Nachbesserung bei generalüberholtem Motor
Hallo Leute,
Ich bin neu in der Foren Welt also entschuldigt bitte jegliche Fehler 😁
Vor kurzem hatte ich bei meinem Auto einen Motorschaden, habe daraufhin im Internet einen generalüberholten Motor mit Garantie erworben. Dieser wurde soweit geliefert und in einer freien Kfz Werkstatt auch verbaut. Als der Motor gestartet wurde, ist nach ca 10 Minuten das ganze Öl rausgeflossen, nach genauerem hinschauen erkannte man, dass im Steuerdeckel eine dichtung gefehlt hat. Dies war jedoch vorher nicht ersichtlich, da außen mit dichtmasse gearbeitet wurde, und erst als der Motor warm wurde diese sich "rausgedrückt" hat. Daraufhin habe ich also den Verkäufer des Motors kontaktiert, welcher den Fehler auch sofort zugegeben hat. Da ihm die Nachbesserung in meiner wektstatt zu teuer war, wollte er diese in der Unternehmenseigenen Kfz Werkstatt, welche etwas weiter weg gelegen ist von mir (ca 250km) nachbessern. Ich sagte zu, die Abholung meines Wagens zögerte sich jedoch hinaus, da er keinen transporteur fand welcher mein Auto abholt.(corona sei dank). Nun habe ich fast schon 10 Tage kein Auto, für einen schaden der eigentlich in ca 3-4 Stunden behoben werden könnte, dazu kommt noch der rücktransport und die Reparatur als solches, das Auto steht seit letzter Woche Donnerstag bei dem Verkäufer.
Meine Frage an die community: habe ich Anspruch auf eine Ausfallentschädigung, oder weiß jemand aus eigener Erfahrung, ob in solch einem Fall was zu machen ist? Finde es inzwischen unverhältnismäßig lang und wollte mal nachhören, ob es schon ähnliche Probleme gab.
Danke für die Hilfe!
9 Antworten
Dur wirst im Ramen der Nachbesserung die dem Händler zusteht, nur Anspruch auf (Folge)Schäden Ausfall haben, den du nachweisen und dann auch durchsetzen kannst -da gibt es schon endlos urteile zu, deren Ausgang manchmal nur an Fristsetzungen scheiterten.
Aber ich würd dem Händler klar machen, das ihm sowas droht und er günstiger fährt, wenn er das zeitnah bei dir vor Ort machen lässt und bezahlt.
Evtl sagt er dann schon zu. Wen nicht wirst du (nachweisbaren) Schaden nachträglich einklagen müssen- freiwillig wirst kaum etwas bekommen.
Zitat:
@MrFleetwood schrieb am 30. März 2020 um 00:30:04 Uhr:
Dur wirst im Ramen der Nachbesserung die dem Händler zusteht, nur Anspruch auf (Folge)Schäden Ausfall haben, den du nachweisen und dann auch durchsetzen kannst -da gibt es schon endlos urteile zu, deren Ausgang manchmal nur an Fristsetzungen scheiterten.
Aber ich würd dem Händler klar machen, das ihm sowas droht und er günstiger fährt, wenn er das zeitnah bei dir vor Ort machen lässt und bezahlt.
Evtl sagt er dann schon zu. Wen nicht wirst du (nachweisbaren) Schaden nachträglich einklagen müssen- freiwillig wirst kaum etwas bekommen.
Lesen was der TE geschrieben hat wäre manchmal von Vorteil...
Der Wagen ist bereits beim Händler ("seit Donnerstag"😉 und seit insgesammt 10 Tagen ist das Auto seit der Abholung nun schon unterwegs.
Die Reperatur schein wohl noch nicht gemacht worden zu sein und der Rücktransport steht auch noch an. Also wohl nochmal mindestens 7 Tage ohne Auto.
Die Frage des TE war ob der aufrgund des unverhältnissmäßig langen Ausfalls seinens Autos irgendwelche Schadensersatzansprüche geltend machen kann.
TE:
Wenn du ein Leihfahrzeug oder Kosten durch andere Verkehrsmittel aufgrund des fehlens deines Fahrzeugs hast denke ich schon das man diese zum teil einfordern kann.
Dies wird dir aber nur ein Anwalt genau sagen können und ich würde den Weg auch nur über diesen gehen. Falls dir keine Kosten entstanden sind wirst du auch nichts bekommen.
Bei Angaben "Seit Donnerstag" wäre eine genaues Datum gut. Welcher Donnerstag? 26-03? 19.03?
Ich gehe nun mal davon aus das dein Auto seit dem 26. beim Händler steht. Und irgendwann ne Woche früher abgeholt wurde.
Desweiteren wann wurde der Motor eingebaut und der Defekt festgestellt - war doch sicherlich noch früher...
Grüße
Zitat:
@SchwarzerTiger125 schrieb am 30. März 2020 um 12:13:51 Uhr:
Bei Angaben "Seit Donnerstag" wäre eine genaues Datum gut. Welcher Donnerstag? 26-03? 19.03?
Ich tu mich beim lesen hart, du beim rechnen (und schreiben) ....der Tag ergibt sich zwingend logisch, nur hat das keinerlei Einfluss auf die Antwort.
Es kann nur der 26.3 gewesen sein: Zitat TS: letzte Woche Donnerstag
Und er hat seit 10 Tagen kein Auto mehr ergibt sich wohl deshalb, weil davor ja der Motor aus/eingebaut werden musste.
Er möchte ja nicht wissen wie viel, sondern ob überhaupt. Und da bist auch nicht weiter sondern verweist an einen Anwalt 🙂
Zitat "Die Frage des TE war, ob der Aufgrund des unverhältnismäßig langen Ausfalls seines Autos irgendwelche Schadensersatzansprüche geltend machen kann."
Ja, und nicht wann wer wo.... :-) Und so richtig gelesen/verstanden hast du seinen Text auch nicht.
Zitat:
@MrFleetwood schrieb am 30. März 2020 um 18:14:33 Uhr:
Zitat:
@SchwarzerTiger125 schrieb am 30. März 2020 um 12:13:51 Uhr:
Bei Angaben "Seit Donnerstag" wäre eine genaues Datum gut. Welcher Donnerstag? 26-03? 19.03?
Ich tu mich beim lesen hart, du beim rechnen (und schreiben)
Ich weiß gerade nicht was du von mir willst...
Deine Antwort war leider einfach komplett am Thema vorbei.
Wenn du mit dieser kleinen Kritik nicht umgehen kannst tuts mit leid... ....der Tag ergibt sich zwingend logisch, nur hat das keinerlei Einfluss auf die Antwort.
Es kann nur der 26.3 gewesen sein: Zitat TS: letzte Woche Donnerstag
Und er hat seit 10 Tagen kein Auto mehr ergibt sich wohl deshalb, weil davor ja der Motor aus/eingebaut werden musste.
Er möchte ja nicht wissen wie viel, sondern ob überhaupt. Und da bist auch nicht weiter sondern verweist an einen Anwalt 🙂
Die anbage eines genauen Datums erleichtert allen Antwortenden das problem der TE leichter nachzuvollziehen. Vorallem wenn das Thema schon einige Tage alt ist.
Zudem ZITAT:
"Wenn du ein Leihfahrzeug oder Kosten durch andere Verkehrsmittel aufgrund des fehlens deines Fahrzeugs hast denke ich schon das man diese zum teil einfordern kann."
War das keine Antwort darauf OB?
Der Verweiß auf einen Anwalt ist nur ein Rat den der Verkäufer wird wohl auf keinerlei Schadensersatzansprüche eingehen wenn er schon bei der Reperatur solche probleme macht."
Ja, und nicht wann wer wo.... :-) Und so richtig gelesen/verstanden hast du seinen Text auch nicht.
WAS?
Nein, nur deine Texte versteh ich nicht.
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Diese vermeintlich Generalüberholten Motoren aus dem Netz oh je...... Kaufste billig kaufste 2 mal
Readhead hatte doch ein Video
zu den vermeintlich billig überholten Ebaymotoren,in dem Fall T5 der R5 oder 2,0 BiTDI,weiß nichtmehr genau,glaub da waren noch alte Lagerschalen drin u.grauenvoll geschliffene Laufbuchsen,musste sozusagen nochmal überholt werden da billigster Schrott.
Motoren über Ebay kaufen ist eine Lotterie,hoffe stehe niemals vor dieser Entscheidung.
Oftmals ist es besser einen gebrauchten mit km nachweis zu kaufen. Wie Focus schon oben geschrieben hat. Der billige Preis kommt zustande, da nur das billigste verbaut wird. Man versucht so viel wie möglich vom alten Motor zu übernehmen ohne das man sieht in welchem Zustand die Bauteile sind. Sehr gefährlich. Da sind so einige auf die Fresse gefallen auch hier im Forum
Billiger Ebay Motor ist wieder ein anderes Thema. Der TE hat ija auch Garantie wie in diesem Fall mit der defekten Dichtung.
Offtopic:
Wobei ich hier schon gesagt hätte...
Motor wieder raus und zurück geben und irgendwo was anderes Kaufen. Wenns schon an so ner kleinen Dichtung fehlt wer weiß was noch kommt... Ich geh halt immer vom schlimmsten aus vorallem weils halt auch ne Menge Geld und nerven kostet.
Andere sagen bei sowas eben "mei das kann schon mal passieren"...
Motor vom Verwerter aus einem Unfallfahrzeug denk ich wär was gutes.
Da weiß man zwar auch nicht genau was man kauft aber man weiß das nicht der Motor schuld war das dieses Auto nun Schrott is...
Würde nie mein Auto an unbekannte Firma geben,wer weiß was da noch alles für Dinge getrieben werden wenn nicht mal so ein Motor funktioniert der nicht gerade wenig kostet trotz das er wo billig war.
Gehe davon aus das Auto mal fertig sein sollte mittlerweile,wo bleibt die Aufklärung?
Wie heißt der Verein der den Motor überholt hat?
Was rechtlich interessant ist,hat der Instandsetzer überhaupt das Recht auf das komplette Auto in seiner Werke oder nur auf den Motor?Würde ja bedeuten die Kosten für Ein u.Ausbau müsste er fressen.