nach Totalschaden zähe Versicherungsregulierung
Unser Auto erlitt Anfang September bei einem unverschuldeten Unfall einen wirtschaftlichen Totalschaden. Die gegnerische Versicherung hat bisher 2 Zahlungen geleistet, offen sind jedoch noch:
1. Vom Wiederbeschaffungswert 3.300 EUR lt. Gutachten (erstellt von einem alteingesessenen und anerkannten Sachverständigenbüro hier am Ort) hat die Versicherung 500 EUR "abgezogen", weil der WBW lt. Gutachten zu hoch sei (das hätten ihre eigenen Recherchen ergeben).
2. Zu der Mietwagenrechnung (Mietdauer 12 Tage), die vor über 3 Wochen über unseren Anwalt an die Versicherung geleitet wurde, liegt überhaupt noch keine Stellungnahme vor, geschweige denn wurde gezahlt.
Leider haben wir keine Rechtsschutzversicherung (sonst würde ich unseren Anwalt jetzt auffordern, eine letzte Zahlungsfrist zu setzen und anschließend - gegebenfalls - sofort zu klagen).
Ist es ungewöhnlich, daß sich eine Versicherung (wie in unserem Fall) wochenlang in Schweigen hüllt?
Die ganze Angelegenheit war in den letzten Wochen eh stressig und nervenaufreibend (unverschuldet in so eine Sch...sache zu geraten) und auf eine "Never ending story" haben wir weißgott keinen Bock.....
Beste Antwort im Thema
Warum wir uns damit beschäftigen sollen wenn doch ein Rechtsverdreher (schon beauftragt) welcher übrigens von uns allen bezahlt wird seinen Job nicht oder falsch macht verstehe ich leider nicht denn genau diese Person ist dein Ansprechpartner, meine Meinung...
20 Antworten
Zitat:
Also: Wo ist eigentlich jetzt das Problem mit der Bezahlung des Rechtsanwalts? Genau für solche Streitfragen hat man dann doch einen Rechtsanwalt, den die gegnerische Versicherung bezahlen muss. Sonst könnte man sich die ganze Anwaltsgeschichte auch schenken.
Kein Problem -
ABERim Klagefall würde die gegnerische Versicherung wohl kaum für die Anwaltskosten aufkommen, d.h. im Gerichtsverfahren müssten wir die Anwaltskosten selbst tragen.
Im übrigen noch eine Anmerkung: ich bin nicht "hypernervös" wegen der anfangs erwähnten 500 EUR oder den noch nicht erstatteten Kosten für den Mietwagen. Ich wiederhole nochmals: mir ging es einzig und allein darum zu erfahren, ob eine "zähe" Regulierung wie beispielsweise in unserem Fall nicht unüblich ist. Und diese Frage wurde ja bereits beantwortet - und von mir verstanden.
Und da war ich zu langsam.... Ich werde alt...
Zitat:
Original geschrieben von RoveringP6
Kein Problem - ABER im Klagefall würde die gegnerische Versicherung wohl kaum für die Anwaltskosten aufkommen, d.h. im Gerichtsverfahren müssten wir die Anwaltskosten selbst tragen.
Im Ausgangsposting hast Du aber geschrieben, dass Du bei Vorhandensein einer Rechtschutzversicherung ansonsten jetzt euren Anwalt auffordern würdest, eine letzte Zahlungsfrist zu setzten und ggf. anschließend sofort zu Klagen. Der nächste Schritt wäre jetzt tatsächlich, dass der Anwalt die Klage androht o. ä. und die Versicherung nochmals zur Zahlung auffordert. Damit ist noch kein Prozessrisiko verbunden.
Und wenn Ihr den Prozess gewinnt, muss die Versicherung so oder so die Anwaltskosten übernehmen. Das Prozessrisikko muss natürlich selbstredend abgewogen werden, so dass ich ein gewisses Verständnis dafür habe, wenn ihr nicht klagen wollt - ggf. spekuliert aber genau darauf die Versicherung.
Zitat:
Original geschrieben von Einige_Fragen
Und wenn Ihr den Prozess gewinnt, muss die Versicherung so oder so die Anwaltskosten übernehmen. Das Prozessrisikko muss natürlich selbstredend abgewogen werden, so dass ich ein gewisses Verständnis dafür habe, wenn ihr nicht klagen wollt - ggf. spekuliert aber genau darauf die Versicherung.
Richtig. Und wenn sie ihn verliert, zahlt sie das ganze Drum und Dran mit allem Brimborium aus eigener Tasche.
Es ist tatsächlich möglich, daß der Gutachter den WBW zu hoch angesetzt hat, und vielleicht bestand gar kein Anspruch auf DIESEN Mietwagen über 12 Tage.
Und selbst wenn Sie nicht verliert - Gerichte lassen solche Streitigkeiten nämlich gerne mal mit einem Vergleich enden - ist nicht gesagt, daß sie nicht anteilig für die Prozesskosten aufkommen muss.
Obs wegen 500€ das alles wert ist?
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Zumindest in einem Punkt ist heute Bewegung in die Sache gekommen: der Autovermieter hat aufgefordert, die Rechnung in den nächsten Tagen zu begleichen. Ich werde entsprechend handeln und den Gesamtbetrag überweisen.
Kurzes Update:
1. Die Mietwagenrechnung wurde inzwischen von der Versicherung ohne Beanstandung voll übernommen.
2. Zum Wiederbeschaffungswert hatte sich die Versicherung zwischenzeitlich an die hier am Ort ansässige DEKRA-Vertretung gewandt. Lt. DEKRA-Schreiben liegt der WBW - nach eigenen DEKRA-Recherchen bei mobile.de, örtlicher Suchradius 200 km) - bei 3.000 EUR (statt der 3.300 EUR im Gutachten). Daraufhin hat die Versciherung diese 3.000 EUR als "Maßstab" genommen und 200 EUR nachgezahlt.
Unterm Strich bleibt also in dieser Angelegenheit für uns ein Minus von 300 EUR, wenn wir das Gutachten zugrunde legen.
Diese 300 EUR werden wir nicht einklagen, sondern unserem Anwalt mitteilen, daß für uns die Sache jetzt erledigt ist.