Nach 15 Jahren Führerschein zurück ohne MPU
Nach 15 Jahren Führerschein zurück ohne MPU stimmt das ich habe den Führerschein wegen Alkohol und Drogen verloren das ist aber 15 Jahre her kann ich denn Führerschein ohne MPU machen
50 Antworten
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 10. August 2024 um 18:22:24 Uhr:
Löschungen erfolgen im Januar, einfach deswegen
Kann sein, dass das KBA seine Daten nur einmal jährlich "bereinigt", aber die Tilgungsfrist beginnt nicht immer im Januar, sondern zu den in § 29 Abs. 4 StVG genannten Zeitpunkten, also üblicherweise mit dem Tag der Rechtskraft.
Alles richtig, aber was machst du, wenn das Straßenverkehrsamt trotz abgelaufener Fristen was davon mitkriegt und dann Zweifel an der Eignung hat? Deswegen mein Rat, paar Monate zuwarten. Nach 15 Jahren kommt darauf meist auch nicht mehr an. Man kann ja trotzdem sich schon mal bei der Fahrschule für die Theorie anmelden.
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 11. August 2024 um 06:43:40 Uhr:
Alles richtig, aber was machst du, wenn das Straßenverkehrsamt trotz abgelaufener Fristen was davon mitkriegt und dann Zweifel an der Eignung hat? Deswegen mein Rat, paar Monate zuwarten.
Getilgt ist getilgt und daran ist die FSSt gebunden. Getilgte Einträge dürfen nicht mehr verwendet werden.
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 11. August 2024 um 06:43:40 Uhr:
aber was machst du, wenn das Straßenverkehrsamt trotz abgelaufener Fristen was davon mitkriegt und dann Zweifel an der Eignung hat?
Die Führerscheinstellen sollten wissen, dass getilgte Einträge nicht verwertet werden dürfen.
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 11. August 2024 um 06:43:40 Uhr:
Man kann ja trotzdem sich schon mal bei der Fahrschule für die Theorie anmelden.
Bei einer Neuerteilung ist keine Theorieausbildung vorgeschrieben.
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Der Führerschein muss komplett neu erworben werden
,nein. Die praktischen Prüfungen müssen neu abgelegt werden, Sonderfahrten und sowas fällt weg.
Wenn man 15 Jahre nicht mehr hinterm Steuer war, kann Theorie wohl auch nicht schaden ... auch wenn man keine neue Prüfung ablegen muss ?...
Ich bin nicht sicher, aber ich meine, dass alle Prüfungen neu gemacht werden müssen.
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 11. August 2024 um 17:39:55 Uhr:
Der Führerschein muss komplett neu erworben werden
Was verstehst du denn unter dieser Formulierung "komplett neu erwerben"? Es sind die Prüfungen abzulegen, aber es gibt keine Ausbildungspflicht.
Mag sein, dass es keine Ausbildungspflicht gibt, gibt es aber auch normal nur eingeschränkt. Aber versuche mal eine theoretische Prüfung ohne Vorbereitung zu bestehen.
Wie ist das denn, wenn der Papa oder die Mama den Sprösslingen das fahren beibringt, ohne Fahrschule, das geht nämlich auch?
nö, um die Pflichtstunden aka Sonderfahrten kommst du beim ersten Mal nicht umhin.
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 11. August 2024 um 21:25:30 Uhr:
Aber versuche mal eine theoretische Prüfung ohne Vorbereitung zu bestehen.
Eine Vorbereitung kann auch in Eigenregie zuhause durchgeführt werden. Akzeptiere doch einfach, dass es bei einer Neuerteilung keine Ausbildungspflicht gibt.
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 11. August 2024 um 21:25:30 Uhr:
Wie ist das denn, wenn der Papa oder die Mama den Sprösslingen das fahren beibringt, ohne Fahrschule, das geht nämlich auch?
Nein, das geht in Deutschland nicht, ausgenommen die beschränkten Möglichkeiten auf einem Verkehrsübungsplatz. Dann ist aber die praktische Ausbildung immer noch vorgeschrieben.
Bei einem solch heiklen Thema würde ich dem TE raten, sich "billigen" anwaltlichen Rat zu holen den es online schon ab 30 oder 50€ gibt. Die Antworten hier im Forum....naja, wir sind keine Fachleute/ Juristen.
Zitat:
Deutschland ist, wenn du Fahrrad fahren musst, weil Dir dein Führerschein abgenommen wurde, weil du betrunken Fahrrad gefahren bist. 😰
Wie kommst du darauf? In so einem Fall bleibt auch das Fahrrad stehen. Zumindest offiziell.
Offiziell gibt man den Führerschein nicht ab wenn man mit dem Fahrrad alkoholisiert erwischt wird.
Es kommt auch auf den Promillewert an was da weiter passiert.
Ab1,6 Promille wird aber eine MPU fällig.erst das Ergebnis entscheidet dann über einen Entzug der Fahrerlaubnis.
Und solange behält man auch erst einmal seinen Führerschein.
Und der Entzug der Fahrerlaubnis gilt dann auch nur für die Fahrzeuge für die sie erteilt wurde.
Ob,je nach Fall ,zusätzlich ein Fahrverbot auch für Fahrräder ausgesprochen würde hängt dann sicher vom Einzelfall ab.
Aber man gibt den Führerschein nicht pauschal wegen Trunkenheit auf dem Fahrrad ab.