mitgeteilt, dass eine Nachrüstung 4000€ kostet.
Er ist mächtig genervt!
Habt ihr Ideen wie man ihm helfen kann?
Danke Euch vorab!
Robert
Beste Antwort im Thema
Das kommt davon, wenn man meint ALLES ankreuzen zu müssen. Kein Mitleid.
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90 Antworten
Also ich kenne niemand, der keine fehler macht kleine oder große. Schwankungen der eigenen aufmerksamkeitsfähigkeit durch krankheit oder Emotionale ereignisse sowie übermüdung usw. alles denkbar. Aber wenn man mit so einem anliegen an die öffentlichkeit geht, ist auch mit entsprechender resonanz zu rechnen . Der Fall ist auch wahrscheinlich so einzigartig, das es da keine referenz handlung gibt. Wüste gar nicht was ich machen würde, glaube erstmal hoffen das mit VW was zu holen ist. Ansonsten bezahlen oder Verkaufen falls sich eine gute option bietet.
Verkaufen fällt bei einem Leasingfahrzeug wohl erstmal aus;)
Gut am Leasing ist, dass der Händler den Wagen ja dann auch so am Ende der Laufzeit zurück nehmen muss und der Weiterverkauf/Wertverlust dann sein Problem ist.
Andererseits wird es auch schwierig, eine derart wertsteigernde Maßnahme wie eine Klimaanlagennachrüstung während der Leasinglaufzeit zu machen.
Also alles ziemlich festgefahren würde ich sagen;)
Ansonsten empfinde ich die Geschichte bzgl. der Vollausstattung, die in Rate keinen Unterschied macht schonmal merkwürdig. Dass man dann auch noch auf die Idee kommt, überall ein Häkchen zu setzen ohne hinzuschauen, was man da anklickt, ist noch merkwürdiger (zumal ja anscheinend trotzdem nur fast eine Vollausstattung vorliegt) und dass dann auch noch weder Kunde noch Verkäufer merken, was da in der Konfiguration steht, grenzt ja schon fast an real gar nicht möglich...
Ja, genau so sehe ich das auch, eigentlich muss der Kunde auf so wichtige Dinge wie Fehlende Klima hingewiesen werden, wir ZB H. XXX bei ihrer Konfiguration ist so keine Klima vorhanden wussten Sie das wenn ja lass ich die Konfiguration so, das hätte der Händler fragen müssen
Achso Leasing, dann sollte es ja nicht so wild sein . Bin da nicht so bewandert aber denke es sollte möglichkeiten geben, den Thermisch Kastrierten wagen abstoßen/umwandeln? zu können irgendwie.
Zitat:
@Frank318td schrieb am 11. Juli 2019 um 13:37:42 Uhr:
Ja, genau so sehe ich das auch, eigentlich muss der Kunde auf so wichtige Dinge wie Fehlende Klima hingewiesen werden, wir ZB H. XXX bei ihrer Konfiguration ist so keine Klima vorhanden wussten Sie das wenn ja lass ich die Konfiguration so, das hätte der Händler fragen müssen
Wer sagt das?
Wo steht, dass er MUSS?
Zitat:
@jonnyOA schrieb am 11. Juli 2019 um 13:39:42 Uhr:
Achso Leasing, dann sollte es ja nicht so wild sein . Bin da nicht so bewandert aber denke es sollte möglichkeiten geben, den Thermisch Kastrierten wagen abstoßen/umwandeln? zu können irgendwie.
Möglichkeiten gibt es immer. Kommt nur darauf an, was es ihm wert ist.
Häh?!
Während der Leasinglaufzeit bist Du schonmal an das Fahrzeug gebunden. Danach muss der Händler zusehen, was er daraus macht. Der Kunde ist dann raus.
Auch während der Laufzeit kannst du den Wagen verkaufen.
Ein Leasingvertrag kann nur vorzeitig gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Außerdem kann ein Leasingvertrag vorzeitig beendet werden, wenn der Leasingnehmer verstirbt, das Auto einen Totalschaden durch einen Unfall erleidet oder gestohlen wird. Oder ein anderer übernimmt den Leasingvertrag, aber finde erstmal einen, der den haben will.
So ist es zumindest in DE, aber vielleicht ist das in AT ja anders.
Er könnte ja einfach die Raten nicht mehr bezahlen. Das wäre dann ein wichtiger Grund – für den Leasinggeber. Würde ich aber nicht empfehlen, denn da kommen dann teils erhebliche weitere Kosten auf einen zu :)
Und evtl. gibt es dann auch einen Eintrag in die deutschlandweit bekannte und berüchtigte Wirtschaftsauskunftei.
Es ist egal wie er es dreht oder wendet. Eine Lösung kommt auf jeden Fall teuer.
Zitat:
@lufri1 schrieb am 11. Juli 2019 um 14:53:46 Uhr:
Es ist egal wie er es dreht oder wendet. Eine Lösung kommt auf jeden Fall teuer.
Das ist in der Tat richtig. Ich würde dennoch empfehlen, einfach die Klima nachzurüsten.
Zitat:
@i need nos schrieb am 11. Juli 2019 um 13:45:33 Uhr:
Häh?!
Während der Leasinglaufzeit bist Du schonmal an das Fahrzeug gebunden. Danach muss der Händler zusehen, was er daraus macht. Der Kunde ist dann raus.
Wer am Ende der Leasingzeit zu lachen hat, kommt ganz darauf an, WAS für eine Leasing-VARIANTE der Kunde abgeschlossen hat.
Zum einen dürfte es sich schon einmal um ein Privatleasing handeln. Die große Frage ist: hat er nun einen Restwert-Vertrag oder einen Kilometer-Vertrag oder einen von den neueren Null-Leasing-Verträgen?
Der interessierte Leser kann ja bei der Rheinischen Post erfahren, wo die Vorteile vom Leasing liegen, aber auch welche Stolperfallen während der Laufzeit und am Ende lauern. Ob er fein raus ist, weiß nur der Kunde selbst. Irgendwann einmal.
Dann hat er ja auch ein Kreuz beim Panorama-Glasschiebe-/Hubdach gemacht...
Hallo Zusammen,
ich kann leider nicht helfen da ich nicht genug Ahnung von der Materie habe... Sorry
Mir ist aber etwas aufgefallen, hat der TCR nicht ein anderen Schaltknaufsack?
Oder war das nur am Anfang so?
Beste Grüße
Die Geschichte hat mir zu viele Ungereimtheiten.
Gerade wenn das Fahrzeug geleast ist, schaut doch der Händler mit auf die Ausstattung, weil er das gebrauchte Auto wieder zurücknehmen muss.
Manchmal liegt die wahrheit fernab aller wahrscheinlichkeiten. Und nicht zu vergessen, es ist nicht der Kfz besitzer selbst der hier agiert. Mann kennt es, stille post usw. Überspitzte darstellung von sachlagen gehören zum tagesgeschäft von jedem menschen . Auch wenns nur ein 1.0 Tsi sein sollte, die Klima wird fehlen :D .