Nach Überholvorgang geblitzt worden!

Hallo liebe Community,

ich wurde heute mit ca 30 zu viel geblitzt Auserorts.
Situation : Wir fahren aus einem Ort heraus wo 30 war (vor mir ein Mercedes, dann ich, dann ein Arbeitskollege). Aus dem Ort heraus war ein 50 Schild der Mercedes fuhr noch eine gewisse Zeit (ca 400-500m) 40km/h schnell nagut denke ich alles gut einsehbar also gib ihm. Ich setze zum Überholen an und als ich schon meine Nase auf gleicher höhe vielleicht etwas weiter hatte gibt er auch Gas und beschleunigt auf ca 60 (die ungefähre Geschwindigkeit des anderen weiß ich von meinem Arbeitskollegen der alles mit angesehen hat und auch bestätigen könnte).

Weil mein Arbeitskollege bereits aufgeschlossen hat und in etwas ferne bereits Gegenverkehr zu sehen war nehme ich den Schwung mit und gebe auch Gas und komme auch vorbei. Ich schere ein und .... BAAAAAAAAAAM .... ein roter Blitz und geblitzt der Blick auf den Tacho 80. (nochmals erlaubt war 50)

Also ich befinde mich im 3. Jahr meiner Probezeit und hab mal wegen einem Rotlichtverstoß 4 Punkte bekommen.

Die Frage: Bin ich jetzt Schuld und hätte vom Gas gehen müssen und einscheren (wo ich vielleicht garnicht so einfach wieder reingekommen wäre) oder war es richtig gehandelt und ich sollte versuchen rechtlich dagegen vorzugehen.

Andere Sache ich habe weder Gesicht noch Nummernschild des Autos und habe da die einzige Hoffnung das es auf dem Blitzerfoto mit drauf ist und man darauf alles wichtige erkennt.

Danke schonmal für die Antwort(en),
MFG TexMex

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von TexMex406


Die Frage: Bin ich jetzt Schuld...

seit wann legitimiert ein überholvorgang das überschreiten der zulässigen

höchst

geschwindigkeit?

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Zitat:

Original geschrieben von gardiner


@TE
Ich würde sagen, endlich mal Einen der richtigen erwischt...
Mal bissi vor dem Kollegen angeben, was die eigene Karre doch leisten kann, und nun Pipi in den Augen wegen der Rechtsfolgen. Niemand hat Dich gezwungen zu überholen, und selbst wenn der Daimler wirklich beschleunigt hat, hättest Du alle Zeit der Welt gehabt, Dich wieder hinter ihm einzuordnen. Ich hoffe sehr, dass die Bußgeldstelle nunmehr endlich geeignete Maßnahmen findet, welche Dir helfen, Dich zukünftig an die geltenden Regeln im Straßenverkehr zu halten.

Gardiner

1. Weißt du nicht ob es den richtigen erwischt hat, da du weder mich noch meinen Fahrstil kennst.

2. Auch das ich ein protzer bin der vor seinem Kollegen angibt ist reine Spekulation.

Jetzt mag man sagen du hattest ja schon eine Nachschulung hast du nichts gelernt. Es kennt keiner von euch den Grund der dahinter steckt und es hat nichts mit der Überschreitung von Geschwindigkeiten zu tun. Außerdem war das zurecht der erste rote Blitz in meinem Leben.

Das mal zu dem Thema.

Am Ende ist die Frage sind 10-15 km/h die nötige mehr Geschwindigkeit ist zum Überholen oder nicht.
Und nochmals ich habe den Daimler nicht im Beschleunigungsvorgang überholt.

Das es im Nachhinein sich nicht gelohnt hat ist klar und das ich mir beim nächsten mal noch 3x mehr darüber gedanken mache ist auch klar.

Außerdem nochmal zum verständnis: Die 15 sek waren rein hypothetisch und waren nur dafür um zu sagen das man sich durchaus in diesen 15 sek eine Rote Phase sparen kann wenn die Ampel das zulässt . Alles rein spekulativ und deswegen wollte ich es gerne vermeiden das Thema Zeit mit in dieses Thema zu bringen.

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Mabumsen



@Mr.Moe: §5 sagt aber noch eine Menge anderes aus, z.B. "Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt."

Eine genauso schwammige Formulierung wie §3 Absatz 2

Zitat:

(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

Und ein triftiger Grund müssen schon derbe Straßenschöden oder Schnee/Eisglätte sein. Nun haben sich schon 2 Fahrzeuge hinter dem Benz gesammelt, soviel zur Behinderung des Verkehrsflusses.

Nach meiner Vorstellung sind 25 % höhere Geschwindigkeit wesentlich. Und da ich auch noch zulässige Höchstgeschwindigkeit + 10 km/h nach Tacho fahre, bin ich sogar noch etwas schneller unterwegs, das 15-20 km/h Differenzgeschwindigkeit auch wesentlich sind.

Zumindest nach meiner Definition, dass damit nicht jeder konform geht ist mir klar.

Bevor mir wieder was in den Mund gelegt wird: Ich verlange nicht, dass andere die zHg überschreiten, ich erwarte aber, dass sie das fahren was erlaubt ist, denn das ist fast immer problemlos möglich. Und beim überholen sollen sie mich nicht stören.

Könntest du trotzdem mal nen Link von Google Maps einstellen wo das passiert ist?

Das Thema Zeit hat ja schon was damit zu tun. Wenn es mir egal ist ob ich ne Minute länger brauche oder nicht, dann überhol ich nicht. Überholen bei so geringen Geschwindigkeitsunterschieden macht ja nur wegen dem zeitlichen Aspekt Sinn.

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Moe



Zitat:

Original geschrieben von Dr.Mabumsen



@Mr.Moe: §5 sagt aber noch eine Menge anderes aus, z.B. "Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt."
Eine genauso schwammige Formulierung wie §3 Absatz 2

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Moe



Zitat:

(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

Und ein triftiger Grund müssen schon derbe Straßenschöden oder Schnee/Eisglätte sein. Nun haben sich schon 2 Fahrzeuge hinter dem Benz gesammelt, soviel zur Behinderung des Verkehrsflusses.

Jetzt wird es wieder lustig😁 und falsch.

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Möchtest du das ausführlicher erörtern?

Lass mich raten: Du meinst, ein triftiger Grund ist auch Regen, Dunkelheit, ein schlechtes Frühstück und ne ungünstige Sternenkonstellation.
Ich sags ja, meine Meinung und die Formulierung ist schwammig.

Zitat:

Original geschrieben von rabbit1988


Könntest du trotzdem mal nen Link von Google Maps einstellen wo das passiert ist?

Das Thema Zeit hat ja schon was damit zu tun. Wenn es mir egal ist ob ich ne Minute länger brauche oder nicht, dann überhol ich nicht. Überholen bei so geringen Geschwindigkeitsunterschieden macht ja nur wegen dem zeitlichen Aspekt Sinn.

Setzetalstraße von Obersetzen nach Niedersetzen.

müsste irgendwas 57078 sein.

Das überholen später ist verboten da ab Niedersetzen und danach Überholverbot ist. Im allgemeinen ist dies eine Ortsbekannte Blitzer stellen und auch das Fahrzeug was mich blitzte kannte ich bereits. Das jedoch genau an diesem Tag in dieser Situation das Ding da steht ... hmmm pech.

Selbst Ortsansässige verstehen das 50 an dieser Stelle nicht jedoch war es immer da und dort lässt sich oft was Blitzen.

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Moe


Ich sags ja, meine Meinung und die Formulierung ist schwammig.

Nein, deine Meinung tut bei der Definition von "triftigem Grund" nichts zur Sache, so sieht's aus. 🙂

Ich meine, mal gelesen zu haben, dass nach gängiger Rechtsprechung der Verkehrsfluss erst behindert wird, wenn man ohne triftigen Grund langsamer als 60% der angeschriebenen Höchstgeschwindigkeit fährt.

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Moe


Möchtest du das ausführlicher erörtern?

Lass mich raten: Du meinst, ein triftiger Grund ist auch Regen, Dunkelheit, ein schlechtes Frühstück und ne ungünstige Sternenkonstellation.
Ich sags ja, meine Meinung und die Formulierung ist schwammig.

Naja Frühstück und Sterne schließe ich aus, es sei denn, man hat nach dem Frühstück plötzlich akute gesundheitliche Probleme, mit dem Regen und Dunkelheit stimme ich Dir zu.

Man darf auch langsamer fahren wenn man sich einfach in dieser Verkehrssituation nicht mehr zutraut.

Zitat:

Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

Zumal die 50 die maximal erlaubte Geschwindigkeit war, nicht die vorgeschriebene. Die maximal erlaubte erlaubte Geschwindigkeit darf nur gefahren werden wenn alle Punkte erfüllt wurden, keine Schwachstellen zu entdecken sind.

So wie ein Mensch hinter dem Steuer sitzt kann man das eh vergessen.

40 Kmh bei maximal 50 erlaubten liegt voll im Rahmen der absoluten Legalität.

Manchmal ärgerlich weil man gerne schneller möchte, aber man kann nix machen. Es gibt da 2 Möglichkeiten, entweder mit respektvollem Abstand hinterher, oder überholen mit dem tragen aller Konsequenzen.

Und nur weil zufällig 3 Fahrzeuge hintereinander her fahren zu sagen das das erste Fahrzeug den Verkehr aufhält ist auch Quatsch, da bedarf es schon etwas mehr Argumente.

Ich hoffe das war ausführlich genug.🙂

@kenny474

Das ist mir auch klar, aber warum erwähnst du das nochmal extra, obwohl ich das schon geschrieben habe? Hast du vor mich zu ärgern indem du es mir nochmal auf die Nase bindest oder soll deine Meinung gewichtiger sein?

"Ich meine mal gelesen zu haben" Also entweder sparst du dir solchen Kommentar oder du suchst gleich die Quelle raus🙄, sonst ist das nicht mehr wert als eine irgendeine Meinung.

Ich finde es nur immer wieder erstaunlich, das jede Auslegung dieser Gesetzestexte zugunsten langsamer Fahrt richtig sein soll und jede Auslegung hin zu erlaubten und möglichen Geschwindigkeiten von Grund auf falsch.

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Moe


Ich finde es nur immer wieder erstaunlich, das jede Auslegung dieser Gesetzestexte zugunsten langsamer Fahrt richtig sein soll und jede Auslegung hin zu erlaubten und möglichen Geschwindigkeiten von Grund auf falsch.

Der Grund ist relativ einfach:

Viele behandeln die Höchstgeschwindigkeit als "Mindestgeschwindigkeit", als habe man quasi das Recht darauf, mit diesem Tempo durchs Lande zu fahren, jeder der etwas langsamer unterwegs ist, macht was falsch.

Hier weisen einige im Forum zurecht darauf hin, dass dem NICHT so ist!

Die Höchstgeschwindigkeit ist die, wie die Dicke richtig schreibt, die man unter optimalsten Bedingungen maximal fahren darf, aber nicht muss. "Nicht optimalste Bedingungen" können viele Ursprünge haben, auch beim Fahrer! Und es steht nirgends geschrieben, dass jemand, der nicht immer und überall am obersten Limit fahren will/kann, grundsätzlich nicht auf die Strasse darf!

Soviel dazu.

Was meine Bemerkung "ich meine gelesen zu haben" betrifft: Hab das hier im Forum mal gelesen, weiss aber nicht mehr wo und bin auch nicht sicher ob das stimmt (behaupte ich ja auch nirgends), wollte aber den Beitrag so verstanden wissen, dass falls es jemand verbindlich weiss, es hier gerne beitragen darf. Lasse mich auch gerne dahingehend belehre, dass dies völlig falsch ist und ich mich auf dem Holzweg befinde. Ein Forum soll ja ein Austausch von Informationen sein, nicht wahr? 🙂

Ich hab vor einiger Zeit mal das Urteil gelesen. Find es aber gerade nicht, bzw hab auch keine Zeit da auf der Arbeit. Schaue heute Abend mal nach. Auf jedenfall wurde da entschieden, das jemand 60% langsamer fahren muss als max. zulässig, damit er als Verkehrsbehinderung angesehen werden kann. Verschiedene Amtsgerichte haben auch schon von 50% gesprochen. Das mit den 60% war jedoch einer höheres Gericht.

@Mr. Moe: Ein trifftiger Grund kann auch sein, das du dich nicht schneller traust 😉 Den Fall gibts auch und wenn vor dir jetzt deswegen jemand 80 statt 100 fährt ist er keine Behinderung.

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Moe


Ich finde es nur immer wieder erstaunlich, das jede Auslegung dieser Gesetzestexte zugunsten langsamer Fahrt richtig sein soll .....

Es geht gerade nicht um eine "langsame Fahrt", es geht um einen gewissen Rahmen in dem man sich bewegen darf, ohne sich rechtfertigen zu müssen. Weiterhin geht es darum, das man in der Lage sein sollte, wenn man nun mal rein zufällig hinter einem Fahrzeug ist, welches aus welchen Gründen auch immer, langsamer unterwegs ist als man es selbst für richtig hält, sich anzupassen bzw. im Rahmen bestimmter Regeln überholen muss, wenn man sein eigenes Wunschtempo fahren möchte.

@Dd1300

Ja das war ausführlich genug, ist aber auch nur deine Meinung. Ich finde, die Geschwindigkeiten sind niedrig genug angesetzt, dass man sie ohne Probleme bei fast jeder Witterung fahren kann. Wer das nicht kann sollte Bus fahren oder realistischer: rechts ran, wenn sich hinter ihm ne Schlange bildet.

@kenny474

Das ist eine häufige Auslegung des Gesetzes, für mich muss ich sagen leider. Aber solange es Spielraum zur Interpretation gibt, nehm ich mir das Recht raus das auch in die andere Richtung zu tun.

Zum Austausch von Informationen, das ist doch gerade das Problem im Forum V&S: Die eine Wahrheit wie es richtig ist gibts nicht.

Aber da wir uns hier im Kreis drehen, klinke ich mich erstmal wieder aus dem Thema aus, überzeugen kann ich eh Niemanden...

Zitat:

Original geschrieben von TexMex406


Außerdem nochmal zum verständnis: Die 15 sek waren rein hypothetisch und waren nur dafür um zu sagen das man sich durchaus in diesen 15 sek eine Rote Phase sparen kann wenn die Ampel das zulässt . Alles rein spekulativ und deswegen wollte ich es gerne vermeiden das Thema Zeit mit in dieses Thema zu bringen.

Also wer hat das Thema Zeitersparnis denn zum Thema gebracht ? Du doch wohl.

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Moe


@Dd1300

Ja das war ausführlich genug, ist aber auch nur deine Meinung. Ich finde, die Geschwindigkeiten sind niedrig genug angesetzt, dass man sie ohne Probleme bei fast jeder Witterung fahren kann. Wer das nicht kann sollte Bus fahren oder realistischer: rechts ran, wenn sich hinter ihm ne Schlange bildet.

Genau das ist die Einstellung die man im Strassenverkehr nicht braucht. Es gibt immer jemanden der nicht so gut ist oder vielleicht auch nur ein wenig ängstlich und sich bei bestimmten Bedingungen nicht soviel traut. Deswegen muss er aber weder Bus fahren noch jedesmal Platz machen wenn sich hinter ihm 2 Fahrzeuge befinden die gerne schneller wollen. AUSSER er fährt drastisch zu langsam.

Ausserdem gibt es immer Stellen die durch witterungsbedingungen ect. nicht mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit befahren werden können. Da kenn ich hier sogar Stellen an denen das bei leichter Nässe in die Hose geht.

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