Nach Überholvorgang geblitzt worden!
Hallo liebe Community,
ich wurde heute mit ca 30 zu viel geblitzt Auserorts.
Situation : Wir fahren aus einem Ort heraus wo 30 war (vor mir ein Mercedes, dann ich, dann ein Arbeitskollege). Aus dem Ort heraus war ein 50 Schild der Mercedes fuhr noch eine gewisse Zeit (ca 400-500m) 40km/h schnell nagut denke ich alles gut einsehbar also gib ihm. Ich setze zum Überholen an und als ich schon meine Nase auf gleicher höhe vielleicht etwas weiter hatte gibt er auch Gas und beschleunigt auf ca 60 (die ungefähre Geschwindigkeit des anderen weiß ich von meinem Arbeitskollegen der alles mit angesehen hat und auch bestätigen könnte).
Weil mein Arbeitskollege bereits aufgeschlossen hat und in etwas ferne bereits Gegenverkehr zu sehen war nehme ich den Schwung mit und gebe auch Gas und komme auch vorbei. Ich schere ein und .... BAAAAAAAAAAM .... ein roter Blitz und geblitzt der Blick auf den Tacho 80. (nochmals erlaubt war 50)
Also ich befinde mich im 3. Jahr meiner Probezeit und hab mal wegen einem Rotlichtverstoß 4 Punkte bekommen.
Die Frage: Bin ich jetzt Schuld und hätte vom Gas gehen müssen und einscheren (wo ich vielleicht garnicht so einfach wieder reingekommen wäre) oder war es richtig gehandelt und ich sollte versuchen rechtlich dagegen vorzugehen.
Andere Sache ich habe weder Gesicht noch Nummernschild des Autos und habe da die einzige Hoffnung das es auf dem Blitzerfoto mit drauf ist und man darauf alles wichtige erkennt.
Danke schonmal für die Antwort(en),
MFG TexMex
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von TexMex406
Die Frage: Bin ich jetzt Schuld...
seit wann legitimiert ein überholvorgang das überschreiten der zulässigen
höchstgeschwindigkeit?
116 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von twindance
Ehe Du rechtlich dagegen vorgehst - überlege ganz genau, unter welcher Argumentation. Wenn es unglücklich läuft ("Herr Richter, ich wollte überholen und der Andere hat beschleunigt, deshalb musste ich ein wenig schneller fahren"😉 dann wird Dir nämlich Vorsatz unterstellt und das Strafmaß erhöht.Du solltest nicht MT, sondern lieber einen Rechtskundigen befragen - wenn dann der Bescheid kommt.
Danke für den Hinweis ich werde morgen einfach mal meine KFZ-Rechtschutz kontaktieren und mich erkundigen, wie die Rechtslage ist und wie meine Chancen stehen im Falle eines Rechtstreits recht zugesprochen zu bekommen.
Falls gewünscht kann ich ja die antwort die ich bekomme posten.
Danke an alle Antworten 🙂 (auch an die, die das gesagt haben was ich nicht so gerne hören wollte 😉 )
Warum wurde mein Beitrag gelöscht?
Zitat:
Original geschrieben von TexMex406
Soweit ich weiß ist dort kein Überholverbot, aber ich werde es morgen noch einmal kontrollieren und kann dir die Frage dann beantworten. Sollte es Überholverbot gewesen sein bin ich natürlich glücklich, wenn ich deswegen keinen auf den Deckel bekomme!
Wenn es der tägliche Arbeitsweg ist sollte man das wengistens wissen.
Zitat:
Original geschrieben von TexMex406
Und zu dem Foto : Ich will darauf nicht erkennen wie schnell der andere gefahren ist oder so sondern nur Nummernschild und Gesicht und wie wahrscheinlich jeder weiß sind die Fotos die diese Geräte machen weitaus besser, als das was man geschickt bekommt.
Wenn du während des Überholvorganges geblitzt worden bist ( Du links der andere rechts) dann ist er über die Induktionsschleife gefahren und nicht du, ergo bekommt er das Ticket und nicht du.
Warst du allerdings vor dem Wagen, (also nach dem Überholvorgang ) dann hast du den Blitzer ausgelöst, und das andere Auto war hinter dir, eine rechtliche Möglichkeit an dieses Blitzerbild vom anderen zu kommen hast du nicht.
Dir war aber klar das man in einem 50 km/h Bereich auch nicht kurzfristig zum überholen auf 80 km/h erhöhen darf?
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von TexMex406
Danke für den Hinweis ich werde morgen einfach mal meine KFZ-Rechtschutz kontaktieren und mich erkundigen, wie die Rechtslage ist und wie meine Chancen stehen im Falle eines Rechtstreits recht zugesprochen zu bekommen.Zitat:
Original geschrieben von twindance
Ehe Du rechtlich dagegen vorgehst - überlege ganz genau, unter welcher Argumentation. Wenn es unglücklich läuft ("Herr Richter, ich wollte überholen und der Andere hat beschleunigt, deshalb musste ich ein wenig schneller fahren"😉 dann wird Dir nämlich Vorsatz unterstellt und das Strafmaß erhöht.Du solltest nicht MT, sondern lieber einen Rechtskundigen befragen - wenn dann der Bescheid kommt.
Falls gewünscht kann ich ja die antwort die ich bekomme posten.
Danke an alle Antworten 🙂 (auch an die, die das gesagt haben was ich nicht so gerne hören wollte 😉 )
Die Schlafmützen die nach dem Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung weitertrödeln und erst wach werden wenn man überholen will sind ein weitverbreitetes Ärgernis und ich denke dass viele so gehandelt hätten wie du. Allerdings ändert dieser Umstand an DEINEM Fehlverhalten nichts und daher wirst du kaum Rabatt auf deinen Geschwindigkeitsverstoß bekommen. Wie jemand anderes schon sagte, riskierst du eher dass man dir Vorsatz unterstellt und es schlimmer kommt.
Der Verstoß des Anderen mag gegeben sein, aber es wird schwer bis unmöglich sein ihn zu beweisen.
Aber selbst wenn es gelingt: Im besten Fall hast du die Genugtuung gewonnen dass der andere ebenfalls eins ausgewischt bekommt. Ich finde, dass ist zu wenig um eine härtere Strafe für sich selbst zu riskieren.
Ich würde mit so etwas nicht meine Kraft und Energie verschwenden. Fakt ist, das auch die Mist gebaut hast und dafür halt grade stehen musst. Wir sollten zu allerst immer nur auf uns selber schauen...
Zitat:
Wenn es der tägliche Arbeitsweg ist sollte man das wengistens wissen.
Wie ich erwartet habe war dort kein Überholverbot und ich bin in der Situation einfach nur nochmal stuzig gewesen, da sowas ja leicht mal zu übersehen ist und wo kein Überholverbotsschild ist denkt man ja auch nicht über Überholverbot nach!
Nochmal zur Situation : Also ich hatte 3 Möglichkeiten
1. Auf 50 beschleunigen neben ihn fahren in der Zeit schließt der andere hinter mir auf ich steck zurück bremse scher irgendwie wieder ein und gefährde das Auto hinter mir und vielleicht noch die dahinter.
2. Ich bleib bei 50 der andere bleibt bei 50 ( wenn wir mal davon ausgehen er beschleunigt nicht mehr weiter (womit ich ja durchaus rechnen muss) und wir fahren solange nebeneinander bis ich frontal im Gegenverkehr hänge.
3. Ich geb Gas überschreite die zulässige Höchstgeschwindigkeit und die Situation wird ohne erhöhte Gefährdung anderer gelöst. Da kann ich mir sicher sein, da es sich um eine sehr gut einsehbare stelle handelt ohne Kurven oder sonstige Sichtbehinderungen.
Also würde egal was ich mache irgendwas passiere wäre ich Schuld!
Ich denke sogar sollte Fall 1 eintreten und ein hinter mir fahrender würde verletzt, würden die meisten wahrscheinlich sagen. Wärst besser durchgezogen.
Ich fühle mich da in eine Zwickmühle geschoben. Der einzige Vorwurf ist, dass ich überhaupt überholen wollte aber das war rechtens. Da ohne Fehlverhalten eines anderen ich gegen kein Gesetz verstoßen hätte.
Du wirst aber keine Chance haben. Erst mal muss ein Fehlverhalten des anderen Fahrers bewiesen werden.
Auch wenn dieser zwar ein Schleicher war, wird man vor Gericht kein Recht bekommen.
Alleine schon die Argumentation, er ist 40 in einer 50er Zone gefahren und dann habe ich ihn mit 80 überholt zieht einfach nicht.
Solche Situationen mit Verkehrsteilnehmer kommen täglich auf unseren Straßen vor und ohne dir zu nahe zu tretten, dein Verhalten war auch das eines Anfängers.
Hier hätte man Ruhe bewahren müssen, zumal auch der Zeitgewinn gleich Null gewesen ist.
Gruß
Zitat:
Da ohne Fehlverhalten eines anderen ich gegen kein Gesetz verstoßen hätte.
Das mag sein, aber es wird dir nichts helfen. Ein Richter wird dir erklären dass du den Überholvorgang hättest abbrechen müssen, sobald dir klar wurde dass du ihn nicht ohne Geschwindigkeitsübertretung zu Ende führen konntest. Deine subjektive Einschätzung dass das genauso gefährlich oder noch gefährlicher gewesen wäre, hilft dir im Normalfall nicht.
Ist mir auch schon ganz ähnlich passiert. Bei mir ging es noch nicht einmal um "zu schnell" sondern weil ich bei ähnlicher Ausgangssituation ein paar Meter ins Überholverbot gekommen bin. Ich habe es versucht dagegen anzugehen. Sinngemäße Aussage des Richters: Wenn sie auf Höhe des Verkehrsschildes (welches das Überholverbot einleitet) nicht schon eine Wagenlänge vor dem zu überholenden Fahrzeug waren, hätten sie den Überholvorgang abbrechen und sich wieder dahinter einordnen müssen. Und dabei ging es noch nicht einmal um die gefährliche Situation zum überholen auf die Gegenfahrbahn zu müssen, sondern es war auf einer vierspurigen Straße die bald darauf zweispurig wurde und ich noch 500 Meter zum überholen hatte.
Zitat:
Original geschrieben von MB Spirit
Du wirst aber keine Chance haben. Erst mal muss ein Fehlverhalten des anderen Fahrers bewiesen werden.
Auch wenn dieser zwar ein Schleicher war, wird man vor Gericht kein Recht bekommen.
Alleine schon die Argumentation, er ist 40 in einer 50er Zone gefahren und dann habe ich ihn mit 80 überholt zieht einfach nicht.
Solche Situationen mit Verkehrsteilnehmer kommen täglich auf unseren Straßen vor und ohne dir zu nahe zu tretten, dein Verhalten war auch das eines Anfängers.
Hier hätte man Ruhe bewahren müssen, zumal auch der Zeitgewinn gleich Null gewesen ist.Gruß
Beweise : Fahrer hinter mir
Ich wollte ihn nicht mit 80 überholen sondern mit 50
Das mit dem Anfänger lass ich ma so stehen.
40 + 10 sind 25% schneller nach 1min schon 15 sek Gespart eine grüne Ampel weniger und ich bin ratz fatz auf 5min.
Wenn man alles so eindimensional betrachtet würde es Gesetze wie Notwehr nicht geben und der Krankenwagen dürfte im Notfall auch nicht über eine rote Ampel fahren.
Ob diese 10-15km/h es nun wert waren zu überholen ist eine Sache obwohl dabei nichts falsches ist, aber was danach passiert ist finde ich doch sehr fragwürdig und wenn sehe ich bei mir max eine Teilschuld die bei weitem keine 3 Punkte wert ist
Etwas sehen und in der Sache Recht haben, sind leider zwei unterschiedliche Dinge.
"Oder aber du hättest als schnellerer vor der roten Ampel warten müssen während du mit 50 km/h grüne Welle gehabt hättest."Zitat:
Original geschrieben von TexMex406
40 + 10 sind 25% schneller nach 1min schon 15 sek Gespart eine grüne Ampel weniger und ich bin ratz fatz auf 5min.
Wenn man alles so eindimensional betrachtet würde es Gesetze wie Notwehr nicht geben und der Krankenwagen dürfte im Notfall auch nicht über eine rote Ampel fahren.
Es ist aber müßig darüber zu philosophieren, weil du so keine legitimation zum schnellerfahren bekommst.
Dein Grundproblem scheint aber mangelnde Einsicht zu sein, du versuchst hier Argumente die nun warhrlich nichts mit deinem geblitzt sein zu tun haben vorzutragen und versuchst hier irgendwie eine Rechtfertigung für dein Fehlverhalten zu bekommen.
Du bist zu schnell geblitzt worden und das zählt, denn du fährst eigenverantwortlich, du hättest den Überholvorgang auch abbrechen können, da kann auch der Hahn vom Misthaufen gefallen sein ohne das geschossen wurde........
Zitat:
Original geschrieben von TexMex406
Beweise : Fahrer hinter mir
Ich wollte ihn nicht mit 80 überholen sondern mit 50
Das mit dem Anfänger lass ich ma so stehen.40 + 10 sind 25% schneller nach 1min schon 15 sek Gespart eine grüne Ampel weniger und ich bin ratz fatz auf 5min.
Wenn man alles so eindimensional betrachtet würde es Gesetze wie Notwehr nicht geben und der Krankenwagen dürfte im Notfall auch nicht über eine rote Ampel fahren.
Ob diese 10-15km/h es nun wert waren zu überholen ist eine Sache obwohl dabei nichts falsches ist, aber was danach passiert ist finde ich doch sehr fragwürdig und wenn sehe ich bei mir max eine Teilschuld die bei weitem keine 3 Punkte wert ist
Das Überholen bei unklarer Verkehrslage ist verboten. Eine unklare Verkehrslage kann auch das Ortsende sein. Wenn ich mich an die Geschwindigkeiten innerorts halte und am Ortsschild bin und einer meint, er müsse zum Überholen ansetzen, dann beschleunige ich selbstverständlich ganz normal auf die mögliche Geschwindigkeit.
Sorry, dass nicht jeder den TDI-Bumms hat.
Man darf als Überholter nicht beschleunigen, das ist richtig. Dazu zählt aber nicht das Beschleunigen nach dem Ortsschild. Damit muss der Hinterherfahrende rechnen. Genauso wie mit Gegenverkehr vor einer Kurve und Kuppe. Unklare Verkehrslage bezieht sich nämlich nicht nur auf die Sicht nach vorne, sondern auch auf die Verkehrssituation. Und wenn da schon eine 50 angeordnet war, dann wird das meistens nicht grundlos da stehen. Vielleicht eine Einfahrt in der Kurve, ein Unfallschwerpunkt, landschaftliche Fahrzeuge, die ein-/ausfahren.
Und was heißt schon 40... 50? Bei manchen Autos gehen die Tachos halt relativ nach dem Mond, aber woran soll sich der Fahrer halten?
Bei solchen Zeitrechnungen kann ich mir ein Grinsen einfach nicht verkneifen. Die Zeit hinter einem langsameren Fahrer wird maßlos überschätzt. Eine rote Ampel nimmt wesentlich mehr Zeit als jemand, der einfach nicht schneller kann und will.
Der wird einfach an geeigneter Stelle überholt und gut ist.
Aber das ist in Deutschland ja generell ein Problem. Ich hatte auch letztes Wochenende vor mir einen Roller, der fuhr etwa 30, weil es ein 25er Roller war. So, als Ortskundiger konnte ich nicht überholen, weil Kuppen und Verkehrsinseln... zwei Bahnübergänge noch, die auf dem Roller alles Andere als angenehm sind. Da ist die Hausfrau im Touran hinter mir auch fast durchgedreht und man muss ja schließlich alles vor sich wegschieben und freie Bahn mit Marzipan.
Und das sind dann dieselben, die beim Blitzerwarner im Radio anrufen und Abzocke brüllen.
Vielleicht bin ich auch schon zu viel im Ausland gefahren und weiß, wann man überholen kann und wann man mal halblang machen sollte. Und nein, ich bin noch keine 40 oder habe zu viel Zeit - im Gegenteil.
Nur weil einer 40 in der 50er Zone fährt, ist das keine Ausrede, auf 80 zu beschleunigen. Wenn man nicht mit 50 vorbeikommt, dann eben bei der nächsten Gelegenheit.
Denn die Alternative kann u.U. der Unfall und das nächste Krankenhaus sein. Und das ist mal öde... ständig im Bett und jeden Tag müssen einen die Leute von weit her besuchen kommen... inklusive Fahrzeit, rote Ampeln etc. pp.
So muss man das nämlich auch mal sehen. Und das passiert mehr als genug.
15 Sekunden Ersparnis... ich lache mich schlapp.
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
Das Überholen bei unklarer Verkehrslage ist verboten. Eine unklare Verkehrslage kann auch das Ortsende sein. Wenn ich mich an die Geschwindigkeiten innerorts halte und am Ortsschild bin und einer meint, er müsse zum Überholen ansetzen, dann beschleunige ich selbstverständlich ganz normal auf die mögliche Geschwindigkeit.
Sorry, dass nicht jeder den TDI-Bumms hat.
Man darf als Überholter nicht beschleunigen, das ist richtig. Dazu zählt aber nicht das Beschleunigen nach dem Ortsschild. Damit muss der Hinterherfahrende rechnen. Genauso wie mit Gegenverkehr vor einer Kurve und Kuppe. Unklare Verkehrslage bezieht sich nämlich nicht nur auf die Sicht nach vorne, sondern auch auf die Verkehrssituation. Und wenn da schon eine 50 angeordnet war, dann wird das meistens nicht grundlos da stehen. Vielleicht eine Einfahrt in der Kurve, ein Unfallschwerpunkt, landschaftliche Fahrzeuge, die ein-/ausfahren.
Und was heißt schon 40... 50? Bei manchen Autos gehen die Tachos halt relativ nach dem Mond, aber woran soll sich der Fahrer halten?
Bei solchen Zeitrechnungen kann ich mir ein Grinsen einfach nicht verkneifen. Die Zeit hinter einem langsameren Fahrer wird maßlos überschätzt. Eine rote Ampel nimmt wesentlich mehr Zeit als jemand, der einfach nicht schneller kann und will.
Der wird einfach an geeigneter Stelle überholt und gut ist.
Aber das ist in Deutschland ja generell ein Problem. Ich hatte auch letztes Wochenende vor mir einen Roller, der fuhr etwa 30, weil es ein 25er Roller war. So, als Ortskundiger konnte ich nicht überholen, weil Kuppen und Verkehrsinseln... zwei Bahnübergänge noch, die auf dem Roller alles Andere als angenehm sind. Da ist die Hausfrau im Touran hinter mir auch fast durchgedreht und man muss ja schließlich alles vor sich wegschieben und freie Bahn mit Marzipan.
Und das sind dann dieselben, die beim Blitzerwarner im Radio anrufen und Abzocke brüllen.Vielleicht bin ich auch schon zu viel im Ausland gefahren und weiß, wann man überholen kann und wann man mal halblang machen sollte. Und nein, ich bin noch keine 40 oder habe zu viel Zeit - im Gegenteil.
Nur weil einer 40 in der 50er Zone fährt, ist das keine Ausrede, auf 80 zu beschleunigen. Wenn man nicht mit 50 vorbeikommt, dann eben bei der nächsten Gelegenheit.
Denn die Alternative kann u.U. der Unfall und das nächste Krankenhaus sein. Und das ist mal öde... ständig im Bett und jeden Tag müssen einen die Leute von weit her besuchen kommen... inklusive Fahrzeit, rote Ampeln etc. pp.
So muss man das nämlich auch mal sehen. Und das passiert mehr als genug.
15 Sekunden Ersparnis... ich lache mich schlapp.cheerio
Am Thema vorbei aber danke 😉
1. Wollte ich mit meiner Aussage die geringe Zeiterspanis einfach nur kurz wiederlegen, weil es eben auch anders sein kann, aber das falsch zu verstehen ist ehh viel einfacher.
2. War der Orrsausgang wie beschrieben schon etwas hinter uns und ich habe abgewartet ob was passiert.
3. Weiß ich verdammte sch.... auch das man beim Überholen nicht schneller als 50 fahren darf, jedoch hatte ich die wahl zwischen 3 strafbaren möglichkeiten.
Da hier einige schlicht und ei fach nur das lesen was sie lesen wollen ist schade und die Meinung das etwas unumstößlich ist egal in welchem Zusammenhang es passiert ist echt schon eine verdammt krasse Einstellung.
Ich werde versuchen das überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu legitimieren, da es meiner Ansicht nach das sicherste für alle beteidigten war.
Der Richter wird dann wohl entscheiden müssen ob er es sieht wie ich oder nicht.
Tschö
Zitat:
Am Thema vorbei aber danke 😉
1. Wollte ich mit meiner Aussage die geringe Zeiterspanis einfach nur kurz wiederlegen, weil es eben auch anders sein kann, aber das falsch zu verstehen ist ehh viel einfacher.2. War der Orrsausgang wie beschrieben schon etwas hinter uns und ich habe abgewartet ob was passiert.
3. Weiß ich verdammte sch.... auch das man beim Überholen nicht schneller als 50 fahren darf, jedoch hatte ich die wahl zwischen 3 strafbaren möglichkeiten.
Da hier einige schlicht und ei fach nur das lesen was sie lesen wollen ist schade und die Meinung das etwas unumstößlich ist egal in welchem Zusammenhang es passiert ist echt schon eine verdammt krasse Einstellung.
Ich werde versuchen das überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu legitimieren, da es meiner Ansicht nach das sicherste für alle beteidigten war.
Der Richter wird dann wohl entscheiden müssen ob er es sieht wie ich oder nicht.Tschö
Das Thema der Zeitersparnis ist lachhaft. Wir haben es mehrach bei Strecken um die 500km und mehr ausprobiert. Die maximale Einsparung lag bei gut 20 Minuten auf diese Strecke. Wurde auch in diverstesten Tests bei verschiedenen TV-Formaten gezeigt.
Bei dem Versuch deine Überschreitung mit dem Argument der Sicherheit für alle Beteiligten zu legitimieren wünsche ich dir viel Glück. Mit was anderem wird dir das nämlich nicht gelingen.... Die sicherste Möglichkeit wäre gewesen hinter dem Schleicher zu bleiben.