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Nachfahrmessung bei Nacht

Themenstarteram 7. April 2020 um 5:32

https://www.anwaltsregister.de/.../...ittelte_Tempoverstoss.d7352.html

Gleichbleibender Abstand kann nicht sicher erfasst und geschätzt werden

Beste Antwort im Thema

Jedenfalls bedeutet, das (falsch) zitierte Urteil nicht, dass man nachts unbesorgt etwas flotter fahren kann, weil eine Nachfahrmessung unmöglich sei.

 

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

@uhu110 schrieb am 9. April 2020 um 11:33:30 Uhr:

Hallo, Uwe Mettmann,

bzgl. Deiner Methode der Geschwindigkeitsmessung gebe ich Dir recht.

Hier geht es allerdings nicht darum, wie die Messung genau zustande kam, sondern dass der TE, wie vermutlich auch viele andere, aufgrund des Gerichtsurteils den Eindruck bekommen haben, dass die Geschwindigkeitsmessung an sich falsch war, und das ist nun mal nicht der Fall.

Nach meinem Verständnis bemängelt das OLG lediglich, dass der Richter nicht genau genug darauf eingegangen ist, sich die Messmethode erklären zu lassen und dass dies dann im Urteil auch dementsprechend kurz gehalten wurde.

Viele Grüße,

Uhu110

So ist es. Ich hatte versucht, dieses Mißverständnis bereits im ersten Beitrag aufzuklären. In diesem konkreten Fall wurde leider der Messvorgang entweder fehlerhaft durchgeführt oder unzureichend dokumentiert. Die eigentliche Botschaft des Urteil lautet also sehr unspektakulär: "Hier sind Fehler passiert" (wo auch immer auf dem langen Verfahrensweg) und nicht "Nachts kann keine Nachfahrmessung durchgeführt werden".

Grüße vom Ostelch

am 14. April 2020 um 5:47

Hallo,

zur moralischen Komponente:

lt. Bußgeldrechner muss der Delinquent bei 156 Eur Strafe mindestens 31 Km/h zu schnell gefahren sein. Ein Fahrverbot würde zumindest drohen, wenn er bereits zum 2. Mal innerhalb eines Jahres deutlich zu fix unterwegs gewesen wäre.

Daher finde ich müsste man für eine Bewertung des Grades der Gewissenlosigkeit die der Fahrer an den Tag gelegt haben mag, die Örtlichkeiten kennen.

Viele Tempolimits auf deutschen Autobahnen sind völlig sinnfrei und man könnte auch guten Gewissens 300 fahren. Andere sind sinnvoll und es ist neben moralischen auch aus Sicherheitsgründen geboten, sich an das TL zu halten.

Eure Diskussion in Bezug auf Gewissen und Moral macht somit für mich mit dem vorhandenen Informationsstand keinen Sinn.

Was den Kniff des Rechtsanwaltes betrifft: nicht so blöd. Muss man ihm lassen.

Gruß,

ZK

Die "moralische Komponente" ist zwar ein beliebtes Thema auf MT, um einen Verkehrsverstoß irgendwie doch noch zu "rechtfertigen", aber letztlich unerheblich. Wer glaubt, mit "gutem Gewissen" gegen seiner Meinung nach "sinnfreie" Vorschriften verstoßen zu können, mag damit bei Gleichgesinnten auf Verständnis stoßen. Anderen kommt bei einer Ordnungswidrigkeit da eher der Gedanke, der Betreffende könnte mit Vorsatz gehandelt haben. Das macht die Geschichte auf jeden Fall teurer.

 

Grüße vom Ostelch

am 14. April 2020 um 13:51

Zitat:

@ZiKla schrieb am 14. April 2020 um 07:47:01 Uhr:

....

Viele Tempolimits auf deutschen Autobahnen sind völlig sinnfrei und man könnte auch guten Gewissens 300 fahren. ...

da müsstest du mir einen Abschnitt nennen wo man "guten Gewissens" 300 fahren kann - oder meinst du

am drölften Oktember bei Vollmond am Mittag Luftfeuchtigkeit unter 37% leichter Bewölkung

und gesperrter Autobahn!

Sorry - diese Aussage ist nicht nachvollziehbar! - 300 ohne schlechtes Gewissen - gut wenn man gar keines hat... - dann vielleicht! - aber wenn da auch nur 5 Autos mitfahren - ist es schon vorbei!

Oder willst du mir sagen, dass du abschätzen kannst ob einer mit 120 und der andere mit 140 fährt und regulär überholen will....

Zitat:

@ZiKla schrieb am 14. April 2020 um 07:47:01 Uhr:

Daher finde ich müsste man für eine Bewertung des Grades der Gewissenlosigkeit die der Fahrer an den Tag gelegt haben mag, die Örtlichkeiten kennen.

Viele Tempolimits auf deutschen Autobahnen sind völlig sinnfrei und man könnte auch guten Gewissens 300 fahren. Andere sind sinnvoll und es ist neben moralischen auch aus Sicherheitsgründen geboten, sich an das TL zu halten.

Eure Diskussion in Bezug auf Gewissen und Moral macht somit für mich mit dem vorhandenen Informationsstand keinen Sinn.

Ich finde die örtlichen begebenheiten unwichtig, weil Autofahrer oft keinen Überblick auf die Gesamtsituation haben. Vom LKW sieht man schon mehr, was sich neben der Autobahn abspielt. Lieber sollte geschrieben werden, warum das TL vorhanden ist. Manchmal ist ein TL vorhanden, weil der "günstige" Asphalt rutschiger ist, als woanders. Sieht man nicht, und merkt man erst, wenn es zu spät ist.

Was ist "günstiger" Asphalt?

Hüstel!!

Möchte doch auf das Thema in der Überschrift hinweisen.

Moorteufelchen

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