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Mwst nach Vollkaskoschaden Erstattung oder nicht ?

Themenstarteram 8. August 2023 um 17:37

Hey,

ich habe den Fall dass mir meine Versicherung bei einem selbstverschuldeten Vollkaskoschaden den Wiederbeschaffungswert abzüglich Mehrwertsteuer ausgezahlt hat.

Laut meiner Versicherung kann ich die Mehrwertsteuer auch noch als zusätzliche Erstattung erhalten wenn ich mir beim Händler ein Fahrzeug kaufe bei dem die Mwst auch ausgewiesen wird. Diese Rechnung muss ich dann bei der Versicherung für dir Erstattung einreichen.

Jetzt habe ich allerdings den Fall, dass mein verunfalltes Fahrzeug damals von privat gekauft wurde und ich somit damals keine Mwst bezahlt habe.

Heißt das für mich ich habe trotz Neukauf beim Händler mit Mwst keinen Anspruch auf Erstattung ? Oder wird mir die Mwst erstattet ?

Ich blicke ehrlich gesagt nicht mehr so wirklich durch :D

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4 Antworten

@Dave884

Laut meiner Versicherung kann ich die Mehrwertsteuer auch noch als zusätzliche Erstattung erhalten wenn ich mir beim Händler ein Fahrzeug kaufe bei dem die Mwst auch ausgewiesen wird. Diese Rechnung muss ich dann bei der Versicherung für dir Erstattung einreichen.

Nein diese muss nicht ausgewiesen sein.

Sie muss nur in der Höhe bis zum Wiederbeschaffungswert angefallen sein.

Das bedeutet, du musst dir ein Auto kaufen welches mindestens dem Kaufpreis des Wiederbeschaffungswertes entspricht. Den Kauvertrag musst du einreichen.

Und fertig.

Themenstarteram 8. August 2023 um 17:48

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 8. August 2023 um 19:44:42 Uhr:

@Dave884

Laut meiner Versicherung kann ich die Mehrwertsteuer auch noch als zusätzliche Erstattung erhalten wenn ich mir beim Händler ein Fahrzeug kaufe bei dem die Mwst auch ausgewiesen wird. Diese Rechnung muss ich dann bei der Versicherung für dir Erstattung einreichen.

Nein diese muss nicht ausgewiesen sein.

Sie muss nur in der Höhe bis zum Wiederbeschaffungswert angefallen sein.

Das bedeutet, du musst dir ein Auto kaufen welches mindestens dem Kaufpreis des Wiederbeschaffungswertes entspricht. Den Kauvertrag musst du einreichen.

Und fertig.

Danke für die schnelle Antwort. Heißt es ist für die Mwst Erstattung beim Neuerwerb irrelevant ob mein verunfalltes Fahrzeug von privat oder vom Händler damals gekauft wurde ?

Was dein Auto damals gekostet hast, spielt aktuell keine Rolle. Der Gutachter hat einen Wiederbeschaffungswert ausgewiesen. Entweder ist dieser steuerneutral ausgewiesen, dann ist der Wert quasi brutto=netto, oder es liegt eine Differenzbesteuerung (2,5%) oder Regelbesteuerung (19%) vor. Das ergibt sich aus dem Gutachten.

Kaufst du dir jetzt ein neues (gebrauchtes) Kfz, was mindestens so viel kostet, wie der brutto Wiederbeschaffungswert, dann reichst du deiner Versicherung die Rechnung ein und die bekommst die vorab in Abzug gebrachte Steuer erstattet.

Ein Anruf bei der Versicherung hätte die Frage aber auch beantworten können.

Themenstarteram 8. August 2023 um 18:02

Ok verstanden. Heißt für die Mwst-Erstattung spielt es keine Rolle ob das verunfallte Fahrzeug von privat oder vom Händler gekauft wurde. Dankeschön

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