Nach 9 Monaten Rechnung erhalten!?!?
Hallo,wollte euch mal mitteilen wie toll mein freundkicher mit Kunden umgeht.
Habe vor 9 Monaten meinen CC in der Werkstatt gehabt,dabei wurde der Fahrersitz ausgebaut und natürlich bei dem Glück das ich habe,wurde mit dem Sitz mein Lederlenkrad verkratzt.
Natürlich wurde mir nicht darüber gesagt doch zum Glück habe ich es noch auf dem Werksgelände bemerkt.
Sofort wurde mir ein neues Lenkrad versprochen und man hat sich auch bei mir entschuldigt.
Das Lenkrad wurde dann auch ersetzt und heute nach 9 Monaten erhalte ich eine Rechnung über 495.- Euro.Mein freundlicher hatte diesen Betrag versucht auf Kulanz bei VW zu bekommen was natürlich nicht geklappt hat und jetzt verlangt er diesen von mir.
GEHTS NOCH????
Was meint Ihr dazu
Beste Antwort im Thema
verstehe nicht, warum die leute hier gleich einen aufstand machen...fahr doch einfach hin und sprich mit dem verantwortlichen.
meist klärt sich sowas schnell auf, eine angestellte in der buchhaltung hat vielleicht die rechnung automatisch geschickt, weil es für sie offen war und in deinem spez. fall nicht bescheid wusste.
durch reden klärt sich meistens alles auf. aber gleich "chef fordern" blablabla...schön ruhig bleiben und vernünftig reden.
ist ja wie bei der lufthansa, bevor man redet, wird schon mal zur sicherheit gestreikt....niemand will mehr mit seinem gegenüber reden...jeder droht gleich mit anwalt und polizei,...alle freundlichen sind plötzlich automatisch betrüger und und und...manchmal stimmt echt der satz "weit haben wir es gebracht"...schade.
selbst ein kratzer oder schlimmeres kann mal in einer werkstatt passieren, ist ärgerlich klar, kann aber passieren!
16 Antworten
Das mit den 6 Monaten ist schon richtig, beruht aber auf einer Rechtsnorm aus dem Umsatzsteuergesetz, wonach bei einer Leistungsbeziehung zwischen Unternehmern der Leistende eine Rechnung innerhalb dieser Frist auszustellen hat.
"verschicken"
Sorry, wer lesen kann ist echt klar im Vorteil. Das Wort "verschicken" habe ich total überlesen und die Verjährung von Forderungen reininterpretiert.
Nochmal zu "verschicken" an sich:
Eine Verjährungsfrist bei der Rechnungsstellung insbesondere bei einem einseitigen Handelskauf sind mir nicht bekannt. Also ich halte auch hier die 6 Monate für fragwürdig. Generell gilt die Regelverjährungsfrist auf die Forderung. Wenn die Forderung jedoch nicht geltend gemacht wurde, hat es für den Verbraucher auch keine Konsequenzen. Wird die Forderung später geltend gemacht, kommt es drauf an, ob der Leistungszeitraum solange zurück liegt, dass nach der 3-Jahres-Regel eine Verjährung eingetreten ist. Da Leistung und Rechnung aber nicht so lang auseinander liegt, ist die Forderung grundsätzlich nicht verjährt.
Gruß,
Stefan