nach Unfall, gleich den Anwalt??
Meine Gattin und ich fahren seit über 25 Jahren "Ohne selbstverschuldeten Unfall" Auto.
- Wir konnten es aber nicht verhindern etliche male in Unfälle verwickelt zu werden.
- Jedes mal wendete ich mich erst an die gegnerische Vericherung und tat alles mir selbst mögliche um "ohne finanziellen Schaden" zu einem Abschluss zu kommen.
- Nie ging die gegnerische Versicherung auf meine (unsere) Forderungen ein.
- Immer musste ich letztendlich einen Anwalt zu hilfe nehmen und immer kostete es die Versicherung danach "mehr".
- Nun ist es wieder passiert, Schaden, nahé 5000 Eu. ich habe mir einen Termin bei enem Anwalt gemacht und danach von der gegnerischen Vers. einen Fragebogen erhalte.
- Da ich den Termin jedoch schon hatte, habe ich den Fall dem
Anwalt übergeben, nun frage ich mich, muss ich den Anwalt selber Zahlen ???
Währe dankbar für Antwort
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von beachi
nein, den anwalt zahlt die gegn. versicherung. dein anwalt wird schon versuchen,das maximalste für dich rauszuholen..
.... den dir zustehenden Schadenersatz für dich zu erhalten.
17 Antworten
Grundsätzlich gib es für Wohnmobile, die als Freizeitmobil eingesetzt werden, keinen Nutzungsausfall (BGH Az:VI ZR 248/07).
Ausnahme: es wird nachweislich als einziges Auto eingesetzt, um zur Arbeit zu kommen (vereinfacht gesagt).
Wenn die gegnerische Versicherung trotzdem 6 Tage zahlt, würde ich das Geld nehmen und die Klappe halten. Sonst könnte es durchaus sein, dass sie sich mit der Akte genauer beschäftigen und das Angebot damit hinfällig wird.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Grundsätzlich gib es für Wohnmobile, die als Freizeitmobil eingesetzt werden, keinen Nutzungsausfall (BGH Az:VI ZR 248/07).
Ausnahme: es wird nachweislich als einziges Auto eingesetzt, um zur Arbeit zu kommen (vereinfacht gesagt).Wenn die gegnerische Versicherung trotzdem 6 Tage zahlt, würde ich das Geld nehmen und die Klappe halten. Sonst könnte es durchaus sein, dass sie sich mit der Akte genauer beschäftigen und das Angebot damit hinfällig wird.
Ich erlaube mir mal die Vermutung, dass es vor Gericht nicht so
Klar zu formulieren ist.........
-- Angenommen mal, der Unfall währe bei der Fahrt "in den Urlaub"
passiert, ich hätte mir ein entsprechendes WOMO gemietet um meinen Urlaub fortsetzen zu können (Gebuchter Stellplatz im Camping) Hätte die Vers. die Mietkosten verweigern können?????
-Ich bin nach dem Unfall "auf Eigene Verantwortung" aus Italien bis Deutschland gefahren.....
-- Angenommen, ich hätte das Fahrzug aus Italien Abschleppen lassen, (laut Gutachter war es nicht mehr Strassensicher, oder so)
-Hätte die Vers. die Abschleppkosten verweigern können???
- Mir ist bekannt, dass ich die Kosten nach einem Unfall für die gegnerische Vers. --so gering wie möglich halten muss---
-- Macht mann mir dann genau das zum Vorwurf????
Ubrigens, der Schaden für mich ist grösser als der Gutachter bestätigt hat.. Aber das ist ein anderes thema....
W.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Grundsätzlich gib es für Wohnmobile, die als Freizeitmobil eingesetzt werden, keinen Nutzungsausfall (BGH Az:VI ZR 248/07).
Ausnahme: es wird nachweislich als einziges Auto eingesetzt, um zur Arbeit zu kommen (vereinfacht gesagt).Wenn die gegnerische Versicherung trotzdem 6 Tage zahlt, würde ich das Geld nehmen und die Klappe halten. Sonst könnte es durchaus sein, dass sie sich mit der Akte genauer beschäftigen und das Angebot damit hinfällig wird.
Ich habe mir die genannte BGH angesehen und durchgelesen...
-- Mein Fahrzeug ist das einzige auf meinem Namen gemeldete....
-- und bereichern will (kann) ich mich an einem unferschuldeten Unfall nicht...
Trotzdem habe ich kein schlechtes Gewissen, wenn mir die gegnerische vers. für 6 Tage ausfallentschädigung zahlt..
Bei einem "nicht selbst verschuldeten Unfall" ist meine Psyhe mehr strapaziert als wenn ich selber suldig währe... (natürlich ohne Personenschaden)
- ich erinnere mich darann, vor mehr als 25 Jahren als ich einem anderen PKW hinten auffuhr... (Glück gehabt, nur Blechschaden)
-- Meine Rep. habe ich selber bezahlt und wurde von meiner Vers. rückgestuft.. fertig, kein weiterer Ärger..
W.