Nachlaß für Schwerbehinderte bei VW
Hallo zusammen,
habe hier im Forum schon einmal gelesen, daß VW bei Vorlage des Schwerbehinderten-Ausweises einen Nachlaß von 15% gewährt. Ich denke gerade darüber nach, evtl. einen Golf Plus anzuschaffen und meine kleine Tochter ist schwerbehindert mit entsprechendem Ausweis - hat jemand hier im Forum schon Erfahrungen damit gemacht, ob es möglich ist, das Auto im Namen der Tochter (die ja schließlich auch zu den bevorzugten Mitfahrerinnen zählt) zu kaufen und damit in den Genuß des Nachlasses von VW zu kommen? Welche weiteren Bedingungen gibt es da? Leider habe ich auf der VW Homepage im Internet keine Angaben dazu gefunden..... Freue mich auf Euer Feedback, Willi
Beste Antwort im Thema
Es reicht aber nicht, schwerbehindert zu sein. Voraussetzung ist ein Schwerbehindertengrad von mindestens 50 % und das im Ausweis eingetragene Kennzeichen für eine Gehbehinderung, also entweder "G" oder "aG".
15 Antworten
wie alt ist denn deine Tochter???
Die muss zwar keinen Führerschein haben, aber 18 Jahre sollte sie schon sein um ein Auto zu kaufen.
Ansonsten funktioniert das einwandfrei, deine Tochter unterschreibt den Kaufvertrag, das Auto wird auf deine Tochter zugelassen und das für mindestens 6 Monate und danach könnte man das Auto dann umschreiben.
Wichtig ist eben nur, dass deine Tochter den Kaufvertrag unterschreibt und das Auto dann auch auf sie zugelassen wird, ansonsten funktioniert das glaub ich nicht.
AFAIK gibt es auch "nur" 15 % Nachlass. Was aber beim Händler annähernd, über Internet Vermittler auch ohne "Behinderten-Rabatt" leicht erreichbar ist ...
Zum Prozedere ist das interessant: http://www.motor-talk.de/.../...n-vw-kaufen-nachlass-t1452490.html?...
musst nur beachten, das es bei schwerbehinderten rabatt, sonderkonditionen wie sauber sorglos paket etc. ausgeschlossen sind
Es reicht aber nicht, schwerbehindert zu sein. Voraussetzung ist ein Schwerbehindertengrad von mindestens 50 % und das im Ausweis eingetragene Kennzeichen für eine Gehbehinderung, also entweder "G" oder "aG".
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Zitat:
Original geschrieben von capricorn-bonn
Es reicht aber nicht, schwerbehindert zu sein. Voraussetzung ist ein Schwerbehindertengrad von mindestens 50 % und das im Ausweis eingetragene Kennzeichen für eine Gehbehinderung, also entweder "G" oder "aG".
...oder der schwerbehinderte Autokäufer muss blind sein.
Nicht lachen, denn er muss ja nicht selbst fahren, sondern kann sich fahren lassen.
also meine mutter is auch schwerbehindert und da haben wir bei audi auf einen sportback ca. 16,5 prozent bekommen, aber regulär sinds 15 ja. muss glaub ich ein halbes jahr oder ein jahr, weiß nimmer genau, auf die person zugelassen sein
Zitat:
Original geschrieben von capricorn-bonn
Es reicht aber nicht, schwerbehindert zu sein. Voraussetzung ist ein Schwerbehindertengrad von mindestens 50 % und das im Ausweis eingetragene Kennzeichen für eine Gehbehinderung, also entweder "G" oder "aG".
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Richtig !!! Oder 'hilfsbedürftig'. Was ja vermutlich gegeben ist.
Übrigens ist das Alter Deiner Tochter egal. Besprech das mit dem Verkäufer, der muß das alles wissen.
Lange Feilschereien ersparst Du Dich jedenfalls, es gibt standardmäßig 15 %.
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Zitat:
Original geschrieben von willi_XX
Hallo zusammen,
habe hier im Forum schon einmal gelesen, daß VW bei Vorlage des Schwerbehinderten-Ausweises einen Nachlaß von 15% gewährt. Ich denke gerade darüber nach, evtl. einen Golf Plus anzuschaffen und meine kleine Tochter ist schwerbehindert mit entsprechendem Ausweis - hat jemand hier im Forum schon Erfahrungen damit gemacht, ob es möglich ist, das Auto im Namen der Tochter (die ja schließlich auch zu den bevorzugten Mitfahrerinnen zählt) zu kaufen und damit in den Genuß des Nachlasses von VW zu kommen? Welche weiteren Bedingungen gibt es da? Leider habe ich auf der VW Homepage im Internet keine Angaben dazu gefunden..... Freue mich auf Euer Feedback, Willi
Hier ist der Volkswagen-Link mit allen Infos:
http://www.volkswagen.de/.../ihre_vorteile.html
ich bin erstaund darüber, was VW alles im angebot hat
heute habe ich erstmals einen golf gesehen, der für rollifahrer geeignet ist, da war im kofferraum son arm, der den rolli ins auto läd, nachdem der fahrer ihn verlassen hat
und das war echt fast perfekt ins auto intergriert
außerdem war es der erste golf, den ich gesehen habe, der automatische türen hat und vorallem eine schiebetür 🙂
Zitat:
Original geschrieben von willi_XX
... und meine kleine Tochter ist schwerbehindert mit entsprechendem Ausweis
Da du "kleine Tochter" schreibst, gehe ich mal davon aus, dass sie noch nicht volljährig ist. Frag vorher mal bei der Zulassungsstelle nach, ob man einen Wagen auch auf Minderjährige zulassen kann. Wäre eher ungewöhnlich, da diese den Wagen ja nicht fahren können/dürfen (Führerschein mit 17 mal jetzt ausgenommen).
Als ich damals (Sommer 2002) meinen Polo in WOB abholen wollte, konnte ich den Wagen frühstens 14 Tage vor meinem 18ten Geburtstag auf meinen Namen zulassen, daher gabs für die Abholung die rote Nummer vom Händler.
Kann auch möglich sein, dass es von Region zu Region unterschiedlich ist oder schwerbehinderte hiervon grundsätzlich ausgenommen sind. Würde es aber dennoch vorher abklären.
Machs nicht ! Kauf das Auto lieber über einen Internetvermittler.
Ich hatte damals den Thread gestartet, weil ich das selbe vor hatte.
Heute bin ich froh, dass ich nicht über den Behindertenausweis meiner Oma gekauft habe. Die ist nämlich 21 Tage nach Bestellung gestorben. Kein Scherz.
Ich möchte nicht wissen, welchen Ärger ich gehabt hätte, wenn das bei VW raus gekommen wäre.
Gruß
Martin
Zitat:
Original geschrieben von GolfV-Starter
Machs nicht ! Kauf das Auto lieber über einen Internetvermittler.Ich hatte damals den Thread gestartet, weil ich das selbe vor hatte.
Heute bin ich froh, dass ich nicht über den Behindertenausweis meiner Oma gekauft habe. Die ist nämlich 21 Tage nach Bestellung gestorben. Kein Scherz.
Ich möchte nicht wissen, welchen Ärger ich gehabt hätte, wenn das bei VW raus gekommen wäre.
Gruß
Martin
VW hätte es sicherlich weniger gestört, evtl. wäre der Kaufvertrag dann auch von VW zurückgenommen worden, da die "Vertragsbedingungen" vom Käufer nicht mehr eingehalten werden können.
Aber da kannst du wirklich froh sein, die Erben freuen sich immer über sowas, grade wenn der Wagen schon bezahlt ist 😉
Na das mit den Erben wäre eh kein Problem gewesen. Meine Oma hat mir alles vermacht. 😁
Aber trotzdem wäre es bestimmt nicht unproblematisch geworden.
Gruß
Martin
Das Alter der Tochter ist völlig wurscht, ich hab auch schon ein Säugling als Halter gehabt. Brauchst nur die Persos beider Erziehungsberechtigter bei der Zulassung mit abzugeben. Sauber Sorglos ist nicht dabei aber 3,9% bei der Finanzierung. Kannst dann aber wenigstens eine eigene Versicherung aussuchen. Und ne Anschlußgarantie kostet auch nicht die Welt.