Mwst. sparen durch Zulassung auf Firma?
Hallo Community,
ich plane eine gebrauchte Facelift C-Klasse zu kaufen. Da die Preise doch sehr hoch sind, dachte ich das ich den Wagen vielleicht auf das Handwerksunternehmen von meinem Vater zulassen könnte um somit 19% zu sparen.
Ein guter Freund lässt seine Wagen über seine Consulting Firma laufen um die 19% zu sparen. Er nutzt sie aber Privat.
Meine Frage ist also, ob das A) legal ist und B) ob es Ratsam ist um so die Mwst. (in meinem Fall etwa 10.000€) zu sparen?
Auf dieses Unternehmen ist aber bereits ein Ford Transit als Lieferwagen zugelassen.
Mit freundlichen Grüßen
Beste Antwort im Thema
Hallo,
zunächst muss der Steuerpflichtige die betriebliche Nutzung nachweisen. Je nach Art der Gewinnermittlung (§§4 III oder §4 I EStG) entweder mind zu 10% oder zu mind. 50%.
Sollte der Nachweis gelingen dann muss man den Privatanteil wie erwähnt nach Fartenbuch oder 1% Methode ermittelt werden. Ein Fahrtenbuch wird streng kontrolliert und muss strenge Maßstäbe erfüllen, die KFZ Kosten sollten in diesem Fall auf ein gesondertes Sachkonto gebucht werden. Wenn sich nur eine Unplausibilität festgestellt wird (KM-Stand Rep.RG stimmt nicht mit Fahrtenbucheintrag überein, oder man war lt. Fahrtenbuch in HH aber Tankrechnung aus M) wird die Ermittlung zu Gunsten der 1% Methode verworfen. Je nachdem welche übrigen Sachverhalte anlässlich einer Betriebsprüfung noch aufgedeckt werden, könnte man beim erkennen des Sachverhaltes u.U. schneller den Tatbestand einer Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung erfüllen als einem lieb ist.
Beim Verkauf oder Entnahme des Fahrzeugs ist ebenfalls Umsatzsteuer abzuführen.
Ob sich dass alles unter dem Strich rechnet ist vom Einzelfall abhängig.
Also wenn man den Fall so geschildert bekommt sollte man von dem Vorhaben eher abraten wenn man einen betrieblichen Zusammenhang nicht nachweist. Wer trotzdem dazu rät setzt sich ggf. dem Verdacht der Beihilfe einer Steuerstraftat aus.
Straffreie Pfingsten wünscht der Elch
40 Antworten
Frag am besten einen Steuerberater,der sollte es wissen.
Gruß,Peter
Das das nicht legal ist, dürfte wohl klar sein, oder? Dafür wird dir hier keine die Absolution erteilen.
Und für den Rest fragst du am besten deinen Steuerberater, bzw. den der Firma....
Ohne jetzt zu schreiben, ob das legal ist oder nicht...
Bei 10000 EUR Anschaffung sparst du knappe 1600 EUR an Mwst., allerdings wirst du beim Verkauf nicht drumherumkommen, auf den dann zu erzielenden Verkaufspreis die Umsatzsteuer ans Finanzamt abzuführen, d.h., im Grunde genommen sparst du nur für die Preisdifferenz zwischen Kaufpreis und dem späteren Verkaufspreis die Umsatzsteuer.
Weiter hast du dann alle Regelungen für Firmenwägen, die privat genutzt werden, einzuhalten, z.B.:
GEZ-Gebühren
Fahrtenbuch oder die 1%-Regelung vom Neupreis als monatlich zu versteuerndes Einkommen
Es können zwar sämtliche Kosten theoretisch auch über die Firma steuerlich in Abzug gebracht werden, aber die 1%-Regelung sorgt dafür, daß es kein allzu gutes Geschäft für dich wird. Bei Führung eines Fahrtenbuches (um die 1% zu umgehen) kann das FA relativ leicht die überwiegend private Nutzung feststellen, das kann dann andere Konsequenzen haben, die alle nicht lustig sind.
Nehmen wir nun an, du verkaufst das Auto nach ein paar Jahren wieder für 5000, dann hält das FA dafür die Hand auf und möchte seine 800 EUR Umsatzsteuer an dem Deal haben.
Nehmen wir mal an, Papa geht mit seinem Laden pleite, dann ist das Auto auch in der Insolvenzmasse mit drin, und in dem Fall wird dir der Papa sicher nicht eben mal kurz deinen Schaden ersetzen können, sonst wär er ja nicht pleite...
So ganz einfach ist es also zum Glück nicht, sich ehrichen Steuerzahlern gegenüber einen Vorteil zu verschaffen, die Finanzämter haben für solche Fälle sehr gute Leute, die eine Nase dafür haben....
Die Firma muss sich den Wagen auch leisten können!
Kläre das mal ab, ob die 50 TEUR netto bei allein 10 TEUR Steuer überhaupt rumliegen.
Neuwagen kaufe ich über die Firma und Gebrauchtwagen 1 Jahr und älter privat und rechne mit der Firma die km ab, da es so für mich als Ges. GF günstiger ist.
Mein Tipp: immer sauber bleiben, dann ist die Steuerprüfung ein entspannter seltener Besuch.
Gruß Michael
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Hallo,
die meisten Fragen sind hier ja schon angesprochen, natürlich kann Dein Vater einen Firmenwagen anmelden.
Da Du aber wohl kaum um die 1% Regel herumkommen wirst, solltest Du beachten, dass diese 1% immer von Neuwagenpreis berechnet wird, nicht von Deinem Kaufpreis.
Und wenn Du Dir eine GEBRAUCHTE C-Klasse kaufen möchtest, die GEBRAUCHT über 60.000 EUR kosten soll, würde mich interessieren, wie hoch der Listenneupreis für dieses Fahrzeug war.
Abschliessend: Frag einen Steuerberater, der wird Deinem Vater allerdings wahrscheinlich abraten.
PS: Finanzämter sind nicht dazu gedacht, Fahrzeuge, die ausserhalb eines Budgets liegen, doch erschwinglich zu machen.
Zitat:
Original geschrieben von cdfcool
Bei Führung eines Fahrtenbuches (um die 1% zu umgehen) kann das FA relativ leicht die überwiegend private Nutzung feststellen, das kann dann andere Konsequenzen haben, die alle nicht lustig sind.
Fahrtenbücher können manipuliert werden...
Zitat:
So ganz einfach ist es also zum Glück nicht, sich ehrichen Steuerzahlern gegenüber einen Vorteil zu verschaffen, die Finanzämter haben für solche Fälle sehr gute Leute, die eine Nase dafür haben....
Das ist wohl auch regional abhängig... Ich kenne einige Unternehmer, die ihr Privatleben (ob Auto, Renovierungen am Privathaus, privater Restaurantbesuch, etc.) auf die Firma abrechnen...
Das Finanzamt hat nicht so viel Zeit, um genau zu prüfen.
Sicher können Fahrtenbücher manipuliert werden...
Es wird immer Wege geben, sein eigenes Wohl auf Kosten der Allgemeinheit zu finanzieren, wer dabei wegsieht oder gar mithilft, der soll sich halt hinterher nicht beklagen, wenn der Staat dann dort zugreift, wo die Allgemeinheit sich nicht oder nur schlecht wehren kann.
Wenn ein Herr H. aus M. Millionen auf die Seite schafft, dann müssen eben alle anderen Bürger dieses Staates ein paar Cent dafür mehr Steuern zahlen. Da es aber viele Leute wie den Herrn H. aus M. gibt, werden aus ein paar Cent eben viele Euros.
Schlimm ist halt nur, daß der arme Handwerker Müller sich aufgrund dann schärferer Steuergesetze nicht mal mehr einen uralten VW-Bus leisten können wird, während der Herr H. aus M. sich dann die nächste 7er-Luxuslimo eben durch die Erhöhung des Wurstpreises um 5 Cent auch ohne das Finanzamt leisten können wird....
So, genug polarisiert, mein Auto hab ich selbst bezahlt und somit gehört es auch alleine mir 😁
Zitat:
Original geschrieben von cdfcool
Sicher können Fahrtenbücher manipuliert werden...Es wird immer Wege geben, sein eigenes Wohl auf Kosten der Allgemeinheit zu finanzieren, wer dabei wegsieht oder gar mithilft, der soll sich halt hinterher nicht beklagen, wenn der Staat dann dort zugreift, wo die Allgemeinheit sich nicht oder nur schlecht wehren kann.
Wenn ein Herr H. aus M. Millionen auf die Seite schafft, dann müssen eben alle anderen Bürger dieses Staates ein paar Cent dafür mehr Steuern zahlen. Da es aber viele Leute wie den Herrn H. aus M. gibt, werden aus ein paar Cent eben viele Euros.
Schlimm ist halt nur, daß der arme Handwerker Müller sich aufgrund dann schärferer Steuergesetze nicht mal mehr einen uralten VW-Bus leisten können wird, während der Herr H. aus M. sich dann die nächste 7er-Luxuslimo eben durch die Erhöhung des Wurstpreises um 5 Cent auch ohne das Finanzamt leisten können wird....
So, genug polarisiert, mein Auto hab ich selbst bezahlt und somit gehört es auch alleine mir 😁
Auch der Ladendiebstahl oder Versicherungsbetrug wird von den ehrlichen Kunden mitfinanziert. Oder wenn man eine Nummer größer denkt, wird auch die Rettung maroder Banken oder Eurostaaten vom ehrlichen Bürger mitfinanziert...
Bei Steuerdelikten habe ich jedoch manchmal das Gefühl, dass der Staat (Finanzamt) bewusst wegsieht.
Noch eine Anmerkung zu Herrn H. aus M.: Ist grundsätzlich richtig, jedoch muss er sich kein Auto kaufen, sondern er bekommt es gestellt und zwar einen Audi A8.
Bitte laßt uns sachlich am Thema bleiben.
Damit der Themenstarter den Wagen nutzen darf, sollte er mit einem Mitarbeiter der Firma in häuslicher Gemeinschaft leben oder selbst MA sein.
Die Versicherung könnte andernfalls im Schadensfall Probleme machen. Zumindest sind das die Bedingungen, die ich kenne.
Grüße
Michael
Hallo,
zunächst muss der Steuerpflichtige die betriebliche Nutzung nachweisen. Je nach Art der Gewinnermittlung (§§4 III oder §4 I EStG) entweder mind zu 10% oder zu mind. 50%.
Sollte der Nachweis gelingen dann muss man den Privatanteil wie erwähnt nach Fartenbuch oder 1% Methode ermittelt werden. Ein Fahrtenbuch wird streng kontrolliert und muss strenge Maßstäbe erfüllen, die KFZ Kosten sollten in diesem Fall auf ein gesondertes Sachkonto gebucht werden. Wenn sich nur eine Unplausibilität festgestellt wird (KM-Stand Rep.RG stimmt nicht mit Fahrtenbucheintrag überein, oder man war lt. Fahrtenbuch in HH aber Tankrechnung aus M) wird die Ermittlung zu Gunsten der 1% Methode verworfen. Je nachdem welche übrigen Sachverhalte anlässlich einer Betriebsprüfung noch aufgedeckt werden, könnte man beim erkennen des Sachverhaltes u.U. schneller den Tatbestand einer Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung erfüllen als einem lieb ist.
Beim Verkauf oder Entnahme des Fahrzeugs ist ebenfalls Umsatzsteuer abzuführen.
Ob sich dass alles unter dem Strich rechnet ist vom Einzelfall abhängig.
Also wenn man den Fall so geschildert bekommt sollte man von dem Vorhaben eher abraten wenn man einen betrieblichen Zusammenhang nicht nachweist. Wer trotzdem dazu rät setzt sich ggf. dem Verdacht der Beihilfe einer Steuerstraftat aus.
Straffreie Pfingsten wünscht der Elch
Erstmal vielen Dank für die Antworten.
Als ich meinen Vater fragte meinte er das er sich nicht sicher sei ob es generell möglich ist, da bereits der Lieferwagen der Firma darüber läuft und auch privat genutzt wird. Fahrtenbuch führt er nicht.
Ich wollte das jetzt hier wissen, da viele Kollegen, sowie befreundete Unternehme ihre Autos über ihre Fa. Laufen lassen. Der Freund, der mir beim Autokauf hilft meinte das es reicht wenn wir den Nettobetrag zu Mercedes bringen. Den Rest machen die.
Ich denke das jedem klar ist das ich kein Interesse daran habe, das dass negativ auf die Firma zurück fällt.
Ein ähnliches Thema wurde im Forum bereits behandelt, allerdings kam ein "Shitstorm" gegen den TE auf weil er sich einen zweiten teuren Wagen für die Freundin holen wollte. Somit kam kein Ergebnis zu Stande.
Verunsichert hat mich ebenfalls das mein BWL Prof. ebenfalls seinen Audi über die Fa. eines Freundes laufen lässt.
Edit: Das Geld für den Wagen kommt von mir Privat, NICHT vom Geschäftskonto.
Mein Motiv ist nicht Steuer hinterziehung! Ich frage weil mir ein Freund am Freitag eine Rechnung für seinen Benz aufstellte, 28,xx % Kundenrabatt u. 19% Vorsteuer und ich das recht attraktiv finde. Wer nicht?
Zitat:
Original geschrieben von alex128p
Verunsichert hat mich ebenfalls das mein BWL Prof. ebenfalls seinen Audi über die Fa. eines Freundes laufen lässt.
Der (Firmen-Geschäftsführer/-inhaber) wird bei der nächsten Steuerprüfung viel Spaß haben... 😁 😉
Zitat:
Original geschrieben von alex128p
Edit: Das Geld für den Wagen kommt von mir Privat, NICHT vom Geschäftskonto.
Das funktioniert so schonmal generell nicht - entweder der Wagen ist betrieblich (mit allen Konsequenzen) oder nicht.
Fazit: Vergiß' es!
Zitat:
Original geschrieben von alex128p
Verunsichert hat mich ebenfalls das mein BWL Prof. ebenfalls seinen Audi über die Fa. eines Freundes laufen lässt.
Bis dessen Freund mal eine Buchprüfung im Haus hat. Solche Buchungstricks sind sicher nicht selten und fallen meistens auch niemandem auf. Aber wenn doch wird es teuer.
So hatte zB der ehemalige Arbeitgeber einer Bekannten, Rechtsverdreherkanzlei, eine Buchprüfung anlässlich des Ausstiegs einer Eigentümerin und dem Einstieg zweier Anwälte die ihre Kanzlei mit Besagter fusionierten. Dabei kam raus das die Dame die Ausstieg eine Waschmaschine als Computer von der Firma bezahlen lies, die Buchprüferin gab einfach die Typnummer des Geräts bei Google ein. Ab diesem Zeitpunkt wurde jede Quittung und jede Rechnung wie auch jede Auszahlung penibelst überprüft und es kamen noch diverse andere Sachen ans Licht. Zum Glück Alles von der besagte Dame angeleiert so das Sie letztlich das Verfahren am Hals hatte und die anderen Anwälte aus dem Schneider waren.
Aber letztlich waren es einige tausend Euro Steuernachzahlung deswegen und den ganzen Ärger der peniblen Buchprüfung und davon abgesehen werden selbst jetzt nach mehreren Jahren noch die Steuererklärungen der Kanzlei genau geprüft, vorher gingen sie quasi ungeprüft durch.
Wenn es schiefgeht kann das eine Firma an den Rand des Ruins bringen.
Vergiss die Sache, das funktioniert nicht! Dein Vater wird auch kein Interesse haben einen teuren Mercedes mit der 1% Regel zu versteuern, zumal er für die Privatnutzung schon den Lieferwagen angegeben hat. Zwei Firmenwagen privat genutzt, lassen sich dem Finanzamt gegenüber schwer dar stellen. Kauf dir das Auto, welches du dir mit MwSt leisten kannst.
Selbst wenn es irgendwie geht, gehört dann das Auto sowieso nicht dir, sondern deinem Vater und wenn nur du es ausschließlich privat nutzt, ist das für das FA bei einem Firmenwagen deines Vaters nicht zulässig.
Anders ist es, wenn du selbst bei deinem Vater angestellt wärest, dann dürftest du anstelle von Lohn auch einen Firmenwagen nutzen, welcher als geldwerter Vorteil zu versteuern ist, zuzüglich Sozialabgaben. Das Fahrzeug wäre aber auch dann Eigentum der Firma.